...Kernfrage: kann ich ihr die Nutzung der Bilder untersagen?
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Ihr habt einen Vertrag geschlossen, nachdem sie ein Nutzungsrecht bekommt, sprich sie darf veröffentlichen (§ 31 UrhG), du erhältst eine Einwilligung zur Veröffentlichung (§22 KUG)
Sie will die Einwilligung widerrufen. Das ist so ohne weiteres gar nicht möglich.
Ihr habt euch aber geeinigt, die Einwilligung zur Veröffentlichung im Nachhinein zeitlich zu begrenzen.
Ihr habt euch aber nicht geeinigt, dass auch das Nutzungsrecht nach § 31 UrhG enden soll.
Das letztere mag zwar aus dem Vertragszweck folgen, aber beweisen musst du das als Anspruchstellter und das wird ohne Schriftliches schwierig.
Statt langwieriger und ärgerlicher Streiterei würde ich das als Lehrgeld verbuchen und die gesparte Zeit und Mühe in weiteres Fotografieren stecken
