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Brauche Hilfe [Weitere Urheberrechtsverletzung]

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Gast_135092

Guest
Hallo,
ich habe (wieder mal) eine Urheberrechtsverletzung ausfindig gemacht und bräuchte mal einen Rat. Mir ist klar das hier keine gültige Rechtsberatung statt finden kann aber vielleicht kann mir ja trotzdem einer helfen (habe leider keine Rechtsschutzversicherung :mad:).

Habe vor Kurzem eine meiner Fotografien als großes Hintergrundbild auf der Homepage eines Bestattungshauses per Google gefunden (Datei wurde nicht umbenannt ;)). Hab der Firma dann eine Rechnung mit 14 Tage Zahlungsziel geschickt - natürlich keine Reaktion. Dann eine Mahnung mit Zahlungsziel 7 Tage die gestern "abgelaufen" ist. Kurze Zeit nach Eingang der Mahnung wurde das Bild dann entfernt. Dann bekam ich einen Anruf auf meine Mailbox in der mir ein Herr lediglich seinen Nachnamen sagte, eine Nummer nannte, und mich mit den Worten "... mir wurde es vom Bestattungshaus quasi übertragen ... zur Vermeidung weiterer Mahnungen rufen Sie mich bitte unter folgender Nummer an ... " bat ihn zurück zurufen. Hab ich dann natürlich versucht - ging allerdings niemand ans Telefon - ein paar Tage später habe ich dann noch beim Bestattungshaus angerufen aber mir wurde gesagt der Mann, an den die Rechnung ging, sei nicht zu Hause. Ich sagte ihm dann er soll ihm bitte ausrichten mich zurück zurufen.

Nun ja natürlich kein Rückruf - die haben also nicht vor zu zahlen. Was kann ich nun tun? Ich könnte einen Mahnbescheid beantragen doch der birgt Risiken wie ich hier gelesen habe. Ist es möglich bei der Polizei eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung aufzugeben - ganz ohne Anwalt? Ich habe genügend Screenshots etc.

Vielen Dank u. viele Grüße,

Sven
 
Ist es möglich bei der Polizei eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung aufzugeben - ganz ohne Anwalt?

Wenn du die Vorschrift im StGB kennst, die Urheberrechtsverletzungen unter Strafe stellt, kannst du das tun. Mir ist nicht bekannt, dass es eine solche Vorschrift gibt.

Das ist eine rein privatrechtliche Angelegenheit, für die sich die Strafjustiz (und ihre Hilfsorgane) nicht interessiert.

Ich könnte einen Mahnbescheid beantragen doch der birgt Risiken

So ist es im Leben. Wer etwas will, riskiert, es nicht zu bekommen und auf den Kosten sitzen zu bleiben. Die Alternative ist, nichts zu wollen....
 
Nun ja.. Du hast jemanden, der zwar erkannt hat, dass er einen Fehler gemacht hat (Rückruf), sich aber irgendwie rauswinden will. Ich würde ihm freundlich klarmachen, dass Du das nicht einfach so hinnehmen kannst - sonst würde ja jeder Deine Bilder, welche Dich viel Zeit gekostet haben, einfach nutzen - Du aber zu einem Vergleich bereit bist. Vielleicht bist Du ja mit dem halben Preis einverstanden oder er kriegt für den bisher genannten Preis noch ein Bild dazu, welches er dann offiziell verwenden darf (Du solltest nur aufpassen, dass er bei einer Auftragsarbeit nicht durch Mäkelei den Preis wieder drückt). Wenn das für Dich keine Möglichkeit ist, sehe ich aber auch nur das Risiko einer gerichtlichen Einforderung. Was nicht heisst, dass es nicht auch andere Wege geben kann, die mir im Moment nicht einfallen.
 
Wenn du die Vorschrift im StGB kennst, die Urheberrechtsverletzungen unter Strafe stellt, kannst du das tun. Mir ist nicht bekannt, dass es eine solche Vorschrift gibt.
Diese Vorschriften finden sich ja auch im UrhG... :devilish:

Das ist eine rein privatrechtliche Angelegenheit, für die sich die Strafjustiz (und ihre Hilfsorgane) nicht interessiert.

§ 106 UrhG Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 108a UrhG Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung


(1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.
 
