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Bericht zur Fotogenehmigung im Kölner Stadtanzeiger

ich glaube das ist viel zu kurz gedacht. sollte der verdacht amtlich festgestellt werden, wird wohl dann die finanzbehörde auf dich zukommen. sie müssen ja, weil der verdacht der steuerhinterziehung vorliegt. letztendlich der ganze rattenschwanz von ihk und versicherungen auch noch. wie willst du nun wieder legen das es nicht so ist. das wird eine schwierige aufgabe, vor allen weil die ämter erstmal handeln, also fakten schaffen und somit die vorderrungen auf dich zukommen. na prost !

Äh... deswegen schreibt die Finanzbehörde auch jeden privaten eBay-Nutzer an, der in einem Jahr mehr als 5 Dinge verkauft, weil er ein gewerblicher Händler sein könnte und somit Steuern hinterzieht? Ist mir noch nicht passiert. Ich hab meinen kompletten Dachboden verramscht, wurde angeschrieben, habe den Sachverhalt dargelegt und damit hatte sich die Sache erledigt.

Das ist jetzt nicht dein Ernst oder?
Eigentlich schon. Gab zur WM genügend Threads, wo Zuschauer wegen ihrer DSLR + weißem Zoom nicht ins Stadion gelassen wurden wegen fehlender Akkreditierung. Tausche Stadion durch Park und du hast das gleiche Ergebnis.
Oder die ganzen Beiträge zu "Fotografieren im Einkaufszentrum", "Fotografieren auf dem Gelände des Bundestages".

Ich nenne als Beispiel mal den Barockgarten Großsedlitz bei Dresden
www.barockgarten-grosssedlitz.de
Kommerzielles Fotografieren ist dort grundsätzlich verboten - nur mit Erlaubnis (die sicherlich nicht für 32 Euro / Stunde zu haben ist).
Ich hab dort mit 3 Blitzen und 150cm-Reflektor ein befreundetes Pärchen fotografiert, der Parkwächter kam vorbei, blieb ein wenig stehen, grinste und ging dann weiter.
Wenn ich die Bilder jetzt verkaufen würde und der Parkbetreiber erkennt "seinen" Park auf den Bildern, dann muss ich halt mit ner Abmahnung rechnen.

Die Aussage, dass die Gebühren zur Finanzierung des Parks dienen sollen, stammen übrigens auch von einer befragten Passantin, nicht von der Stadt Köln.

Und die Argumentation "Ich zahl doch Steuern dafür" ist naiv... ich bezahle auch knapp 200 Euro Hundesteuer im Jahr - nach eurer Meinung muss ich also die Hinterlassenschaften meiner Hunde (in die sich euer Model dann setzt) nicht wegräumen? Weil... hey... ich hab ja Steuern bezahlt von denen die Straßen/Wegereinigung bezahlt wird!
Nochmal: Es geht hier um GEWERBLICHE Nutzung, keine Privatfotografen.
Wäre es wirklich fair, wenn ein Hochzeitsfotograf nen 3stelligen Betrag für Hochzeitsfotos kassiert - durch Verwendung eines von EUCH ja mit EUREN Steuern finanzierten Parks? Sicherlich dürft ihr im Gegenzug mal sein Studio für umme nutzen... ach ne... dafür will der ja auch Geld haben... hmmm... immer diese Heuschrecken-Fotografen, wollen alles und überall kostenlos fotografieren, geben aber selbst nichts für kostenlos raus... *grummel*
 
Hätten die die Ubahn statt neben dem Stadtarchiv nicht an der Gebührenstelle vom Ordnungsamt oder wie immer die verantwortliche Stelle heisst bauen können? Absurd ohne BEispiel, sehr traurig dass jemand sowas auch noch für eine gute Idee hält ...

In Anbetracht von drei Toten und den dabei vernichteten Kulturgütern ein absolut geschmackloser Satz.
 
Es ist nun wirklich nicht so, dass ich nicht gut genug Steuern zahle. Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, Luftatmungssteuer... ach ne, die noch nicht, sonstiges-für-jeden-Mist-Steuer.

