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Bilderklau durch 'Künstler'??

Eben, und das erstellen von Fotos ist ja ebenfalls eine Arbeitsleistung die einer Entlohnung wert ist.

Wenn die Künstlerin meint ein Bild sei wertvoll genug um in ihrer Kollage Verwendung zu finden sollte sie auch anerkennen, das jenem der es erstellt hat eine angemessene Vergütung zusteht.
 
Muss man alles bis ins extreme treiben? Immer mit Juristerei und kommerziellem Drängen loslegen?

Zwei Szenarien:

1. Ein kleines Mädchen spielt im Kindergarten mit Bauklötzen und summt eine selbstausgedachte Melodie. Simpelst, aber eingängig. Die Mutter der Kleinen trifft zufällig die Kindergärtnerin A im Supermarkt, die just jene Melodie vor sich hinsummt.

2. Ein alter Herr, Internetforist seines Zeichens, liest ein tapsiges Posting und persifliert es im Rahmen eines Witz-Postings. Kurz, einprägsam und lustig. Sehr lustig. Der Student B lacht sich scheckig und twittert den Witz.

Seid Ihr so drauf, dass man A entweder das Summen verbietet (bitte schriftlich zusichern) oder Gebühren dafür verlangt?
Oder B vor den Kadi zerrt und Schadensersatz fordert?
Würde sich da wirklich was ändern, wenn die Leute damit ein paar Euro verdienen würden?

Sowohl die musikalische als auch die literarische Schaffenshöhe o.g. Beispiele bewegt sich mit Sicherheit nicht unter dem Niveau der meisten Fotos - auch und gerade von Forenteilnehmern.
 
Ich habe mir gerade mit größtem Vergnügen alle Posts durchgelesen und bin mehr als amüsiert über die rosa Traum-Vorstellungen vieler User :D Zudem sind alle Vergleiche der "Bilderklau"-Gegner einfach nur falsch. Ihr argumentiert mit der Begründung was Richtig und Falsch ist und habt doch schon so oft die Antwort erhalten, dass es legal ist. Mehr kann in einem Rechtsstaat nicht gewährt werden. Wenn es für euch persönlich so schlimm ist, dass möglicherweise fremde Leute, eure (selbst-eingestellten) Bilder im Internet verwenden, dann bitte stellt nichts online oder kündigt euer Internet :P
Aber bitte weiter argumentieren, ich brauch mehr witzige Unterhaltung :)

Gruß Tommy
 
...
Wenn Du Deine Bilder öffentlich zugänglich einstellst, dann verschenkst Du die Bilder.

Gut zu wissen. Ich dachte immer, dass auch für Bilder die im Internet ausgestellt werden noch ein Urheberrecht gilt. Aber wenn mir diese allein durch das öffentlich zugänglich machen geschenkt sind, dann kann ich ja mit allen Bildern aus dem Internet in Zukunft machen was ich will. Als erstes werde ich alle Nutzungsrechte aller Bilder im Internet auf mich übertragen.
 
Eigentlich wollte ich hier nichts schreiben, sondern nur Popcorn kauend weiterlesen.

Damit aber die Unterhaltung weitergeht, es würde mich interresieren, wie hoch wäre denn die Vergütung für das Bild, das so in der Collage verwurstet wurde, dass man es so gut wie nicht wiedererkennt? Und wie hoch wäre die Strafe für so einen "schwerwiegenden" Bilderklau?


...was ist denn, wenn ich ein Bild sehe, es nachfotgrafiere und dann in einer Collage weiterverarbeite, das jeder denkt, ich hätte das bild geklaut....


Mein Düsseldorfer Senf dazu


der_holzwurm




... ich glaube, unter Juristen wird über solche Kinkerlitzchen nicht so heftig diskutiert, wie hier im Bilderklauthread...
 
