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Bildpreise

Auflage weis ich leider keine...die Sind für Großhändler gedacht.
Erste kleine Serie aus 12 Bildern auf 6 Seiten...wird weitergeführt. Also ein Dauerauftrag.

Nun habe ich keine Ahnung von den Preisen, komme mir da immer...komsich vor einen Preis zu sagen. Mit de Bildern ist der Händler aber zufrieden...

So wie ich das Ding sehe, handelt es sich um rein kommerzielle Produktfotografie: der Auftraggeber ist ein Händler, also jemand, der Geld verdient, indem sich seine Ware aufgrund der Bilder verkauft.
Zudem dürfte der TO schon Bilder angefertigt haben und sollte auch schon Anhaltspunkte für eine Kalkulation haben.
Worin liegt daher das Problem, für routinemässige Arbeit Geld zu verlangen?
 
Seit wann darf man kein Geld verlangen? Unterliegst Du irgendeinem "Verdienstverbot"? Solange die Sache ordentlich geregelt ist (Steuern,....), ist Geldverdienen nicht verboten.
Nein. Aber es ist mit erheblich mehr Pflichten verbunden als nur der Versteuerung...

(u.U. HWK, Gewerbeanmeldung, Berufsgenossenschaft...)
 
Nein. Aber es ist mit erheblich mehr Pflichten verbunden als nur der Versteuerung...

(u.U. HWK, Gewerbeanmeldung, Berufsgenossenschaft...)
Aber nicht wenn man nur mal nebenbei ein paar Fotos macht. Das wird ggf. einfach bei der normalen Steuererklärung als Einnahmen angegeben und das wars. Dafür muß man nicht in eine Berufsgenossenschaft eintreten etc.
 
Vielleicht sollte man sich wieder mit der Frage des TOs beschäftigen.
 
Vielleicht sollte man sich wieder mit der Frage des TOs beschäftigen.

Google erleichtert doch die Arbeit: gib ein "Stundensatz Produktfotografie" und finde auf der ersten Seite folgendes:

http://www.media-productions.at/de/fotografie/produktfotografie/

Einzelnes Objekt bis 1m: 40,-
Weiteres Bild vom selben Produkt: 10,-
Basis Retusche: 20,-

Ich habe ähnliche Preise, die sich aus einer Grundkalkulation wie von @hatschepsut beschrieben ergeben.
Ich mache manchmal Produktfotos von sehr ähnlichen Produkten, wo für mehrere Produkte nur ein Lichtaufbau nötig ist. Hier kann man dem Kunden preislich entgegenkommen. Muss bei jedem Produkt die Lichtanordnung verändert werden, so wird ein höherer Preis verrechnet. Nachträgliche Retuschen, sowie Freisteller werden gesondert verrechnet.
Zudem habe ich eine Mindestauftragsmenge von 10 Stück/Auftrag.
Da es sich bei diesem Auftrag offenbar um reine Routinearbeit mit wenig Kreativanteil handelt, darf man sich vom Auftraggeber (= Geschäftsmann) nicht mit irgendwelchen Gegengeschäften abspeisen lassen.
Ich lasse mich generell auf solche Geschichten nicht ein, da ich schon manchmal auf die Nase gefallen bin.
Hab z.B. für einen Webdesigner fotografiert, als Gegenleistung bot er mir die Programmierung meiner Website an. Die Fotos hatte er am nächsten Tag, von der Website war nach 1/2 Jahr noch nicht einmal ansatzweise was zu sehen......
Ich hab ihm schlussendlich die Fotos verrechnet und das Geld einem anderen Designer bezahlt, der mir innerhalb einer Woche dann das Teil fertiggestellt hat.
 
Aber nicht wenn man nur mal nebenbei ein paar Fotos macht. Das wird ggf. einfach bei der normalen Steuererklärung als Einnahmen angegeben und das wars. Dafür muß man nicht in eine Berufsgenossenschaft eintreten etc.
So einfach ist es leider genau nicht.

Auch "nur nebenbei ein paar Fotos" führt zur Handwerkskammerpflicht, wenn diese Fotografie in den Bereich "Handwerk" fällt. Und die BG hat da ebenfalls ihre ganz eigenen Vorstellungen...
 
Nein. Aber es ist mit erheblich mehr Pflichten verbunden als nur der Versteuerung...

(u.U. HWK, Gewerbeanmeldung, Berufsgenossenschaft...)

Darum hab ich auch geschrieben "Steuern,....."....die Punkte dahinter bedeuten "und so weiter"....ich gehe mal davon aus, dass der TO über sein Pflichten Bescheid weiss und sich wie ein braver Staatsbürger verhält, der sich an unsere Regeln hält. Er benutzt sicher auch unsere Strassen, geht zum Arzt und will später einmal eine Rente, oder?
 
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