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Bilder von Musikern

Acrylium

Themenersteller
Darf man eigentlich Fotos von Musikern auf Konzerten ohne besondere Genehmigung veröffentlichen? Vermutlich nicht, oder?
 
Man kann eigentlich so ganz generall unterscheiden:
Geht man in ein großes Konzert eines/einer sehr bekannten Stars, steht i.d.R. schon hinten auf den EIntrittskarten aufgedruckt, dass man dort eigentlicht nicht fotografieren und filmen oder Tonaufnahmen machen darf. Darüber, dass viele Konzertbesucher trotzdem mit dem Handy oder einer kleinen Kompaktknipse ein Erinnerungsfoto machen, wird zumeist mehr oder weniger locker hinwegegsehen.. auch von Seiten des Ordnungsdienstes.

Entscheidendist hierbei, dass Musiker, Konzerttourveranstalter usw. i.d.R. auch Verträge mit Fotografgen oder Agenturen/Bilderdiensten machen, die ihre Konzertfotos (exklusiv) vermarkten sollen/dürfen. Dabei wird natürlich auch Wert auf gewisse Qualität gelegt..und darauf, wie sich der Künstler oder die Band gern dargestelt sehen möchte.


Geht man hingegen in kleinere Konzerte, in Musik-Clubs usw. sind die Musiker eigentlich für jede zusätzliche Werbung dankbar.. Sie freuen sich, wenn man auch fotgrafisch an ihnen interessiert ist, und sprechen einen auch hin und wieder mal (in der Pause oder nach dem Konzert) direkt an, und fragen selbst nach Fotos.

In kleineren Clubs empfiehlt es sich vor dem Konzert mit dem Betreiber/Geschäftsführer kurz Kontakt aufzunehmen, und um Erlaubnis zu bitten. Auch wenn du dein Anliegen lediglich damit begründen kannst, dass es dein Hobby ist, wirst du meistens nicht abgewiesen; und allenfalls darauf hingewiesen, bitte nicht zu blitzen.
 
Es handelt sich um Fotografien von Rihanna auf der Bühne die ich bei einem öffentlichen Konzert (also frei und ohne Eintrittskarten) welches auf einer Hauptstraße in Mainz statt fand gemacht habe.

Da es keine Eintrittskarten gab sondern das Ganze komplett kostenlos und öffentlich war, und auch niemand am fotografieren gehindert wurde, bin ich mir nun völlig unsicher wie es sich da verhält.
 
Dann würde ich dringend raten, die Finger davon zu lassen!


Na ja, zwischen auf Fratzenbuch hochladen ( doll, bin auch dagewesen - Stichwort : Person des öffentlichen Lebens etc bla bla ) und möglicherweise ( zur Eigen ( be ) werbung ) kommerziell verwenden besteht immer noch ein himmelweiter Unterschied ...
 
Dann würde ich dringend raten, die Finger davon zu lassen!

Warum, hier ist doch relative Person der Zeitgeschichte UND öffentliche Versammlung gegeben.

Eine Veröffentlichung im Rahmen der 'Berichterstattung' - war auf dem Gratiskonzert und habe Fotos gemacht - ist dann kein Problem.

Was anderes (und nicht zulässig) wäre die werbemäßige Einbindung in eine FB-Seite oder Homepage 'Ich, der Starfotograf'...:-)

C.
 
Der TO schrieb nur von "veröffentlichen". Das kann ja sehr verschieden aussehen. Ist ja Spekulation, was er konkret meint. Deshalb finde ich es heikel. Aber, wie heißt es so schön: Versuch macht klug!
 
Ich würde beim Veranstalter anfragen mit genauer Beschreibung wo Du das verwenden willst und in welchem Zusammenhang Du das verwendest (Text sinngemäß).

Einfach machen und darauf warten was passiert wäre mir zu spannend.
 
Na ja, zwischen auf Fratzenbuch hochladen ( doll, bin auch dagewesen - Stichwort : Person des öffentlichen Lebens etc bla bla ) und möglicherweise ( zur Eigen ( be ) werbung ) kommerziell verwenden besteht immer noch ein himmelweiter Unterschied ...

Ich weiß es nicht, wie weit Facebook als nicht-kommerziell gilt. Dort ist ja Werbung auf den Seiten. Nicht-kommerziell ist es ja nur aus der Warte des Users aber Facebook lebt unter anderem von Werbung, die auf den Seiten geschaltet wird.
 
Ich würde beim Veranstalter anfragen mit genauer Beschreibung wo Du das verwenden willst und in welchem Zusammenhang Du das verwendest (Text sinngemäß).