Wenn es für euch persönlich so schlimm ist, dass möglicherweise fremde Leute, eure (selbst-eingestellten) Bilder im Internet verwenden, dann bitte stellt nichts online oder kündigt euer Internet :P

Selbstverständlich muss man auch damit rechnen, dass ein Auto gestohlen wird, das unbewacht auf der Straße steht. Genauso kann ein Bild heruntergeladen und woanders veröffentlicht werden. In beiden Fällen ist das strafbar. Auch wenn Du das nicht verstehst.
 
...was ist denn, wenn ich ein Bild sehe, es nachfotgrafiere und dann in einer Collage weiterverarbeite, das jeder denkt, ich hätte das bild geklaut....

Sowas ist ja erst passiert mit dieser Colorkey-Technik, was ich allerdings absurd finde, weil das eine normale Technik ist. Aber solche Sachen gibt es schon, wenn ein Richter findet, dass ein Bild sehr eigenständig ist und dieses nachempfunden wurde.
 
1. Ein kleines Mädchen spielt im Kindergarten mit Bauklötzen und summt eine selbstausgedachte Melodie. Simpelst, aber eingängig. Die Mutter der Kleinen trifft zufällig die Kindergärtnerin A im Supermarkt, die just jene Melodie vor sich hinsummt.

Immer diese hilflosen armen kleinen Mädchen um etwas als ganz schlimm darzustellen... Heintje war auch ein kleiner Bub und musste wohl auch an die Komponisten der Lieder zahlen, die er öffentlich aufgeführt hat. Das ist das selbe. Egal ob professionell oder als Laie. Privat kann man machen was man will, aber wenn es öffentlich vorgeführt resp. bereitgestellt wird dann ist da prinzipiell kein Unterschied.

Es ist eben das Problem, dass das früher nur für Leute ein Thema war, die sowieso ganze Rechtsabteilungen zur Beratung hinter sich haben. Heute kann das jeder und es dauert halt offenbar noch, bis das auch verstanden wird.

Viel schlimmer finde, dass auch schon - seit längerer Zeit - Techniken gibt, dass eine Copyright-Kennung im Bild- oder Tonsignal unsichtbar resp. unhörbar enthalten ist. Wenn also beispielswesie bei einem Fest Aufnahmen gemacht werden und da ist Musik zu hören, dann wird die Tonaufnahme ausgeschaltet beim Camcorder. Oder wenn es im Bild ist, dann kann man das nicht mehr filmen. Beispielsweise Kinofilme aus dem Zuschauerraum. Das ist schon sehr pervers, weil das ja auch die private Verwendung unterbindet.

Für Audio habe ich davon erstmals bei der SA-CD gehört, die seinerzeit als Nachfolgerin der Audio-CD geplant war. Wo das schon realisiert ist, weiß ich nicht, aber Recorder sollen teilweise schon seit einiger Zeit mit solchen Erkennungstechniken ausgestattet sein. Da kann man dann also nicht einmal mit Mikrofon vom Lautsprecher aufnehmen. Also keine "Analog-Lücke" mehr - oder wie man das nennt.

Das erste wofür sowas sinngemäß angewandt wurde waren meines Wissens Farbkopierer, von denen Banknoten erkannt und automatisch in Schwarzweiß gedruckt werden. Genauso kann man auch bestimmte Muster bei Video erkennen. Beispielsweise ein nackter Busen und die Aufnahme wird abgeschaltet oder automatisch ein schwarzer Balken drübergelegt. Ich halte mittlerweile nichts mehr für unmöglich.

Ein paar alte Videorecorder auf Lager legen ist sicher nicht die schlechteste Idee...
 
Zuletzt bearbeitet:
Keiner zwingt Dich Deine Bilder kostenlos im Internet raus zu geben...

Um meine Bilder geht es mir ja gar nicht. Ich war bisher nur so blöd zu bezahlen. Aber wie ich hier lerne muss das ja gar nicht sein. Alles was ich abgreifen kann ohne den Dienstleister zu entlohnen sollte ich also in Zukunft ohne Scham abgreifen.

Und diese Moral muss ich ja nicht auf Bilder beschränken...
 
