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Bildrechte - konkrete Frage

...Kernfrage: kann ich ihr die Nutzung der Bilder untersagen?

...




Ihr habt einen Vertrag geschlossen, nachdem sie ein Nutzungsrecht bekommt, sprich sie darf veröffentlichen (§ 31 UrhG), du erhältst eine Einwilligung zur Veröffentlichung (§22 KUG)

Sie will die Einwilligung widerrufen. Das ist so ohne weiteres gar nicht möglich.

Ihr habt euch aber geeinigt, die Einwilligung zur Veröffentlichung im Nachhinein zeitlich zu begrenzen.

Ihr habt euch aber nicht geeinigt, dass auch das Nutzungsrecht nach § 31 UrhG enden soll.

Das letztere mag zwar aus dem Vertragszweck folgen, aber beweisen musst du das als Anspruchstellter und das wird ohne Schriftliches schwierig.

Statt langwieriger und ärgerlicher Streiterei würde ich das als Lehrgeld verbuchen und die gesparte Zeit und Mühe in weiteres Fotografieren stecken :)
 
Es ist durchaus die Konstellation denkbar, dass Du Aufnahmen von ihr für sie machen solltest und zwar zu ihrer ausschließlichen Verwendung. Bislang hat sie Deine Eigenwerbung nur geduldet. Jetzt halt nicht mehr.
Es sind noch ganz andere Dinge denkbar, aber weil das niemand nachweisen kann und eine Duldung über längere Zeit auch ganz schnell zu einem Einverständnis werden kann, sind alle Vermutungen hinfällig.
Man kann nicht einfordern, was man nicht nachweisen kann. Das gilt auch für die einseitige Veröffentlichung der Dame getreu "ich bin drauf, also darf ich das - aber Du nicht".
 
Das letztere mag zwar aus dem Vertragszweck folgen, aber beweisen musst du das als Anspruchstellter und das wird ohne Schriftliches schwierig.

Eben nicht: Er ist der Urheber, kann deshalb anzeige erstatten, wegen unerlaubter nutzung seines Bildes. Dann ist sie im Zugzwang und muss beweisen, dass sie das Bild verwenden durfte (was ohne Vertrag schwierig wird).
 
Eben nicht: Er ist der Urheber, kann deshalb anzeige erstatten, wegen unerlaubter nutzung seines Bildes. Dann ist sie im Zugzwang und muss beweisen, dass sie das Bild verwenden durfte (was ohne Vertrag schwierig wird).

Nö. Sie hat einen Fotografen beauftragt, erotische Bilder von ihr zu machen. Kein ungewöhnlicher Vorgang. Jetzt macht der Fotograf damit einfach Werbung.

Wie man es dreht und wendet: Es läuft auf die alte "auf hoher See und vor Gericht"-Frage hinaus.
 
Nö. Sie hat einen Fotografen beauftragt, erotische Bilder von ihr zu machen. Kein ungewöhnlicher Vorgang. Jetzt macht der Fotograf damit einfach Werbung.
Nö, beide haben sich vor einem Jahr darauf geeinigt, die Fotos gemäß eines mündlichen TfP-Vertrags nutzen zu können. Kein ungewöhnlicher Vorgang. Der Fotograf machte, genau wie die Dame, damit immer schon Werbung.
 
Eher wäre das Gegenteil zu beweisen. Da beide Seiten in der Vergangenheit mit dem Umgang so einverstanden waren (heißt wohl konkludent?) ist eine solche Vereinbarung wohl die mit Abstand wahrscheinlichste und nachvollziehbarste Variante.

Und wenn die Vereinbarung beidseitig gelöst wird, verlieren beide ihre zugestandenen Rechte.

Gruß messi
 
Eben nicht: Er ist der Urheber, kann deshalb anzeige erstatten, wegen unerlaubter nutzung seines Bildes. Dann ist sie im Zugzwang und muss beweisen, dass sie das Bild verwenden durfte (was ohne Vertrag schwierig wird).

das ist Theorie und die ist grau.
Lies noch mal den Sachverhalt: "Die Fotos wurden mit beiderseitgem Einverständis "....
Damit räumte der Urheber ein Nutzungsrecht ein.



...
Und wenn die Vereinbarung beidseitig gelöst wird, verlieren beide ihre zugestandenen Rechte.

Gruß messi

Der TO hat offensichtlich genau das (beidseitige Lösen) versäumt:

Ich habe nun versucht, um eine klare Linie zu ziehen, sie dazu zu bewegen, alle Bilder, die ich geschossen habe, offline zu nehmen - so wie ich es machen musste.

Leider meint sie nun, dass ich ihr nicht verbieten kann, die Bilder zu nutzen, weil sie ja darauf zu sehen ist.
Ich meine, dass ich das schon kann, weil ich der Urheber der Fotos bin. Andersherum kann sie mir jedoch die Veröffentlichung der Bilder verbieten (Recht am eigenen Bild). Dieser Aufforderung bin ich ja auch - wie geschrieben - nachgekommen.

Da wurde eben kein Aufhebungsvertrag geschlossen.

Das Modell hat weiterhin die eingeräumten Nutzungsrechte.
Und nach einem Jahr erlaubter Nutzung, braucht auch keiner den Versuch zu unternehmen, das anders darzustellen.
 
Und nach einem Jahr erlaubter Nutzung, braucht auch keiner den Versuch zu unternehmen, das anders darzustellen.
Das gilt allerdings für beide Seiten. Auch die Veröffentlichung auf der HP des TO wurde geduldet. Er hat die Fotos erst jetzt heruntergenommen.

Bezüglich des in deinen Augen versäumten beidseitigen Lösens des Vertrages ... kann das überhaupt einseitig von Statten gehen? Wenn der neue Freund der Dame die Fotos nicht im Netz wissen möchte - musste der TO dann nicht zweifelsfrei davon ausgehen, dass das auch die Veröffentlichung seitens der Dame beinhaltet?
 
sorry, ihr verdreht da beide den Sachverhalt des TO.

Die Nutzung und Veröffentlichung war vereinbart - nicht geduldet.


Die Fotos wurden mit beiderseitgem Einverständis jeweils wie folgt genutzt:
-ich setzte sie auf meine Fotoseite, um sie zu präsentieren
-sie nutzte die Bilder für verschiedene SocialNetworks, um sich zu präsentieren.

Später hat das Modell den TO um Löschung der Bilder gebeten - er ist dem nachgekommen ohne Gegenforderungen zu stellen und versucht jetzt im Nachhinein, auch das Modell zum Löschen zu Bewegen. Der TO hat sich da in eine schlechte Verhandlungsposition begeben.

Das Modell hat nicht den Vertrag einseitig gelöst - was ohnehin nur in Ausnahmefällen geht.
Modell und TO haben eine neue Vereinbarung getroffen, dass der TO die Bilder nicht weiter veröffentlicht. Daraus zu schließen, auch das Modell verzichte auf die Nutzung, ist weit aus dem Fenster gelehnt.
Klar kann man eine Auflösung/Rücktritt/Aufhebung konstruieren oder annehmen, aber das Modell verweigert ja genau dies.

Wer wird entscheiden? Zunächst werden sich die Anwälte auf Kosten der Parteien ein paar schönen Briefe schreiben, anschließend wird ein Richter überlegen, was denn Vertragszweck war und was später einvernehmlich geändert wurde.

In aller Regel kommt da ein Vergleich heraus - und das bedeutet, dass die Anwälte noch mehr Honorar bekommen und jede Partei ihre eigenen Kosten trägt. Und diese Kosten dürften höher sein, als jeder Nutzen/jede Vergütung aus den Bildern/aus der Bildernutzung.

Daher, wie oben, nicht weiter damit auseinandersetzen und statt dessen fotografieren gehen :)

Das gilt übrigens auch für mich ;)
 
Die Nutzung und Veröffentlichung war vereinbart - nicht geduldet.
Deshalb schrieb ich ja auch etwas von einem (mündlichen) TfP-Vertrag. Der beinhaltet für gewöhnlich die Veröffentlichung. Die Duldung erwähnte ich deshalb, weil der Eindruck erweckt wurde, der TO habe die Fotos erst seit kurzem auf seiner Seite.

Später hat das Modell den TO um Löschung der Bilder gebeten - er ist dem nachgekommen ohne Gegenforderungen zu stellen und versucht jetzt im Nachhinein, auch das Modell zum Löschen zu Bewegen. Der TO hat sich da in eine schlechte Verhandlungsposition begeben.
Das Modell hat nicht den Vertrag einseitig gelöst - was ohnehin nur in Ausnahmefällen geht.
Modell und TO haben eine neue Vereinbarung getroffen, dass der TO die Bilder nicht weiter veröffentlicht. Daraus zu schließen, auch das Modell verzichte auf die Nutzung, ist weit aus dem Fenster gelehnt.
Nein. Die Information für den TO lautete: der neue Freund wolle keine solchen Fotos von seiner neuen Freundin im Internet wissen. Das bedeutet nach allgemeinem Verständnis nicht, dass diese weiter im Profil der Dame benutzt werden sollen - wo sie möglicherweise auch viel mehr Klicks und Besuchern ausgesetzt sind als auf der HP des TO.
Er durfte also ruhigen Gewissens davon ausgehen, dass "Fotos weg vom Internet" heißt, dass beide Seiten diese nicht weiter im Internet verwenden.
Dem ist die Dame nicht nachgekommen. Daraus im Nachhinein ein einseitiges Einverständnis zu machen ist irreführend und so nicht richtig.

Klar kann man eine Auflösung/Rücktritt/Aufhebung konstruieren oder annehmen, aber das Modell verweigert ja genau dies.
Wer wird entscheiden? Zunächst werden sich die Anwälte auf Kosten der Parteien ein paar schönen Briefe schreiben, anschließend wird ein Richter überlegen, was denn Vertragszweck war und was später einvernehmlich geändert wurde.
Mittlerweile sind die Fotos ja offenbar auch aus dem Profil verschwunden, so weit muss man also nicht gehen.
 
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Recht kann man immer verschieden auslegen, damit werden Anwälte ja reich.

Hagen legt es halt so aus, dass es gut für sie währe und wir legen es so aus, dass es gut für ihn ist:ugly::lol:
 
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