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Themenersteller
Zur Frage nach Verschlussgarantie vs. Auslösezahl habe ich mir mal die Mühe gemacht die wichtigsten Antworten zusammen zu tragen, weise aber ausdrücklich darauf hin das dieser Thread KEINE Rechtsberatung darstellt oder beabsichtigt sondern meine pers. Meinung wiedergibt. Somit können Fehler vorhanden sein weshalb ich jede Haftung ausschliesse.
Sofern ein Jurist unter den Forumsusern ist wäre es schön wenn dieser eventuelle Fehler korrigiert und kommentiert!
Seit 2003 gilt für Neuware: Solange eine Kaufsache wie z.B. eine Kamera von einem Endverbraucher erworben wird hat dieser gesetzlich geregelte Pflichtansprüche innerhalb 2 Jahre nach dem Kauf, ein gewerblicher Nutzer und/oder Wiederverkäufer jedoch nur 1 Jahr.
Für Endverbraucher sieht die ges. Regelung vor das bei eintreten einer Nutzungseinschränkung der Kaufsache innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Erwerb, welcher nicht ursächlich vom Käufer zu vertreten ist (mutwillige Einflussnahme, Beschädigung..) davon ausgegangen wird das ein verdeckter Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt vorlag welcher nicht mehr nachgewiesen werden muss.
Der Anspruch auf kostenfreie Beseitigung des Mangels durch Austausch / Ersatz / Reparatur; betrifft innerhalb der ersten 6 Monate auch sämtliche Verschleissteile (z.B. Kameraverschluss).
Dies ist vom Gesetzgeber beabsichtigt weil die gesamte Kaufsache generell einem Verschleiss unterliegt und der Verbraucher für eine Mindestzeit (6 Monate) die Sicherheit der Nutzbarkeit als Gegenwert für die Kaufsumme erhalten soll.
Davon ausgenommen sind nur jene Verschleissteile deren Funktion/Nutzbarkeit üblicherweise unterhalb 6 Monaten liegen kann (z.B. nicht ladbare Batterien).
Geht z.B. innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf der Neuware an der Kamera der Verschluss kaputt, so ist die Anzahl der bis dahin erreichten Auslösungen unerheblich solange diese durch "übliche" Nutzung erreicht wurde. Erst eine unübliche Nutzung ( = mutwillige Einflussnahme) schränkt den Pflichtanspruch ein.
Bei täglich 1 - 100 Fotos kann sicherlich noch von der Bandbreite einer normalüblichen Nutzung durch Endverbraucher die Rede sein ( = bis ca. 18.000 in 6 Monaten) wobei täglich 1.000 ( = ca. 180.000 in 6 Monaten) sicher bereits einer (Endverbraucher-)unüblichen Nutzung entsprechen werden.
Solange eine Nutzungseinschränkung (Schaden / Ausfall) durch bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache und nicht durch mutwillige Einflussnahme herbeigeführt wurde sind die Kosten für Austausch / Ersatz / Reparatur innerhalb der ersten 6 Monate reines "Unternehmerrisiko und daher nicht vom Käufer zu tragen.
Erst mit Ablauf der ersten 6 nach dem Kauf endet der 2003 eingeführte "nachweisfreie" Schutz des Verbrauchers und das Nutzungsrisiko durch Verschleiss geht dann auf den Käufer über.
Der Pflichtanspruch besteht dann nur noch auf eventuell noch vorhandene verdeckte Mängel die bisher aber nicht erkannt wurden.
Tritt also eine Nutzungseinschränkung ab 6 Monaten nach dem Kauf aber innerhalb der ges. 2 Jahresfrist ein, muss dann Nachweis geführt werden das diese Nutzungseinschränkung nicht durch Nutzung (Verschleiss) seit Ablauf der 6 Schutzmonate eingetreten ist sondern bereits zum Zeitpunkt des Kaufs verdeckt vorlag.
Über diese gesetzliche Regelung hinaus können zusätzlich weitere freiwillige Zusagen / Garantien und deren Abwicklung vereinbart werden.
