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Bilder an mehreren Orten publizieren erlaubt?

labcd

Themenersteller
Der Fall:

Man hat eine Bildstrecke inkl. Artikel dazu. Ist es erlaubt dieses Material in verschiedenen Medien zu publizieren?

Im Moment werden meine Bilder von einer Tageszeitung veröffentlicht (first come, first served). Nun ist es so, dass noch andere Medien an diesen Bildern interessiert sind. Begeht man da einen "Vertragsbruch" wenn man seine Arbeit noch anderen Medien gegen Bezahlung zur Verfügung stellt?
 
Was hast DU mit dem Kunden vereinbart? Solange Du Dich an die Vereinbarung hälst, kannst Du sie auch nicht verletzen.

Gruß

tsbzzz :)
 
Kommt wohl darauf an, wie du die Nutzungsrechte verkauft hast.

Exklusiv an die erste Zeitung? Dann solltest du sie natürlich nicht mehr an eine weitere Zeitung verkaufen. Aber vielleicht hast du dann ja noch ähnliche Bilder...

Oder nicht-exklusiv? Dann kannst du sie natürlich weiter verkaufen.
 
Eher, dass die Bilder nicht noch an anderen Orten erscheinen. Leider...

Denke ich werde trotzdem versuchen da was herauszuholen. Bleibt immer noch ein gewisses Restrisiko. Einen schriftlichen Vertrag gibts zum Glück nicht. Mal schauen was passiert.


edit: Am Telefon sagte mir die zuständige Person, dass es eher nicht so gut sei, wenn die Bilder noch an anderen Orten veröffentlicht werden.
 
exklusivität ist eine freiwillige einschränkung, die man sich teuer bezahlen lassen sollte.

so ist das auch in den gängigen honorarempfehlungen für freie fotografen festgehalten.

cheers, martin
 
Eigentlich ist ja die Honorarhöhe von den eingeräumten Nutzungsrechten abhängig, ein einmaliges oder zeitlich beschränktes Nutzungsrecht ist "billiger" als ein zeitlich unbeschränktes, ein exklusives teurer als ein nichtexklusives. Wer sich bei der Vertragsgestaltung über solche "Kleinigkeiten" hinwegsetzt, hat es nicht besser verdient...
 
Begeht man da einen "Vertragsbruch" wenn (...)


Das steht im Vertrag (oder ist von den Regelungen abhängig die Du mit dem Kunden getroffen hast), wenn Du den Vertrag nicht gelesen hast und seinen Inhalt oder die Regelungen selbst nicht kennst, solltest Du dich echt mal Gedanken machen.
 
edit: Am Telefon sagte mir die zuständige Person, dass es eher nicht so gut sei, wenn die Bilder noch an anderen Orten veröffentlicht werden.

Da würde ich dir am Telefon wohl nichts anderes erzählen :top: Natürlich ist der Verlag daran interessiert, dass er dein Material so günstig wie möglich so umfangreich wie möglich nutzen kann. Die freie Wirtschaft ist kein Wohlfahrtsverein. Rate mal, warum zumindest die Profis eigene AGB haben.
Üblicherweise kaufen Verlage das Zweitdruckrecht. Dann kannst du mit dem Material im Grunde weiterhin machen was du willst. Sollte der Verlag das Erstdruckrecht kaufen wollen, kann er das Bild als Erster drucken/veröffentlichen, diese anderen Kunden darfst du anschließend jedoch immer noch bedienen. Nur wer wirklich für ein Exklusivrecht zahlt, hat das auch - und der sollte dafür dann auch bitte gut löhnen!
 
edit: Am Telefon sagte mir die zuständige Person, dass es eher nicht so gut sei, wenn die Bilder noch an anderen Orten veröffentlicht werden.

Klingt für mich eher nach einer anderen Formulierung für "wir wünschen es nicht aber können an sich Nichts dagegen tun".

Wenn das Wort "exklusiv" nicht irgendwo erwähnt wurde oder du dich dazu verpflichtet hast auf weitere Veröffentlichungsrechte zu verzichten kannst du die Bilderstrecke imho (!) so oft verkaufen wie du willst.


lg Bernd
 
@ schmaulepaule

gute erklärung!

es gibt da zwei grosse tageszeitungen. der einen habe ich das material bereits verkauft. exklusivrechte, vertrag oder so gibts nicht.

wäre es eine gute idee der anderen zeitung dasselbe material anzubieten? könnte zu knatsch führen ;)

wird an beiden orten online erscheinen, da es sich um eine bildstrecke handelt.
 
es gibt da zwei grosse tageszeitungen. der einen habe ich das material bereits verkauft. exklusivrechte, vertrag oder so gibts nicht.

wäre es eine gute idee der anderen zeitung dasselbe material anzubieten?


Es gibt halt auch noch einen Unterschied zwischen Dingen die man machen darf und Dinge die man klugerweise nicht tut.

Wenn man beide Tageszeitungen am Ort beliefern will, kann man am Ende ganz ohne Kunde dastehen, weil am Ende bei entscheiden, daß sie es doof finden die gleichen Bilder wie der andere zu haben und sie sich deswegen für andere Fotografen entscheiden. Auch ohne, daß der Fotograf was tut, was er nicht gedurft hätte.
 
Ein Freiberufler/Gewerbetreibender, der dem Verlag etwas anbietet.

Einen Vertrag gibts nicht. Nur mündlich die Summe abgemacht und "es wäre von Vorteil, wenn das Material nicht an anderen Orten erscheinen würde".
 
Ein Freiberufler/Gewerbetreibender, der dem Verlag etwas anbietet.

Einen Vertrag gibts nicht. Nur mündlich die Summe abgemacht und "es wäre von Vorteil, wenn das Material nicht an anderen Orten erscheinen würde".

Tja, dann geh davon aus, daß es Dir nicht unbedingt "zum Vorteil gereichen wird", wenn Du damit jetzt direkt zum Konkurrenzblatt marschierst.

Wenn Du der Fotograf bist, bei dem das Risiko besteht, daß er das Zeug auch an die Konkurrenz gibt und man dann das gleiche im Blatt hat wie die Konkurrenz, dann nimmt man eben lieber einen anderen.
 
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