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Canon 1200D - taugt sie als Zweitgerät?

  • Themenersteller Themenersteller Gast_434142
  • Erstellt am Erstellt am
aber es gibt trotzdem 2 Jahre Gewährleistung

Diese ist aber nicht viel Wert, weil sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt. Das bedeutet, dass der Kunde beweisen muss, dass der Fehler schon zum Kaufdatum vorgelegen hat. Ohne gerichtsfeste Gutachter hat man da oft keine Chance und die kosten viel Geld, in der Regel mehr, als eine Kamera oder ein Objektiv Wert sind.

Einige Hersteller sind aber kulant und fordern diesen Beweis nach 6 Monaten nicht, da sie ein Image als Qualitätsproduzent verteidigen wollen. Nun muss man ja in der Regel nicht beim Hersteller, sondern beim Verkäufer reklamieren, aber wenn der Verkäufer nach 6 Monaten kulant ist, bleibt der Verkäufer bei diesen Herstellern, die auf die Beweislast des Kunden beharren, auf den Reparaturkosten sitzen und das erklärt, warum viele Erzeugnisse nach Ablauf von 6 Monaten nicht mehr auf Gewährleistung repariert werden.

Was nutzen 2 Jahre Gewährleistung, wenn man dieses Recht nicht durchsetzen kann? --> leeres Gewäsch!
 
Hallo, vielen Dank für die Antworten.

Ich habe mir die 1200D angeschaut und bin zum Entschluss gekommen, sie nicht anzuschaffen. Der Sucher ist nicht das Gelbe vom Ei und die Sensorreinigung würde schon fehlen.
Die 500D habe ich einer Roßkur unterzogen und sie geschrubbt, eine neue Displayschutzfolie spendiert, Sensorreinigung, ein neuer Akku, sie ist jetzt tageslichttauglich. Technisch ist sie bis auf einem kleinen Fehler im Sucherdisplay soweit in Ordnung und wird erstmal benutzt. Wie geschrieben ist sie als Zweitkamera avisiert.
Mir lief noch preiswert ein 70-200/4L zu, damit macht die Kamera recht vernünftige Tele-Bilder.
 
Nein, man hat gesetzlich 2 Jahre Gewaehrleistung, Garantie ist grundsaetzlich eine freiwillige Angelegenheit des Herstellers oder des Haendlers.
Bei den ersten 6 Monaten betrifft dieses die Gewaehrleistung: In diesem Zeitraum wird angenommen, dass der Fehler bereits von Anfang an Vorlag, die restlichen 18 Monate liegt die Beweispflicht, dass der Fehler bereits von Anfang an Vorlag beim Verbraucher.

Diese ist aber nicht viel Wert, weil sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt. Das bedeutet, dass der Kunde beweisen muss, dass der Fehler schon zum Kaufdatum vorgelegen hat. Ohne gerichtsfeste Gutachter hat man da oft keine Chance und die kosten viel Geld, in der Regel mehr, als eine Kamera oder ein Objektiv Wert sind.

Einige Hersteller sind aber kulant und fordern diesen Beweis nach 6 Monaten nicht, da sie ein Image als Qualitätsproduzent verteidigen wollen. Nun muss man ja in der Regel nicht beim Hersteller, sondern beim Verkäufer reklamieren, aber wenn der Verkäufer nach 6 Monaten kulant ist, bleibt der Verkäufer bei diesen Herstellern, die auf die Beweislast des Kunden beharren, auf den Reparaturkosten sitzen und das erklärt, warum viele Erzeugnisse nach Ablauf von 6 Monaten nicht mehr auf Gewährleistung repariert werden.

Was nutzen 2 Jahre Gewährleistung, wenn man dieses Recht nicht durchsetzen kann? --> leeres Gewäsch!

Kleine Anektdote:
Bei meiner gebrauchten Spiegellosen Kamera, von Samsung hat sich ein dreiviertel Jahr nach Kauf der Kleber des Displays gelöst. Das Ding hing am ende also nur noch an dem Flachbanddatenkabel zur Datenübertragung. Die Gewährleistung gilt übrigends auch bei Gebrauchtware.

Der Händler (war ein Gewerblicher) hat dann argumentiert, als ich die Gewährleistung gefordert habe, das sei ja noch lange kein Indiz dafür, dass ein Fehler zur Zeit des Kaufs bestanden hätte.

Wir reden von Kleber, der seine Wirkung verliert. Schon bei so etwas offensichtlichem hatte der Händler sich...

Am Ende hat er angeboten, ich könne die amera bei ihm einschicken, damit er sie an Samsung weiterschickt und die sagen, ob Sie einen Fehler gemacht hätten, den sie ihm ersetzen sollen... Zu meinen Kosten ersteinmal natürlich.
Hab dann mein Glück versucht und das Display wieder mit Uhu festgeklebt, da die Kamerapreise bei alten Kameras von Samsung eh sehr niedrig sind.

So viel zu Gewährleistung... Nach einem halben Jahr ist die nicht mehr viel Wert.

Übrigends auch nicht glauben, das eine Garantie toll ist. Das ist eine Freiwillige Leistung des Herstellers. Der kann da reinschreiben was er will. Das kann gut sein, muss es aber nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja er kann nur dasselbe oder besseres reinschreiben, als das was die Gewährleistung einem bietet, also ganz reinschreiben was sie wollen können sie nicht.
 
Übrigends auch nicht glauben, das eine Garantie toll ist. Das ist eine Freiwillige Leistung des Herstellers. Der kann da reinschreiben was er will. Das kann gut sein, muss es aber nicht.

Auch wenn die Garantiezusage eines Herstellers eine freiwillige Leistungszusage darstellt, muss sich der Hersteller daran halten. Es gibt auch Hersteller, die keine Garantiezusage dem Endkunden gegenüber machen, ist z.B. im IT-Bereich nicht ungewöhnlich. Da kann dann nur der Händler oder Großhändler tätig werden.

Im allgemeinen sind die Garantiefristen mit 12 Monaten bei Canon oder Nikon sehr gering. Tamron (5 Jahre) und Sigma (3 Jahre nach Registrierung) geben da ein besseres Bild ab.
 
Das nennt man Kulanz! :)

Einen rechtlichen Anspruch hast du darauf leider nicht. Zudem gehört die EOS 5D in den (semi-)professionellen Bereich und Canon hat da auch einen Ruf zu verlieren. Manch ein Hersteller gewährt Kulanz auch nur im Einzelfall bei hartnäckiger Nachfrage.

Seinerzeit bei Minolta durfte ich für herstellerbedingte Macken tief in die Tasche greifen (was mich dann von dem Hersteller abbrachte). Damals gab es das Wort 'Kulanz' im japanischen Sprachgebrauch wohl nicht. :rolleyes:
 
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