• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs September 2025.
    Thema: "Straßenfotografie s/w"

    Nur noch bis zum 30.09.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Alle Informationen dazu gibt es demnächst hier.
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Bilderklau durch 'Künstler'??

Es geht doch nicht um das "kann", sondern ob man sich letztlich zwecks finanzieller Absichen einfach an den Bildern anderer bedienen darf. Und das, soweit das Zitierte aus dem ersten Post stimmt, auch noch vorsätzlich!

Das wollte ich auch damit ausdrücken, bzw. fragen. Bilder darf man aus guten Gründen ohne Genehmigung verwenden. Schließt das das Verfremden dann das Urheberrecht aus??
 
Genau. Sofern durch die Bearbeitung ein neues und vorallem eigenständiges Werk entsteht.

Auch wenn sich dieser Künstler auf nichtlegalem Weg (kopieren aus dem WWW) die für sein Kunstwerk benötigten Einzelteile besorgt hat?

Wenn er die Sachen aus einem Buch ausschneidet würde ich es ja noch verstehen, dass es dann legal wird.

Da kann man ja dann drauf warten bis jemand Software als Kunst verkauft, die er sich in Einzelteilen im Netz zusammengeklaut hat und diese dann zusammengebastelt hat.
 
Auch wenn sich dieser Künstler auf nichtlegalem Weg (kopieren aus dem WWW) die für sein Kunstwerk benötigten Einzelteile besorgt hat?

Wenn er die Sachen aus einem Buch ausschneidet würde ich es ja noch verstehen, dass es dann legal wird.

Wieso sollte "kopieren aus dem WWW" weniger legal sein als "ausschneiden aus einem Buch"?
 
Weil das Grundmaterial so zumindest einmalig gekauft worden sein müsste.

Meinen Rechner habe ich auch gekauft ...

Mit dem Erwerb eines Buches kaufst Du das Papier und das Recht einer bestimmten Nuzung der Inhalte. Eine Nutzung der Inhalte darüber hinaus, z.B. eine Weiterverwertung, ist genauso legal/illegal wie die Weitervertung von Inhalten aus dem Netz.

Da ist exakt gar kein Unterschied.
 
....Da ist exakt gar kein Unterschied.

Doch, denn so bist Du wieder beim Schrank, den Du aus dem Möbelhaus klaust, dann zersägst und die Einzelteile zusammen mit anderen Teilen ebenfalls geklauter Möbelstücke zu einem eigenstädigen Möbel zusammenschreinerst.
Dieses verkaufst Du dann als Kunstwerk, womöglich noch an die "Bestohlenen".
Das wäre legal? ;)
 
Doch, denn so bist Du wieder beim Schrank, den Du aus dem Möbelhaus klaust, dann zersägst und die Einzelteile zusammen mit anderen Teilen ebenfalls geklauter Möbelstücke zu einem eigenstädigen Möbel zusammenschreinerst.

Willst du's nicht verstehen? Wenn nein, sag's einfach, dann lassen wir es sein.

Illegal waere es nur dann, wenn es gegen das Urheberrecht verstossen wuerde. Da es das ausdruecklich nicht tut, ist es legal.

In deiner Analogie waere es ein Moebelhaus, das die Einzelteile der Moebel verschenkt wenn du dir daraus etwas eigenes zusammenbastelst.
 
Willst du's nicht verstehen? ....
In deiner Analogie waere es ein Moebelhaus, das die Einzelteile der Moebel verschenkt wenn du dir daraus etwas eigenes zusammenbastelst.

Mach mal langsam! Ich denke, dass jedem klar sein sollte dass es hier nicht nur um Rechtsprechung geht, sondern auch um Rechtsempfinden!

Aber mal was anderes, warum darf das Internet Bilder verschenken, die von Fotografen gemacht worden sind und im Internet lediglich ausgestellt worden sind ;)
 
Doch, denn so bist Du wieder beim Schrank, den Du aus dem Möbelhaus klaust, dann zersägst und die Einzelteile zusammen mit anderen Teilen ebenfalls geklauter Möbelstücke zu einem eigenstädigen Möbel zusammenschreinerst.
Dieses verkaufst Du dann als Kunstwerk, womöglich noch an die "Bestohlenen".
Das wäre legal? ;)

Ich versteh Dich nicht.

Generell:
Die Nutzung oder Weiterverwertung von immateriellen Gütern hat mit materiellen Gütern gar nichts zu tun.
Wenn ich mir Dein Bett schnappe und mir einen Schrank draus baue, dann habe ich Dir ganz physisch etwas geklaut und Du hast hinterher weniger.

Wenn Du einen Fotoband publizierst und die Bilder auch in's Netz stellst, ich diese Bilder dann "weiterverwerte", spielt es keine Rolle ob ich als Quelle den Fotoband oder die Bilder von Deiner Webseite nehme.
Im Falle einer freien Bearbeitung in Form einer Kollage wäre beides legal, dir fehlt hinterher auch nichts.
Wenn die Weiterverwertung keine "freie Bearbeitung" ist, sondern schlicht eine Kopie, dann wäre das illegal. Im ungünstigsten Falle entgehen Dir Einnahmen aus der Weiterverwertung, trotzdem fehlt Dir hinterher nichts.
 

Achtung, Achtung, eine wichtige Durchsage:

Das immaterielle Güterrecht ist eigenständig. Vergleiche, insbesondere mit Tatbeständen aus dem Strafrecht, sind irreführend und führen zu nichts. Bitte setzen sie sich satt dessen mit den Grundbegriffen des immateriellen Güterrechts auseinander.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.

Greets
/bd/
 
Wenn Du einen Fotoband publizierst und die Bilder auch in's Netz stellst, ich diese Bilder dann "weiterverwerte", spielt es keine Rolle ob ich als Quelle den Fotoband oder die Bilder von Deiner Webseite nehme.

Doch, zumindest hätte die Ersteller des Bildbandes wenigstens einmal für Ihre Arbeit bezahlt worden, wenn man den Bildband einmalig auf Papier gekauft hätte.
Darauf will ich hinaus.
 
Mach mal langsam! Ich denke, dass jedem klar sein sollte dass es hier nicht nur um Rechtsprechung geht, sondern auch um Rechtsempfinden!

Deswegen fragte ich ja, ob du es nicht verstehen willst. Dann solltest du aber auch aufhoeren von 'illegal' oder 'klauen' zu reden.

Aber mal was anderes, warum darf das Internet Bilder verschenken, die von Fotografen gemacht worden sind und im Internet lediglich ausgestellt worden sind ;)

Wegen des Urheberrechts. Du darfst die Bilder nur nicht in jedem Fall weiterverschenken (oder verkaufen) :p

Genau deswegen ist dein Vergleich auch nicht pasend, illegal kann sowieso nur das veroeffentlichen (also bei deinem Beispiel ein weiterverkaufen der Moebel) sein.
 
Doch, zumindest hätte die Ersteller des Bildbandes wenigstens einmal für Ihre Arbeit bezahlt worden, wenn man den Bildband einmalig auf Papier gekauft hätte.
Darauf will ich hinaus.

Der Fotograf wird nicht gezwungen seine Bilder in's Netz oder "in's Buch" zu stellen.
Ob und wieviel Geld hier fließt ist völlig unklar.
Im Netz könnte es Werbeeinahmen geben, das Buch ist möglicherweise ein Liebhaberprojekt wo man nur drauf zahlt.
*Das* kann zur rechtlichen Beurteilung nicht taugen.
 
Darauf will ich hinaus.
Sag doch einfach, dass du dich verzettelt hast, schlimm ist das nicht und allemal besser als diesen Kampf bis zum letzten Mann zu kämpfen - gewinnen kannst du eh nicht. ;)

Niemand wird gezwungen, seine Bilder kostenfrei im Internet zu präsentieren. Wer es doch tut muss damit leben, dass er sie zur privaten Nutzung verschenkt hat und sie also auch völlig legal in den Händen von Künstlern landen können, die ihrerseits daraus eigene Werke erstellen.
Das es deinem Empfinden nach "Fair" wäre, wenn derjenige dafür zumindest einmalig bezahlt wird ist in Ordnung, aber darum muss sich derjenige eben selbst kümmern. Wer als Autor einen Bildband verschenkt darf sich hinterher auch nicht unfair behandelt fühlen.
 
Sag doch einfach, dass du dich verzettelt hast, schlimm ist das nicht und allemal besser als diesen Kampf bis zum letzten Mann zu kämpfen - gewinnen kannst du eh nicht. ;)

Ich will doch gar ned kämpfen und verzettelt habe ich mich auch nicht.

Ich habe doch eigentlich ganz klar geschildert wie ich das sehe, bzw. empfinde.
Dass das Urheberrecht gegen so eine Empfindung ist mir auch bewusst.

Achtung Ironie:
Ich denke, dass ich ab heute Musik aus dem Radio mitschneide, mixe und dann als künstlerische Kollage verkaufe ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Achtung Ironie:
Ich denke, dass ich ab heute Musik aus dem Radio mitschneide, mixe und dann als künstlerische Kollage verkaufe ;)

wenn ich den thread richtig verstanden habe, kannst und darfst Du dies machen, so lange Du die Musik so sehr verfremdest,
dass man die Ursprungsstücke nicht mehr wiedererkennt.

Mach ggf. mal Pause und lese es Dir heute Abend noch mal in Ruhe durch. ;)


Grüsse
 
Au, das mit dem aus dem Radio mitschneiden war ein blödes Beispiel, denn hier bekommt der Künstler ja sein Geld alleine dadurch, dass es gesendet wurde.
Ich denke ich muss mir über Tonspion.de die Künstlerseiten direkt suchen und Musik dort laden ;)

#ironie off
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten