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Canon Garantie

rawfreak

Themenersteller
Hallo,

Canon gibt ja mit den Garantiekarten 1 Jahr kostenlose Reparatur. Da die Garantiekarten jetzt abgeschafft wurden muss man neuerdings nur noch eine Rechnung beilegen. Jetzt meine Frage Reparieren die auch noch auf Garantie, wenn schon mehr als 12 Monate um sind? Weil eigentlich müssten die ja das, da es in Deutschland 24 Monate Garantie geben muss.
 
Falsch. Garantie muss es keine geben. Lediglich 24 Monate Gewährleistung, was bedeutet, das du dem Hersteller nachweisen musst, das jener Fehler schon von Anfang an bestand.
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers und die beträgt bei Canon 12 Monate.
 
Falsch. Garantie muss es keine geben. Lediglich 24 Monate Gewährleistung, was bedeutet, das du dem Hersteller nachweisen musst, das jener Fehler schon von Anfang an bestand.
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers und die beträgt bei Canon 12 Monate.

Auch falsch, Gewährleistung vom Händler 24 Monate allerdings mit der Vorgabe, daß in den ersten 6 Monaten der Händler im Regelfall beweisen muß, da bei der übergebenen (gekauften) Sache kein Mangel vorlag (§ 476 BGB), danach (für die restlichen 18 Monate) ist es Sache des Käufers (wie früher auch) dem Verkäufer den Mangel nachzuweisen :D

ciao
 
nein, du bringst Garantie und Gewährleistung durcheinander, du bist da aber nicht der Erste. :)

Garantie: Freiwillige Leistung des Herstellers, die die kostenlose Reperatur bestimmter Mängel, die trotz sachgemäßer Benutzung der Sache entstehen bzw. auftreten, vorsieht. Das ist eine freiwillige Leistung an den Endverbraucher, mit dem der Hersteller gs kein Vertragsverhältnis hat. Der Gesetzgeber hat bisher keine Verpflichtung zur Einräumung von Garantieansprüchen normiert, und wird sich wohl auch in Zukunft hüten, derartiges zu tun. Für gravierende Herstellungsmängel, die Schäden an Personen zur Folge haben, haftet uU der Hersteller (zwingend) nach Produkthaftungsregeln, aber das ist ein völlig anderes Kapitel und hat mit der Garantie nicht das mindeste zu tun.

Gewährleistung: Hier haftet der HÄNDLER (und nicht der Hersteller) für bestimmte Mängel, die an der Sache auftreten, wenn der Mangel bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden war (wenngleich dieser Mangel auch noch nicht in Erscheinung getreten sein muss). Diese Haftung entspringt dem Vertragsverhältnis und ist gegenüber dem Konsumenten/Endverbraucher zwingender Natur. Hier hat der Gesetzgeber die 24-monatige Frist (Untergrenze bei beweglichen Sachen; bei unbeweglichen ist die Mindestfrist 3 Jahre) vorgesehen, auf die du vermutlich anspielst.
Wegen der Vollständigkeit: Innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufdatum ist eine Beweislastumkehr normiert, d.h. dass dir innerhalb der ersten 6 Monate der Händler beweisen muss, dass der Mangel nicht schon bei Vertragsabschluss vorhanden war; nach diesen 6 Monaten müsstest du (theoretisch) dem Händler nachweisen, dass der Mangel schon im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden war.

Dementsprechend musst du für eine kostenfreie Reperatur nach Ablauf der Garantiefrist (innerhalb der Gewährleistungsfrist) den Umweg über den Händler machen.

Übrigens: Die Pflicht zur Einräumung von Gewährleistungsrechten greift nur und ausschließlich bei Verbrauchergeschäften, d.h. dass eine Vertragspartei Unternehmer und die andere Konsument sein muss. Bei solchen Geschäften ist ein Gewährleistungsausschluss unzulässig (bzw. unwirksam), bei C2C oder B2B - Verträgen sieht es da anders aus.
 
Also ich kann Euch empfehlen Euch evtl. mal die Kreditkarte von Amazon.de anzuschauen. Die Landesbank Berlin arbeitet da wohl mit Amazon zusammen.

1. Gibs für Artikel, die mit der Kreditkarte bezahlt werden Bonuspunkte, für die man Amazon-Gutscheine erhält (auch wenn man bei anderen Händlern als Amazon mit der Karte bezahlt)
2. Gibts eine verlängerte Garantie auf alle mit der Kreditkarte bezahlten Geräte (immer 1 Jahr hinten dran!). Also evtl. mal das Angebot anschauen und ggf. den Händler Eures Vertrauens ansprechen, ob Kreditkartenzahlung möglich ist.

Ich selber habe die Kreditkarte von Amazon und finde vor allem die Internetpräsenz der Landesbank Berlin Klasse, da man sich über alle Kontobewegungen online informieren kann und die Kreditkarte auch auf Guthabenbasis geführt werden kann.

Soll keine Werbung sein, nur ein Hinweis auf eine kostenlos - zumindest im ersten Jahr - Garantieverlängerung für alle Geräte!

*alle Angaben sind ohne Gewähr!*

P.S.: Alle, die ggf. den Onlinezugang mal testen möchten, können mich per PN anschreiben. Ich schicke Euch dann einfach mal meine Kreditkartennummer und mein Passwort, Ihr könnt Euch dann in Ruhe umsehen!
 
P.S.: Alle, die ggf. den Onlinezugang mal testen möchten, können mich per PN anschreiben. Ich schicke Euch dann einfach mal meine Kreditkartennummer und mein Passwort, Ihr könnt Euch dann in Ruhe umsehen!

Hmm, klingt fair :D

Ich hoff du machst das nicht wirklich wenn jemand nachfragt...

Aber generell: Mit der Kreditkarte klingt gut, Garantieverlängerungen sind ja sonst bei Elektronikartikeln doch immer recht kostspielig. Ich gucks mir mal an - Danke für den Tipp!
 
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