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Bilder verkaufen und die Angst vor der bösen Steuer - unnötig?

kzk

Themenersteller
Dies soll kein Ansporn zu irgendwelchen illegalem Machenschaften im Sinne einer Fotografenmafia sein, sondern für den ein oder anderen vieleicht ein guter Tipp, um sich mal über die genaue Situation zu informieren.

Ein Arbeitskollege von meinem Vater knipst mit seiner 20D und einem Sack voll L-Objektiven rum, leider nicht sehr gut, wie ich festgestellt habe. Er fotet alles Mögliche:

- Abi Partys
- irgendwelche Feierlichkeiten

und wenns mal irgendwo brennt ist er auch des öfteren dabei.

Seine Kunden verlangen für seine "Leistungen" meist eine Rechnung. Diese Rechnung kann anscheinend ausgestellt werden, ohne daß man hinterher Steuern Zahlen muß.
Hier ist selbstverständlich ein Antrag beim Finanzamt nötig.
Auf den Rechnungen wird auch vermerkt, daß keine Mehrwertsteuer ausgezeichnet wurde, weil der Aussteller der Rechnung Kleinverdiener ist.

Jetzt stellen sich folgende Fragen:

- Wieviel darf man im Jahr verdienen?
- Inwiefern ist der Verdienst vom Haupteinkommen abhängig?
- Wie wirkt sich das ganze auf meine Steuererklärung aus?

Ich bin aus Zeitnöten leider noch nicht dazu gekommen, mich genauer zu informieren, aber wer von euch die ein oder andere Euronenmünze mit seinen Fotos verdienen will und keine Lust hat, das Finanzamt zu bescheissen, der kann sich ja mal beim örtlichen Finanzamt informieren. ;)

mit finanzpäpstlichem Gruß

kzk
 
kzk schrieb:
Jetzt stellen sich folgende Fragen:

- Wieviel darf man im Jahr verdienen?
- Inwiefern ist der Verdienst vom Haupteinkommen abhängig?
- Wie wirkt sich das ganze auf meine Steuererklärung aus?

Betrifft wieder Österreich:

Wieviel darf man im Jahr verdienen?
Soviel du willst. Du hast vielleicht einen Hauptjob als Angestellter und verkaufst nebenbei Fotos. Dafür stellst du eine "Rechnung" oder Honorarnote. Das ist mal nach oben offen. Wenn man dir für deine Leistung viel bezahlt, dann ist das so in Ordnung.

Inwiefern ist der Verdienst vom Haupteinkommen abhängig?
Das ist beim Verdienen egal, denn verdienen darfst du was du willst und was man bereit ist, dir zu bezahlen. Kritisch wird das erst bei der Steuererklärung, siehe nächster Punkt.

Wie wirkt sich das auf die Steuererklärung aus?
Am Jahresende kommt die Finanz und schaut sich deine Einkommen an bzw. musst du eine Steuererklärung machen und Belege vorlegen (eben deine Rechnungen oder Honorarnoten).

Jetzt hast du als Angestellter vielleicht ein Monatsgehalt von 2500 Euro. Ergibt einen Jahresbezug von 35.000 Euro, davon zahlst du im Jahr 11.630 Euro an Abgaben. Fotos hast du im Monat um rund 500 Euro verkauft, ergibt im Jahr ein Zusatzverdienst von 6000 Euro.

Nun sagt die Finanz, dass du ein Jahreseinkommen von 41.000 Euro. Also ist auch die Steuer von diesem Betrag fällig, das wären dann 14.550 Euro. Du musst also knapp 3000 Euro an Steuern nachzahlen.

Das Problem ist eben, dass alles zusammengerechnet wird. Somit kommst du in eine höhere Steuerklasse, wodurch immer weniger überbleibt. Das ist die Standardrechnung: was du beim Steuerausgleich alles absetzen kannst und darfst, ist vom Finanzamt abhängig!

Wer seine Abgaben für Österreich online nachrechnen will, kann das hier machen: Brutto-Netto-Rechner für Österreich
 
Betrifft Deutschland (sofern es da keine Unterschiede zwischen den Ländern gibt; zumindest Baden-Württemberg):

Aus der Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit und Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft:

Die Kleinunternehmer-Regelung hat zur Folge, dass keine Umsatzsteuer abzuführen ist. Hierfür ist allerdings Voraussetzung, dass in Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.

Unternehmer, die im Inland oder in einem Freihafen ansässig sind und deren Umsatz (zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer) im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 ? nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 ? nicht übersteigen wird (Kleinunternehmer), brauchen keine Umsatzsteuer abzuführen. [...]

Auf der Steuererklärung darfst du dann eben auch die Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit vermerken. Zur Gewinnermittlung genügt eine Einnahmenüberschussrechnung. Ob es irgend einen Zusammenhang zum Haupteinkommen gibt weiß ich nicht, so was hab ich (Student und BAföG-Empfänger mit zwei Nebenjobs und Gewerbeschein) nicht ;)
 
Damit kann man doch schon mal was Anfangen. Jetzt frag ich mich nur, ob die 17500? INSGESAMT berechnet werden oder ob sich das nur auf das "Unternehmen" bezieht.
 
kzk schrieb:
Damit kann man doch schon mal was Anfangen. Jetzt frag ich mich nur, ob die 17500? INSGESAMT berechnet werden oder ob sich das nur auf das "Unternehmen" bezieht.
das bezieht sich auf den umsatz des gewerbes. die einkommenssteuerliche veranlagung ist davon unabhängig und wird mit der summe aller einkünfte durchgeführt.
 
Ab wann muss man denn anfangen sich beim Finanzamt zu melden, ich bin Student und meine HiWi Tätigkeit is steuerfrei. Wenn ich jetz hin und wieder ein gerahmtes Foto verkaufen würde.
 
Hi,
nur so als kleider Tipp:

Einfach mal eine Beratung bei einem Steuerberater (kostet ca. 60?) und du weisst dann viel viel mehr. (Kosten sind aber absetzbar!)


Es ist wirklich zu emopfehlen, sich mit solchen Fragen an kompetente Zeitgenossen zu wenden, die so was beruflich machen.
Nichts ist schlimmer, als Ärger mit dem FA zu bekommen.
 
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