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Es handelt sich um Fotografien von Rihanna
Dann würde ich dringend raten, die Finger davon zu lassen!
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Na ja, zwischen auf Fratzenbuch hochladen ( doll, bin auch dagewesen - Stichwort : Person des öffentlichen Lebens etc bla bla ) und möglicherweise ( zur Eigen ( be ) werbung ) kommerziell verwenden besteht immer noch ein himmelweiter Unterschied ...
Ich würde beim Veranstalter anfragen mit genauer Beschreibung wo Du das verwenden willst und in welchem Zusammenhang Du das verwendest (Text sinngemäß).
Einfach machen und darauf warten was passiert wäre mir zu spannend.
Ich weiß es nicht, wie weit Facebook als nicht-kommerziell gilt. Dort ist ja Werbung auf den Seiten. Nicht-kommerziell ist es ja nur aus der Warte des Users aber Facebook lebt unter anderem von Werbung, die auf den Seiten geschaltet wird.
Es handelt sich um Fotografien von Rihanna auf der Bühne die ich bei einem öffentlichen Konzert (also frei und ohne Eintrittskarten) welches auf einer Hauptstraße in Mainz statt fand gemacht habe.
Da es keine Eintrittskarten gab sondern das Ganze komplett kostenlos und öffentlich war, und auch niemand am fotografieren gehindert wurde, bin ich mir nun völlig unsicher wie es sich da verhält.
Warum, hier ist doch relative Person der Zeitgeschichte UND öffentliche Versammlung gegeben.
Es handelt sich um Fotografien von Rihanna auf der Bühne die ich bei einem öffentlichen Konzert (also frei und ohne Eintrittskarten) welches auf einer Hauptstraße in Mainz statt fand gemacht habe.
Nein. Der Fotograf ist zwar auch Urheber (des Fotos), genauso ist aber die Musikerin Urheberin. Der Veranstalter hat auch Rechte (via §81 UrhG).Urheber ist in diesem Fall meiner Meinung nach der Fotograf. Die Fotografierte kann vielleicht Persönlichkeitsrechte an dem Bild geltend machen.
Nein. Der Fotograf ist zwar auch Urheber (des Fotos), genauso ist aber die Musikerin Urheberin.