• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb September 2025.
    Thema: "Straßenfotografie s/w"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum September-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Bild Geklaut was tun?

Na, dass das Auftreten gegenüber dem Anbieter der Schildes in dem Fall wohl ein anderes wäre.

Und jetzt haben wir uns einmal im Kreis gedreht und sind wieder am Anfang.

Wieso sollte das Auftreten in diesem Falle anders sein? Der Threadersteller will für die widerrechtliche Nutzung Geld haben - unterstell' ich jetzt einfach mal. Inwiefern ist es dafür relevant, von wem bzw. woher der Anbieter des Schildes das Bild hat?
 
Wieso sollte das Auftreten in diesem Falle anders sein?
Weil der Ton die Musik macht.

Der Threadersteller will für die widerrechtliche Nutzung Geld haben - unterstell' ich jetzt einfach mal.
Nehme ich doch mal stark an.

Inwiefern ist es dafür relevant, von wem bzw. woher der Anbieter des Schildes das Bild hat?
Nein, habe ich auch nicht behauptet.
 
In einem derartig gelagerten Fall würde ich direkt zum Anwalt gehen. Die Bilder werden offensichtlich umfangreich gewerblich genutzt, auf das mögliche hin und her wenn man sich persönlich kümmert würde ich mich nicht einlassen.

Freu dich, dürfte dir ein nettes Taschengeld einbringen.
 
Also habe mich natürlich jetzt erstmal intensiv mit der ganzen Geschichte Beschäftigt und viel dazu gelesen .leider passiert es fast überall wie hier das alles etwas durcheinander gerät . Ich werde wenn die ganze sache am laufen ist mal ausführlich berichten Step by Step. Mein erster schritt ist jetzt erstmal zum Anwalt zu gehen Termin ist der Montag (der Anwalt ist Spezialisiert auf Urheber Recht) .Weil ich bin jetzt defenitiv zum schluß gekommen das man sowas alleine nicht gestemmt bekommt, das ganze Thema ist einfach zu Umfangreich. Allerdings muß ich auch noch sagen das es mir nicht um Geld geht bei der ganzen sache. Kann ja nicht sein das Firmen machen was sie wollen. Deshalb der gang zum Anwalt.

die ganze Lizens Geschichte usw Spielt in dem Fall auch kaum eine rolle da Mein Name und Mein Copyright Vermek vom Bild entfernt wurde.

gruß Wutzman

das Bild was hier aus Meinem Account gepostet wurde ist es übrigens nicht.

eins der Bilder um die es geht ist das hier


Wie man sieht handelt es sich um kein Foto sondern um ein Komplett in Photoshop erstelltes Bild .deswegen ärgert mich das ganze auch um so mehr . stecken ja immerhin mehrere Stunden Arbeit dahinter .
 
Zuletzt bearbeitet:
Freut mich das es noch Leute gibt die die Eier haben sich gegen Abzocke und Verarschung zu Wehr zu setzen.
Auch das du hier weiter Berichten willst finde ich toll.

Ich denke die Sache sollte sich für dich lohnen. Und nicht von einem freundlichen Herrn am Telefon den Preis drücken lassen. Wenn du sie an den Eiern hast werden deine Gegner gerne das schleimen anfangen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kann ja nicht sein das Firmen machen was sie wollen. Deshalb der gang zum Anwalt.

die ganze Lizens Geschichte usw Spielt in dem Fall auch kaum eine rolle da Mein Name und Mein Copyright Vermek vom Bild entfernt wurde.


Nicht böse gemeint: Aber der Anwalt ist schon angesichts Deiner Orthographie eine gute Idee.
 
Weiß jemand wie bei einer außergerichtlichen Einigung verfahren wird um die Gesamtauflage des Artikels mit dem unautorisierten Foto zubestimmen?
Ist der Händler gezwungen die bisherigen Verkaufszahlen darzulegen bzw. wird überhaupt im nachhinein eine Vergütung oder Schadensersatzreglung anhand der Auflage erfolgen?
Oder regelt sich das über einen Pauschalbetrag?

Bei Musik bzw. Filmen wird ja pro Titel ein Betrag X eingefordert, aber der ist unabhängig wie oft man die Datei heruntergeladen oder zum herunterladen angeboten hat. (beim letzteren sind schwere Fälle einmal ausgenommen)
In deinem Fall dürfte es wohl relevant sein wie oft der Artikel vertrieben worden ist um eine angemessene Schadenersatzleistung zubekommen.
Welche Möglichkeiten gibt es in dem Mahnungsschreiben, außer die Forderung zu Unterlassung von ... und/oder Einforderung von einer Summe in Höhe von ...?

- Abschlagzahlung und zukünftige Gewinnbeteiligung
- Unterlassung und Schadensersatz
- nur Unterlassung

Ach heute ist mein Schreibstil mal wieder :ugly:
 
Weiß jemand wie bei einer außergerichtlichen Einigung verfahren wird um die Gesamtauflage des Artikels mit dem unautorisierten Foto zubestimmen?
Ist der Händler gezwungen die bisherigen Verkaufszahlen darzulegen bzw. wird überhaupt im nachhinein eine Vergütung oder Schadensersatzreglung anhand der Auflage erfolgen?
Oder regelt sich das über einen Pauschalbetrag?

Bei Musik bzw. Filmen wird ja pro Titel ein Betrag X eingefordert, aber der ist unabhängig wie oft man die Datei heruntergeladen oder zum herunterladen angeboten hat. (beim letzteren sind schwere Fälle einmal ausgenommen)
In deinem Fall dürfte es wohl relevant sein wie oft der Artikel vertrieben worden ist um eine angemessene Schadenersatzleistung zubekommen.
Welche Möglichkeiten gibt es in dem Mahnungsschreiben, außer die Forderung zu Unterlassung von ... und/oder Einforderung von einer Summe in Höhe von ...?

