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Ärger im Foto-Fachgeschäft

Der Witz ist, dass dieser Beschnitt noch nicht einmal irgendein digitale Eigenschaft ist. Das gab es schon zu anlaogen Zeiten. Dort gab es auch diesen Beschnitt an den Rändern. Manchmal bin ich einfach sprachlos über solche Themen diskutieren zu müssen. das alles ist etwas ganz normales
 
Da liegst Du einem Irrtum auf. Das 3-fache Bild wird nicht bei jedem Abzug eine andere Toleranz haben sondern ist 3x praktisch identisch.

Wenn ichs in einer Bestellung aufgebe ja. Hab ich vergessen zu schreiben.

3x mit etwas Abstand bestellt müsste aber gehen denke ich. Solange eben kein systematischer Fehler vorhanden ist bei dem sich der Dienstleister sagt "egal, ich hab ja immer noch 1 mm Reserver, beheb ich nächstes Jahr".
 
Ich glaube kaum, das du irgendein Recht auf deiner Seite hast, und dem Fachgeschäft einen Vorwurf machen kannst.


Kleiner Auszug aus http://www.pixum.de/service#formate
Fertigungstoleranz: Beachten Sie bitte, dass es zu produktionstechnisch nicht vermeidbaren Fertigungstoleranzen von bis zu 5 mm pro Seite bei Fotos und bis zu 1,5cm pro Seiten bei Postern (30cm/40x60cm/50x75cm) kommen kann. Sie sollten daher keine manuellen Ränder, Schmuckrahmen oder Schriften in Ihr Motiv einfügen oder Ihre Motive zu dicht am Rand platzieren, da diese angeschnitten werden könnten.

Und das ist, soweit mir bekannt, überall so.

Wenn du dir den Rest betreffend Fotoformat, Seitenverhältnis, usw.... des FAQ dort durchliest, wirst du schnell merken was dein Problem ist.

Da kannst du dem Fachgeschäft keinen Vorwurf draus machen....
 
Wenn ichs in einer Bestellung aufgebe ja. Hab ich vergessen zu schreiben.

Das ist aber ein wichtiger Zusatz, daß Du "bei verschiedenen Bestellungen" gemeint hast. ;)

3x mit etwas Abstand bestellt müsste aber gehen denke ich. Solange eben kein systematischer Fehler vorhanden ist bei dem sich der Dienstleister sagt "egal, ich hab ja immer noch 1 mm Reserver, beheb ich nächstes Jahr".

Du schmeißt da was durcheinander. Das ist ja eben kein Fehler sondern Absicht. Die Gründe, warum das so gemacht wird, wurden ja auch schon aufgezählt.
Wenn Du es beim selben Anbieter bestellst, kann es zwar auch da Abweichungen geben, es ist aber lange nicht gesagt, daß das Logo mal drin ist und mal nicht. Andere Anbieter haben da möglicherweise anders eingestellte Maschinen, die Chance, daß Du die Bilder trotzdem aus dem gleichen Labor bekommst, sind aber trotzdem sehr hoch - es gibt einfach nicht mehr viele Labore. Die Wahrscheinlichkeit ist da größer, daß Du dann mit 3 verschiedenen Anbietern jedesmal etwas abweichende Farben hast, weil die Anbieter oftmals die Bilder mit anderen Einstellungen zu den Laboren geben, die Ausbelichtung dann aber trotzdem wieder auf den gleichen Maschinen stattfindet.

Egal wie Du's drehst und wendest, das ist keine Methode um das Logo sicher auf das ausbelichtete Bild zu bekommen.
 
Ich glaube kaum, das du irgendein Recht auf deiner Seite hast, und dem Fachgeschäft einen Vorwurf machen kannst.


Kleiner Auszug aus http://www.pixum.de/service#formate


Und das ist, soweit mir bekannt, überall so.

Wenn du dir den Rest betreffend Fotoformat, Seitenverhältnis, usw.... des FAQ dort durchliest, wirst du schnell merken was dein Problem ist.

