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Aktion "Fotografenversicherung" - Versicherungsschutz für Fotografen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Herzlichen Dank! Ich bin gespannt!
Viele Grüße, farn
 
Grobe Fahrlässigkeit kommt dann zum tragen, wenn dir der gesunde Menschenverstand sagt das bei einer Aktion ein Schaden mit sehr hoher
Wahrscheinlichkeit passieren wird und du es trotzdem tust, dass hat jetzt nichts mit dem Montainbiken an sich zu tun.

Die andere Fragen hast du schon richtig selber beantwortet-

Gruß
Sven

Hallo, danke für die Antwort!

Hattet ihr denn schonmal einen "MTB-Unfall"?

Generell finde ich ich die Sache mit dem Menschenverstand ein bisschen wage... es soll leute geben die uns MTBler für verrückt halten.
Aber ich sage es mal so: Es ist ja nie meine Absicht oder vorrangiges Ziel zu Stürzen,... ich geh kaputt, Bike geht kaputt und eben die Cam. Das wäre kein guter Tag...

Servus,
Andy
 
Hallo Papagei,

danke für die schnellen und informativen Antworten. :D

Ich sende Ihnen gleich ein PN für weiteres vorgveneh,

A. Langjahr
 
Noch ne wirklich relevante Fräge:
Wie war das, Ausrüstung im Wohnwagen versichert, wenn:
Wohnwagen verschlossen, nicht einsehbar und Kamera zusätzlich in einem verschlossenen (und fixiertem?) Behälter untergebracht?
Oder: Kameratasche im Wohnwagen, Vorhänge zu, Wohnwagen abgeschlossen?
Oder: Kameratasche im nichtverschließbaren Stauraum in der Sitzbank, Wohnwagen abgeschlossen?

Gruß, K.
(Wenn ich nicht so träge wäre und soviel Teile fotografieren müsste, hätte ich schon längst bei dir abgeschlossen...)
 
Was würde passieren, wenn z.b. die kamera von einer person runtergeschmissen würde o.a. und keine Zeugen vorhanden sind? Wie wichtig sind zeugen bei der schadensabwicklung. Wenn ich die kamera im zug vergessen hab, könnte ich doch einfach sagen die wurde mir als ich aus dem bahnhof ging geklaut. dann mach ich anzeige gegen unbekannt (natürlich auserhalb von überwachungskameras, sag ich hatte kamera in rucksack). Das ist doch versicherungsbetrug. wie schützen sie sich dagegen? suchen sie zeugen? oder wie geht das von statten? (ich will das jetzt nicht machen^^ mir wurde schon eine antwort reichen wie wichtig zeugen sind, wenn ich mich jetzt auf der party hinpacke, brauch ich dann einen zeugen, dass es nicht grobfahrlässig war und ich aufm skatebord fotosgemacht hab?)
 
@ Kontrollturm

Ich bin zwar kein Papagei aber ich bin mal so frei und antworte wie ich das sehe :

Wenn eine andere Person Deine Kamera runterwirft, muss deren Privathaftpflicht (PHV) für den Schaden aufkommen, wenn diese Person keine hat gibt es Versicherungen die eine sog. "Forderungsausfalldeckung" in der eigenen PHV anbieten. Diese komm in so einem Fall für den entstandenen Schaden auf. Ich bin mir relativ sicher, das hier die Versicherung auf den Schadenverursacher verweisen und entsprechend nicht zahlen würde.

Wenn die Person aufgrund fehlender Zeugen den Hergang bestreitet, steht Aussage gegen Aussage, was meistens darauf hinausläuft, das der Schaden 50:50 geteilt wird. Hier wird man evtl mit der eigenen (Foto)Versicherung sprechen und den Restschaden abzüglich SB geltend machen können.

Was die Sache mit den Zeugen angeht ... Wenn man schon so "eiskalt" ist und eine Anzeige gegen unbekannt bei der Polizei macht obwohl dies gar nicht den Tatsachen entspricht, der wir wohl kein Problem damit haben Freunde zu finden die etwaige Aussagen bestätigen würden.
Zeugenaussagen sollen grundsätzlich die Sache glaubhafter machen, aber ich denke das jeder weiss was mit sog. Aussagen passiert bevor diese bei der Versicherung eingereicht werden. Entsprechend werden Zeugenaussagen (solange sie nicht vor Gericht unter Eid stattfinden) auch bewertet. Abgesehen davon werden bei Sachversicherungen eigentlich eher selten (mir ist bisher kein Fall bekannt) Zeugenaussagen gefordert. Dies passiert meistens dann, wenn jemand Ansprüche gegen die Versicherung eines anderen, z.B. Haftpflicht erhebt.

Gegen einen solchen Versicherungsbetrug kann sich die Versicherung nur schwer schützen und es ist auch unmöglich für die Versicherung Zeugen zu suchen, wer soll das denn bezahlen und wo sollte man da überhaupt einhaken ? :)
Wenn aus Sicht der Versicherung alles so weit in Ordnung ist (Diebstahlanzeige bei der Polizei) und ein nachvollziehbarer Hergang ohne Wiedersprüche geschildert wird, wird die Versicherung auch entsprechend zahlen.
Das ist nicht schön, aber wenn man sowas in Frage stellt, dann müsste konsequenterweise jeder Schaden in Frage gestellt und konrolliert/nachrecherchiert werden und dann steht der Aufwand in keinem Verhältnis mehr zum eigentlichen Schaden

@ klaramus

um mal die AVB zu zitieren :

Versicherungsschutz gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigten Kraft‐, Luft‐,
Wasser‐ und Campingfahrzeugen (auch Wohnwagen) besteht nur, solange sich die versicherten
Sachen in einem fest umschlossenen, durch Verschluss gesicherten und von außen nicht
einsehbaren Innen‐ oder Kofferraum des allseits verschlossenen Fahrzeugs befinden

Entsprechend reicht es wenn der Wohnwagen verschlossen und nicht einsehbar ist.
Die Kamera muss nicht noch zusätzlich in einer verschlossenen Tasche sein. Wär ja auch quatsch, wenn schon in den Wagen eingebrochen wurde könnte die Tasche ja ohne weiteres mitgenommen werden.
Somit sollte in allen von Dir geschilderten Fällen, aus meiner Sicht Versicherungsschutz bestehen.

Vielleicht sollte Papagei das ganze noch bestätigen damit´s aussagekräftig ist

mfG
Tobi
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Kontrollturm

Ich bin zwar kein Papagei aber ich bin mal so frei und antworte wie ich das sehe :

Wenn eine andere Person Deine Kamera runterwirft, muss deren Privathaftpflicht (PHV) für den Schaden aufkommen, wenn diese Person keine hat gibt es Versicherungen die eine sog. "Forderungsausfalldeckung" in der eigenen PHV anbieten. Diese komm in so einem Fall für den entstandenen Schaden auf. Ich bin mir relativ sicher, das hier die Versicherung auf den Schadenverursacher verweisen und entsprechend nicht zahlen würde.

Wenn die Person aufgrund fehlender Zeugen den Hergang bestreitet, steht Aussage gegen Aussage, was meistens darauf hinausläuft, das der Schaden 50:50 geteilt wird. Hier wird man evtl mit der eigenen (Foto)Versicherung sprechen und den Restschaden abzüglich SB geltend machen können.

Was die Sache mit den Zeugen angeht ... Wenn man schon so "eiskalt" ist und eine Anzeige gegen unbekannt bei der Polizei macht obwohl dies gar nicht den Tatsachen entspricht, der wir wohl kein Problem damit haben Freunde zu finden die etwaige Aussagen bestätigen würden.
Zeugenaussagen sollen grundsätzlich die Sache glaubhafter machen, aber ich denke das jeder weiss was mit sog. Aussagen passiert bevor diese bei der Versicherung eingereicht werden. Entsprechend werden Zeugenaussagen (solange sie nicht vor Gericht unter Eid stattfinden) auch bewertet. Abgesehen davon werden bei Sachversicherungen eigentlich eher selten (mir ist bisher kein Fall bekannt) Zeugenaussagen gefordert. Dies passiert meistens dann, wenn jemand Ansprüche gegen die Versicherung eines anderen, z.B. Haftpflicht erhebt.

Gegen einen solchen Versicherungsbetrug kann sich die Versicherung nur schwer schützen und es ist auch unmöglich für die Versicherung Zeugen zu suchen, wer soll das denn bezahlen und wo sollte man da überhaupt einhaken ? :)
Wenn aus Sicht der Versicherung alles so weit in Ordnung ist (Diebstahlanzeige bei der Polizei) und ein nachvollziehbarer Hergang ohne Wiedersprüche geschildert wird, wird die Versicherung auch entsprechend zahlen.
Das ist nicht schön, aber wenn man sowas in Frage stellt, dann müsste konsequenterweise jeder Schaden in Frage gestellt und konrolliert/nachrecherchiert werden und dann steht der Aufwand in keinem Verhältnis mehr zum eigentlichen Schaden

@ klaramus

um mal die AVB zu zitieren :

Versicherungsschutz gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigten Kraft‐, Luft‐,
Wasser‐ und Campingfahrzeugen (auch Wohnwagen) besteht nur, solange sich die versicherten
Sachen in einem fest umschlossenen, durch Verschluss gesicherten und von außen nicht
einsehbaren Innen‐ oder Kofferraum des allseits verschlossenen Fahrzeugs befinden

Entsprechend reicht es wenn der Wohnwagen verschlossen und nicht einsehbar ist.
Die Kamera muss nicht noch zusätzlich in einer verschlossenen Tasche sein. Wär ja auch quatsch, wenn schon in den Wagen eingebrochen wurde könnte die Tasche ja ohne weiteres mitgenommen werden.
Somit sollte in allen von Dir geschilderten Fällen, aus meiner Sicht Versicherungsschutz bestehen.

Vielleicht sollte Papagei das ganze noch bestätigen damit´s aussagekräftig ist

mfG
Tobi

Jupp deine Aussagen hören sich soweit OK an, vielen Dank dafür !!

Nur der Punkt mit der fremden Person die, die Kamera runterschmeisst ist nicht ganz korrekt, in diesem Fall würde die Fotoversicherung zunächst den Schaden bezahlen, den Verursacher dann aber in Regress nehmen.

Gruß
Sven
 
so, mir ist noch ein gedanke gekommen. Wenn ich bei einem Bekannten auf ner Party in seinem Garten bin. Muss ich die Kamera immer mit mir rumtragen, oder verliere ich dann sofort den versicherungsschutz? wenn ich aufm stuhl sitze und sie z.b. daneben stelle?, an den Stuhlhänge?, auf klo gehe und sie auf meinem stuhl lasse?
 
@ Papagei: Mein Lowepro Compu Daypack wurde von einem Kaninchen angefressen, so dass der Reißverschluss irreperabel kaputt ist. Springt da die Versicherung ein?
 
so, mir ist noch ein gedanke gekommen. Wenn ich bei einem Bekannten auf ner Party in seinem Garten bin. Muss ich die Kamera immer mit mir rumtragen, oder verliere ich dann sofort den versicherungsschutz? wenn ich aufm stuhl sitze und sie z.b. daneben stelle?, an den Stuhlhänge?, auf klo gehe und sie auf meinem stuhl lasse?

Du solltest die zumindest unter Beobachtung haben !!

@ Papagei: Mein Lowepro Compu Daypack wurde von einem Kaninchen angefressen, so dass der Reißverschluss irreperabel kaputt ist. Springt da die Versicherung ein?

Jetzt willst du mich verarschen, oder ?? Wenn das nicht Grobfahrlässig (z.B. Tasche im Kaninchenstall gelagert) passiert ist wäre das aber versichert, ruf mich am besten mal an, damit wir die Umstände klären können !!

Gruß
Sven
 
Hallo

ich habe folgendes Problem:

Ich fahre bald in Urlaub und will schon seit längerem die Kamera versichern lassen.

Wie ist es aber, wenn ich die Kamera im Hotelzimmer lasse und wiederkomme und die Kamera ist weg, jedoch keine Einbruchsspuren sichtbar? (Also wenn ein Zimmermädchen/Mitarbeiter dies gestohlen hat)

Wenn ich diese "Wert"-Aufstellung mache und gebauchte Objektive gekauft habe, reicht es, wenn ich Fotos von den Objektiven und der Serien-Nr. und einen Auszug von geizhals.de zukommen lasse? (wegen dem Neuwert)
 
Hallo

ich habe folgendes Problem:

Ich fahre bald in Urlaub und will schon seit längerem die Kamera versichern lassen.

Wie ist es aber, wenn ich die Kamera im Hotelzimmer lasse und wiederkomme und die Kamera ist weg, jedoch keine Einbruchsspuren sichtbar? (Also wenn ein Zimmermädchen/Mitarbeiter dies gestohlen hat)

Wenn ich diese "Wert"-Aufstellung mache und gebauchte Objektive gekauft habe, reicht es, wenn ich Fotos von den Objektiven und der Serien-Nr. und einen Auszug von geizhals.de zukommen lasse? (wegen dem Neuwert)

Hallo,

im verschlossenen Hotelzimmer besteht Versicherungsschutz. Es reicht aus wenn du uns Fotos per Mail zukommen lässt.

Gruß
Sven
 
Gut, also ist es nicht wie bei der Hauratsversicherung, dass man Einbruchschäden sehen muss.

Du bekommst morgen Abend eine Email mit der genauen Aufstellung.

Gruß

Severin
 
Da ich im Prinzip schon den Vertrag abgeschlossen habe, hier noch eine wichtige Frage (die vielleicht schon weiter oben beantwortet wurde)

In den Versicherungsbedingungen steht nur 'Neuwert'
Die Spalte 'Wert' bedeutet sicher Anschaffungspreis.

Was trage ich in die letzte Spalte 'NW/ZW' ein:
Den Wiederbeschaffungspreis? Ich habe nämlich die Objektive z.T. besonders günstig (natürlich mit deutscher Garantie) erstanden, der Preis ist z.T.heute höher als vor 2 Jahren und ein neues Objektiv, aber mit kleinem Katzer, war ebenfalls besonders preiswert.
Ich würde bei 'NW/ZW' den Preis von z.B.Foto-Koch angeben und bei gebrauchten Artikeln den bezahlten Preis, wenn er unter dem Zeitwert ist.
Gruß, K.
 
Tja, ich hätt ja auch gerne nen Vertrag ageschlossen. Aber nach meiner Mail am 22.08 um 20:14 und mehreren Anrufen hat sich niemand bei mir gemeldet. Naja .. wer nicht will der hat schon (y)

mfG
Tobi
 
Hallo, danke für die Antwort!

Hattet ihr denn schonmal einen "MTB-Unfall"?

Generell finde ich ich die Sache mit dem Menschenverstand ein bisschen wage... es soll leute geben die uns MTBler für verrückt halten.
Aber ich sage es mal so: Es ist ja nie meine Absicht oder vorrangiges Ziel zu Stürzen,... ich geh kaputt, Bike geht kaputt und eben die Cam. Das wäre kein guter Tag...

Servus,
Andy

Darf ich mich einfach nochmal selber quoten... meine Frage soll doch nicht so offen im Raum stehen bleiben :cool:

Es bleibt halt die Frage: Ich finde es nicht unvernüftig meine Kamera auf eine Tour mit zunehmen, wenn ich dort gute Bilder machen kann.
Sicher, das Risiko ist wohl höher als wenn ich durch die Stadt laufen würde... aber deswegen schließe ich ja die Versicherung ab, oder?
 
Da ich im Prinzip schon den Vertrag abgeschlossen habe, hier noch eine wichtige Frage (die vielleicht schon weiter oben beantwortet wurde)

In den Versicherungsbedingungen steht nur 'Neuwert'
Die Spalte 'Wert' bedeutet sicher Anschaffungspreis.

Was trage ich in die letzte Spalte 'NW/ZW' ein:
Den Wiederbeschaffungspreis? Ich habe nämlich die Objektive z.T. besonders günstig (natürlich mit deutscher Garantie) erstanden, der Preis ist z.T.heute höher als vor 2 Jahren und ein neues Objektiv, aber mit kleinem Katzer, war ebenfalls besonders preiswert.
Ich würde bei 'NW/ZW' den Preis von z.B.Foto-Koch angeben und bei gebrauchten Artikeln den bezahlten Preis, wenn er unter dem Zeitwert ist.
Gruß, K.

In die Spalte Wert mußt du den aktuellen Neuwert eintragen, in die letzte Spalte entweder NW für Neuwert oder ZW für Zeitwert, damit wir wissen welchen Wert du angegeben hast.


Tja, ich hätt ja auch gerne nen Vertrag ageschlossen. Aber nach meiner Mail am 22.08 um 20:14 und mehreren Anrufen hat sich niemand bei mir gemeldet. Naja .. wer nicht will der hat schon (y)

mfG
Tobi

Das kann eigentlich nicht sein, für gewöhnlich antworten wir auf jede Mail innerhalb von 48 h, ich habe grade nochmal in unserem System nachgeschaut und kann leider keine Mail von dir feststellen. Falls bei deinem Anruf grade kein passender Mitarbeiter zur Stelle war kannst du immer gern um Rückruf bitten. Falls da etwas nicht geklappt haben sollte möchte ich mich dafür entschuldigen.

Darf ich mich einfach nochmal selber quoten... meine Frage soll doch nicht so offen im Raum stehen bleiben :cool:

Es bleibt halt die Frage: Ich finde es nicht unvernüftig meine Kamera auf eine Tour mit zunehmen, wenn ich dort gute Bilder machen kann.
Sicher, das Risiko ist wohl höher als wenn ich durch die Stadt laufen würde... aber deswegen schließe ich ja die Versicherung ab, oder?

Das mit der Fahrlässigkeit habe ich dir doch schon erklärt, so sehen das die Versicherer nunmal, ich könnte dir das hier natürlich auch schönreden, da hast du aber im Schadensfall nischt von, da bin ich lieber für klare Worte !!

Gruß
Sven
 
Das mit der Fahrlässigkeit habe ich dir doch schon erklärt, so sehen das die Versicherer nunmal, ich könnte dir das hier natürlich auch schönreden, da hast du aber im Schadensfall nischt von, da bin ich lieber für klare Worte !!

Gruß
Sven

Ja genau, klare Worte, genau das wollte ich eigentlich hören!

Ich fahre auf MTB Touren immer so, dass ich nur Stellen/Strecken fahre, die ich mir zutraue, da nicht natürlich nicht stürzen will. Reine Vernunft und Selbsterhaltungstrieb.

Demnach wären meine MTB Touren gedeckt, richtig?

Danke, Andy
 
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