Isabelle
Themenersteller
So, wenn ich nun auf einem Reitturnier fotografiert habe und welche sogar was geworden sind, möchte ich sie auch auf meine Seite ausstellen.
Doch darf ich das? Wie ist die Rechtsituation?
Eigentlich werden Tiere ja als "Objekt" gesehen vor dem Gesetz und darf somit fotografiert und ausgestellt werden. Doch nun ist es ja meistens so, dass der Reiter da auch noch mit drauf ist.
Verstoße ich nun gegen den §22? Er besagt:
So, das Problem ist, dass ich auf einem Turnier nicht die Lust, die Zeit und es auch lächerlich finden würde zu jedem Reiter hinzugehen um zu fragen.
Aber es gibt noch was.
Es gibt auch Ausnahmen von §22:
Nun ja - nun kann man es auch so sehen, dass der Reiter ja nur ein "Beiwerk" ist.
Wie ist die Rechtslage? Darf ich die Bilder veröffentlichen und gar an Dritte weitergeben? Oder muss ich das Gesicht des Reiters verdecken?
Hilfe!
Doch darf ich das? Wie ist die Rechtsituation?
Eigentlich werden Tiere ja als "Objekt" gesehen vor dem Gesetz und darf somit fotografiert und ausgestellt werden. Doch nun ist es ja meistens so, dass der Reiter da auch noch mit drauf ist.
Verstoße ich nun gegen den §22? Er besagt:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür daß er sich Abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
So, das Problem ist, dass ich auf einem Turnier nicht die Lust, die Zeit und es auch lächerlich finden würde zu jedem Reiter hinzugehen um zu fragen.
Aber es gibt noch was.
Es gibt auch Ausnahmen von §22:
§ 22 (Ausnahmen zu § 22)
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung oder Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Nun ja - nun kann man es auch so sehen, dass der Reiter ja nur ein "Beiwerk" ist.
Wie ist die Rechtslage? Darf ich die Bilder veröffentlichen und gar an Dritte weitergeben? Oder muss ich das Gesicht des Reiters verdecken?
Hilfe!