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Canon 60D Garantie

experte003

Themenersteller
Habe mir vor kurzem die 60D gekauft.
Da hab ich doch zwei Jahre Garantie, oder?
Muss ich die Kamera jetzt irgendwo registrieren oder mir Seriennummern notieren?
Wie sieht es bei Objektiven aus?
Habe das 18-135 IS STM extra gekauft (also nicht als kit im selben Karton!)?

Sollte ich sonst noch was machen? Nicht das ich dann bei einem Garantiefall Pech habe.

Vielen Dank schonmal
 
Die Garantie hast du vom Hersteller, die beträgt 1 Jahr ab Kaufdatum. Als Nachweis im Garantiefall brauchst du die Rechnung.

Die zwei Jahre, die du ansprichst, sind die Händlergewährleistung. Die erhälst du bei deinem Händler, als Nachweis brauchst du ebenfalls die Rechnung.

Registrieren musst du die Kamera nicht, Seriennummern notieren ist für einen Garantiefall auch nicht nötig. Dies wäre nur im Fall eines Diebstahls von Vorteil, da du sonst deine Kamera nicht eindeutig identifizieren kannst.
 
Registrieren musst du die Kamera nicht,

In diesem Thread schreibt der Fragesteller dass er seine Kamera registriert hat,
was meint er damit / ist die Registrierung sicher unwichtig
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=796748
 
Die Garantie hast du vom Hersteller, die beträgt 1 Jahr ab Kaufdatum. Als Nachweis im Garantiefall brauchst du die Rechnung.

Die zwei Jahre, die du ansprichst, sind die Händlergewährleistung. Die erhälst du bei deinem Händler, als Nachweis brauchst du ebenfalls die Rechnung.

Was ist denn genau der Unterschied zwischen Garantie und Händlergewährleistung?:confused:
 
Was ist denn genau der Unterschied zwischen Garantie und Händlergewährleistung?:confused:

Grundsätzlicher Unterschied: Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch, der klipp und klar geregelt ist. Garantie ist eine freiwilllige Zusage, im Rahmen derer man Ihnen vieles oder wenig (und auch unter bestimmten Bedingungen) zusagen kann.

http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=24579

Garantie ist freiwillige Leistung des Herstellers.
Gewährleistung ist gesetzlich Geregelt und beträgt 24 Monate bei Neukauf, wobei bei den ersten 6 Monaten der Händler unter Beweislast steht, dass der Artikel bei Gefahrenübergang Mangelfrei war. Das gilt afaik auch für Österreich.

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=440859&DstID=940=publikationen


Edith sagt:
Registrieren musst du bei Canon nichts. Da bleibts bei einem Jahr Garantie... Bei Sigma oder Tamron hingegen kann man so seine Garantie jedoch verlängern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieber TO,

WARUM (?!) eröffnest du einen eigenen Topic um eine Frage zu einem anderem Topic zu stellen ?!

Wieso kannst du dem Kerl nicht einfach eine Nachricht schicken?!



Leute gibts,... Ich hoffe du kannst alleine essen, trinken, .... ?

PS: Ich habe Ihm geschrieben.



EDIT: GEIL!

experte003
Benutzer
 
Danke an Tharis für den Hinweis.

Zur Regestrierung:
Ich hab das direkt auf der CANON seite gemacht damit ich im Notfall immer an meine Seriennummer rankomme und wenn sie gestohlen gemeldet wird und evtl jemand sie dann zur reperatur bringt bekomm ich evtl bescheid wo die Kamera sich befindet.

Sollte ich jetzt mal mit meiner Mark 3 auch tun!

Ich hoffe ich konnte helfen.
 
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