Ich denke dann so: irgendwas darf auch mal umsonst sein, schlussendlich zahlt der gewerbliche Fotograf ja einen Teil seiner Einnahmen wieder an die Stadt.

Es ist schlicht einfach nur Abzocke. Und jeder der da sagt "ist doch ok, bezahlen für öffentliche Leistungen ist doch super" zahlt entweder sowieso keine/kaum Abgaben oder hat keinen Taschenrechner.

Hmpf.

Edit: Oh und noch was. 32 EUR teurer werden in der Hochzeitsfotografie, wo die allermeisten Brautpaare ein Budget in Höhe eines guten Abendessens einplanen (und Zeit für die Vorspeiße, aber anderes Thema), ist gleichbedeutend mit: dann eben nicht.

Ich bin Kölner und finde dein posting völlig daneben. Richtig dämlich, um es genau zu sagen.

Wenn Du ein kostenloses Studio mit herrlichen Blumen für Deine gewerbliche Arbeit suchst, dann schlage ich Dir einfach vor, es der Stadt Köln "heimzuzahlen" :

KAuf einen Riesengarten, lass´ihn von einer Heerschar Gärtner bewirtschaften, und schon hast Du kein "Problem" mehr.

Aber lass´bitte so irrsinnige Überlegungen beiseite, daß die Rentner und Schüler Eintritt bezahlen sollen, damit sie auch in Zukunft von lärmenden und alkoholisierten Hochzeitsheerscharen am genuß des von IHNEN (!) bereits zuvor über deren Steuern über Jahrzehnte und den Schülern Jahrezehnte danach finanzierten kostenlosen, wunderschönen Erholungsgebietes mitten in der Stadt zahlen sollen, weil Du zu dumm bist, die "astronomischen" 36 Euro gebühr separat auszuweisen und an die Kunden eiterzugeben.

Die werden nämlich im Gegensatz zu Dir soviel Soziales Empfinden haben, daß sie das schlicht und einfach einsehen werden.

Wenn nicht, kein Problem: Auch sie können sich ja einen Riesengarten.... :D

Dieser Thread ist so unnötig wie ein Kropf. Bisher dachte ich immer, nur starrsinnige rentner regen sich über Nichtigkeiten auf.
Aber offensichtlich hast Du sowenig Aufträge, daß Dir noch Zeit zum Aufmachen solch unnötiger Threads bleiben.

Gruß
MF
 
Also ich finde es gelinde gesagt auch ein Sauerei. Praktisch wird ja die ganze Stadt durch Steueregelder gereinigt und instandgehalten also müßte man dann ja für eine Stunde an der frischen Luft fotografieren (Gewerblich natürlich) auch eine Gebühr bezahlen. Meist ist es so das die Leute sagen macht ja nichts, die es nicht persönlich betrifft. Und warum trifft es wieder die gewerblichen und nicht sie Pressefotografen? Die verdienen auch Geld mit Ihren Fotos, wie wäre es lieber Zuseher wenn du auf dem nächsten Eishockey spiel auch gebeten wirst deine Abgabe zuleisten, weil du ja schließlich auch Geld für deine Fotos bekommst. Schlussendlich erholen sich sicher auch einige andere Gewerbetreibende in diesem Park, die dann voller Tatendrang wieder an Ihre Arbeit gehen können und durch frischen Sauerstoff im Blut etwas mehr leisten können. Vielleicht sollte man diese Mehrleistung durch die Erholung die durch den Park möglich geworden ist messen um dann eine Umlage von 10 % auf die " Mehrleistung durch Erholung im Park" einfordern.
 
...
Dieser Thread ist so unnötig wie ein Kropf. Bisher dachte ich immer, nur starrsinnige rentner regen sich über Nichtigkeiten auf.
Aber offensichtlich hast Du sowenig Aufträge, daß Dir noch Zeit zum Aufmachen solch unnötiger Threads bleiben.

Moment, diese Diskussion hat nicht er, sondern habe ich aufgemacht. Auch ich bin Kölner und finde diese Regelung (wie vieles in dieser Stadt) dämlich. Unnötig ist er vielleicht Deiner Meinung nach, mir ist das Thema allerdings nicht egal.
Zumindest mir geht es auch garnicht um die 32 Euro/Stunde, sondern darum, daß man dann wieder Diskussionen mit den Parkwächtern darüber hat, ob man gewerblicher Fotograph oder nicht ist.

Mir fällt gerade eine schöne Analogie ein:
Die Autobahnmaut für PKW wird in Deutschland bisher regelmäßig damit abgeschmettert, daß man diese Autobahn bereits über die Autosteuer finanziert hat.
 
Vielleicht sollte man diese Mehrleistung durch die Erholung die durch den Park möglich geworden ist messen ...

Der Erhohlung aller Bürger der Stadt dient der Park.
Deshalb wird er mit den Steuergeldern aller Bürger in Stand gehalten.

Der Park dient ursprünglich nicht als Produktionsfläche für Gewerbliche Fotografen. Folglich kann wer ihn gewerblich nutzt auch ein entsprechendes Entgeld zahlen.

Ich vermute mal der Grund für das ganze ist das die Hochzeitsfotografen im Park zu sehr überhand genommen haben .

Und wieso soll ich dem Brautpaar nicht sagen der Park Kostet euch eine zusätzliche Genehmigungsgebühr von xxx dazu dann noch ein Paar andere Location ins Angebot und Fertig.
Da muß sich der Kunde halt Überlegen was im die Location wert ist und wem es zu teuer wird der muß sich halt was anderes suchen.

mfg christian
 
naja und genau das regt mich auf, irgendwann merkt die Stadt ah ja jetzt ziehen sie alle dahin machen wir halt da noch ne Gebühr usw.
Ich bin mir sicher die haben sich von der Preußischen Schösserstiftung inspirieren lassen. Gerade bei Abgaben und ähnlichem heißt es bei mir wehret den Anfängen, siehe solizuschlag (zeitlich begrenzt usw. :lol:...). Ich sag mal so ein Fahrschullehrer nutzt die Straße auch gewerblich die von meinen Steuergeldern (gelegentlich) gebaut und instandgesetzt wird. Soviel ich weiß muß der aber keine extra Straßenbenutzungsgebühr für gewerbliche zwecke bezahlen.
 
Ich sag mal so ein Fahrschullehrer nutzt die Straße auch gewerblich . Soviel ich weiß muß der aber keine extra Straßenbenutzungsgebühr für gewerbliche zwecke bezahlen.


Da würde Ich mich jetzt nicht drauf verlassen.

Wenn du ein Lokal in der Innenstadt betreibst und stellst im Sommer Tische raus zahlst du ziemlich sicher.

Wenn du nur einen Laden hast und stellst einen Werbeaufsteller auf die Straße hast du auch gute Chancen auf ne Rechnung.

Wenn dann dein Vordach mit Reklame über dem Schaufenster noch etwas in den Öffentlichen Raum reinragt kannst du sicher sein das noch ne Rechnung kommt.

...

Wieso soll der Fotograf/das Brautpaar also nicht auch zahlen ?

mfg christian
 
Alle die hier die Gebühr verteidigen sollten sich mal fragen was auf sie zukommt wenn das überall so wird. Dann fliegt ihr mit eurer DSLR überall raus. Oder wie wäre es damit die Panoramafreiheit für kommerzielle Sachen abzuschaffen? Dann dürft ihr zu jedem Hausbesitzer oder was weiß ich was Besitzer rennen und den bezahlen und überreden. Na da wünsch ich schon mal viel Spaß damit. Für mich ist das ganz klar ein Fall von wehret den Anfängen! Solche Sachen hebeln nämlich die Panoramafreiheit empfindlich aus!
 
Alle die hier die Gebühr verteidigen sollten sich mal fragen was auf sie zukommt wenn das überall so wird. Dann fliegt ihr mit eurer DSLR überall raus.

Krampf. Oder sind hier 98% Profis mit Gewerbe unterwegs?
Andersrum, welche sonstigen öffentliche Räume darf ich, wenn ich gewerblich was machen will, als kostenlose Kulisse nutzen?
Theater, Rathaus, Zoo, Kirchen, Schlösser, Museum usw.
Wo ist bei einem öffentlichen Park der logische Unterschied zum umbauten öffentlichen Raum?
 