Da kannst du dem Fachgeschäft keinen Vorwurf draus machen....

Wie kommt ihr denn alle auf diesen Trichter.
Der TO rennt doch explizit um der Endkontrolle wegen ins Fachgeschäfft, begutachtet mit dem Mitarbeiter die Bilder und erhält trotzdem abgeschnittene Logo's. AGB hin, "Das ist nunmal so" her, der Mitarbeiter hat gepennt, sonst hätte er den Kunden darauf hinweisen müssen, dass das Logo dem Verschnitt anheim fällt.
Bei einem Online-Service habt ihr ja alle recht, da hätt' er Pech gehabt, aber so gibt es doch überhaupt nix zu diskutieren.
 
Wie kommt ihr denn alle auf diesen Trichter.
Der TO rennt doch explizit um der Endkontrolle wegen ins Fachgeschäfft, begutachtet mit dem Mitarbeiter die Bilder und erhält trotzdem abgeschnittene Logo's. AGB hin, "Das ist nunmal so" her, der Mitarbeiter hat gepennt, sonst hätte er den Kunden darauf hinweisen müssen, dass das Logo dem Verschnitt anheim fällt.

Auch durch (mündliche) Zusagen werden die AGBs nicht außer Kraft gesetzt. In den AGB wird darauf hingewiesen (ich hab sie zwar nicht gelesen, das ist aber in 99,99% aller Fotoservice-AGBs so) und das hat vor Gericht bestand. Zumal offensichtlich auch bei dem Auftrag das Logo nirgends schriftlich festgehalten wurde. Was passiert jetzt vor Gericht? Der TO sagt, daß ist nicht in Ordnung, mir wurde xy zugesichert, der aus dem Fotoladen sagt, das war nicht so und die Bilder sind technisch in Ordnung, gibt keinen Reklamationsgrund und mit jedem Auftrag werden die AGB automatisch akzeptiert und da steht das drin. Rechtsschutzversicherung hin, mündlicher Vertrag her, es bringt halt leider nichts. Es ist extrem ärgerlich und ich würde dem TO und auch allen anderen, die darauf schon reingefallen sind, wünschen, daß es anders wäre, deswegen muß man aber trotzdem der Realität ins Auge sehen, auch wenn's einem nicht gefällt. :(
 
Es sind die 3%, die viele Entwickler am Rand abschneiden, leider auch Saal-Digital zu meinem Ärger.

Ob Saal-Digital abschneidet, hängt davon ab, was man bei der Bestellung angibt.

Man kann auch "ohne Beschnitt, mit weißem Rand" bestellen. Dann kann es natürlich sein, dass die Bilder oben und unten oder rechts und links einen weißen Rand haben, wenn das Seitenverhältnis des Bildes nicht genau mit dem des Papiers übereinstimmt. Diese weißen Ränder muss man dann halt selbst wegschneiden.
 
Ob Saal-Digital abschneidet, hängt davon ab, was man bei der Bestellung angibt.

Man kann auch "ohne Beschnitt, mit weißem Rand" bestellen. Dann kann es natürlich sein, dass die Bilder oben und unten oder rechts und links einen weißen Rand haben, wenn das Seitenverhältnis des Bildes nicht genau mit dem des Papiers übereinstimmt. Diese weißen Ränder muss man dann halt selbst wegschneiden.

Das ist genau das, was ich gesagt habe. Man muß das bei der Bestellung mit vermerken. Hat man das nicht gemacht, hat man - leider - Pecht gehabt. Viele Bilderdienste bieten diese Option übrigens garnicht erst an.
 
Nein ICG, ich habe wirklich lange genug Dienstleistung und Handwerk gemacht um zu wissen, dass, wenn ich einem Kunden eine mündliche Zusage gebe und mich dann bei Nichterfüllung mit der AGB herrausrede, es sich um glatten Betrug handelt.
Wenn der Kunde etwas von mir will das ich nicht garantieren kann, muss ich ihn darüber aufklären, sonst bekomme ich ein Problem. Selbst wenn der TO nicht explizit auf das Logo hingewiesen hat, hätte der Mitarbeiter dies sehen und den TO auf den möglichen Beschnitt hinweisen müssen.