Nach einer freundlichen Erinnerung, 1. Mahnung mit Frist (nicht Mahnbescheid!), inkl. Mahngebühren und der Androhung rechtlicher Schritte (Mahnbescheid beantragen und ggf. Klage auf Verletzung des Urheberrechts).

Das wäre meiner Meinung die nächste eskalationsstufe.
 
ich habe (wieder mal) eine Urheberrechtsverletzung ausfindig gemacht und bräuchte mal einen Rat. Mir ist klar das hier keine gültige Rechtsberatung statt finden kann aber vielleicht kann mir ja trotzdem einer helfen (habe leider keine Rechtsschutzversicherung :mad:).
Ich denke mal laut, und das Ergebnis dieses lauten Denkens ist nicht RPT nicht als "Rechtsberatung" zu verstehen.

1. Eine private Rechtschutzversicherung hilft in solchen Fällen ohnehin nicht, die deckt keine Streitigkeiten aus Urheberrechtsverletzungen.

2. Wenn der eigene Regress-Anspruch gegen den Urheberrechtsverletzer unzweifelhaft ist (und das festzustellen ist in den meisten Fällen einfach), stellt sich für den Urheber eigentlich nur noch die Frage:

a) will ich es verfolgen (lassen)?

b) ist der Anspruchsgegner ausreichend solvent?

Kann man b) mit "ja" beantworten, spricht nichts dagegen, die Angelegenheit von einem Anwalt seines Vertrauens erledigen zu lassen. (Am besten einem, der auf Urheberrecht spezialisiert ist.) Die gesamten Kosten trägt dann der Gegner.

Habe vor Kurzem eine meiner Fotografien als großes Hintergrundbild auf der Homepage eines Bestattungshauses per Google gefunden (Datei wurde nicht umbenannt ;)). Hab der Firma dann eine Rechnung mit 14 Tage Zahlungsziel geschickt - natürlich keine Reaktion. Dann eine Mahnung mit Zahlungsziel 7 Tage die gestern "abgelaufen" ist. Kurze Zeit nach Eingang der Mahnung wurde das Bild dann entfernt. Dann bekam ich einen Anruf auf meine Mailbox in der mir ein Herr lediglich seinen Nachnamen sagte, eine Nummer nannte, und mich mit den Worten "... mir wurde es vom Bestattungshaus quasi übertragen ... zur Vermeidung weiterer Mahnungen rufen Sie mich bitte unter folgender Nummer an ... " bat ihn zurück zurufen. Hab ich dann natürlich versucht - ging allerdings niemand ans Telefon - ein paar Tage später habe ich dann noch beim Bestattungshaus angerufen aber mir wurde gesagt der Mann, an den die Rechnung ging, sei nicht zu Hause. Ich sagte ihm dann er soll ihm bitte ausrichten mich zurück zurufen.
Wenn man einem Urheberrechtsverletzer einfach eine Rechnung für die Nutzungsrechte schickt, die er sich unzulässig abgegriffen hat, wird man - meines Erachtens - davon ausgehen können, daß dadurch ein Angebot entsteht, zu dem genannten Preis nachträglich ein Nutzungsrecht zu erwerben. Widerspricht der Nutzer dem nicht, dann wird - meines Erachtens - ein entsprechender Vertrag zustandekommen, und wenn dann nicht bezahlt wird, dann entsteht eben Zahlungsverzug, der ganz normal entsprechend den Bestimmungen des BGB zu handhaben ist.

Ich könnte einen Mahnbescheid beantragen doch der birgt Risiken wie ich hier gelesen habe.
Bei einer berechtigten Forderung besteht eigentlich nur das Risiko, daß der Schuldner zahlungsunfähig ist.

Ist es möglich bei der Polizei eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung aufzugeben - ganz ohne Anwalt?
Ja.

Aber solche Verfahren werden üblicherweise eingestellt mit dem Hinweis, daß der Geschädigzte seine Ansprüche viel besser auf dem Zivilklageweg durchsetzen kann. Er selbst hat ja nichts davon, wenn der Urheberrechtsverletzer strafrechtlich belangt wird...

