• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb August 2025.
    Thema: "Kurven"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum August-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Bilderklau und Copyrightrechte verletzt

  • Themenersteller Themenersteller Emi
  • Erstellt am Erstellt am
Ich würde einfach eine Mail schreiben und um einen kleinen Bonus (1%) und Namensnennung bitten, mit dem Hinweis, dass du Beweise aufgenommen hast und im Recht bist. Und rechtliche Schritte einleiten wirst. Kannst ihm ja noch ein jpeg vom Original beilegen, so dass er auch sieht, dass es wirklich dein Bild ist.

Wenns er sich weigert, lass es gut sein. Hast halt geblufft. Aber so hast du kaum Aufwand und es springt evtl. noch was für dich bei raus.
 
Hallo Ihr Lieben,

muß dass Thema wieder aufgreifen, da ich nun die Nase voll habe.
Habe jetzt dieses Bild in einer gewerblichen Verkaufsanzeige einer Zeitung (Auflage ca. 50.000) und in dessen Onlineshop entdeckt (wobei dort sogar noch ein weiteres Bild von mir eingestellt ist).
Nach weiterer Recherche habe ich nun auch eins dieser Bilder in einem Onlineshop in UK gefunden.

Möchte mich nun mit dem Händler wegen der beiden Bilder in Verbindung setzen. Hab aber absolut keine Ahnung wie es aussieht mit Nutzungsrechte, Uhrheberrechte etc. etc.
Wie sieht es denn aus, wenn ich ihm sage dass ich für die Nutzung den Betrag XY haben möchte. Kann ich denn trotzdem Geld (auch als Privatperson) dafür verlangen, auch wenn er die Bilder von der HP löscht? Hat er dann alle Rechte über die Bilder oder kann ich dies z. B. dann auch so mit dem Shop in UK handhaben?

Was kann man denn eigentlich für ein Bild verlangen?

Wäre super, wenn Ihr mir hier wieder so toll weiterhelfen könntet!

LG
Tanja


P. S. Habe gegen den Ebayhändler noch nichts unternommen, da ich mir eigentlich meine Nerven schonen wollte. Aber jetzt dass....
 
Beweissicherung. Fachanwalt beauftragen. So einfach geht das. Hinten kommt dann eine ordentliche Summe raus, wenn der Klauer liquide ist. Wenn nicht, Titel beantragen. Übrigens wurden keine Copyrightrechte verletzt. Die gibt es nur in USA. Im Rest der Welt sind das die Urheberrechte. Konkret wurde die Nutzung des Fotos geklaut und unrechtmässig mit einem vermeintlichen Copyright versehen. Das bringt dann geldmässig ein HighendObjektiv. Das hinterfotzige Gesülz um Urhebernennung und Emailkonversation ist lächerlich.

Gruß Rue
 
In dem Fall kann ich Dir nun eigentlich wirklich nur raten, zu nem Kollegen zu gehen. www.anwaltauskunft.de --> PLZ eingeben, Umkreis aktivieren und dann mal mit den Fachgebieten IT-Recht, Urheber und Verlagsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz spielen.
 
Das bringt dann geldmässig ein HighendObjektiv.

Wirklich so viel? Warum machen gewerblicher Nutzer so etwas? Die müssen ihre Rechte und Pflichten doch kennen?! Ich würde jedenfalls keine Strafe im vierstelligen Euro-Bereich riskieren, nur weil davon auszugehen ist, dass der Urheber die illegale Nutzung in der Regel nicht mitbekommt.
 
Ich sag mal so: bei nem Ebay-Privatverkäufer würde ich ne Mail schreiben.
Bei einer Firma würde ich sofort eine Rechnung schreiben. Dann einmal mahnen und bei Nichtzahlung sofort Mahnbescheid beantragen. Im Mahnbescheid das Kreuzchen für die Gerichtsverhandlung bei Widerspruch nicht vergessen. Falls die Firma dem Mahnbescheid widerspricht, wird Dein Anspruch automatisch vor Gericht geklärt.
Auch als Privatperson kannst Du eine Rechnung stellen (nur ohne Mwst.) Du musst diese Einkunft aber bei Deiner Einkommensteuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich) angeben.

PS: Willst Du das Foto nicht mal zeigen? Oder habe ich´s übersehen?
 