*kopfschüttel*

Gebühr hin, Gebühr her ...

Ich hätte nichts dagegen, für gewerbliche Sachen einen Obulus zu entrichten. Die Flora ist eine sehr schöne Location.

Aus meiner Sicht liegt das Problem nämlich woanders: Nämlich dass ich - trotz professioneller Ausrüstung und der Hilfe einer Visa - überwiegend als Hobby fotografiere. Und natürlich fällt da einem Parkwächter die Differenzierung zwischen privatem und gewerblichen Shooting sehr schwer, da beides ja gleich aussieht. Von daher werden jetzt erst einmal der Einfachheit wegen alle Aufnahmen mit DSLRs oder Assistenten verboten werden. Und wieder ist eine tolle Location dicht.

Das ist halt eine ziemliche Zwickmühl. Man kann als Gewerbetreibender halt leicht vorgeben, nur als Hobby zu fotografieren - und als Hobbyist nur sehr schwer nachweisen, kein Profi zu sein. *schulterzuck*

Übrigens, 32 EUR am Tag würde ich ja fürs Hobby noch akzeptieren, aber 32 EUR in der Stunde ist teurer als so manches Mietstudio !


LG Conram
 
Krampf. Oder sind hier 98% Profis mit Gewerbe unterwegs?

Nun, ich glaube schon, dass viele in den letzten Jahren ein nach Abschaffung des Meisterzwangs ein kleines Gewerbe angemeldet haben.

Als Hobbyfotograf wird man ja z.b. häufig von Vereinen gefragt, ob man nicht gegen einen geringes Entgeld bereit wäre, auf einer Veranstaltung zu fotografieren. Wer sagt denn schon nein, wenn jemand einem das Hobby mitfinanziert ?
 
Kleiner Denkanstoß aus Sicht eines Jurastudenten.

Streitig ist eher folgender Fall. Der professionelle Fotograf (gewerblich gemeldet) A. hat sich eine neue teure Profi-Kamera gekauft. Diese möchte er am Sonntag in der Flora ausprobieren. Beim Betreten des Parks hat er keine gewerbliche Absicht, da er auch in seiner Freizeit als Hobby fotografiert. Er tritt hier also nicht als gewerblicher Fotograf auf, sondern als Privatperson mit einer großen teuren Ausrüstung.

Bei der Auswertung der gemachten Fotos findet A. heraus, dass diese Fotos so gut geworden sind, dass er sie in sein Verkaufssortiment aufnehmen möchte.

Fragen:

Ist nun eine Nachzahlung der Gebühren erforderlich? Bedenke hier, zur Zeit der Nutzung der Flora war keine gewerbliche Absicht vorhanden.

Kann die Stadt allen gewerblich registrierten Fotografen unterstellen, dass sie immer eine gewerbliche Absicht haben?

Hat Herr A. zum Zeitpunkt der Floranutzung das Recht einen Platzverweis der Parkwächter, aufgrund der Annahme, dass eine so teure Ausrüstung nur zu gewerblichen Zwecken verwendet würde, anzufechten, auf Grundlage der ungerechtfertigten persönlichen Rechtseinschränkung?

Da ich keine Zeit habe aktuell alles durchzuprüfen und Literatur zu wälzen, dürfte sich dennoch die Frage stellen, wie die reine Rechtstheorie hier antwortet. Praktisch gesehen ist klar, dass Herr A. erstmal aus Willkür zu unrecht weggeschickt wird und der Sonntag im Eimer ist, aber kann er sich im Nachhinein wehren und dem unverschämten Parkwächter etwas über Recht beibringen?

Definitiv ist, so ganz klare Grenzen lassen sich in vielen Fällen nicht ziehen.
 
Nun, ich glaube schon, dass viele in den letzten Jahren ein nach Abschaffung des Meisterzwangs ein kleines Gewerbe angemeldet haben.

