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Canon 1000D Display rauscht/defekt

michael.myers

Themenersteller
Hi!

Ich habe ein kleines Problem mit meiner Canon 1000D. Diese ist gerade mal etwas über einen Monat alt und seit heute habe ich starkes Bildrauschen auf dem Display der Kamera. Es ist schwer zu beschreiben, aber die Bilder sehen aus als wenn die nur noch aus 265 Farben bestehen.

Kennt das jemand und handelt es sich vielleicht nur um eine falsche Einstellung (was ich jedoch leider eher nicht glaube, da ich auch nix verstellt habe)?


Gruß André


P.S: Auf dem PC sehen die Bilder normal aus!
 
Zuletzt bearbeitet:
bist du mit einem magnet an das display gegangen?
weil dass ist mir mal passiert.. ansonsten könnte auch überhitzung schuld sein.

auf jeden fall zum händler oder so gehen...
hast ja noch garantie
 
Hmm, ich kann beides eigentlich ausschließen.

Wie läuft der Umtausch denn, wenn die Kamera gerade mal ca. 6 Wochen alt ist? Umtausch oder wird die Kamera erst eingeschickt und ich habe in der Zeit keine Kamera?

Gruß André
 
Hmm, ich kann beides eigentlich ausschließen.

Wie läuft der Umtausch denn, wenn die Kamera gerade mal ca. 6 Wochen alt ist? Umtausch oder wird die Kamera erst eingeschickt und ich habe in der Zeit keine Kamera?

Gruß André

Innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufdatum kann man sie direkt beim Händler gegen eine neue umtauschen. (Gewährleistung, da der Händler in der Beweispflicht ist.)
 
Innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufdatum kann man sie direkt beim Händler gegen eine neue umtauschen. (Gewährleistung, da der Händler in der Beweispflicht ist.)

falsch. zumindest zum teil.


erstmal hast du 12 monate garantie seitens canon.
die gewährleistung des händlers wird daher auch nicht greifen. zudem war die kamera ja funktionstüchtig.nder händler wird zwar wohl annehmen, aber, nicht tauschen, sondern einschicken. da kannst du die kamera lieber selber nach willingen oder ähnliche schicken.



sollte es allerdings durch einen magneten hervorgerufen worden sein, wirst du wohl pech gehabt haben. das wäre dann eigenverschulden.
 
falsch. zumindest zum teil.


erstmal hast du 12 monate garantie seitens canon.
die gewährleistung des händlers wird daher auch nicht greifen. zudem war die kamera ja funktionstüchtig.nder händler wird zwar wohl annehmen, aber, nicht tauschen, sondern einschicken. da kannst du die kamera lieber selber nach willingen oder ähnliche schicken.



sollte es allerdings durch einen magneten hervorgerufen worden sein, wirst du wohl pech gehabt haben. das wäre dann eigenverschulden.

Wie soll ich das jetzt verstehen? Weil ich Garantie seitens Canon habe, ist der Händler (M****-Markt) raus!?

Soweit ich weiß, muss der Händler/Canon doch innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen, dass der Defekt nicht vorher vorhanden war!?

Wäre es unter Umständen also der schnellere Weg nach Hamburg zum Reperaturservice zu fahren als direkt bei Media Markt zu reklamieren!?
 
Hallo,

fahr zu dem Markt, bitte höflich um Umtausch. Danach kannst Du Dich immer noch um Alternativen kümmern. So würde ich es machen.

Gruß
Xpert
 
falsch. zumindest zum teil.


erstmal hast du 12 monate garantie seitens canon.
die gewährleistung des händlers wird daher auch nicht greifen. zudem war die kamera ja funktionstüchtig.nder händler wird zwar wohl annehmen, aber, nicht tauschen, sondern einschicken. da kannst du die kamera lieber selber nach willingen oder ähnliche schicken.



sollte es allerdings durch einen magneten hervorgerufen worden sein, wirst du wohl pech gehabt haben. das wäre dann eigenverschulden.

Das ist nicht falsch, die Garantie und die Gewährleistung sind gleichermaßen gültig. In den ersten 6. Monaten ab Kaufdatum sollte man immer die Gewährleistung des Händlers in Anspruch nehmen, da der Händler in dieser Zeit in der Beweispflicht steht, das bedeutet er muss beweisen können das der Kunde den Fehler verursacht hat. Außerdem hat man die Kamera (das Produkt) beim Händler gekauft und nicht beim Hersteller.
Und in dieser Zeit (ersten 6 Monaten ab Kaufdatum) hat man immer einen Anspruch auf ein neues Gerät und man muss sich auf keinen Fall auf das Einschicken des Geräts einlassen.
 
Wenn du mir jetzt noch sagen könntest, wo ich das schriftlich finde, wäre ich überglücklich!

Gruß André

Der Text stammt von folgender Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung#Nacherf.C3.BCllung

Nacherfüllung

Siehe Hauptartikel: Nacherfüllung
Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB.

Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).

Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 S. 1 BGB).

Der Anspruch auf Nacherfüllung kann aber auch ganz ausgeschlossen sein, etwa wenn die Reparatur nicht möglich ist und die Sache auch nicht ausgetauscht werden kann. Dann bleibt dem Käufer nur das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz.

Dagegen liegt im Werkvertragsrecht im Falle des Nacherfüllungsverlangens des Bestellers ('Kunden') das Wahlrecht beim Werkunternehmer: Der Unternehmer kann entscheiden, ob er den Mangel beseitigt oder ein neues Werk erstellt (vgl. § 635 Abs. 1 BGB).

Nach dem Wortlaut des § 439 Abs. 4 BGB steht dem Verkäufer eine Entschädigung zu für die Zeit, die der Käufer die mangelhafte Sache bis zur Rückgabe genutzt hat.
 
sollte es allerdings durch einen magneten hervorgerufen worden sein, wirst du wohl pech gehabt haben. das wäre dann eigenverschulden.

Kann mir bitte mal jemand erklären (am besten mit Quelle), welchen Einfluß ein statisches Magnetfeld auf die Darstellung eines LC-Displays hat!?

http://de.wikipedia.org/wiki/Flüssigkristallbildschirm

Zitat
Im Gegensatz zu Anzeigegeräten mit Kathodenstrahlröhre werden Flüssigkristallbildschirme in der Praxis nicht durch Magnetfelder (z. B. Erdmagnetfeld, Magnetfeld von Oberleitungen und NMR-Geräten, Transformatoren oder Lautsprechern) beeinträchtigt.

Gruß Ulrich
 
...und seit heute habe ich starkes Bildrauschen auf dem Display der Kamera. Es ist schwer zu beschreiben, aber die Bilder sehen aus als wenn die nur noch aus 265 Farben bestehen.

Hast Du die Möglichkeit mit einer anderen Kamera mal einen "Screenshot" zu machen? Hat die Helligkeitseinstellung für das Display einen Einfluß auf das "Rauschen"?

Gruß Ulrich
 
@BlackConsole: Danke!

@smull: Habe leider keine andere Kamera da... An der Helligkeitseinstellung liegt es nicht. Habe ich schon versucht.
 
Der Text stammt von folgender Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung#Nacherf.C3.BCllung

Nacherfüllung

Siehe Hauptartikel: Nacherfüllung
Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB.

Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).

Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. ....


da steht doch genau das was ich gesagt habe. der hersteller hat die möglichkeit zur ausbesserung, sprich er lässt sie reparieren. das du bei media markt allerdings glück haben könntest das sie die kamera direkt tauschen ist mMn sehr groß.
jedes gerät was bei mm gekauft war und dann mal kaputt war ( waren erst 3) wurden immer sofort getauscht.

wärs jetzt ein normaler händler, würde er die kamera sehr wahrscheinlich einschicken.
 
da steht doch genau das was ich gesagt habe. der hersteller hat die möglichkeit zur ausbesserung, sprich er lässt sie reparieren.
das du bei media markt allerdings glück haben könntest das sie die kamera direkt tauschen ist mMn sehr groß.
jedes gerät was bei mm gekauft war und dann mal kaputt war ( waren erst 3) wurden immer sofort getauscht.

wärs jetzt ein normaler händler, würde er die kamera sehr wahrscheinlich einschicken.

Man kauft das Produkt beim Händler und nicht beim Hersteller, deshalb sollte man die Gewährleistung des Händles gegenüber der Hersteller-Garantie immer vorziehen. Die Hersteller-Garantie wird erst interessant wenn nach 6 Monaten ab Kaufdatum die Beweispflicht vom Händler auf den Kunden übergeht.

Auch normale Händler müssen innerhalb der ersten 6 Moante ab Kaufdatum dem Kunden bei einem Problem (Defekt) ein neues Gerät geben. Der Kunde muss sich nicht auf eine Reparatur einlassen, ein neues Gerät ist immer besser als eine Reparatur.
 
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