Nö, also so einfach erscheint es mir nicht. Ich kenne dieses Urteil nicht (obwohl ich mich öfter beim Conrad in Nürnberg rumtreibein jeder Conradfiliale ? hängt das Urteil, der Kaufvertrag ist erst angenommen, wenn sie dir die Ware rüberschieben, dein Geld auf dem Tresen reicht nicht...

Was ich sicher weiß ist, dass z.B. durch Annahme einer Anzahlung von Seiten des Händlers (ja, ja, ist nun im Onlinehandel eher unüblich) ein Kaufvertrag geschlossen wird, dann halt auch nachweisbar. Aber auch eine rein mündliche Vereinbarung kann ein gültiger Kaufvertrag sein, nur dann halt im Zweifel sehr schlecht nachweisbar

Aber natürlich, IANAL wie der Ami sagt
