Die Händler dürfen die retoureware eigentlich dann nichtmehr als neu verkaufen, sind bei den geringen Margen aber fast dazu gezwungen.
Sie sind in keiner Weise dazu gezwungen.
Wenn ein Geschäft unter Einhaltung von Gesetzen mit einer geringen Marge nicht rentabel zu führen ist, muss man die Ware mit einer höheren Marge verkaufen. Wird dies vom Kunden nicht akzeptiert, kann man die Ware nicht anbieten und ggf. das Geschäft nicht führen. Das gilt in gleicher Weise für Laden- wie Versandhandel.
Harter Wettbewerb rechtfertigt keine Gesetzesverstöße.
(Versand-)Händler können im Übrigen einem ausgiebig testenden Kunden eine entstandende Wertminderung unter bestimmten Voraussetzungen in Rechnung stellen. 5000 Auslösungen, wie sie hier diskutiert werden, entsprechen z.B. nicht einer hinzunehmenden Begutachtung, wie sie in einem Ladengeschäft möglich und üblich ist, und stellen eine klare Wertminderung dar. Korrekterweise stellt man dem Tester diese Wertminderung in Rechnung und verkauft das Gerät dann zum niedrigeren Preis als Retourware.
Wenn Händler ausgiebig getestete Geräte ohne zu Murren zurücknehmen und dann als Neugeräte verkaufen, dehnen sie den Service gegenüber den über Gebühr testenden Kunden zu Lasten der späteren Käufer der Geräte aus. Letztere werden betrogen.
Wieso sollten sie auch anderer Leute Testfimmel finanzieren und die Kamera dann günstiger weitergeben?
Wieso sollte ein einzelner Kunde den Testfimmel eines anderen Kunden finanzieren?
Kosten, die durch die Bereitstellung von Ausstellungs- und Vorfürware, bzw. Retourware entstehen, müssen Teil der Gesamtkalkulation des Händlers sein und können nicht einfach durch betrügerische Deklarierung der Ware auf den nächsten Kunden abgewälzt werden.