Als Hobbyfotograf wird man ja z.b. häufig von Vereinen gefragt, ob man nicht gegen einen geringes Entgeld bereit wäre, auf einer Veranstaltung zu fotografieren. Wer sagt denn schon nein, wenn jemand einem das Hobby mitfinanziert ?

Das kommt auch ganz auf die Umstände an. Es gibt Freigrenzen für Aufwandsentschädigungen. Dafür muss auch kein Gewerbe gemeldet sein (solange man nicht die Grenzen übersteigt). Wo genau die Liegen dürfte das Finanzamt wissen, oder vielleicht auch der Kassenwart des Vereins.

Der so beauftragte Hobbyfotograf ist daher nicht zwingend als gewerbliche Fotograf dort.
 
Kleiner Denkanstoß aus Sicht eines Jurastudenten.

Streitig ist eher folgender Fall. Der professionelle Fotograf (gewerblich gemeldet) A. hat sich eine neue teure Profi-Kamera gekauft. Diese möchte er am Sonntag in der Flora ausprobieren. Beim Betreten des Parks hat er keine gewerbliche Absicht, da er auch in seiner Freizeit als Hobby fotografiert. Er tritt hier also nicht als gewerblicher Fotograf auf, sondern als Privatperson mit einer großen teuren Ausrüstung.

Bei der Auswertung der gemachten Fotos findet A. heraus, dass diese Fotos so gut geworden sind, dass er sie in sein Verkaufssortiment aufnehmen möchte.

Fragen:

Ist nun eine Nachzahlung der Gebühren erforderlich? Bedenke hier, zur Zeit der Nutzung der Flora war keine gewerbliche Absicht vorhanden.

Kann die Stadt allen gewerblich registrierten Fotografen unterstellen, dass sie immer eine gewerbliche Absicht haben?

Hat Herr A. zum Zeitpunkt der Floranutzung das Recht einen Platzverweis der Parkwächter, aufgrund der Annahme, dass eine so teure Ausrüstung nur zu gewerblichen Zwecken verwendet würde, anzufechten, auf Grundlage der ungerechtfertigten persönlichen Rechtseinschränkung?

Da ich keine Zeit habe aktuell alles durchzuprüfen und Literatur zu wälzen, dürfte sich dennoch die Frage stellen, wie die reine Rechtstheorie hier antwortet. Praktisch gesehen ist klar, dass Herr A. erstmal aus Willkür zu unrecht weggeschickt wird und der Sonntag im Eimer ist, aber kann er sich im Nachhinein wehren und dem unverschämten Parkwächter etwas über Recht beibringen?

Definitiv ist, so ganz klare Grenzen lassen sich in vielen Fällen nicht ziehen.

Köstlich. Das führt einem eindrucksvoll vor Augen, wie schwer die "rechtmäßige" Umsetzung wohl werden wird.:D:)
 
Das ganze ist doch wohl totaler Schwachsinn. Für ein 2 Stundenshooting wären 64 Euro fällig! Das ist mehr als für ein Model. Für 30 Euro die Stunde würde sogar mancher Fotograf arbeiten! Ich habe keine Ahnung wie die Stadt auf solche abstrusen Ideen kommt. Wie das Paintballverbot: die Lasten werden irgendwelchen gesellschaftlichen Randgruppen aufgebürdet, da es viel unpopulärer wäre sie allen aufzubrummen. Wenn alle Bürger zahlen sollten wäre der Park leer und die Fotografen haben halt keine Lobby. Da wiehert der Amtsschimmel.
 
Alle die hier die Gebühr verteidigen sollten sich mal fragen was auf sie zukommt wenn das überall so wird. Dann fliegt ihr mit eurer DSLR überall raus. Oder wie wäre es damit die Panoramafreiheit für kommerzielle Sachen abzuschaffen? Dann dürft ihr zu jedem Hausbesitzer oder was weiß ich was Besitzer rennen und den bezahlen und überreden. Na da wünsch ich schon mal viel Spaß damit. Für mich ist das ganz klar ein Fall von wehret den Anfängen! Solche Sachen hebeln nämlich die Panoramafreiheit empfindlich aus!

Kennst du die Kölner Flora?
 
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