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Canon eos 700D Magic Lantern Deinstallieren Frage

Justcraft55347

Themenersteller
Hallo,
Ich bin neu hier im Forum :)
Frage: wenn ich Magic Lantern wieder Deinstalliere, (auch der Bootflag), habe ich dann wieder die Garantie, oder sieht Canon das, dass Magic Lantern lief?

Liebe Grüße
 
Ich glaube, die Frage kann dir hier kaum jemand beantworten. Frag das besser im Magic-Lantern-Forum nach. Mir ist aber ganz allgemein kein Garantieverlust durch Magic Lantern bekannt, was ja letztlich voraussetzen würde, dass ein Defekt an Magic Lantern liegt oder Canon das behauptet. Das mag es aber natürlich geben.
 
Hallo,

meine 70D war letzten Monat bei Canon und die SD Karte mit ML war noch drin.

Sie haben trotzdem auf Garantie die AF Justage gemacht, vielleicht haben sie gar nachgeschaut.

MfG

Maik
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok Danke euch, weil ich habe nämlich mal Canon angeschrieben und die haben dann geschrieben:

"vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich einer Firmware von einem Fremdanbieter für Ihre EOS 700D.

Sobald Sie eine Firmware eines Fremdanbieters aufspielen, erlischt in diesem Moment Ihre Garantie.

Vielen Dank, dass Sie den „Service & Support“ der Firma Canon kontaktiert haben. Wir hoffen, dass unsere Informationen für Sie hilfreich sind. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung." Naja mal schauen ^^
 
Ok Danke euch, weil ich habe nämlich mal Canon angeschrieben und die haben dann geschrieben:[...]
Was für eine Antwort erwartest Du denn von Canon?
"Ja, bitte hacken Sie Ihre Kamera so viel Sie wollen - wenn dabei was kaputt geht, reparieren wir es gerne kostenlos"??

Auf der anderen Seite hast Du gegenüber dem Verkäufer der Kamera ein Gewährleistungsrecht.
Und wenn an der Kamera ein Schalter mechanisch kaputt geht, dann kann sich keiner auf eine aufgepielte Software-Änderung zurückziehen. Der Knopf ist dann innerhalb der gesetzlichen Frist ein Gewährleistungsfall.

Ob ein einmal benutztes ML in der Kamera für Canon nachweisbar ist, musst Du bei ML fragen.

Worum genau geht es Dir?
 
Nach Löschen des Bootflag und Tausch der SD-Karte sollte nichts mehr übrig bleiben. Natürlich muss Canon auf so eine ungeschickte Anfrage (von Justcraft55347) entsprechend antworten. Ein Problem bedeutet das aber noch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es geht hier um eine klare Frage: "Magic Lantern Deinstallieren"

Alles andere, wie Definitionen, ist hier OffTopic!
 
Canon hat bereits die Antwort geliefert.

Da die Garantie ein freiwilliges Leistungsangebot darstellt, kann der Hersteller die Bedingungen selbst definieren. Garantieausschlüsse sind in den Europäischen Garantiebedingungen ausreichend angeführt.
 
Also das ist bei ML inzwischen doch total einfach.

- Installationsvorgang starten
- Abwarten bis die Meldung "Installationsvorgang erfolgreich" (sinngemäß) auf dem Display erscheint.
- Auf dem Display steht jetzt : warten sie 60 sek und ML wird automatisch gelöscht, inkl. Bootflag. (sinngemäß)
- 60 sek warten
- Fertig
 
Also das ist bei ML inzwischen doch total einfach.

- Installationsvorgang starten
- Abwarten bis die Meldung "Installationsvorgang erfolgreich" (sinngemäß) auf dem Display erscheint.
- Auf dem Display steht jetzt : warten sie 60 sek und ML wird automatisch gelöscht, inkl. Bootflag. (sinngemäß)
- 60 sek warten
- Fertig
Ja, es ist einfach, ML wieder loszuwerden, und auch das Bootflag zu löschen.
Aber auch Du wirst die Frage des TO nicht beantworten können, ob Canon es feststellen kann, dass ML mal installiert war.
 
Ich tippe drauf, dass sie es i.d.R. nicht testen werden...
Höchstens man stößt sie explizit drauf (fragt vorher an). Selbst dann ist die Frage, ob die Software, bei korrekter Entfernung inkl Bootflag, dann einfach nicht zu unterscheiden ist.
 
Ja, das ist eben die Frage, ob es feststellbar ist.
Annehmen und glauben tue ich das auch nicht (und auch nicht, dass Canon danach sucht).
Aber möglich ist es schon (wenn ML z.B. Einstellungen vornimmt, die die originale FW nicht vornehmen kann).
Spekulieren können wir viel, dem TO wird das aber immer noch keine Antwort geben, ob Canon das feststellen kann.

Wie schon vorher erwähnt ist bei mechanischen Fehlern z.B. die Gewährleistung allerdings nicht durch die Software beeinträchtigt.
 
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