Gast_229394
Guest
Wobei die Formulierung "es wäre von Vorteil" wohl eher als Bitte anzusehen wäre als denn als wirksame Vertragsklausel.
Ganz besonders, wenn das erst - wie hier scheinbar der Fall - im Nachhinein auf Rückfrage geäußert wird, nicht jedoch bei Vetragsschluß über sowas gesprochen wurde.