Ausdrücklich verboten sind die Verwendung von Blitzlicht und Stativ.
Wobei auch das eine entscheidende Einschränkung hat: Das Aufstellen von Stativen und anderem sperrigen Zubehör (Lampenstative) ist an Stellen mit dichtem Fußgängerverkehr oder baustellenbedingten Verengungen unerwünscht - also beispielsweise auch im Treppenbereich oder an anderen Engstellen, wo Gefährdungen für die Passanten entstehen können.
Manche Ordnungshüter interpretieren aber kühn den gesamten Bahnhofsbereich als "Engstelle" und gehen entsprechend rigoros vor.
In aller Regel wird der gewiefte Fotograf sowohl Menschenmassen, Baustellen und Zeiten, wo Ordnungshüter gehäuft patrouillieren, aus dem Wege gehen.
Schon um guter Fotos willen - weil all das begünstigt nicht gerade eine entspannte und überlegte Bildkomposition, die auch Zeit und Sorgfalt erfordert.
LG Steffen
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