Selbstverständlich muss man auch damit rechnen, dass ein Auto gestohlen wird, das unbewacht auf der Straße steht. Genauso kann ein Bild heruntergeladen und woanders veröffentlicht werden. In beiden Fällen ist das strafbar. Auch wenn Du das nicht verstehst.

Die Vergleiche haben so gar nichts miteinander zu tun, sehr amüsant :D Wisst ihr Gegner eigentlich noch um was es in diesem Thread ging? Eure materiellen Vergleiche sind so schwachsinnig, man merkt einfach dass ihr nicht mehr über das eigentliche Thema reden könnt, da ihr komplett im Unrecht seid :) Also nochmal zum Thema: Es ging um die Verwendung von Bildern aus dem Internet, um daraus "neue Kunst" zu machen bei welcher man nicht mal die Originale wiedererkennt. Und es wurde schon hundert mal gesagt, dass es legal ist. Warum sollte die Künstlerin wohl, im Fernsehen auftreten und das groß rausposaunen, wenn es illegal wäre. Bitte "Brain ON" bevor man mit aller Gewalt versucht weiterzudiskutieren. Das genannte Thema ist klar abgehakt und eure materiellen Diebstahl-Vergleich zu recht durchgehend ins lächerliche gezogen.
Noch etwas, da ich aus der Biotechnologie-Branche komme, kenne ich die Probleme von Patenten (was mit Urheberrechten vergleichbar ist). Wenn alles verboten und patentiert wird, dann stehen wir irgendwann still und mit Monopolen da.
 
Ich bin mir nicht sicher, ob Du verstanden hast worum es geht, wenn Du hier großspurig von "Gegnern" und "Brain-On" schreibst.
Pauschale Behauptungen wie "alles im Internet ist immer und grundsätzlich frei verwendbar" sind leicht nachzuplappern, bis der nächste "mein Foto wurde ohne Erlaubnis benutzt"-Thread auftaucht.
 
Verzichtet bitte auf das Kommentieren des Schreibstils anderer User.
Das führt nur zu unerwünschten persönlichen Auseinandersetzungen und ist darüber hinaus Offtopic.
 
[...]

...was er sagt, stimmt. sorry.

cheers, martin

auch nach dem Lesen der hier 'vorherrschenden Meinung', dass in einer
Collage die Variationen von im Internet 'gefundenen' Motiven legal ist,
habe ich starke Bedenken und 'Bauchweh' ...

der o.a. Hinweis auf die Umgestaltung, bzw. freie Gestaltung nach § 24 UrhG
im fotoMAGAZIN link durch den Rechtsanwalt lässt diese 'Sichtweise' amS nur
in sehr engen Rahmen zu ... eine grundsätzliche Zustimmung ist nicht immer
Vorraussetzung für die 'Weiter-Verwendung' eines nicht-eigenen Motivs ...

aber der Standpunkt 'generell' jedes und alles verwenden zu dürfen, steht
mE auf sehr 'tönernden Füßen' ... insbesondere wenn Hinweise auf Rechte
und Nutzung auf Internetseiten gegeben werden ... da werden auch Richter
u.a. sehr dahinter schauen, wie hier 'fremdes Eigentum' verwertet wird :angel: ...
 
Um meine Bilder geht es mir ja gar nicht. Ich war bisher nur so blöd zu bezahlen. Aber wie ich hier lerne muss das ja gar nicht sein. Alles was ich abgreifen kann ohne den Dienstleister zu entlohnen sollte ich also in Zukunft ohne Scham abgreifen.

Und diese Moral muss ich ja nicht auf Bilder beschränken...

Dir ist aber nicht zufällig entgangen, dass die Verwendung dieses Materials für Collagen *legal* ist?
Hast Du Hausfassaden auf Deinen Bildern? Ich hoffe Du bezahlst die Architekten.
 
... insbesondere wenn Hinweise auf Rechte
und Nutzung auf Internetseiten gegeben werden

Immer wenn keine Angaben erfolgen, gelten die Gesetze zum immateriellen Güterrecht. Eine Nutzung wiederum kann immer nur ein Privatvertrag zwischen dem Inhaber der Rechte und dem Nutzer sein. Auch dieser Privatvertrag muss sich natürlich an geltendes Recht halten. So kann in Deutschland, wie allgemein bekannt, aufgrund geltenden Rechtes etwa die Urheberschaft nicht übertragen werden oder ein Werk vom Urheber als gemeinfrei erklärt werden. Dies ist in Drittländern mit einem anderen Rechtsrahmen durchaus möglich.

Und um jetzt noch die Kurve zum Thema zu bekommen...

Ähnlich verhält es sich nun doch, auch wenn es anscheinend noch so schwer zu akzeptieren ist, mit der Ausgangsfrage: Hier sind mehrere Sachverhalte mit einem eindeutigen Zielkonflikt, aber eben in einem ebenso eindeutigen Rechtsrahmen, gegeneinander abzuwägen. Einerseits das Recht des Urhebers bzw. des Inhabers der Verwertungsrechte. Andererseits das Grundrecht der Freiheit der Kunst. Hat eine Collage eine entsprechende eigenständige Schöpfungshöhe, überwiegt das Grundrecht. Hat eine Collage diese eigenständige Schöpfungshöhe nicht, überwiegt das Recht des Urhebers.

Strittig ist also keineswegs, dass Material Dritter in einer Collage Verwendung finden dürfen. Strittig ist lediglich, was denn genau eine angemessene Schöpfungshöhe ist - und das entscheidet im Streitfall nun einmal ein Gericht.

Greets
/bd/
 
Dir ist aber nicht zufällig entgangen, dass die Verwendung dieses Materials für Collagen *legal* ist?
Das klang auf vorigen Seiten aber noch anders ... so ganz ohne Einschränkungen (Collagen).
Hast Du Hausfassaden auf Deinen Bildern? Ich hoffe Du bezahlst die Architekten.
Ein Äpfel vs Birnen-Vergleich untermauert nicht unbedingt den Wahrheitsgehalt vorher unbedacht geäußerter Mutmaßungen.
Ab wann ist eine Collage eigentlich eine Collage? Ist ein nachträglich eingefügter Himmel mit Elementen eines "im Internet heruntergeladenen, weil freien und für jederman verwendbaren" Fotos bereits eine Collage nach eigenen künstlerischen Maßstäben?
 
Danke /bd/ für die nochmalige Zusammenfassung der Rechtslage.

Die Verwendung von Bildmotiven fremder Urheber kann mit der Verwendung von Zitaten in der Wissenschaft verglichen werden. Schon in der Renaissance haben Künstler Kompositionen, Bildteile, Motive oft eins zu eins von anderen Künstlern übernommen, damit aber eigenständig neue Meisterwerke geschaffen und nur Idioten wäre es damals in den Sinn gekommen zu behaupten:" Hilfe, der hat mich bestohlen!"

Ich bin mir aber sicher, dass bald der nächste Lernresistente einen weiteren unpassenden Vergleich mit einem imaginären "Blumentopfdiebstahl" finden wird.
 
Das klang auf vorigen Seiten aber noch anders ... so ganz ohne Einschränkungen (Collagen).

Quatsch.
Lies meine Texte noch mal.

Ein Äpfel vs Birnen-Vergleich untermauert nicht unbedingt den Wahrheitsgehalt vorher unbedacht geäußerter Mutmaßungen.

Der Vergleich ist passend.
In beiden Fällen muss der Urheber Einschränkungen seiner Rechte hinnehmen.

Ab wann ist eine Collage eigentlich eine Collage? Ist ein nachträglich eingefügter Himmel mit Elementen eines "im Internet heruntergeladenen, weil freien und für jederman verwendbaren" Fotos bereits eine Collage nach eigenen künstlerischen Maßstäben?

Das hatten wir schon alles.
 
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