Einfach machen und darauf warten was passiert wäre mir zu spannend.

Ich halte den Veranstalter im Zweifel für völlig unerheblich.
Wenn es ein öffentliches, kostenlosen und womöglich nicht einmal abgesperrtes Strassenkonzert gibt, zu dem jeder einfach so gehen kann, hat keiner der Zuschauer einen Vertrag mit dem Veranstalter abgeschlossen, der ihm irgendwelche Restriktionen auferlegt.
 
Wenn du dich mit sowas an einen Veranstalter wendest ist meistens die pauschale Antwort "Nein" weil sich keiner mitd em thema auseinandersetzen will. Grundsätzlich gilt ja: "Wo kein Kläger , da auch keine Anklage" Denke nicht das dich dafür jemand zur Rechenschaft ziehen wird.
 
Ich weiß es nicht, wie weit Facebook als nicht-kommerziell gilt. Dort ist ja Werbung auf den Seiten. Nicht-kommerziell ist es ja nur aus der Warte des Users aber Facebook lebt unter anderem von Werbung, die auf den Seiten geschaltet wird.


Lass mal die Kirche im Dorf. Es geht immer um die Absicht desjenigen, der es 'veröffentlicht', also auch schon im Bekanntenkreis nur rumzeigt. Nur, weil Fratzenbuch mit seinen Algorithmen passende Werbung zu irgendwelchen Beiträgen und darin enthaltenen Stichwortenn aussucht, reicht für mich noch nicht aus. Im Übrigen kann man die Fratzenbuch-Werbung ( zumindest auf der eigenen Seite ) auch abschalten ...
 
Es handelt sich um Fotografien von Rihanna auf der Bühne die ich bei einem öffentlichen Konzert (also frei und ohne Eintrittskarten) welches auf einer Hauptstraße in Mainz statt fand gemacht habe.

Da es keine Eintrittskarten gab sondern das Ganze komplett kostenlos und öffentlich war, und auch niemand am fotografieren gehindert wurde, bin ich mir nun völlig unsicher wie es sich da verhält.

Warum, hier ist doch relative Person der Zeitgeschichte UND öffentliche Versammlung gegeben.

Das denke ich auch.
Es heißt doch, dass jeder an solch öffentlichen Veranstaltungen damit rechnen muss, fotografiert zu werden, insbesondere als Teil einer "Szene".

Wenn Rhianna also ein konzert gibt an einem öffentlichen Ort und kostenlos, muss sie damit rechnen, fotografiert zu werden, bzw. auf Fotos, die die Bühne/ die Menschenmenge um die Bühne etc. zeigen, zu sehen zu sein.

Etwas anderes wäre es sicher gewesen, wenn das Konzert kostenpflichtig und nur für zahlende Besucher zugänglich gewesen wäre.

Nach meinem Verständnis darf man mindestens die Fotos der Bühne, die sich AUCH zeigen, veröffentlichen, weil die Bühne & das Drumherum ja in dem Moment Teil einer allg. öffentlichen Veranstaltung war.

LG
Frederica
 
Um mal vom Bauchgefühl zur Rechtslage zu kommen:

UrhG § 77 Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung
(1) Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, seine Darbietung auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen.
(2) Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, den Bild- oder Tonträger, auf den seine Darbietung aufgenommen worden ist, zu vervielfältigen und zu verbreiten. § 27 ist entsprechend anzuwenden.


Natürlich kann der Künstler anderen Rechte einräumen. Hat sie aber in diesem Fall nicht.
 
Urheber ist in diesem Fall meiner Meinung nach der Fotograf. Die Fotografierte kann vielleicht Persönlichkeitsrechte an dem Bild geltend machen.
 
Urheber ist in diesem Fall meiner Meinung nach der Fotograf. Die Fotografierte kann vielleicht Persönlichkeitsrechte an dem Bild geltend machen.
Nein. Der Fotograf ist zwar auch Urheber (des Fotos), genauso ist aber die Musikerin Urheberin. Der Veranstalter hat auch Rechte (via §81 UrhG).

Der Fotograf verletzt die Rechte der Musikerin und des Veranstalters wenn er Bilder von dem Auftritt macht - siehe §77(1)/§81 UrhG.

Außerdem kann der Veranstalter via Hausrecht das Fotografieren verbieten, allermindestens wenn es sich um ein umzäuntes Areal mit Einlasskontrollen handelt (ob normalerweise eine öffentliche Straße oder Privatgelände ist dann unerheblich).

Sehr zu empfehlende Lektüre dazu:
http://www.karstenundschubert.de/uploads/media/Fotorecht_Fotografen_01.pdf
 
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