- Abschlagzahlung und zukünftige Gewinnbeteiligung
- Unterlassung und Schadensersatz
- nur Unterlassung

Ach heute ist mein Schreibstil mal wieder :ugly:

Wer kauft den so etwas überhaupt?:D. Also ich schätze dein Anwalt fordert Sie nachzuweisen wieviel davon verkauft wurde und verlangt dann davon ein Betrag und den Verkauf zu stoppen. Der TE kannst quasi deine genannten obigen Dinge an/einfordern oder noch viel mehr(Die Firma kann ja Nein sagen z.B wenn du da iein Schwachsinn forderst) und wenn Sie nein sagen muss es halt dann in einer Verhandlung geklärt werden.

Habe das hier nur überflogen und ich weiß ja nicht inwiefern der Twitterkram dein Bild freigeben darf o.ä. bei FB z.B dürfen die ein Bild das du hochgeladen hast auf ihrer Website auch als Werbung verwenden, inwieweit ob Sie das iwo drucken dürfen oder so weiß ich nicht habe ich mich auch nicht informiert. Bei Twitter weiß ich auch nicht wie das dort ist ob man bei einem Upload die Rechte abtritt, AGB lesen(!)...
 
Wer kauft den so etwas überhaupt?:D.
Das Frage ich bei Anti-Falten-Cremes für Männer auch immer - man sieht´s den Leuten einfach nicht an. :p
Also ich schätze dein Anwalt fordert Sie nachzuweisen wieviel davon verkauft wurde und verlangt dann davon ein Betrag und den Verkauf zu stoppen.
Ja genau das ist die Frage, welche Möglichkeithat der Anwalt diesen Nachweis einfordern in einer außergerichtlichen Einigung. Der Händler könnte mehr oder weniger glaubwürdige Angaben zu den Verkaufszahlen machen.
Und eventuell würde es lukrativer sein einen Abschlag mit zukünftiger Gewinnbeteildigung einzufordern.
Der TE kannst quasi deine genannten obigen Dinge an/einfordern oder noch viel mehr(Die Firma kann ja Nein sagen z.B wenn du da iein Schwachsinn forderst) und wenn Sie nein sagen muss es halt dann in einer Verhandlung geklärt werden.
Darauf wollte ich hinaus, denn eine entsprechende Bezifferung der Schadenssumme kann doch nur aufgrund realistischer Absatzzahlen erfolgen. Wobei andererseits bei den Unterhaltungsmedien erschließt sich mir die realistische Schadenssumme (noch) nicht. Außer Frage steht, dass durch Ermittelungen der Staatsanwaltschaft die Verkaufszahlen sowie Gewinnmargen offengelegt werden.

Habe das hier nur überflogen und ich weiß ja nicht inwiefern der Twitterkram dein Bild freigeben darf o.ä. bei FB z.B dürfen die ein Bild das du hochgeladen hast auf ihrer Website auch als Werbung verwenden, inwieweit ob Sie das iwo drucken dürfen oder so weiß ich nicht habe ich mich auch nicht informiert. Bei Twitter weiß ich auch nicht wie das dort ist ob man bei einem Upload die Rechte abtritt, AGB lesen(!)...
Das dürfte sich weiter oben im Verlauf geklärt haben, denn der TE ist seines Wissens nicht bei getty-images gemeldet und hat soweit ersichtlich keine Rechte abgetreten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja genau das ist die Frage, welche Möglichkeithat der Anwalt diesen Nachweis einfordern in einer außergerichtlichen Einigung. Der Händler könnte mehr oder weniger glaubwürdige Angaben zu den Verkaufszahlen machen.


Keine große Sache, man geht hoch rein und dann soll der andere erstmal beweisen, daß es weniger waren.
 
So Heute habe ich Anwort vom Anwalt bekommen das die Firma auf den Vergleich eingegangen ist und das Geld Überwiesen wurde.

Meine Vorgehensweise war jetzt so

1. zu einem Anwalt gehen der Spezialisiert auf Urheberrecht ist
2. Anwalt Schreibt eine Abmahnung
3. Ich habe mich mit dem Anwalt dahin gehend geeinigt das wir einen Vergleich anbieten, auch den Nachträglichen Kauf der Lizenz an den Bildern
Das hielt ich für nicht verkehrt, weil man ja von ausgehen konnte das schon eine gewisse Stückzahl an Blechschildern Produziert wurde .
4. Firma stimmte dem Vergleich zu und überwies das Geld.

wenn die Firma nicht mit einverstanden gewesen wäre wäre es etwas Kompliziert geworden habe hier 2 DIN A4 Seiten voll mit paragraphen ect.

Nochmal besten Dank an alle die mir Tips hier gegeben haben.

beste grüße Wutzman
 
Glückwunsch und endlich mal eine Rückmeldung, wie es denn ausgegangen ist. Dein Fall könnte zukünftig durchaus als Referenz (hier im Forum) herhalten.
Was noch interessieren würde, auch wenn man über Geld bekanntlich nicht spricht, wäre auf welche Summe sich der Vergleich belief, damit man einen Anhaltspunkt hat, um welche Summen sich soetwas drehen kann. Eine ungefähre Angabe wie "unterer 4stelliger" Betrag oä würde ja schon reichen.
 
Für diesen speziellen Fall wird sie wohl eine Aussagekraft haben, oder? Und das es mich interessiert, habe ich schon geschrieben? Er muss ja nicht drauf eingehen, wenn er nicht möchte, interessant wäre es imho schon.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten