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Canoncount

fotofee

Themenersteller
Hy

mich würde mal Eure Meinung zu diesem "tollen" Tool interessieren...und- wie man es anwendet.

Ich hatte erst vor kurzem eine 1D MK II hier übers Forum erworben
Lt o.g. mit etwa 25 tsd Auslösungen

ich hab letzt mal ein Bild, welches ich gemacht hab online mit
http://public.robo47.net/ getestet und es kamen 95 tsd Auslösungen heraus...

ein zweiter Test ergab fast das gleiche Ergebnis ( ein anderes Bild, nur etwas früher aufgenommen )

Finde ich nicht wirklich prickelnd, da ich auch davon ausgegangen bin, daß man sich auf diese ominösen Angaben verlassen kann

geld is futsch...und wer weiß, wann der Spiegel den Ar... hoch meldet...

Unter den Voraussetzungen hätte ich wirklich nicht gekauft.

jetzt ist wieder eine Cam angeboten mit..." lt CC ..... Auslösungen....!! "

Dazu würd ich gerne mal Eure Meinung wissen...

LG, Fotofee
 
Generell kannst Du vom kaufvertrag zurücktreten, da ein Irrtum in den wesentlichen Eigenschaften der Sache vorliegen. Aber Du brauchst einen Nachweis, d.h. die Artikelbeschreibung. Eine Gangart härter wäre arglistige Täuschung, wobei man damit sehr vorsichtig sein sollte.

Ich würde den Verkäufer anschreiben und die fast 4x so vielen Auslösungen reklamieren und mich auf das BGB berufen.
 
@ Thunder

Wielange kann man denn zurücktreten?

Oder was wäre mit finanziellem Ausgleich?

ich hab schon hingeschrieben, hab folgendes zurückbekommen-

ich habe damals vor dem verkauf mit cancount.exe die anzahl der auslösungen ausgelesen. das programm ist inzwischen ja recht weit entwickelt worden und soll wohl recht genau sein. garantieren kann ich dafür allerdings nicht, deswegen schrieb ich auch im angebot explizit "laut cancount".

das war vor 3 wochen in etwa

LG, Fotofee
 
ob das "lt. cancount" zählt oder nicht ist sicher ein Streitfall.

Ich vertraue den Programmen überhaupt nicht, daher lasse ich wenn, dann Canon auslesen. Die können's zuverlässig. Bin heute wieder da - kann ja mal fragen wie zuverlässig die Programme sind.

Zum Kauf - ich lasse mir im Kaufvertrag die Auslösungen zusichern und kündige vorher an, dass ich Canon auslesen lasse.
 
Die Fristen kenne ich nicht genau. Hier hilft das BGB. Stichwort ist: "Irrtum in wesentlichen Merkmalen der Sache". Du brauchst irgendeinen Nachweis, der klar besagt, dass die Kamera x Auslösungen hat. Dann brauchst Du einen sicheren Nachweis - das wird wohl nur Canon selber können - dass die kamera y Auslösungen hat.

Nun kannst Du Ansprüche geltend machen oder vom kaufvertrag zurücktreten. Nachbessern ist hier nicht möglich, also wäre eine teilweise Erstattung des Preises möglich.

Aber wir sind hier keine Juristen und können keine absolut exakten Aussagen treffen.
 
Warum verlässt du dich auf canoncount?
Soweit ich weiß, kann man bei den 1ern die Auslösungen im Menü direkt nachlesen. Und das ist vermutlich im Streitfall ausschlaggebend.
Vielleicht äußert sich aber noch ein 1er-Besitzer dazu.
 
Warum verlässt du dich auf canoncount?
Soweit ich weiß, kann man bei den 1ern die Auslösungen im Menü direkt nachlesen. Und das ist vermutlich im Streitfall ausschlaggebend.
Vielleicht äußert sich aber noch ein 1er-Besitzer dazu.

bei der 1D und 1D Mk2 ging das nur bedingt über die Exifs, inclusive Überlauf der in früheren Versionen von CanonCount offensichtlich missachtet wurde

Exifer liest alles aus:
1D Exif Feld unknown 9 gibt eine Folge hier 18, 0, 31000

die 18 steht da immer, die 0 meine Überläufe über 65000 , also 0 und dann die Auslöser bis 65000

bei der 1D Mk2 ist es unknown 13

gilt aber nur für unveränderte Bilder aus der Cam, sonst werden diese Exif Daten gekillt von Bilderprogrammen

bei den neuen ist wohl Dig Prozessorabhängig, soll das direkt auslesbar sein, sonst eben von Canon

ob der VK betrügen wollte oder nicht wird nicht zu beweisen sein, ob das Vertragsgrundlage sein kann müssen Juristen entscheiden, aber es gibt einige 1D die schon 200.000 überschritten hat,

OK +65000 ist ärgerlich, aber kurz vor tot seh ich die nicht ;)
 
OK +65000 ist ärgerlich, aber kurz vor tot seh ich die nicht

das vielleicht nicht, aber es ist alles eine Frage des Preises.
Und dafür hatte ich mit Sicherheit eine mit wenigeren Auslösungen bekommen bzw diese erst gar nicht gekauft...

Bin imho nicht wirklich damit zufrieden..aber das in einem anderen Threat....

LG, Fotofee
 
Warum verlässt du dich auf canoncount?
Soweit ich weiß, kann man bei den 1ern die Auslösungen im Menü direkt nachlesen.
Nein kann man nicht.
1D Exif Feld unknown 9 gibt eine Folge hier 18, 0, 31000
die 18 steht da immer, die 0 meine Überläufe über 65000 , also 0 und dann die Auslöser bis 65000
bei der 1D Mk2 ist es unknown 13
Ist auch keine hundertprozentige Auslesemöglichkeit. War gestern bei Canon, lt. Techniker kann nur Canon richtig auslesen, da am Verschluß/Spiegel ausgelesen wird.
 
Ist auch keine hundertprozentige Auslesemöglichkeit. War gestern bei Canon, lt. Techniker kann nur Canon richtig auslesen, da am Verschluß/Spiegel ausgelesen wird.

logisch, das Canon es 100% kann glaub ich doch, das dieses Feld in Exifer nicht 100% sicher ist glaub ich auch, nur kenne ich weder eine Einschränkung, noch eine Manipulationsmöglichkeit ;) die mir das beweisen wollten sind die Antwort immer schuldig geblieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hy

mich würde mal Eure Meinung zu diesem "tollen" Tool interessieren...und- wie man es anwendet.

Ich hatte erst vor kurzem eine 1D MK II hier übers Forum erworben
Lt o.g. mit etwa 25 tsd Auslösungen


jetzt ist wieder eine Cam angeboten mit..." lt CC ..... Auslösungen....!! "

Dazu würd ich gerne mal Eure Meinung wissen...

Ich denke eine so robuste Kamera wird über hunderttausende an Auslösungen standhalten. Sollte da was passieren ist es natürlich ärgerlich, aber ich würde jederzeit für eine solche Kamera keine Kosten und Mühen scheuen die Verschlusseinheit der den Spiegel erneuern zu lassen. ;)

Es sei den es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. :ugly:

Natürlich ist es ärgerlich wenn ein Verkäufer bei einer gebrauchten Ware flunkert, aber man muss es auch so sehen, dass ein Verkäufer leider eben sein Zeug los werden muss und da eben gerne mal ein wenig trickst. Ich denke das ist menschlich, auch wenn es gemein ist und auch ungerecht ist. Schränkt es aber so sehr die Funktion ein? Ob es 30 000 Auslöungen waren oder 60 000 Auslösungen beispielsweise, das ist nicht unbedingt ein Indiz für die Haltbarkeit eines Verschlusses. Sagt auch nicht unbedingt viel aus.

Denn wie oft wurde beispielsweise die Serienbildgeschwindigkeitsfunktion vom Vorbesitzer verwendet? Hatte er da etwa Dauergeklackere gemacht bzw. ist bei der Kamera so umgesprungen wie mit einen MG mit Dauerfeuer? Ich glaube das schadet einen Verschluss mehr, als einzelne Bilder die langsam und ruhig bei wenig Spiegel- und Verschlussgeklackere getätigt worden sind. Aber ich kann mich da natürlich irren. Statistiken dazu kenne ich keine. Vielleicht weiss da jemand anderes mehr dazu und hat mehr Erfahrungen gesammelt. ;)

Aber es ist nicht zu vertreten, wenn der Verkäufer eine horrende Summe verlangt hat und total falsche Angaben macht nur um den Wert seines verkauften Produktes auf die Spitze zu treiben, wo der eigentliche Marktwert nicht so hoch sein darf. Dann nenne ich dann wirklich völligen Betrug am Kunden bzw. Käufer.

@ Thunder

Wielange kann man denn zurücktreten?

Oder was wäre mit finanziellem Ausgleich?

ich hab schon hingeschrieben, hab folgendes zurückbekommen-


das war vor 3 wochen in etwa

LG, Fotofee

Nach 2 Wochen hätte man vom Widerrufsrecht noch Gebrauch machen können, wenn ich mich richtig entsinne beim Versand von Produkten, die man vorher nicht einsehen konnte bzw. testen konnte.

