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Bilderrechte: an wen wenden?

dani88

Themenersteller
Hallo zusammen,

Ich habe die Gelegenheit einige Bilder von mir in einer Galerie eines Geschäftes auszustellen um sie anzubieten.

Jetzt hab ich über die Bilderrechte überhaupt keine Erfahrungen, an wen könnte ich mich da wenden?

z.b. eine Frage die ich mir gestellt hab: Ich hänge das Bild grooss auf einer Leinwand aus und für 400CHF zu verkaufen.
Angenommen jemand kauft dieses Bild, kann ich dann dieses Bild anschliessend wieder für 400CHF ausstellen oder sonst wie vertreiben?
Wie und was muss ich da beachten oder gegebenfalls beim Verkauf alles mit dem Käufer regeln? Der Käufer kauft ja nicht die kompletten Bildrechte mit oder?

Ach ja kann es in der Schweiz aufhängen, aber wird wohl in Deutschland nicht viel anders ablaufen.

Wäre euch echt dankbar wenn ihr mir da Ratschläge geben könntet.

Gruss dani88
 
AW: Bilderrechte an wen wenden?

hallo.

wenn ich einen schrank kaufe, darf dann der hersteller weitere solche schränke verkaufen?

;):)
 
AW: Bilderrechte an wen wenden?

Lies doch einfach mal das Urheberrecht der Schweiz, für Deutschland kann ich dir sagen, dass das Urheberrecht nicht übertragbar ist, nur Nutzungsrechte sind übertragbar und können vetraglich auch als exklusiv geregelt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Bilderrechte an wen wenden?

hallo.

wenn ich einen schrank kaufe, darf dann der hersteller weitere solche schränke verkaufen?

;):)

oh man... siehe Posting von Maximus.
 
AW: Bilderrechte an wen wenden?

Lies doch einfach mal das Urhberrecht der Schweiz, für Deutschland kann ich dir sagn, das das Urheberrecht nicht übertragbar ist, nur Nuutzungsrechte sind übertragbar und können vetraglich auch als exklusiv geregelt werden.

Das Urheberrecht ist da eigentlich eher egal.

Verkauft wird da der Abzug als Gegenstand und nicht irgendwelche Nutzungsrechte an dem Bild.
 
AW: Bilderrechte an wen wenden?

z.b. eine Frage die ich mir gestellt hab: Ich hänge das Bild grooss auf einer Leinwand aus und für 400CHF zu verkaufen.

Angenommen jemand kauft dieses Bild, kann ich dann dieses Bild anschliessend wieder für 400CHF ausstellen oder sonst wie vertreiben?

Was Du verkaufst ist ein Ausdruck Deines Bildes, mehr nicht.

Sollte also jemand 400 Franken dafür zahlen hindert Dich niemand daran noch einen Ausdruck zu machen, den wieder auf Leinwand zu bringen und es dem nächsten für 400 Franken anzubieten.

Nur wird ohne eine Limitierung der Auflage dieser Preis nicht zu halten sein, dh wenn Du als Unbekannter der Szene es als Einzelstück verkaufst wäre der Preis OK, die Orginaldatei verschwindet dann in Deinem Safe.

Den Rest (ob der Käufer nun das Bild nach seinem eigenen Ermessen reproduzieren oder es nur in den eigenen Räumen ausstellen darf) überlasse ich Kollegen die sich in diesen Untiefen des Urheberrechts auskennen.

Bernd
 
AW: Bilderrechte an wen wenden?

Nur wird ohne eine Limitierung der Auflage dieser Preis nicht zu halten sein, dh wenn Du als Unbekannter der Szene es als Einzelstück verkaufst wäre der Preis OK, die Orginaldatei verschwindet dann in Deinem Safe.


Ganz so dramatisch, daß die Originaldatei verschwinden muß, ist das nicht.

Wenn er z.B. eine Edition von 10 nummerierten und signierten Prints z.B. als aufwendige Luxusprints rausgibt, dann kann er mit dem Bild noch allerlei andere Dinge anstellen und es z.B. an Magazine verkaufen, Poster davon verkaufen, kleinere/größere Prints als Editionen machen etc.
 
AW: Bilderrechte an wen wenden?

Wenn er z.B. eine Edition von 10 nummerierten und signierten Prints z.B. als aufwendige Luxusprints rausgibt, dann kann er mit dem Bild noch allerlei andere Dinge anstellen und es z.B. an Magazine verkaufen, Poster davon verkaufen, kleinere/größere Prints als Editionen machen etc.

Du hast natürlich vollkommen Recht.

Man sollte bei sowas schon dafür sorgen, dass der Ausdruck in die Nähe eines "Unikates" (also die von Dir beschriebenen Luxusprints in streng limitierter Auflage) gerückt werden.

Gruss aus der Wetterau nach Unterfranken

Bernd
 
AW: Bilderrechte an wen wenden?

Angenommen jemand kauft dieses Bild, kann ich dann dieses Bild anschliessend wieder für 400CHF ausstellen oder sonst wie vertreiben?
Wenn du die ausschließlichen Nutzungsrechte für das Bild mitverkaufst, dann nicht, ansonsten ja.

Das wird in der Schweiz sehr ähnlich sein, wie hier in Deutschland :)
 
AW: Bilderrechte an wen wenden?

du hast so recht!

ich hätte wissen müssen, was nach mir geschrieben wird.

was soll ein sinnloser post ala: siehe posting von ....

dann kann man auch gleich still sein!

Mimimi :D

Ich wollte damit nur sagen, dass deine Aussage pauschal nicht stimmt und Maximus das dann leicht besser angeführt hat. Und das ging weniger an Dich, als dann mehr als an den TO, der hier ja nachfragte und dem diese zugegeben recht kurze Antwort eher als Dir dienen sollte.

Wie hätte ich denn sonst antworten können? Analog zum Schrank mit "die Mona Lisa wurde auch nur einmal gemalt"?
 
AW: Bilderrechte an wen wenden?

danke leute!

das mit dem luxus leinwandprint ist echt ne gute idee!
auf max. 5 stück limitieren und handsigniert ist das echt ne feine sache :)
 
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