Abgesehen davon, dass du im Prinzip nichts anderes sagst, als dass es offensichtlich wirklich nicht mehr möglich ist, ohne vorherige und nachherige anwaltliche Konsultation, die Dienste eines Fotografen / Labors in anspruch zu nehmen ...
 
Habs noch von den letzten Hochzeitsfotos in Erinnerung. Bei dem Fotoservice wo bestellt wurde, kommen die Bilder so raus, wie man sie hinschickt (kein Beschnitt oder Rand). Diejenigen die der befreundete Fotograf bearbeitet hat, waren alle 10x15 oder 13x18. Die von den anderen Gästen waren so, wie eben das Verhältnis war. Will keine Werbung für den Fotoservice machen aber so hat es gepasst.

Wenn es vor der Bestellung festgelegt wurde, das das Logo zu sehen sein muss und das auf den fertigen Bildern nicht mehr der Fall war, hat der Fotohändler ein Problem. Statt alle händisch anzupassen hat er sie einfach so durchgejagt und somit seinen Teil vom Kaufvertrag nicht erfüllt.
 
Nein ICG, ich habe wirklich lange genug Dienstleistung und Handwerk gemacht um zu wissen, dass, wenn ich einem Kunden eine mündliche Zusage gebe und mich dann bei Nichterfüllung mit der AGB herrausrede, es sich um glatten Betrug handelt.
Wenn der Kunde etwas von mir will das ich nicht garantieren kann, muss ich ihn darüber aufklären, sonst bekomme ich ein Problem. Selbst wenn der TO nicht explizit auf das Logo hingewiesen hat, hätte der Mitarbeiter dies sehen und den TO auf den möglichen Beschnitt hinweisen müssen.

Du liegst da einem Irrtum auf. Die AGB gelten, auch wenn man nicht explizit darauf hinweist. Und die mündlichen Zusagen und Ergänzungen gelten dann nicht, wenn ein schriftlicher Auftrag vorliegt, also etwa bei angekreuzten Formaten oder Ähnlichem. Bei einem rein mündlichen Vertrag hättest Du natürlich recht, aber der Vertrag ist schon dann nicht mehr mündlich, wenn in dem Fotoladen der Verkäufer die gewünschten Daten unter den Augen des Kunden notiert oder ankreuzt. Gab darüber mal ein Urteil.

Bitte versteh mich nicht falsch, ich finde das weiß Gott nicht in Ordnung und ich will den Fotoladen nicht in Schutz nehmen, ich find das auch eine Sauerei!

Abgesehen davon, dass du im Prinzip nichts anderes sagst, als dass es offensichtlich wirklich nicht mehr möglich ist, ohne vorherige und nachherige anwaltliche Konsultation, die Dienste eines Fotografen / Labors in anspruch zu nehmen ...

Nein, ich hab damit gesagt, daß man es schriftlich festhalten muß.
 
Also ich würde versuchen, mit dem Händler einen Kompromiss zu finden, z.B. Neuerstellung ohne Beschnitt zum halben Preis. Dann seid Ihr beide zufrieden und spart Euch weiteren Ärger. Er will Dich ja sicher gerne auch als Kunden behalten und geht sicher drauf ein.
 