Hast du für die Kamera eigentlich zu viel gezahlt, wenn die Auslösungen doch viel mehr waren als erwartet...?
Ein anderes Problem wird sein, dass wohl der ,,Canoncounter" keine präzisen Angaben über die Auslöungen wohl liefern kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
....
Natürlich ist es ärgerlich wenn ein Verkäufer bei einer gebrauchten Ware flunkiert, aber man muss es auch so sehen, dass ein Verkäufer leider eben sein Zeug los werden muss und da eben gerne mal ein wenig trickst. Ich denke das ist menschlich, auch wenn es gemein ist und auch ungerecht ist. Schränkt es aber so sehr die Funktion ein? Ob es 30 000 Auslöungen waren oder 60 000 Auslösungen beispielsweise, das ist nicht unbedingt ein Indiz für die Haltbarkeit eines Verschlusses. ...

ist das ein scherz? Dann ist es ein ganz Schlechter. Schlecht leisten und be*******en wo es geht, ist nichts was rechtfertigbar ist, auch dann nicht, wenn "es alle sowieso machen".

Der Käufer seinerseits flunkert ja auch nicht und überweist statt der 1000 Euro nur 250.

Die Anzahl Auslösungen der Kamera sind nunmal das Indiz für ihre Abnutzung, so wie die Fahrleistung beim Auto oder die Stundenleistung bei einer Maschine.

---

Ich würde dem Kollegen Verkäufer die Hammelbeine so lang ziehen, dass sie an der nächsten Parkbank festgeknotet werden können und dann neben dem Kaufpreis auch noch den Schadensersatz rausschütteln. Das ist, wenn der soweit dargestellte Sachverhalt zutreffend ist, gar kein Problem.

Die Aussage "km-Stand gem. Tacho/Vorbesitzer" bzw. "Auslösungen gem. Tool" stinken in sich schon bis zum Himmel und entlarven den Verkäufer als Hinterhofgebrauchtautohändler - als wenn der Inhaber nicht genau wüsste, wieviele Auslösungen die Dose runter hat. Und dieses zum Himmel Stinken musst du dir möglicherweise als Hinweis zu deinem Nachteil anrechnen lassen.
Aber das wird ein Anwalt zu verhindern wissen - den du dir bald suchen solltest.

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Natürlich ist es ärgerlich wenn ein Verkäufer bei einer gebrauchten Ware flunkert, aber man muss es auch so sehen, dass ein Verkäufer leider eben sein Zeug los werden muss und da eben gerne mal ein wenig trickst. Ich denke das ist menschlich, auch wenn es gemein ist und auch ungerecht ist.

Es ist weder menschlich, noch gemein oder ungerecht. Es ist schlicht und einfach Betrug, denn hier wird aufgrund wissentlich falscher Angaben versucht, einen finanziellen Vorteil zu erlangen.
Übrigens: Schon der Versuch ist strafbar.
 
Es ist weder menschlich, noch gemein oder ungerecht. Es ist schlicht und einfach Betrug,

du gehst von Vorsatz aus ? (könnte es nicht Dummheit gewesen sein ? )

Die Aussage "km-Stand gem. Tacho/Vorbesitzer" bzw. "Auslösungen gem. Tool" stinken in sich schon bis zum Himmel
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dem könnte ich mich gefühlt glatt anschliessen,

entweder es war ein dussliger VK,
gegoogelt uralte Version des Canoncount gratis gefunden (IMHO mit dem Überlauffehler) und er hat es eben nicht besser gewusst,

aber die Formulierung lässt auf was anderes schliessen ;)
 
ist das ein scherz? Dann ist es ein ganz Schlechter. Schlecht leisten und be*******en wo es geht, ist nichts was rechtfertigbar ist, auch dann nicht, wenn "es alle sowieso machen".

Der Käufer seinerseits flunkert ja auch nicht und überweist statt der 1000 Euro nur 250.

Die Anzahl Auslösungen der Kamera sind nunmal das Indiz für ihre Abnutzung, so wie die Fahrleistung beim Auto oder die Stundenleistung bei einer Maschine.

Das war Ironie teilweise. ;)

Ansonsten man lese mal genauer, warum liest du nicht einfach mal meine abschließenden Statements genauer? :( :top:

Aber es ist nicht zu vertreten, wenn der Verkäufer eine horrende Summe verlangt hat und total falsche Angaben macht nur um den Wert seines verkauften Produktes auf die Spitze zu treiben, wo der eigentliche Marktwert nicht so hoch sein darf. Dann nenne ich dann wirklich völligen Betrug am Kunden bzw. Käufer.