Ganz grundsätzlich: Entweder verfügt man über genügend Wissen und Erfahrung, um solche Streitigkeiten selbst zu regeln (bis zu dem Punkt, ab dem dann ggf. an einer gerichtlichen Auseinandersetzung kein Weg mehr vorbeiführt). Dann kann man das selber durchziehen.

Oder man überlässt es jemandem, der davon etwas versteht und dessen täglicher Job das ist. Einem Rechtsanwalt.
 
Nun ja natürlich kein Rückruf - die haben also nicht vor zu zahlen. Was kann ich nun tun? Ich könnte einen Mahnbescheid beantragen doch der birgt Risiken wie ich hier gelesen habe. Ist es möglich bei der Polizei eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung aufzugeben - ganz ohne Anwalt? Ich habe genügend Screenshots etc.

Wir leben in einer Zeit, wo einem als Privatman direkt eine Abmahnung in den Briefkasten flattert, wenn man nur ein einziges fremdes Bild bei einer Onlineauktion verwendet. Da wird es doch nicht so schwer sein, einem Betreiber einer Website für ein ähnliches Vergehen ein wenig Geld aus den Hosen zu leiern...

Ich würde an deiner Stelle mal ein Termin für ein Erstgespräch mit einem Anwalt ausmachen, der sich auf Onlinerecht spezialisiert hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
..und, wie haste das in den anderen 20 Fällen gehandhabt, nur so ?.....

Einen. ;) Dachte nur das sich vielleicht der Eine oder Andere an den letzte Thread erinnert der zum Ende hin ziemlich abgedriftet ist. ;)

Dann werde ich morgen mal einen Mahnbescheid beantragen und wenn nötig einen Anwalt kontaktieren. Danke schon mal für die Hilfe.

EDIT: Hatte in der Mahnung weitere Schritte schon angekündigt.
 
Ich denke mal laut, und das Ergebnis dieses lauten Denkens ist nicht RPT nicht als "Rechtsberatung" zu verstehen.

Ich zitiere dich mal willkürlich für die vielen anderen die auch immer dazu schreiben, dass das nachfolgende keine Rechtsberatung ist. Meine Frage:

Glaubt ihr wirklich, dass eine Rechtsberatung die ihr durchführt (falls es denn wirklich eine ist; möchte ich jetzt nicht beurteilen), zu keiner Rechtsberatung wird, indem man sagt "diese Rechtsberatung ist keine Rechtsberatung"?!?

Spart euch doch einfach diesen Blödsinn. Der ist nämlich genauso sinnfrei wie Disclaimer, die einen Urteilsspruch aus Hamburg zitieren, der genau das Gegenteil vom Inhalt des Disclaimers aussagt (auch im dslr-forum-Impressum findet sich ähnlicher Blödsinn).
 
Ich zitiere dich mal willkürlich für die vielen anderen die auch immer dazu schreiben, dass das nachfolgende keine Rechtsberatung ist. Meine Frage:

Glaubt ihr wirklich, dass eine Rechtsberatung die ihr durchführt (falls es denn wirklich eine ist; möchte ich jetzt nicht beurteilen), zu keiner Rechtsberatung wird, indem man sagt "diese Rechtsberatung ist keine Rechtsberatung"?!?
Nein. Selbstverständlich nicht.

Aber ich schreibe das auch nicht für die Juristen, denn die erkennen sofort, daß es keine - unzulässige - Rechtsberatung im Sinne des RDG ist. Ich weiß nämlich, was ich mache...

Ich schreibe das für die Nicht-Juristen, die gern mal auf die Idee kommen, es irrigerweise für eine zu halten.

(Wenn Du die diversen Foren-Postings zu solchen rechtlichen Themen einmal aufmerksam liest, sollte Dir der Unterschied zwischen meinen Postings und denen mancher anderer Leute sofort auffallen... Die Unterschiede mögen marginal erscheinen, sie sind aber entscheidend. Und ich finde, soviel Mühe sollte man sich schon machen.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt Fälle wo die Art und weise wie abgemahnt wird moralisch und gegebenenfalls rechtlich bedenklich ist, sicher. Aber hier nicht. Schließlich geht es hier nur darum, das der TE das Recht an einem Bild von ihm Geltend machen will.

Also ab zum nächsten Anwalt, der wird sich sicher über den Auftrag freuen.
 
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