Also wie ja schon von anderen gesagt, muss zum einen das Seitenformat der digitalen Aufnahme natürlich an das verwendete Papierformat angepasst sein (das nicht genau dem Chip-Format entspricht), sonst gibt es halt oft Beschnitt (wobei es auch Bilder-Dienstleister im Internet gibt, die keinen Beschnitt machen, sondern das Papierformat an das Datenformat anpassen) und zum anderen sollte man ein bildwichtiges Element auch nicht zu nah am Rand platzieren, da die Bilder im Großlabor immer um ein paar Millimeter verschoben sein können.
Wenn man das berücksichtigt, kann sowas eigentlich normalerweise nicht passieren.
Eine fahrlässige Schuld des Fotohändlers kann ich eigentlich nicht erkennen, es sei denn, er hat wirklich konkret zugesichert, dass nichts beschnitten wird ......... :rolleyes:

P.S.: Ich würde aber auch nicht gleich groß rumdrohen, sondern ruhig mit ihm reden und anhand der Originaldaten und der erstellten Fotos abklären, weshalb der Beschnitt erfolgte und ob man das nicht doch auf Kulanzbasis regeln kann.

Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ein Händler z.B. das Format 20x30 ohne Einschränkungen anbietet, hat auch genau dieses Format zu liefern.
Sonst muss er mündlich, in der Preisliste mit ca. Angaben oder einer Fussnote mit Verweis auf die AGB darauf hinweisen.
 
Du liegst da einem Irrtum auf. Die AGB gelten, auch wenn man nicht explizit darauf hinweist. Und die mündlichen Zusagen und Ergänzungen gelten dann nicht, wenn ein schriftlicher Auftrag vorliegt, also etwa bei angekreuzten Formaten oder Ähnlichem. Bei einem rein mündlichen Vertrag hättest Du natürlich recht, aber der Vertrag ist schon dann nicht mehr mündlich, wenn in dem Fotoladen der Verkäufer die gewünschten Daten unter den Augen des Kunden notiert oder ankreuzt. Gab darüber mal ein Urteil.

Bitte versteh mich nicht falsch, ich finde das weiß Gott nicht in Ordnung und ich will den Fotoladen nicht in Schutz nehmen, ich find das auch eine Sauerei!
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Nein, ich hab damit gesagt, daß man es schriftlich festhalten muß.

Keine Angst, aber ich versteh dich schon nicht falsch und mir ist auch vollkommen klar, dass in der konkreten Situation, der TO einen unerfüllbaren Wunsch hatte.
Dennoch kann der Mitarbeiter beim Gespräch nicht einfach ankreuzen worauf er gerade lustig ist, auch wenn die einzige Lösung gewesen wäre, den TO zum zurechtrücken des Logos wieder nach Hause zu schicken.
Deshalb bestehe ich auch weiter darauf, dass der Bediener des Druckers entweder unfähig war, oder in betrügerischer Absicht gehandelt hat.

Darüber hinaus kann es ja durchaus so sein wie du sagst und die Marktbolschewisten, vor denen ich in den goldenen Westen geflohen bin, in der zwischenzeit auch noch den Verbrauerschutz ausgehebelt haben.

Mein konkretes Problem als Unternehmer ist und bleibt die Frage, wie ich mich von solchen Abzockern und ihrer willigen "Selbst schuld"-Fankurve abgrenzen soll, wenn mir meine Geschäftsgrundlage 'guter Ruf und Handschlag' entzogen wird ...
 
...Hinterher weiß ich es jetzt auch. Ich denke ich lasse die Lastschrift zurück gehen! Sein Problem, wenn er mich stehen lässt... der ist einfach gegangen und hat mich im Laden "stehen" lassen...

Wie soll das denn gehen, die Lastschrift "zurück gehen" zu lassen?

Du hast doch sicher im Laden mit EC-Karte bezahlt, das ist so gut wie Bargeld, da geht von keiner Bank irgendetwas zurück.

Anders wäre es, wenn er direkt von Deinem Konto per Lastschrift abgebucht hätte...
 
Wie soll das denn gehen, die Lastschrift "zurück gehen" zu lassen?

Du hast doch sicher im Laden mit EC-Karte bezahlt, das ist so gut wie Bargeld, da geht von keiner Bank irgendetwas zurück.

Anders wäre es, wenn er direkt von Deinem Konto per Lastschrift abgebucht hätte...



Wie das gehen soll, so etwa:
 
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