Weiß jemand wie bei einer außergerichtlichen Einigung verfahren wird um die Gesamtauflage des Artikels mit dem unautorisierten Foto zubestimmen?
Ist der Händler gezwungen die bisherigen Verkaufszahlen darzulegen bzw. wird überhaupt im nachhinein eine Vergütung oder Schadensersatzreglung anhand der Auflage erfolgen?
Oder regelt sich das über einen Pauschalbetrag?
Bei Musik bzw. Filmen wird ja pro Titel ein Betrag X eingefordert, aber der ist unabhängig wie oft man die Datei heruntergeladen oder zum herunterladen angeboten hat. (beim letzteren sind schwere Fälle einmal ausgenommen)
In deinem Fall dürfte es wohl relevant sein wie oft der Artikel vertrieben worden ist um eine angemessene Schadenersatzleistung zubekommen.
Welche Möglichkeiten gibt es in dem Mahnungsschreiben, außer die Forderung zu Unterlassung von ... und/oder Einforderung von einer Summe in Höhe von ...?
- Abschlagzahlung und zukünftige Gewinnbeteiligung
- Unterlassung und Schadensersatz
- nur Unterlassung
Ach heute ist mein Schreibstil mal wieder