Wird also z.B. damit geworben : "Verschluss auf 100.000 Auslösungen ausgelegt" geht das "Verschleissrisiko" für dieses Bauteil nicht nach 6 Monaten auf den Käufer über sondern erst wenn innerhalb der Zeit ab 6 Monaten nach dem Kauf und vor Ablauf von 2 Jahren danach, diese Zahl überschritten wird.
So weit dazu.
Ich würd mich freuen wenn dieser Beitrag hilfreich ist, sich keine Fehler eingeschlichen haben und vielleicht ein Jurist im Forum mitliest der eventuell vorhandene Fehler korrigiert und kommentiert (bitte KEINE "ich habe gehört" oder "ich nehme an" oder "ich glaube"...
Was noch?
Bleibt noch zu sagen das die Verschluss-Lebensdauer nicht allein von der Zahl der Auslösungen abhängig ist, sondern auch von Einsatzart, Einsatzort und der Pflege.
Der wiederholte Objektivwechsel bei Wind & Wetter oder schnelle Klimawechsel zwischen (Warm/kalt/feucht ..), die Umgebung (Sporen, Staub, Rauch..) tragen ebenso zu Ausfällen bei. Jedes Staubkorn das eindringt kann sowohl den Sensor "nur" verschmutzen als auch Baustein sein den Verschluss zu killen, was wiederum durch Wartung / Pflege teils verhindert werden kann.
In den letzten 3 Jahren traf ich neben vielen 1D und 1D MKII´s auch etliche D60, 300D, 10D und 20D´s die im beruflichen Einsatz 3- 4- 5000 und mehr Auslösungen im Monat leisten müssen und dies auch ohne Ausfälle erledigten.
Beispielsweis liefert ein Kollege unserer örtlichen Wochenzeitung die Bilder haute noch immer mit seiner 300D deren (erster) Verschluss längst 100.000 mal Klick gemacht hat. Und eine 20D im Agentureinsatz erreichte kürzlich bei der Auftaktveranstaltung zur Industrieinitiative "Sachen machen" auf dem Düsseldorfer Flufhafen die 150.000.. auch mit dem ersten Verschluss. Zum Vergleich sei eine uralte analoge F3 genannt die von einem Hersteller für Unterwasserblitze noch täglich als Referenzkamera im Einsatz ist (zwecks Blitzauslösung ohne Film!) und laut Angaben des Firmeninhabers "eine gute Million" Auslösungen hinter sich haben soll.
MfG
Gerd
Sofern ein Jurist unter den Forumsusern ist wäre es schön wenn dieser eventuelle Fehler korrigiert und kommentiert!
Seit 2003 gilt für Neuware: Solange eine Kaufsache wie z.B. eine Kamera von einem Endverbraucher erworben wird hat dieser gesetzlich geregelte Pflichtansprüche innerhalb 2 Jahre nach dem Kauf, ein gewerblicher Nutzer und/oder Wiederverkäufer jedoch nur 1 Jahr.
Für Endverbraucher sieht die ges. Regelung vor das bei eintreten einer Nutzungseinschränkung der Kaufsache innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Erwerb, welcher nicht ursächlich vom Käufer zu vertreten ist (mutwillige Einflussnahme, Beschädigung..) davon ausgegangen wird das ein verdeckter Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt vorlag welcher nicht mehr nachgewiesen werden muss.
Der Anspruch auf kostenfreie Beseitigung des Mangels durch Austausch / Ersatz / Reparatur; betrifft innerhalb der ersten 6 Monate auch sämtliche Verschleissteile (z.B. Kameraverschluss).
Dies ist vom Gesetzgeber beabsichtigt weil die gesamte Kaufsache generell einem Verschleiss unterliegt und der Verbraucher für eine Mindestzeit (6 Monate) die Sicherheit der Nutzbarkeit als Gegenwert für die Kaufsumme erhalten soll.
Davon ausgenommen sind nur jene Verschleissteile deren Funktion/Nutzbarkeit üblicherweise unterhalb 6 Monaten liegen kann (z.B. nicht ladbare Batterien).
Geht z.B. innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf der Neuware an der Kamera der Verschluss kaputt, so ist die Anzahl der bis dahin erreichten Auslösungen unerheblich solange diese durch "übliche" Nutzung erreicht wurde. Erst eine unübliche Nutzung ( = mutwillige Einflussnahme) schränkt den Pflichtanspruch ein.
Bei täglich 1 - 100 Fotos kann sicherlich noch von der Bandbreite einer normalüblichen Nutzung durch Endverbraucher die Rede sein ( = bis ca. 18.000 in 6 Monaten) wobei täglich 1.000 ( = ca. 180.000 in 6 Monaten) sicher bereits einer (Endverbraucher-)unüblichen Nutzung entsprechen werden.
Solange eine Nutzungseinschränkung (Schaden / Ausfall) durch bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache und nicht durch mutwillige Einflussnahme herbeigeführt wurde sind die Kosten für Austausch / Ersatz / Reparatur innerhalb der ersten 6 Monate reines "Unternehmerrisiko und daher nicht vom Käufer zu tragen.
Erst mit Ablauf der ersten 6 nach dem Kauf endet der 2003 eingeführte "nachweisfreie" Schutz des Verbrauchers und das Nutzungsrisiko durch Verschleiss geht dann auf den Käufer über.
Der Pflichtanspruch besteht dann nur noch auf eventuell noch vorhandene verdeckte Mängel die bisher aber nicht erkannt wurden.
Tritt also eine Nutzungseinschränkung ab 6 Monaten nach dem Kauf aber innerhalb der ges. 2 Jahresfrist ein, muss dann Nachweis geführt werden das diese Nutzungseinschränkung nicht durch Nutzung (Verschleiss) seit Ablauf der 6 Schutzmonate eingetreten ist sondern bereits zum Zeitpunkt des Kaufs verdeckt vorlag.
Über diese gesetzliche Regelung hinaus können zusätzlich weitere freiwillige Zusagen / Garantien und deren Abwicklung vereinbart werden.
Wird also z.B. damit geworben : "Verschluss auf 100.000 Auslösungen ausgelegt" geht das "Verschleissrisiko" für dieses Bauteil nicht nach 6 Monaten auf den Käufer über sondern erst wenn innerhalb der Zeit ab 6 Monaten nach dem Kauf und vor Ablauf von 2 Jahren danach, diese Zahl überschritten wird.
So weit dazu.
Ich würd mich freuen wenn dieser Beitrag hilfreich ist, sich keine Fehler eingeschlichen haben und vielleicht ein Jurist im Forum mitliest der eventuell vorhandene Fehler korrigiert und kommentiert (bitte KEINE "ich habe gehört" oder "ich nehme an" oder "ich glaube"...

Was noch?
Bleibt noch zu sagen das die Verschluss-Lebensdauer nicht allein von der Zahl der Auslösungen abhängig ist, sondern auch von Einsatzart, Einsatzort und der Pflege.
Der wiederholte Objektivwechsel bei Wind & Wetter oder schnelle Klimawechsel zwischen (Warm/kalt/feucht ..), die Umgebung (Sporen, Staub, Rauch..) tragen ebenso zu Ausfällen bei. Jedes Staubkorn das eindringt kann sowohl den Sensor "nur" verschmutzen als auch Baustein sein den Verschluss zu killen, was wiederum durch Wartung / Pflege teils verhindert werden kann.
In den letzten 3 Jahren traf ich neben vielen 1D und 1D MKII´s auch etliche D60, 300D, 10D und 20D´s die im beruflichen Einsatz 3- 4- 5000 und mehr Auslösungen im Monat leisten müssen und dies auch ohne Ausfälle erledigten.
Beispielsweis liefert ein Kollege unserer örtlichen Wochenzeitung die Bilder haute noch immer mit seiner 300D deren (erster) Verschluss längst 100.000 mal Klick gemacht hat. Und eine 20D im Agentureinsatz erreichte kürzlich bei der Auftaktveranstaltung zur Industrieinitiative "Sachen machen" auf dem Düsseldorfer Flufhafen die 150.000.. auch mit dem ersten Verschluss. Zum Vergleich sei eine uralte analoge F3 genannt die von einem Hersteller für Unterwasserblitze noch täglich als Referenzkamera im Einsatz ist (zwecks Blitzauslösung ohne Film!) und laut Angaben des Firmeninhabers "eine gute Million" Auslösungen hinter sich haben soll.
MfG
Gerd