• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb August 2025.
    Thema: "Kurven"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum August-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

CD vom Fotografen - was ist erlaubt ?

WhyTryHarder

Themenersteller
Angenommen ich habe bei meinem Fotografen Bilder machen lassen und hab ihm diese auf CD abgekauft. Bilder sind in JPEG und CD hat keinen Kopierschutz.
Was darf ich dann alles damit machen?
Kann ich das Bild dann verwenden wie ich lustig bin?

Absprachen gab es keine, habe nur im Voraus gesagt, wofür ich das Bild verwenden möchte. Das wird vor dem Shooting ja immer gefragt.
Das hat aber vermutlich mehr damit zu tun, dass ein Bewerbungsfoto anders aussehen muss, als beispielsweise ein Familienfoto.
Darf ich dann z.b. ein Bewerbungsfoto auch nur für eine Bewerbung verwenden?

Kann ich das Bild auch online als Profibild / Postkarte / Bild an der Wand zu Hause verwenden?

Wie schauts bei kommerzieller Verwendung aus?

Gehe jetzt immer von dem Fall aus, dass es keine dementsprechende Absprache gab.

Gruß,
WhyTryHarder
 
Wie sollen wir das wissen?

Wie wärs, wenn Du den Fotografen fragst und nicht das Forum?

BTW: ich habe mir gestern das Motorrad meines Kollegen ausgeborgt....

Wie weit darf ich damit fahren?
Muss ich es ihm vollgetankt zurückgeben?
Darf ich damit auf dem Hinterrad fahren?
Darf ich meine Freundin mitnehmen?
Was ist, wenn ich damit geblitzt werde?
Darf ich damit in die Schweiz fahren?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Fotograf ist und bleibt Urheber der Fotos. Ein Urheber hat (u.a.) das Recht, zu bestimmen, was mit seinen Werken gemacht wird.

Absprachen gab es keine, habe nur im Voraus gesagt, wofür ich das Bild verwenden möchte

Warum denkst Du, dass das keine Absprache ist!?


C.
 
Zuletzt bearbeitet:
@moholy
Es herrscht wie immer ein rauher Ton hier im Forum - aber das ist man ja gewohnt?!


Ich frage, weil es manchmal doch allgemeingültige Regelungen gibt.

Ist nicht so, dass ich zu faul wäre den Fotografen selbst zu fragen.
Anfrage ist schon gestellt und ich muss nun auf Antwort warten.
War ja auch das Naheliegendste. Aber ich finde eine neutrale Meinung schadet ja nie!

Ich frage nach Möglichkeit ja auch nicht meinem Vermieter nach meinen Rechten als Mieter oder meinen Arbeitgeber nach meinen Arbeitnehmerrechten, um es mal bewusst überspitzt auszudrücken.
@CUA
Ich erwähne es ja genau deshalb, weil ich überlege, ob ich damit schon den erlaubten Verwendungsrahmen festgelegt habe. Ist jedenfalls nicht unlogisch.


Gruß,
WhyTryHarder
 
Zuletzt bearbeitet:
War die Herausgabe einer CD bereits vereinbart, bevor über die Nutzung gesprochen wurde und wurde diese Herausgabe ohne Einschränkungen getroffen, würden nachträgliche Lizenzforderungen vermutlich gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen. Das ist aber nur eine Vermutung und Sicherheit gibt es nur durch schriftliche Antwort vom Fotograf.
 
@********
Danke für die hilfreiche Antwort!
Wurde eigentlich beides gleichzeitig festgelegt, also Zweck und dass ich die auf CD brauche.
Wenn ich mich nicht irre, habe ich dafür auch mehr bezahlt, als sonst für Shooting + Abzüge.

Ich gehe dann davon aus, dass der genannte Verwendungszweck gilt.

Weiß aber auch nicht, ob mein Fotograf tatsächlich einen Aufpreis verlangt, wenn KEINE kommerzielle Verwendung geplant ist.
Werde das Ergebnis dann posten.

Gruß,
WhyTryHarder
 
So manche Fotografen geben CDs ohne Info zu den Nutzungsrechten heraus; die kümmern sich dann aber in der Regel auch nicht darum, was man anschließend damit macht. Andere, denen hinterher einfällt, abzukassieren, werden für solcherart fehlende Hinweise gern mal gebremst.
Danke, dass du dann Rückmeldung gibst. :)
 
War die Herausgabe einer CD bereits vereinbart, bevor über die Nutzung gesprochen wurde ... würden nachträgliche Lizenzforderungen vermutlich gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen.

Nee, erst wird geschaut, was vereinbart war, dabei ausgelegt, verkehrsüblich, usw.

Andere, denen hinterher einfällt, abzukassieren,

Mein Lieber, 'abkassieren' hat eine negative Konnotation, ist aber/deswegen kein Argument. Man könnte ja auch sagen 'zu Recht ihre Urheberrechte zu verfolgen'.

Insgesamt haben wie hier einfach zuwenig Informationen. Was für ein 'Shooting' war es, wo fand es statt, was ist drauf auf den Bildern, was wurde als Zweck angegeben, wie hoch war der Preis, hat der Fotograf AGBs etc. etc.

@TO: Habe meinen Beitrag oben editiert :-) Kannst Du bei Deinem jetzt auch.

C.

PS: Bei Profilbild, Postkarte, Druck an der Wand sehe ich null Probleme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Insgesamt haben wie hier einfach zuwenig Informationen. Was für ein 'Shooting' war es, wo fand es statt, was ist drauf auf den Bildern, was wurde als Zweck angegeben, wie hoch war der Preis, hat der Fotograf AGBs etc. etc.

Sollten Bilder für einen Ausweis werden, die aber in digitaler Form benötigt wurden. Hab das dem Fotografen auch so gesagt.
Bilder wurden mehrere gemacht, eines wurde bearbeitet und auf CD gebrannt.
Auflösung ca. 1100x1500, also kein winziges "Vorschaubild".
AGBs hängen sicher irgendwo aus. Unterschrieben hab ich nichts, Rechnung gabs auch keine.
Preis war um die 30 €, evtl. auch etwas mehr und das Shooting ging sehr schnell. War nach nichtmal 10 Minuten wieder draußen.

@TO: Habe meinen Beitrag oben editiert :-) Kannst Du bei Deinem jetzt auch.

Erledigt. Kann auch verstehen, dass man bei manchen Posts misstrauisch wird ;)

PS: Bei Profilbild, Postkarte, Druck an der Wand sehe ich null Probleme.

Schön zu hören. Wollte das Bild als Profilbild verwenden, da es meiner Meinung nach echt super geworden ist und für "nur auf dem Ausweis" viel zu schade ist ;)

Gruß,
WhyTryHarder
 
Bin gerade zu faul, um diese Zeit noch zu suchen, wo das verlinkt ist...

Gab mal den Fall, dass ein Anwalt beim Fotografen (dessen Azubine de facto da war) Bewerbungsbilder hat machen lassen und gegen etwas Aufpreis die Datei digital parallel zu den Papierbildern ausgehändigt bekommen hat.

Anwalt packt die digitale Datei bei sich auf seine Homepage, Fotograf sieht das und mahnt ab.

Anwalt sagt, dass das ja auch eine Art der Bewerbung sei, nämlich bei seinen potentiellen Kunden. Fotograf sagt, digital wird nur deshalb ausgehändigt, um ggf. Nachbestellungen gleicher Art tätigen zu können, weil der Fotograf nämlich die Bilder nicht archiviere. Nutzung in digitalen Medien etc. sei so in seinen AGB nicht drin, und typischerweise werden Bewerbungsbilder (war einige Jahre her, als Digitalfotografie noch nicht überall ne Drittkamera hatte) in Papierform bei schriftlichen Bewerbungen genutzt.

Endete IIRC damit, dass die Bilder von der Homepage runtermussten...
 
@moholy
Es herrscht wie immer ein rauher Ton hier im Forum - aber das ist man ja gewohnt?!


Ich frage, weil es manchmal doch allgemeingültige Regelungen gibt.

Nein, die gibt es nicht! Es zählt, was indiviuell vereinbart wird und hängt im wesentlichen davon ab, was der Kunde zahlt.
Bei mir ist alles möglich: Bilder nur für einen eingeschränkten Verwendungszweck (z.B. privat oder Bewerbung) in beschränkter Auflösung bis hin zu uneingeschräkten Verwertungsrechten und höchster Auflösung. In Ausnahmefällen händige auch Rohdateien aus.
Die Sache handle ich mit dem Kunden aus und daraus resultiert auch der Preis.

Wenn Du bereits den Fotografen kontaktiert hast, dann warte seine Antwort ab, denn diese zählt und nicht die Meinung hier im Forum.

Im Regelfall stehen die Konditionen immer in den AGB bzw. auf der Rückseite der Rechnung.
 
Ist es nicht normalerweise so, dass, wenn man seine Bilder als digitales Medium vom Fotografen erhält, man einen Aufpreis für die private Nutzung der Bilder zahlt? Dafür darf ich die Bilder aber nicht kommerziell als Profilbild etc. verwenden...
 
Streng genommen darfst du Passfotos nicht für deine Bewerbung oder ähnliches verwenden.
 
Angenommen ich habe bei meinem Fotografen Bilder machen lassen und hab ihm diese auf CD abgekauft. Bilder sind in JPEG und CD hat keinen Kopierschutz.
Was darf ich dann alles damit machen?
Kann ich das Bild dann verwenden wie ich lustig bin?

Du kannst mit den Bildern natürlich machen was Du willst (Passfoto, an die Wand hängen, Bildschirmhintergrund, etc.), aber das Urheberrecht liegt beim Fotografen und damit ist eine Veröffentlichung/Weiterverbreitung ausserhalb des privaten Bereichs (allgemein zugänglich im Web auf Deiner Homepage, Profilbild in Xing/Facebook/etc., Veröffentlichung in einer Zeitschrift, etc.) nicht zulässig.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten