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Als neu vom Online-Händler gekauftes Objektiv mit Gebrauchsspuren

FPK1

Themenersteller
Ich habe heute von einem Online-Händler ein Objektiv bekommen, das mir stark danach aussieht, als wäre es nicht nur ausprobiert worden: Staub und Schmierer auf der Frontlinse, die Verpackung sieht auch nicht mehr taufrisch aus. Ein erster Test hat aber zumindest keine offensichtlichen Probleme gezeigt, trotzdem habe ich ein ungutes Gefühl, vor allem da es sich um eine FB für knapp 2000 Eur handelt. Daher bin ich am überlegen, das Objektiv wieder zurückzuschicken. Gegen zurückschicken spricht, dass ich so ein Objektiv dringend haben will ;) , der Straßenpreis inzwischen fast 150 Eur höher ist und es bei keinem Händler lieferbar ist, bei dem ich gerne bestelle ...

Was würdet ihr in so einem Fall machen?
 
150€ ist doch ein guter Lohn für einmal Linse putzen....

Wenn es optisch überzeugt: behalten. Das naächste hat vielleicht eine saubere Linse und ist dafür schlechter zentriert.

Gruß messi
 
Was würdet ihr in so einem Fall machen?
Ich: putzen und dann fleißig fotografieren
 
Für den eigenen kopf und das das Thema seinen Abschluß findet- den Verkäufer anmailen und die Sache schildern.

Vielleicht geht er mit dem Preis runter (dann kannst Du, wenn alles funktioniert und optisch ok ist) Dich entspannt zurücklehnen. oder sehen wie die Antwort ausfällt und entspr. reagieren. Aufregen und hier posten bringt Deinen Kopf nicht zur Ruhe ;) (Bei mir war es mal der Kauf einer neuen DSLR- der Preis wurde angepasst, alles andere war in Butter- also behielt ich das Teil).
 
Was würdet ihr in so einem Fall machen?

Damit leben, dass in der heutigen Zeit durch das Fernabsatzgesetz (bittebittebitte keine Grundsatzdiskussionen darüber) Ware schon einmal den Händler verlassen haben kann, bevor sie ihren endgültigen Käufer erreicht.

Sie dahingehend genau überprüfen, ob es vielleicht einen Grund für die Rückgabe gegeben haben könnte, den der Erstkäufer verschwiegen hat (Dezentrierung o.ä.), und falls nicht, mich über den günstigen Preis freuen und wissen, dass die Frontlinse auch bei mir nach ein paar Tagen dreckig gewesen wäre.
 
Zurückschicken und im Laden kaufen, nur so kann man auch Neuware bekommen.

Genau!

Und unbedingt drauf bestehen, das im Laden mal gezeigt zu bekommen und vorher anfassen zu dürfen!


Wenn man ein Objektiv wegen Staub und auf (sic!) der Frontlinse und einem Fingerabdruck nicht mehr für Neuware hält, dann sollte man sich sein Zeug am besten in Kunstharzblöcken eingegossen schicken lassen. Benutzen wollen kann man es ja eh nicht wollen.
 
Ich habe heute von einem Online-Händler ein Objektiv bekommen, das mir stark danach aussieht, als wäre es nicht nur ausprobiert worden: Staub und Schmierer auf der Frontlinse, die Verpackung sieht auch nicht mehr taufrisch aus. Ein erster Test hat aber zumindest keine offensichtlichen Probleme gezeigt, trotzdem habe ich ein ungutes Gefühl, vor allem da es sich um eine FB für knapp 2000 Eur handelt. Daher bin ich am überlegen, das Objektiv wieder zurückzuschicken. Gegen zurückschicken spricht, dass ich so ein Objektiv dringend haben will ;) , der Straßenpreis inzwischen fast 150 Eur höher ist und es bei keinem Händler lieferbar ist, bei dem ich gerne bestelle ...

Was würdet ihr in so einem Fall machen?

Das ist kein Grund zum Widerruf, sondern zur Reklamation. Der Unterschied: Der Händler ist bei einer Reklamation zur Ersatzlieferung verpflichtet, Du musst also nicht anderswo teurer kaufen.
 
Das ist kein Grund zum Widerruf, sondern zur Reklamation. Der Unterschied: Der Händler ist bei einer Reklamation zur Ersatzlieferung verpflichtet, Du musst also nicht anderswo teurer kaufen.

Widerrufen kann man die Geschichte dennoch. Nur dass man dann überhaupt kein Objektiv hat, sondern "nur" das Geld zurück bekommt.

Und Reklamation? Wow, dann wischt der Händler einmal mit dem Ärmel drüber, tütet es wieder ein und schickt es dir zurück.:top:

Wie war das mit der Kirche und diesem Dorf doch gleich?
 
Das ist kein Grund zum Widerruf, sondern zur Reklamation. Der Unterschied: Der Händler ist bei einer Reklamation zur Ersatzlieferung verpflichtet, Du musst also nicht anderswo teurer kaufen.

Auf welcher juristischen Grundlage sollte das so sein?

Ohne einen vorliegenden Mangel wird es nichts mit der Sachmangelhaftung!

Und selbst da könnte der Händler zudem erstmal nachbessern. In diesem Fall aber eben nur "könnte", denn der Käufer hat den Staub und Fingerabdruck ja offenbar schon entfernt und somit besteht an der Sache kein Mangel mehr. (Wenn das überhaupt irgendein Gericht als Mangel anerkannt hätte.)

Da einen Preisnachlass (denn dann alle anderen Kunden mitfinanzieren) zu wollen ist schon sonderbar und erinnert an das Bohei das in Reflorationskliniken veranstaltet wird.
 
Widerrufen kann man die Geschichte dennoch. Nur dass man dann überhaupt kein Objektiv hat, sondern "nur" das Geld zurück bekommt.

Das Widerrufsrecht bleibt natürlich unberührt.

Und Reklamation? Wow, dann wischt der Händler einmal mit dem Ärmel drüber, tütet es wieder ein und schickt es dir zurück.:top:

Der Mangel ist nicht die Verschmutzung, sondern der Status als Gebrauchtware. Diesem Mangel ist durch Nachbesserung prinzipiell nicht abzuhelfen, sondern nur durch Ersatzlieferung. Anhand der Seriennummer wäre eine erneute Zusendung des selben Objektivs auch klar nachweisbar.

Es bleibt aber die Frage nach dem tatsächlichen Stellenwert des Mangels. Bei Kameras hat man es auslösungsbedingt sehr viel leichter, gebrauchte oder Vorführware nachzuweisen. Neuware hat keine Fingerabdrücke, so dass zumindest von einem Rückläufer auszugehen ist. Alles weitere ist aus der Ferne nicht zu beurteilen.

Und nein, der Handelsbrauch hat sich durch das Fernabsatzrecht nicht geändert. Schmuddelige Ware muss auch weiterhin niemand akzeptieren.
 
Der Mangel ist nicht die Verschmutzung, sondern der Status als Gebrauchtware.

Aber der Umstand, daß eine Ware scheinbar schonmal der Verpackung entnommen wurde oder jemand sie angefaßt hat, macht diese nicht zu Gebrauchtware.

Jedenfalls nicht bei einem Objektiv, bei einerm steril engeschweißten künstlichen Hüftgelenk mag das anders sein.

Denn um zur Gebrauchtware zu werden müßte die Ware nachweislich in Gebrauch gewesen sein.

Wenn man das Prüfen der Ware durch einen potentiellen Käufer, z.B. durch auspacken und anfassen,als einen solchen Gebrauch werten würde, dann könnte der Händler übrigens die Rücknahme eines solchen Objektivs verweigern bzw. dem Käufer, der die Ware angefaßt hat die von Euch hier berbeigeträumte Wertminderung in Rechnung stellen.

Dann würde in diesem Fall der TO zahlen und nicht der Händler.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau!

Und unbedingt drauf bestehen, das im Laden mal gezeigt zu bekommen und vorher anfassen zu dürfen!


Wenn man ein Objektiv wegen Staub und auf (sic!) der Frontlinse und einem Fingerabdruck nicht mehr für Neuware hält, dann sollte man sich sein Zeug am besten in Kunstharzblöcken eingegossen schicken lassen. Benutzen wollen kann man es ja eh nicht wollen.

Nein, eher auf original verpackte Ware bestehen.

Aber der Umstand, daß eine Ware scheinbar schonmal der Verpackung entnommen wurde oder jemand sie angefaßt hat, macht diese nicht zu Gebrauchtware.

Naja, neu ist sie dann auch nicht mehr.
 
Erstmal danke für das gute Zureden es zu behalten ;)

Die Schmierer und den Staub stören mich natürlich nicht direkt, aber es sind einfach Indizien, dass es schon benutzt wurde und ich kann nicht wissen, wie es dabei behandelt wurde. Deswegen favorisiere ich momentan die Lösung, es zu behalten, da es für mich ok aussieht, aber es trotzdem mal noch zum Servicepoint zu schicken und überprüfen zu lassen.
 
... , aber es sind einfach Indizien, dass es schon benutzt ....

oder der Händler hatte es in der Vitrine stehen, oder vielleicht selber erst mal vor dem Versand kontrolliert oder oder ... wenn es nix hat behalten!

... aber es trotzdem mal noch zum Servicepoint zu schicken und überprüfen zu lassen

Wegen? Zeigt es einen Defekt oder fällt etwas negativ auf? Wenn ja, dann zurück zum Händler, wenn nein, dann kannst du dir auch den Service sparen. Du hast neben der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers auch noch die Garantie des Herstellers. Zeit genug bei Bedarf tätig zu werden.

Gerald
 
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