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Bilder an mehreren Orten publizieren erlaubt?

Wobei die Formulierung "es wäre von Vorteil" wohl eher als Bitte anzusehen wäre als denn als wirksame Vertragsklausel.


Ganz besonders, wenn das erst - wie hier scheinbar der Fall - im Nachhinein auf Rückfrage geäußert wird, nicht jedoch bei Vetragsschluß über sowas gesprochen wurde.
 
es gibt da zwei grosse tageszeitungen. der einen habe ich das material bereits verkauft. exklusivrechte, vertrag oder so gibts nicht.

Jetzt geht es um jedes Wort. In der Themenzeile sagst du: "An mehreren Orten". Daraus würde ich schließen: Hannover und Hamburg oder Köln und Frankfurt. Das würde in der Regel niemanden jucken.

wäre es eine gute idee der anderen zeitung dasselbe material anzubieten? könnte zu knatsch führen ;)

Daraus würde ich jetzt schließen: Beide Zeitungen sitzen in einer Stadt - und da ist es dann aus unternehmerischer Sicht ziemlich egal, ob man es darf: Das macht man einfach nicht, dann verdirbt man es sich mit beiden Kunden*

*Vor einigen Jahren als den Redakteuren beider Lokalblätter in einer Gegend und völlig unzuverlässige Bridgekameras mit auf den Weg gegeben worden sind (aber gleichzeitig die Fotografen noch auf jedem zweiten Termin mit dabei waren), habe ich mit einer sehr guten Regelmäßigkeit auch zwischen zehn und 20 Bilder im Monat bei der Konkurrenz abgesetzt. Einfach die Leute einmal umgestellt oder aus einem anderen Winkel noch einmal fotografiert, fertig war der Lachs. Das war weithin geduldet, denn der Fotograf der anderen Zeitung hat es genau so gemacht, denn mal wieder bei "meinen" Kollegen der Apparat gestreikt hat. Einen Fotohinweis gab es dann einfach nicht.
Als wirklich freier Fotograf würde ich es ansonsten aber tunlichst vermeiden, vor Ort mit identischem Material um die Ecke zu kommen.
 
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