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RaVe

Themenersteller
Hallo,

ich hab es schon über die Suche versucht, aber hat mir nicht wirklich weitergeholfen.

Ich habe Bilder beim Ironman 2006 in Frankfurt gemacht. Nun frag ich mich, da es genügend anfragen gibt, wie ich die Verkaufen kann ohne ärger mit dem Veranstalter zu bekommen.

Wie sieht da die rechtliche Seite aus?
 
tja wenn du nicht vom Veranstalter akkreditiert warst und vor ort schon ein Bilderdienst für die Sportler gearbeitet hat, wäre ich vorsichtig. Wie sind die Sportler auf die Aufmerksam geworden, wenn du schreibst das es schon genug Anfragen gibt ?
 
Ich möchte das Thema nochmal aufgreifen.

Hier im Forum gibt es zwar das ein oder andere Thema, aber da wird es zur Debatte ohne Boden...

Das Scenario:
Ein Sportverein veranstaltet einen Triathlon.
Dieser startet in einem Schwimmbad und das Radfahren sowie das laufen finden auf öffentlichen Straßen und/oder asphaltierten Feldwegen statt.
Es wird für das Schwimmbad kein Eintritt verlangt und es findet sich auch nirgends ein Hinweiß darauf das Fotografieren untersagt wäre.
Der Triathlon ist also für jeden frei zugänglich in allen 3 Disziplinen.

Ich habe mit einem Anwalt von anwaelteonline telefoniert, der mir erklärte, das niemand ein Fotografierverbot aussprechen kann, für öffentlichen Grund.
Und die Straßen/Feldwege sind öffentlicher Grund. Es sei den, der Veranstalter hat die Straßen/Wege gemietet und abgesperrt, dann hätte er das Hausrecht und kann auch die Fotografie verbieten. Das ist aber nicht der Fall.
Was die Verwertung der Bilder angeht, müsste ich das natürlich anmelden als Gewerbe, oder die Bilder eben kostenfrei abgeben.

Bevor ich mir jetzt das ganze schriftlich von einem Anwalt geben lasse, was mich wenigstens 190€ kostet, hätte ich gerne mal hier vorweg gewusst, wie sich das verhält.

Persönliche Meinungen und Einschätzungen helfen da also wenig...
Google liefert zwar bei verschiedenen Suchvarianten Ergebnisse. Aber das was mich interessiert, ist nie dabei.

Danke schon mal für eventuelle Antworten.
 
Bevor ich mir jetzt das ganze schriftlich von einem Anwalt geben lasse, was mich wenigstens 190€ kostet, hätte ich gerne mal hier vorweg gewusst, wie sich das verhält.

Persönliche Meinungen und Einschätzungen helfen da also wenig...
Google liefert zwar bei verschiedenen Suchvarianten Ergebnisse. Aber das was mich interessiert, ist nie dabei.
Der Anwalt hat dich doch aufgeklärt, ich verstehe nicht was du jetzt konkret willst? Wer "persönliche Meinungen und Einschätzungen" ausschliesst möchte eine verbindliche Rechtsberatung; in der letzten Zeit halten wohl viele das Forum für eine Gratis Anwaltspraxis.

Ausserdem hast du nicht das trivialste gemacht, nämlich eine Anfrage beim Veranstalter zu machen.
Das Scenario:
Ein Sportverein veranstaltet einen Triathlon.
Dieser startet in einem Schwimmbad und das Radfahren sowie das laufen finden auf öffentlichen Straßen und/oder asphaltierten Feldwegen statt.
Es wird für das Schwimmbad kein Eintritt verlangt und es findet sich auch nirgends ein Hinweiß darauf das Fotografieren untersagt wäre.
Der Triathlon ist also für jeden frei zugänglich in allen 3 Disziplinen.
Keine Ahnung wie oder wo du nach "Hinweise" gesucht hast. Aber jede Veranstaltung hat für alle Belange ein Ansprechpartner.
Und erst danach holt man sich Rat, am besten von einem Anwalt, besonders wenn man scharf auf Nutzungsrechte ist.

gruss
 
Hallo allen,
so wie ich es verstanden habe, kann natürlich auch falsch sein meine Einschätzung, möchte er wissen wo er die Bilder anbieten/verkaufen kann. Also Bildagenturen. Bilder von 2006 ob das noch interessant ist zum anbieten/verkaufen das müssen dir die Profis beantworten.
Die rechtliche Seite da bleibt dir nichts anderes übig als einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
 
und wiedereinmal wird völlig ausser acht gelassen: Wofür?

Möchten die Sportler Bilder von sich für private Zwecke kaufen?
Möchte die Presse die Bilder nutzen um letztendlich werblich über die Veranstaltung redaktionell zu berichten?
Möchte eine Bildagentur die Fotos in ihren Bestand aufnehmen und dann RF witerverkaufen?

Drei Szenarien, in denen sich der Veranstalter mit Sicherheit vollkommen unterschiedlich verhalten wid.

aber da Meinungen, Erfahrungen un persönliche Einschätzungen eh nicht gefragt sind ... Du bist im falschen Forum.
 
Ich möchte das Thema nochmal aufgreifen.

Hier im Forum gibt es zwar das ein oder andere Thema, aber da wird es zur Debatte ohne Boden...

Das Scenario:
Ein Sportverein veranstaltet einen Triathlon.
das Radfahren sowie das laufen finden auf öffentlichen Straßen und/oder asphaltierten Feldwegen statt.
es findet sich auch nirgends ein Hinweiß darauf das Fotografieren untersagt wäre.
Der Triathlon ist also für jeden frei zugänglich in allen 3 Disziplinen.

Ich habe mit einem Anwalt von anwaelteonline telefoniert, der mir erklärte, das niemand ein Fotografierverbot aussprechen kann, für öffentlichen Grund.
Und die Straßen/Feldwege sind öffentlicher Grund.
Was die Verwertung der Bilder angeht, müsste ich das natürlich anmelden als Gewerbe, oder die Bilder eben kostenfrei abgeben.

Persönliche Meinungen und Einschätzungen helfen da also wenig...
Google liefert zwar bei verschiedenen Suchvarianten Ergebnisse. Aber das was mich interessiert, ist nie dabei.

Moin!
Das Wichtigste hast Du vergessen!
Die Teilnehmer und deren Recht am eigenen Bild!
Ohne sie gefragt zu haben, darfst Du der Aufnahmen nicht veröffentlichen.
Eine Menschentraube beim Start schon.
Zeigst Du aber einzelne Teilnehmer, brauchst du deren jeweilige Genehmigung!

mfg hans
 
Das Wichtigste hast Du vergessen!
Die Teilnehmer und deren Recht am eigenen Bild!
Ohne sie gefragt zu haben, darfst Du der Aufnahmen nicht veröffentlichen.
Ist auch nicht vollkommen korrekt. Bilder von Teilnehmern einer öffentlichen Veranstaltung darst Du im Rahmen des Presserechtes zur Berichterstattung veröffentlichen. Egal, ob gegen Honorar oder nicht.

Gruß Bernhard
 
Ist auch nicht vollkommen korrekt. Bilder von Teilnehmern einer öffentlichen Veranstaltung darst Du im Rahmen des Presserechtes zur Berichterstattung veröffentlichen. Egal, ob gegen Honorar oder nicht.

Gruß Bernhard

Moin!
Das Presserecht hilft Dir hier nichts!
Es handelt sich hier u.U. um relative Personen der Zeitgeschichte.

»Zu unterscheiden ist zwischen absoluten und relativen Personen der Zeitgeschichte. Zu einer relativen Person der Zeitgeschichte wird eine Person durch einen bestimmten aktuellen Ereignisbezug. Das kann eine einmalige publikumswirksame Aktion, aber z.B. auch ein Unfall sein. Von solchen Personen dürfen ohne deren Zustimmung Aufnahmen gemacht werden, die im Zusammenhang mit dem betreffenden Ereignis stehen. Aber auch hier gelten die allgemeinen persönlichkeitsrechtlichen Grenzen (vgl. hierzu auch § 23 Abs. 2).«

Trotzdem Vorsicht!
Im Zweifelsfall wird dem Persönlichkeitsrecht ein höherer Wert beigemessen.

Hier z.B. ...
http://borkumer.info/st-golf-07/index.htm
... habe ich erst den Veranstalter und ausserden noch jeden[!] Teilnehmer angesprochen, ob ich ihn ablichten darf.
 
