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CD vom Fotografen - was ist erlaubt ?

Eine Bewerbung stellt doch keinen privaten Vorgang dar.

Allerdings auch keinen gewerblichen, aber lassen wir das. Die Frage des TO kann wohl nur ein Anwalt bzw. der Fotograf, der die Bilder gemacht hat, wirklich klären.
 
Zur ursprünglich Frage, da ich vom Fotografen nun Antwort erhalten habe:
Ich soll für die zusätzlichen Nutzungsrechte 10 € zahlen, dann wäre das okay.

Heißt also, dass ich wohl nur Rechte für den beim Shooting angegeben Verwendungszweck besitze.

Finde das Angebot vom Fotografen auch relativ fair, also passt schon.
Aber finde es etwas komisch, dass mir das im Voraus nicht gesagt wurde.

Gruß,
WhyTryHarder
 
Danke dir fürs Mitteilen, was aus der Sache geworden ist. Für 10,00 Euro mehr kann man da wirklich nicht meckern.

Allerdings muss ich dir recht geben: Als Fotograf hätte ich da auch vorher drauf hingewiesen.
 
Zur ursprünglich Frage, da ich vom Fotografen nun Antwort erhalten habe:
Ich soll für die zusätzlichen Nutzungsrechte 10 € zahlen, dann wäre das okay.

Und wie würde er, oder Du, irgendwann beweisen, dass das so ausgemacht war? :confused:

Das erste mal gabs nix schriftliches und das zweite mal wohl auch nicht!

Steht eigentlich was in den Exifs diesbezüglich?
 
Tja, etwas zu beweisen wäre dann vermutlich nicht ganz einfach.
Aber wenn ich eine E-Mail habe, in der steht "Nutzungsrechte = 10€" und einen Überweisungsbeleg über diese 10 € besitze, sollte das eigentlich reichen.

Aber warum sollte der Fotograf einen guten Kunden abmahnen, wenn dieser bezahlt hat und der Fotograf einverstanden war?
Dann abzumahnen würde ja an Betrug grenzen.

@Schubbser
Es ging um Verwendung im Internet, im speziellen als Profilbild.

Ach, weder in den Exifs noch im IPTC konnte ich etwas passendes finden.
Steht nicht mal der Name des Fotografs oder Studios drinn.
 
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