Weiss nicht, was die Nettigkeit an dieser Stelle soll - man kann davon ausgehen, dass der Typ das mit Absicht gemacht hat. Das ist nicht irgendein Idiot, der seine Kanarienvogel-Homepage kostenlos aufsexen will, sondern eine Kanaille, die sich zielgerichtet auf Kosten anderer bereichert.

Ich würde erst mal gucken, was dahinter steht. Ist das eine Ltd irgendwo in Dubai - vergiss es, ist eine Profiratte.
Ansonsten Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung + Nachforderung von Lizenzkosten.

Mit nettem Nachfragen gibt man dem anderen nur einen Vorlauf bzw. der macht sich wieder eine Kerbe in den Schreibtisch - "bin zwar erwischt worden, aber wieder nix passiert".
 
Danke für Eure zahlreichen Antworten:top:

@Rue: Beweissicherung habe ich schon durchgeführt, indem ich es über den pdf24-creator als pdf-Datei gespreichert habe. Müßte doch ausreichend sein oder?

@TGW712: Danke für den Link. Habe schon mal nachgeschaut und einen Anwalt ca. 30 km von mir entfernt gefunden. Werde mal mit meinem Rechtschutz klären, ob er dies übernimmt.
Weißt Du ob dies dann als ein Fall oder mehrere Fälle gesehen wird. Ist für mich wegen der Selbstbeteiligung interessant.... 1x ist ja OK, aber 3x summiert sich ja dann auch schon wieder.

@Jan W: Bei einem Privatverkäufer hätte ich ja auch ne Mail geschrieben.
Bin noch nicht schlüssig ob ich es erst mal mit ner Rechnung oder gleich mit einem Anwalt vorgehen soll.
Habe ja auch keine Ahnung was man für ein Bild verlangen kann.

@sola.de.st: Zwei Firmen kommen aus Deutschland und die andere aus England, Nottingham.

Hoffe um Verständnis dass ich das Bild bzw. den Link nicht einstellen möchte, damit die Firmen nicht vor mir reagieren können.
Mir kommt es momentan so vor, als ob der Ebayhändler an die beiden anderen Firmen verkauft und Ihnen dann meine Bilder zur Verfügung stellt. Kann mich natürlich auch täuschen.

LG
Tanja
 
@Jan W: Bei einem Privatverkäufer hätte ich ja auch ne Mail geschrieben.
Bin noch nicht schlüssig ob ich es erst mal mit ner Rechnung oder gleich mit einem Anwalt vorgehen soll.
Habe ja auch keine Ahnung was man für ein Bild verlangen kann.

Gleich eine Rechnung.
Der Bilderklauer weiß eventuell nicht, was er da tut. Dann wird er damit wach gerüttelt - Und dadurch bekommen eventuell andere Fotografen nicht diese unangenehmen Probleme.
Weiß er was er tut, dann weiß er auch, dass er vor Gericht keine Chance hat. Da es deutsche Unternehmensadressen gibt sind auch Ratten ausgeschlossen.

Tu' dir also den Gefallen und verlange einen ordentlichen Betrag dafür. Das Honorar kannst du der MFM-Liste entnehmen: http://www.hamburg-dia.de/mfm/mfm-liste.php
Die ist auch vor Gericht das Standardmaß.

Stellt sich das Unternehmen quer, weil es wirklich nicht weiß, was es da gemacht hat: Sofort Unterlassungserklärung mit Anwalt wie schon von jemand beschrieben hat. Du kannst vor Gericht quasi nicht verlieren. Das wird dir auch der Anwalt sagen.

Aber wie schon gesagt: Erstmal per Rechnung kontaktieren. Eventuell hast du wirklich jemanden erwischt, der nicht weiß, was er da macht...
 
Du kannst vor Gericht quasi nicht verlieren. Das wird dir auch der Anwalt sagen.

Nanana - nicht umsonst gibt es unter Juristen den Spruch "Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand" ;-)
Hier könnte es zB daran scheitern, dass er nicht beweisen kann, dass er der Urheber des Bildes ist. Die Exif Daten sind ja nicht als ausreichender Beweis anerkannt.

@TGW712: Danke für den Link. Habe schon mal nachgeschaut und einen Anwalt ca. 30 km von mir entfernt gefunden. Werde mal mit meinem Rechtschutz klären, ob er dies übernimmt.
Weißt Du ob dies dann als ein Fall oder mehrere Fälle gesehen wird. Ist für mich wegen der Selbstbeteiligung interessant.... 1x ist ja OK, aber 3x summiert sich ja dann auch schon wieder.
Sofern es sich um ein und den selben Verwender handelt (also der nicht zB den Online Handel über eine Ltd und den Kataloghandel über ne 2. Ltd abwickelt, wäre es auch ein Fall. Mir ist allerdings keine Rechtschutz bekannt, die urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten im Basistarif abdeckt. Bei Abmahnungen/Unterlassungserklärungen ist mein Erfahrungswert allerdings, dass man die recht günstig bekommt, da nach Stundensatz abgerechnet werden kann. 1-2 Stunden Arbeit - viel mehr sollte es aussergerichtlich nicht sein.
 
@TGW712: Darüber habe ich ja noch gar nicht nachgedacht. Wie kann ich eigentlich beweisen, dass es sich um Bilder von mir handelt?
Reicht es denn aus, dass mir der abgelichtete Gegenstand gehört und ich eine ganze Fotosaisson davon habe??

LG
Tanja
 
@BuzzJoe: Danke für den Link. Kenne mich hier aber nicht wirklich aus.
Sehe ich es richtig, dass ich demnach für die Zeitungsannonce wie folgt berechnen kann:
- Die komplett geschaltete Anzeige ist eine ganze Seite groß, welches in einer reinen Auto-Zeitschrift und es sich somit um eine Interest-Zeitung handelt, abgelichtet wurde.
- Da aber das abgelichtete Bild nur 2 x 1,3cm groß ist, sind somit 65,-- €.
Es kommen noch 100% Aufschlag wegen nicht erlaubter Benutzung und nochmal 100% wegen fehlender Urhebernennung hinzu. Macht hierfür insgesamt 195,-- €.
Falls es in einer weiteren Zeitschrift bzw. in einer neuen Ausgabe erscheint, wird doch wieder der gleiche Betrag fällig, oder?

Wie berechne ich denn die Anzeige bei Ebay und die in den Onlineshops?
Bildgröße bei Ebay: 400 x 318px
Bildgröße im 1. Onlineshop: 1. Bild 200 x 159px
2. Bild 200 x 115px
Bildgröße im Onlineshop aus UK: 450 x 257px

Die Berechnung erfolgt ja nach der Nutzungsdauer. Woran erkenne ich denn wie lange mein Bild schon genutzt wurde?

Sieht ja nach der Berechnung nicht so aus als ob es sich hier rechnet einen Anwalt einzuschalten...
 
@TGW712: Darüber habe ich ja noch gar nicht nachgedacht. Wie kann ich eigentlich beweisen, dass es sich um Bilder von mir handelt?
Reicht es denn aus, dass mir der abgelichtete Gegenstand gehört und ich eine ganze Fotosaisson davon habe??

LG
Tanja

Du hast sie einem Freund gegeben. Der ist quasi Zeuge und kann bezeugen, dass das Bild von dir gemacht wurde. Sollte das Bild auch noch auf deinem Grundstück gemacht worden sein, siehts noch besser aus. Zumal ja auch noch dein Auto abgelichtet ist.
Noch mehr Fotos davon auf denen das Auto ganz offensichtlich noch genau so steht und ein paar Minuten später aufgenommen sind auch sehr gut. Denn das kann die Gegenseite nicht vorweisen.

Dass der abgelichtete Gegenstand dir gehört reicht nicht als Beweis. Dein Auto kann ja quasi jeder fotografieren. Es geht ja um das Recht am Bild und nicht um das, was darauf gezeigt wird.
 