Aber ist eine Kamera etwa ein Auto, wo man auch Fahrsicherheit relevant ist?
Nun wenn er zu viel bezahlt hat aufgrund der falschen Auslöserangaben, dann würde ich den Anwalt einschalten zur Not, wurde aber wegen Kamerauslösungen jemals vor Gericht sowas vorgebracht? :confused:

Es ist weder menschlich, noch gemein oder ungerecht. Es ist schlicht und einfach Betrug, denn hier wird aufgrund wissentlich falscher Angaben versucht, einen finanziellen Vorteil zu erlangen.
Übrigens: Schon der Versuch ist strafbar.

Du hast mich falsch verstanden.

Les mal Machiavellis Il Principe (Der Fürst). Der Mensch ist von Natur aus egozentrisch und immer auf seinen eigenen Vorteil bedacht in seinen schlechtesten Seiten, natürlich gibt es humanere und bessere Beispiele bzw. bessere Menschenbilder. So gesehen ist das menschlich gemessen an den schlechtesten Seiten eines Menschen, wo man gerne andere übervorteilt oder über's Ohr haut.

Schon mal genau darauf geachtet wie ein persönlicher Bankberater versucht seinen Bankkunden bzw. dich sogar zu beeinflussen in Kundengsprächen bzw. zu manipulieren? Wenn man Pecht hat, hat man einen Bankberater der dir was aufschwatzen will bzw. dich dmait nervt, darauf hören muss man natürlich nicht... Ich kenne Bekannte die haben solche Bankberater.

Ein Verkäufer ist immer zu seinen eigenen Vorteil bedacht und wendet immer da Tricks an wo er es für richtig hält. Ob es strafbar ist oder nicht ist da eine andere Frage, aber wohl hier zum Thema relevant.

Von wirklich schwerwiegenden Betrug spreche ich erst dann, wenn man einen zu hohen Preis auf Grund der falschen Angabe bezahlt hat. Denn da muss der Verkäufer bereit sein eine Ermäßigung zu tätigen. Ich denke da kann man sich auch außergerichtlich einigen. Das heutzutage jeder gleich mit einer Klage droht, wie in Amerika... ;)

Aber kann man etwa die Messung der Auslösungen mit Freeware-Programmen vertrauen? Wäre dies eine 100% gewährleistete Angabe.
Da kann es so gesehen, wie jar es bereits sagt um die Dummheit bzw. Unwissenheit des Verkäufers gehen, der nicht wusste das die Kamera mehr Auslösungen hat. Auch wird er hier wohl natürlich gedacht haben bei der Messung mit den Programm, genau diesen Wert werde ich benutzen, damit die potentiellen Kunden was zu greifen haben und ich die Kamera zu den und den Preis verkaufen kann.

Bei Autos ist es strafbar da am Tacho was zu frisieren und falsche Angaben abzuliefern, da zumal da sehr genaue Angaben möglich sind, trotz der üblichen Messtoleranzen. Aber bei einer Kamera? -Ich kenne mich natürlich nicht mit diesen Programm aus.

Bitte jetzt kein Kommentar wie ,,Wenn man keine Ahnung hat, einfach die F**** halten", wie es von manchen neumodischen Zeitgenossen aus dem Munde kommen kann...
 
Zuletzt bearbeitet:
du gehst von Vorsatz aus ? (könnte es nicht Dummheit gewesen sein ? )
Bei der von Photongraph gewählten Formulierung "[...] aber man muss es auch so sehen, dass ein Verkäufer leider eben sein Zeug los werden muss und da eben gerne mal ein wenig trickst."? Ja.
 
Bei der von Photongraph gewählten Formulierung "[...] aber man muss es auch so sehen, dass ein Verkäufer leider eben sein Zeug los werden muss und da eben gerne mal ein wenig trickst."? Ja.

Ich wiederhol es gerne nochmal wenn ich darf... Ich denke du hast mich da völlig falsch verstanden. :ugly:

Aber es ist nicht zu vertreten, wenn der Verkäufer eine horrende Summe verlangt hat und total falsche Angaben macht nur um den Wert seines verkauften Produktes auf die Spitze zu treiben, wo der eigentliche Marktwert nicht so hoch sein darf. Dann nenne ich dann wirklich völligen Betrug am Kunden bzw. Käufer.
 
Bei der von Photongraph gewählten Formulierung "[...] aber man muss es auch so sehen, dass ein Verkäufer leider eben sein Zeug los werden muss und da eben gerne mal ein wenig trickst."? Ja.

so sehe ich das auch.

Wenn der dann wenigstens den Anständ hätte, dazu zu stehen und sich zu entschuldigen, nein, da kommt auch noch die "du hast mich falsch verstanden" Ausflucht-Ausreden-Nummer. Ganz miese Tour.

Hier hat auch keiner was falsch verstanden.
 
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