Das mit Personen auf dem Bild bei öffentlichen Veranstaltungen ist - für die Presse! - in der Praxis wie folgt zu Handhaben:

- wenn und wo der Betreffende damit rechnen muss, dass er fotografiert (oder gefilmt) wird (bsp. im Fußballstadion, auf einer Demo, beim Fußballfeiern während der WM, also wo Fotografen mit großen Kameras rumlaufen), ist stillschweigend mit dessen Einverständnis zu rechnen. Es sei denn, er gibt deutlich zu erkennen: Nicht fotografieren!

- bei Schnappschüssen mit dem Handy, ums Eck und wo der Betreffende keine Chance hat, sich zu "wehren", kann er hinterher klagen. Auch bei einer späteren Berichterstattung, die ein lange zurückliegendes Ereignis betreffen, hat der Mann Rechte.

Beispielsweise braucht keiner mehr heute in Kauf nehmen, dass seine Steinewerfer-fotos aus den 70ern veröffentlicht werden (es sei denn, er heißt Joschka Fischer und ist ein Promi). Damals (Aktualität) musste er das schon.

Oder: Eine Hamburger Zeitung musste zahlen, weil sie Fotos von Lesern, die sie zufällig auf der Straße schoss, in der Zeitung veröffentlichte für ein Gewinnspiel: wer sich erkannte und meldete, hatte ein paar hundert Mark gewonnen. Ein zufällig "abgeschossener" Medien-Rechtsanwalt hatte dann vor gericht stattdessen mehrere tausend Mark gewonnen.... ;-)
 
Im öffentlichen Raum darf erstmal fotografiert werden was da ist, dies darf so auch veröffentlicht werden, es sei denn es verletzt Rechte von Personen, Marken oder sonstigen geschützten Zeichen. Mit den Personen verhält es sich in der Tat etwas schwierig, die eine Seite argumentiert mit dem öffentlichen Interesse an einer Sportveranstaltung -> relative Personen, die andere Seite mit dem Persönlichkeitsrecht. Ich denke dass hier im Zweifelsfall sehr fein unterschieden werden muss. Kommt auch, so denke ich, immer auf den Bildinhalt an, der kleine jappsende Dicke in entstellter Pose ärgert sich über eine Veröffentlichung eines Bildes mehr als der schwitzende, athletische Leistungssportler. Und wie wir ja wissen, wo kein Kläger ...
 
Und Presse hin oder Presse her, wo hört den Presse auf und wo fängt sie an??? Kommt mir jetzt bloß nicht mit seriöser Berichterstattung ... Und das nur Menschen mit Presseausweis fotografiertes Material veröffentlichen dürfen ist ja auch Quatsch.
 
Kommt auch, so denke ich, immer auf den Bildinhalt an, der kleine jappsende Dicke in entstellter Pose ärgert sich über eine Veröffentlichung eines Bildes mehr als der schwitzende, athletische Leistungssportler. Und wie wir ja wissen, wo kein Kläger ...

Moin!
Und Privatpersonen?!
~ 99% der abgelichteten Amateur-Sportler freuen sich darüber, daß sie abgelichtet werden und nochmehr, wenn ihr Foto auch erscheint.

mfg hans
 
DIe Bilder werden kostenfrei an die jeweilige Person geschickt, sofern diese die Bilder anfordert. Das mit dem Verkaufen da habe ich mich erstmal von verabschiedet.
Beklagt hat sich übrigens nie jemand. Im Gegenteil, die haben sich alle gefreut.

So wie das bei www.suedhessenfotos.de ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
DIe Bilder werden kostenfrei an die jeweilige Person geschickt, sofern diese die Bilder anfordert. Das mit dem Verkaufen da habe ich mich erstmal von verabschiedet.
Beklagt hat sich übrigens nie jemand. Im Gegenteil, die haben sich alle gefreut.

So wie das bei www.suedhessenfotos.de ist.

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Aber grundsätzlich sollte einem bewusst sein, dass sich jemand beschweren könnte. Aber dann nimmt man die Bilder von der Seite runter und gut ist. Ich persönlich habe auch die Erfahrung gemacht, dass sich gerade im Sportbereich die Sportler immer über Fotoaufnahmen freuen.
 
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