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Ärger mit meiner D50....Nicht wie erwartet Neuware!

Die Händler dürfen die retoureware eigentlich dann nichtmehr als neu verkaufen, sind bei den geringen Margen aber fast dazu gezwungen.

Sie sind in keiner Weise dazu gezwungen.

Wenn ein Geschäft unter Einhaltung von Gesetzen mit einer geringen Marge nicht rentabel zu führen ist, muss man die Ware mit einer höheren Marge verkaufen. Wird dies vom Kunden nicht akzeptiert, kann man die Ware nicht anbieten und ggf. das Geschäft nicht führen. Das gilt in gleicher Weise für Laden- wie Versandhandel.

Harter Wettbewerb rechtfertigt keine Gesetzesverstöße.

(Versand-)Händler können im Übrigen einem ausgiebig testenden Kunden eine entstandende Wertminderung unter bestimmten Voraussetzungen in Rechnung stellen. 5000 Auslösungen, wie sie hier diskutiert werden, entsprechen z.B. nicht einer hinzunehmenden Begutachtung, wie sie in einem Ladengeschäft möglich und üblich ist, und stellen eine klare Wertminderung dar. Korrekterweise stellt man dem Tester diese Wertminderung in Rechnung und verkauft das Gerät dann zum niedrigeren Preis als Retourware.

Wenn Händler ausgiebig getestete Geräte ohne zu Murren zurücknehmen und dann als Neugeräte verkaufen, dehnen sie den Service gegenüber den über Gebühr testenden Kunden zu Lasten der späteren Käufer der Geräte aus. Letztere werden betrogen.

Wieso sollten sie auch anderer Leute Testfimmel finanzieren und die Kamera dann günstiger weitergeben?

Wieso sollte ein einzelner Kunde den Testfimmel eines anderen Kunden finanzieren?

Kosten, die durch die Bereitstellung von Ausstellungs- und Vorfürware, bzw. Retourware entstehen, müssen Teil der Gesamtkalkulation des Händlers sein und können nicht einfach durch betrügerische Deklarierung der Ware auf den nächsten Kunden abgewälzt werden.
 
Natürlich gibt keiner die Kamera zurück und sagt "Hey, ich hab die Kamera durchgetestet und das Rauschverhalten beim 5000sten Bild hat mir nicht gefallen".
Ich bin mir sicher, daß viele Händler gar nicht wissen, daß Nikons die Anzahl der gemachten Bilder bei jedem Bild mit abspeichern, ergo können sie es dann auch gar nicht überprüfen.
Natürlich ist der Wiederverkauf als Neuware nicht rechtens, aber menschlich verständlich. Es ist der Weg des geringsten Widerstands.
 
Ich bin mir sicher, daß viele Händler gar nicht wissen, daß Nikons die Anzahl der gemachten Bilder bei jedem Bild mit abspeichern, ergo können sie es dann auch gar nicht überprüfen.

Daß ein Händler zurückgegebene Ware nicht immer bis ins Detail auf ihre Neuwertigkeit prüfen und somit etwaige beim Kunden erworbene versteckte Mängel nicht ausschließen kann, spricht eigentlich noch stärker dagegen, Retourware im Versandhandel wieder als Neuware zu deklarieren und zu verkaufen.

Natürlich ist der Wiederverkauf als Neuware nicht rechtens, aber menschlich verständlich. Es ist der Weg des geringsten Widerstands.

Darum ging es mir gerade: für solche Geschäftspraktiken und vor allem für die übliche Rechtfertigung über den Verweis auf die "Härte des Marktes" muss und sollte man meiner Meinung eben kein Verständnis haben.

Retourware als Neuware zu deklarieren, ist nicht notwendig, denn es wurden gerade den Versandhändlern extra Mittel in die Hand gegeben, um Einbußen durch Rücksendungen zu limitieren und Wertminderungen dort in Rechnung zu stellen, wo sie entstehen.

Versandhändler, die Rückläufer einfach wieder als Neuware deklarieren und verkaufen, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz, indem sie Testkäufern auf Kosten der späteren Besitzer der getesteten Geräte einen ausgedehnten Gratis-Test ermöglichen.

Im Ladengeschäft besteht das gleiche Problem: seriöse Händler schaffen eine Kamera als Leihgerät an und verleihen diese gegen geringe Gebühr zum Testen an interessierte Kunden, während unseriöse Händler ein Neugerät herausgeben und es nachher einfach wieder in das Regal stellen, in der Hoffnung, daß es dem nächsten Käufer nicht auffällt.

Wieso sollte man als Kunde oder seriöser Händler Verständnis oder Mitleid mit den schwarzen Schafen der Branche haben?

Es gibt übrigens auch keinen Zwang, Rückläufer zu reduzierten Preisen zu verkaufen. Wenn ein Händler nur noch Retourware hat, die er als solche mit voller Gewährleistung anbietet, gibt es praktisch immer Kunden, die lieber die Retourware zum Neupreis nehmen, als anderswo zu kaufen oder auf eine Lieferung Neuware warten zu müssen.

Ergänzung: Ich möchte noch klarstellen, daß ich dem Händler im konkret genannten Fall nicht unterstelle, er habe einen Rückläufer als Neugerät deklariert.
 
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