Falls es in einer weiteren Zeitschrift bzw. in einer neuen Ausgabe erscheint, wird doch wieder der gleiche Betrag fällig, oder?
Sofern der wieder einfach das Bild abdruckt ohne dich zu fragen, dann ist wieder die gleiche Summe fällig, ja.
Denn er hat ja nur für die Nutzung in der einen Annonce bezahlt.
Wie berechne ich denn die Anzeige bei Ebay und die in den Onlineshops?
Bildgröße bei Ebay: 400 x 318px
Bildgröße im 1. Onlineshop: 1. Bild 200 x 159px
2. Bild 200 x 115px
Bildgröße im Onlineshop aus UK: 450 x 257px

Die Berechnung erfolgt ja nach der Nutzungsdauer. Woran erkenne ich denn wie lange mein Bild schon genutzt wurde?
Ich würde die Summe der Auktionszeiträume als Basis nehmen - Und zwar von jeder einzelnen Auktion.

Und dem Onlineshop würde ich die Nutzungsdauer von einer geschätzten Zeit berechnen. Je nachdem wann du glaubst, wann das Bild eingfügt wurde. Theoretisch hast du nur das Datum der Beweissicherung bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Mehr kannst du nicht beweisen.
Da kannst du du eventuell auch pauschal rangehen und eine Nutzungsdauer von mindestens einem halben Jahr veranschlagen - Dann darf der es auch noch den Rest der Zeit auf der Seite zeigen. Sollte er damit nicht einverstanden sein, wird er sich schon melden. Ist nach einem halben Jahr das Bild nicht weg, gibts die nächste Rechnung :D

Sieht ja nach der Berechnung nicht so aus als ob es sich hier rechnet einen Anwalt einzuschalten...

Stelle erstmal die Rechnung. Mal schauen was dann wird :D
 
@TGW712: Darüber habe ich ja noch gar nicht nachgedacht. Wie kann ich eigentlich beweisen, dass es sich um Bilder von mir handelt?
Reicht es denn aus, dass mir der abgelichtete Gegenstand gehört und ich eine ganze Fotosaisson davon habe??

LG
Tanja

War nicht weiter oben davon die Rede, dass derjenige das Bild beschnitten eingestellt hat?

Voilà!

DU hast das ganze Bild! :top:
 
@TGW712: Darüber habe ich ja noch gar nicht nachgedacht. Wie kann ich eigentlich beweisen, dass es sich um Bilder von mir handelt?
Hast du bislang bereits einen Anwalt befragt? Einen Tipp, anhand deiner Fragestellung schätze ich, dass du mit sowas nicht wirklich Erfahrung hast, was ja per se nicht schlimm ist. Aber wenn du dein Recht durchsetzen willst, verzeiht das keine Fehler in der Vorgehensweise. Nimm die verschiedenen Ratschläge hier als Basis und frage erst mal einen spezialisierten Anwalt. Anhand der Ausgangslage würde ich durchaus davon ausgehen, dass du dein Recht und auch Geld erhälst, was sich lohnt. Solange z.B. jetzt auch nicht das Bild getauscht wird, kannst du schön jede einzelne Auktion festhalten, denn das ist jedes mal wieder erneut eine Verletzung deiner Rechte. :rolleyes: Ich weiss nicht, ob es die Pflicht als Opfer gibt, den "Täter" bei Entdeckung der Urheberrechtsverletzung umgehend darüber zu unterrichten...
Zudem könnte ich mir vorstellen, dass auch Anwaltskosten teils miteinklagbar sind, also daher, frag einfach mal an und lass dich beraten.
 
ch weiss nicht, ob es die Pflicht als Opfer gibt, den "Täter" bei Entdeckung der Urheberrechtsverletzung umgehend darüber zu unterrichten...
Zudem könnte ich mir vorstellen, dass auch Anwaltskosten teils miteinklagbar sind, also daher, frag einfach mal an und lass dich beraten.

Ja, die gibt es. Jeder "Geschädigte" hat eine Schadensminderungspflicht. Also extra warten, dass der Schaden auch schön groß wird könnte schlecht sein!
Die gesamten Kosten der Rechtsverfolgung gehören natürlich auch zum Schaden.
 
Ja, die gibt es. Jeder "Geschädigte" hat eine Schadensminderungspflicht. Also extra warten, dass der Schaden auch schön groß wird könnte schlecht sein!
Wieder was gelernt, aber mit etwas Phantasie kann man da schon mehr als einen Verstoss nehmen, vor allem sollte der Anwalt auch clever sein, dass man die alten, bereits abgelaufenen Auktionen noch sichert, denn dort wird das Bildmaterial ja auch genutzt worden sein.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten