• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb September 2025.
    Thema: "Straßenfotografie s/w"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum September-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Anonymes Model Release?

frankenstalin

Themenersteller
Hallo Leute,

da ich heute kurzzeitig mit dem Datenschutzbeauftragten meines Arbeitgebers geplaudert habe kam ich auf die Idee wie das mit den personenbezogenen Daten und dem Release aussieht (als Beispiel hier - wie so oft - Street).

Angenommen man steht hier in Frankfurt am Main und fotografiert einen Jogger, spricht ihn an und drückt ihm eines von dem überall zu findenden Standardreleases in die Hand. Hier würde er jetzt seine ganzen Daten eintragen und Unterschreiben. Schwups bin ich, je nach Vordruck, im Besitz von Name, Wohnort, Was-auch-immer.

Das könnte ja so manchen Abschrecken in den heutigen Zeiten. Der Gedanke den ich dann hatte: Ein Vordruck auf dem immer nur vom Abgebildeteten auf Bild so-und-so die Rede ist (man müsste hier natürlich Erstellungszeit und -ort des Fotos eintragen). Unterschreiben müsste er natürlich auch bei dieser Version, allerdings kann man bei den meisten Unterschriften sowieso nichts entziffern.

Wenn es dann doch mal so kommen sollte das sich jemand über eine Bildveröffentlichung beschwert, weiß man ja logischerweise das er auch die Person auf dem Bild ist. Beschwert sich ja niemand über ein Foto auf dem er gar nicht drauf ist.

Hätte so ein Anonymes Release den gleichen Stellenwert von der rechtlichen Sicherheit wie ein gängiges Standardformular?

War nur son wirrer Gedanke von mir,

MFG
Franki
 
Drück ihm doch einfach ein Pappschild in die Hand mit der Aufschrift: "Fotos dürfen (...) veröffentlicht werden." Dann noch ein Foto und gut ist.
 
Das die ersten Kommentare zu meinem Gedanken (der keinesfalls heißt das ich das so machen möchte!) aus sinnlosem Internetgelaber bestehen hab ich vermutet. Es dauert eben immer ein wenig bis die normalen Menschen einen Thread entdecken und drauf antworten.
 
Eigentlich wollte ich jetzt ein paar Zeilen zum Thema "mutmaßliche Einwilligung" schreiben, aber lassen wir das. Zuvor wollte ich noch fragen, ob es Dir sonst aber noch ganz gut geht. Das lasse ich besser auch.

Nichts für ungut. Ich überlasse diesen Threat "Dir und deinen normalen Leuten" :top: und publiziere mein Internetgelaber woanders. :ugly:
 
Die Personenbezogenen Daten sind ein typisches Problem eines Model Release. Allerdings wüsste ich nicht wie Du das umgehen willst. Ein Model Release besteht ja nicht nur aus der Erlaubnis fotografieren zu dürfen sondern üblicherweise auch in Verpflichtungen des Fotografen dem Fotografierten gegenüber. Solltest Du allerdings wirklich nur einen Model Release mir der Erlaubnis der Veröffentlichung machen dann kann ich mir durchaus vorstellen, dass eine Mischung aus anonymen MR und einem Schild wie Kluni empfohlen hat sinnvoll ist.

Warum nun ein Foto nach Unterschrift auf einen anonymen MR
=> weil das "Model" erstens irgendeinen Namen verwenden könnte und
=> weil zweitens die Zeit und der Ort nicht einzigartig sind.
Wenn ich mit 8 Bildern in der Sekunde auf der Straße ne Runde durchziehe dann habe ich bei geschickter Handhabung und gutem Licht mindestens vier Aufnahmen von unterschiedlichen Personen zum Zeitpunkt XX:XX:xx :eek: aber evtl. nur einen unterschriebenen MR

PS
Deine Reaktion auf Kluni war daneben!
 
Also die Idee mit dem Schild ist sooo schlecht nicht.
Zumal eine Verfolgung ja nicht strafrechtlich relevant wäre, sondern nur Zivilrechtliche.
Das heisst, das abgebildete Motiv müsste klagen, dürfte sich aber schwer tun, wenn er mit einem Schild fotografiert wurde, welches klarstellt, dass der Abgelichtete mit der Veröffentlichung einverstanden ist.

Wobei man natürlich nicht das Foto mit dem Schild veröffentlicht, sondern das eigentliche Foto ;)

Das einzige, was dann strittig sein könnte, wenn der Abgelichtete behauptet, er hätte nicht gelesen oder verstanden, was auf dem Schild stand etc.
Also bräuchte es ggf. doch zusätzlich dazu noch irgend eine Unterschrift, ob nu gefälscht oder nicht, man könnte zumindest nachweisen, dass es die Handschrift desjenigen war, wenn man wirklich so weit gehen müsste...
 
Das heisst, das abgebildete Motiv müsste klagen, dürfte sich aber schwer tun, wenn er mit einem Schild fotografiert wurde, welches klarstellt, dass der Abgelichtete mit der Veröffentlichung einverstanden ist.

Bei einer Klage wird der findige Anwalt darauf abzielen, dass die Erlaubnis zur Veröffentlichung selbstverständlich nur für dieses eine Bild galt ;)

Zudem müsste auf dem Schild wesentlich mehr als "Fotografieren erlaubt!" stehen.

Grüße
Ingo
 
Zuletzt bearbeitet:
Also die Idee mit dem Schild ist sooo schlecht nicht.
Zumal eine Verfolgung ja nicht strafrechtlich relevant wäre, sondern nur Zivilrechtliche.
Das heisst, das abgebildete Motiv müsste klagen, dürfte sich aber schwer tun, wenn er mit einem Schild fotografiert wurde, welches klarstellt, dass der Abgelichtete mit der Veröffentlichung einverstanden ist.

Wobei man natürlich nicht das Foto mit dem Schild veröffentlicht, sondern das eigentliche Foto ;)

Das einzige, was dann strittig sein könnte, wenn der Abgelichtete behauptet, er hätte nicht gelesen oder verstanden, was auf dem Schild stand etc.
Also bräuchte es ggf. doch zusätzlich dazu noch irgend eine Unterschrift, ob nu gefälscht oder nicht, man könnte zumindest nachweisen, dass es die Handschrift desjenigen war, wenn man wirklich so weit gehen müsste...

Man könnte ja auf das Schild noch dazu schreiben, dass er es gelesen und verstanden hat. Wenn er das dann direkt auf der mitfotografierten Tafel unterschreibt .......... :top:

Als "einfache" Lösung vielleicht sogar praktikabel und als Nachweis brauchbar.
Wenn man mit so einem Bild eine große Werbekampagne aufziehen wollte eher nicht. ;) (Scherz am Rande)

Andreas
 
In Zeiten von Photoshop und Co. ist ein Bild mit einem Schild nichts wert.

In der Praxis wäre man mit einem solchen Schild durchaus auf der sicheren Seite.

1. Es gibt ein RAW, das sehr schwierig zu fälschen wäre.
2. Keiner, der ein solches Schild in die Kamera hält, würde sich auf eine Fälschung berufen und klagen. Er müsste dann die Frage beantworten: Was stand denn sonst auf dem Schild?
3. Die allermeisten Richter, die ich bislang erleben durfte, sind ganz patente Menschen, die 1 und 1 zusammenzählen können.
 
In Zeiten von Photoshop und Co. ist ein Bild mit einem Schild nichts wert.

Das denke ich auch - man stelle sich einen Anhalter vor, der mit "Stuttgart" oder "Köln" auf dem Pappschild an der letzten Ampel vor der Autobahnzufahrt steht. Ruckzuck wäre der Text ausgetauscht ...

Plausibler wäre eher ein teilanonymisierter Code wie z.B. die ersten 5 Ziffern der untersten Identcode-Zeile auf der Vorderseite des Personalausweises (die Adresse steht ja auf der Rückseite).
Beim Thema Street sollte es aber wohl genügen, einfach die email-Adressen auszutauschen.
Das "Model" zur Herausgabe der Adresse zu veranlassen, dürfte eher Mißtrauen statt Vertrauen erwecken ... und so wohl dazu führen, daß die Speicherkarte leer bleibt.
 
In der Praxis wäre man mit einem solchen Schild durchaus auf der sicheren Seite.

Sehe ich auch so (wenn der richtige Text draufsteht).
Richter haben nämlich keine Ahnung von Photoshop. Wenn man denen ein Foto vorlegt, gilt das erstmal als Beweis. Die einfache Behauptung des Gegners, es wäre gefälscht reicht nicht aus. Er müsste konkrete Anhaltspunkte aufzeigen warum genau und wie es gefälscht ist.

So läuft es fast täglich auch bei Unterschriften. Die Behauptung eine Unterschrift sei gefälscht kommt oft bei ausweglosen Situtionen. Kein Richter geht dem einfach so nach. Da muss viel mehr kommen.
 
Zumal die Fälschung ja auch nachgewiesen werden muss....eine einfache Behauptung das Bild sei gefälscht wird ja wohl kaum ausreichen!

Für Street finde ich das mit dem Schild eigtl. eine echt gute Idee...kein langes rumgetue und auf der sicheren Seite!
 
Das Raw ist ein Argument.

[...]
2. Keiner, der ein solches Schild in die Kamera hält, würde sich auf eine Fälschung berufen und klagen. Er müsste dann die Frage beantworten: Was stand denn sonst auf dem Schild?
3. Die allermeisten Richter, die ich bislang erleben durfte, sind ganz patente Menschen, die 1 und 1 zusammenzählen können.

Da wäre ich mir nicht sicher. Eine Erklärung was auf dem Schild stand ist leicht ausgedacht. Es könnte z.B. draufgestanden haben: "Ute und Jörg, alles Gute zur Hochzeit!" oder was weiß ich. Daher halte das Schild auf einem reinen jpg im Zweifel für gefährlich.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten