Demnach kann man so lange draußen sein, wie man möchte.
Da gebe ich Dir Recht - im Text der Verordnung sieht es so aus! Denn dieser lautet ja, wie von Dir zitiert:
"Ja. Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Bitte halten Sie Abstand."
ABER:
In Bayern zum Beispiel gibt es dazu folgende Erläuterungen des Gesundheitsministeriums:
"Das bedeutet nicht, dass längere Aufenthalte im Freien (z.B. Picknicks im Park, längeres Verweilen auf Parkbänken usw.) erlaubt sind! Gehen Sie möglichst zügig zurück in Ihre Wohnungen, nachdem Sie frische Luft geschnappt haben!. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und stellen Sie eigene Interessen zurück! Die Lage ist ernst! Es geht um die Gesundheit und das Leben einer Vielzahl von Menschen!"
Und:
"Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet, nicht aber der längere Aufenthalt in Parks ohne Bewegung (z.B. längeres Sitzung auf Parkbänken außer zur kurzen Erholung), um hierdurch die Ausgangsbeschränkung zu umgehen.
Bitte gehen Sie zügig wieder nach Hause."
Quelle:
https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php
Also: So lange draußen aufhalten wie man will, klingt definitiv anders - auch wenn Sport und Spaziergang erlaubt sind. Und ausgiebiges Fotografieren erfüllt die Anforderung "Gehen Sie möglichst zügig wieder nach hause" wohl auch nicht. Vielmehr würde ich davon ausgehen, dass dies als Umgehung der Beschränkung interpretiert werden würde.
Aber wer sich das Bußgeld leisten kann, ist natürlich eingeladen, es auszuprobieren