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Aktion "Fotografenversicherung" - Versicherungsschutz für Fotografen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hallo,
die Graukarten sind noch vorrätig, unsere Bestandskunden bekommen diese
mit Ihrer nächsten Prämienrechnung, Neukunden mit
dem Versicherungsschein.

Wenn Du mir per PN deine Versicherungsschein Nr. und deinen Namen
gibst kann ich Dir sagen wann das bei Dir soweit ist.

Gruß
Sven
 
Hallo,
die Graukarten sind noch vorrätig, unsere Bestandskunden bekommen diese
mit Ihrer nächsten Prämienrechnung, Neukunden mit
dem Versicherungsschein.
[...]
Gruß
Sven

Hallo Sven,

dachte, ich würde das auch bekommen, wenn sich die Prämie ändert. (Hatte was hinzugefügt). Aber wenn das so ist, weiß ich bescheid.

Vielen Dank. Liebe Grüße.
 
Hallo.
Mal eine Frage hierzu. Mein Objektiv- und Equipment-Park wächst nach und nach.

Meine Unsicherheit ist hier nun (wie bei anderen Versicherungen die ähnliche Leistungen offerieren) - wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für gebrauchte (zb) Objektive aus? Ohne jegliche Rechnung?

Habe hier immer mal wieder oberflächlich mehrere Seiten in Folge überflogen, allerdings ohne irgendwelche dahingehenden Hinweise...
 
Habe hier immer mal wieder oberflächlich mehrere Seiten in Folge überflogen, allerdings ohne irgendwelche dahingehenden Hinweise...

So ein Blick auf die Seite des Maklers hätte sich auch gelohnt ...

www.fotoversicherung.com schrieb:
Können auch gebraucht gekaufte Gegenstände versichert werden ?
Gerne können Sie auch gebraucht gekaufte Gegenstände versichern, hiervon benötigen wir als
Besitznachweis Fotos auf einer aktuellen Tageszeitung, auf denen man sowohl den Gesamtzustand
wie auch die Serien Nr. erkennen kann, also 2-3 Fotos je Gegenstand. Diese Bilder können Sie uns
als Mailanhang im JPG-Format übersenden.

Beiß mich, ich bin ein Link und zugleich die Quelle
 
gerne kannst Du auch Sachen versichern die Du gebraucht gekauft hast und von denen Du keine Rechnung hast, als Besitz- und Zustandsnachweiss benötigen wir von diesen Gegenständen Fotos auf einer aktuellen Tageszeitung auf denen alle Seiten gut zu erkennen sind, zudem eine Nahaufnahme der Serien Nr. (also 5-6 Fotos).
...
Der Versicherungswert ist der aktuelle Neuwert in Deutschland wenn Du deinen Wohnsitz in Deutschland hast, .... Nur bei sehr alten Ausrüstungsgegenständen dessen Wert unter 50% des Neuwertes gerutscht ist, gilt nur der Zeitwert versichert.

Ahja, nur falsch gesucht. Gut.
Foto auf aktueller Tageszeitung zwecks Datumsnachweis, ok.

Wie wird denn der aktuelle Neuwert von Equipment beziffert, der nicht mehr im Handel erhältlich ist?
Heißt "50% des Neuwertes" = 50% vom Neupreis von zb 1995 ?
 
fotoversicherung.com schrieb:
Welche Werte müssen im Antrag angegeben werden ?

Im Antrag müssen Sie für gewöhnlich den aktuellen Neuwert, wie Sie ihn zur Zeit bei einem Fachhändler im Internet bezahlen müssen (z.B. www.foto-koester.de / www.foto-koch.de / www.foto-erhardt.de )angeben. Nur wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes gesunken ist, muss nur noch der Zeitwert angegeben werden.

Also für Gebrauchtpreise einfach einschlägige Seiten wie eBay
oder sonstiges heranziehen. Gibt auch hier Gebrauchtpreislisten
bzw. den Handelsbereich, wo man sich anregung holen kann.

Wenn ich ein Schnäppchen mache und ein Objektiv für
200€ schieße, obwohl der übliche Gebrauchtpreis bei 300€
liegt, dann gebe ich auch die üblichen 300€ bei der
Versicherung an. Für den Preis bezahl ich die Versicherung,
und bis zu der Summe soll es ja auch versichert sein.
 
Hallo,

auch Unterwassergehäuse sind im Rahmen der normalen Bedingungen versicherbar.

Gruß
Sven

Hier wäre eine konkrete Antwort hilfreich, deswegen frage ich nochmal nach: Wenn das Unterwassergehäuse (aus welchen Gründen auch immer) undicht ist und die Kamera "säuft" ab - ist dieser Verlust dann abgesichert oder nicht?

Grüße von Rügen
Ulli
 
Hallo Uli,

ja auch das eindringen von Wasser ist versichert, natürlich muss das Gehäuse vor einem Tauchgang ordnungsgemäß verschlossen werden, wenn es dann z.B. Irgendwo anschlägt und Wasser eindringt ist das versichert.

Gruss
Sven
 
Danke für die Antwort. Das Problem ist beim Tauchen jedoch nicht unbedingt, dass das Gehäuse durch "anschlagen" undicht wird. Das Problem liegt eher bei den Dichtungsringen des Unterwassergehäuses. Bei meinem derzeitigen Gehäuse z. B. hat eine der beiden Dichtungen trotz sorgsamer Pflege von "jetzt auf nachher" nicht mehr abgedichtet und als Folge ist Wasser in das Unterwassergehäuse eingedrungen. Ich hatte Glück und die Kamera hats überlebt :) , aber wäre ein evt. Schaden durch die angebotene Versicherung abgesichert gewesen?

Grüße von Rügen
Ulli
 
Hallo Uli,

Abnutzungsschäden sind leider nicht versichert, es muß also ein versichertes
Ereignis Ursächlich sein, sonst müsste ja auch jeder Verschluss der nach 300.000 Auslösungen den Geist aufgibt vom Versicherer bezahlt werden, das wäre nicht finanzierbar.

Gruß
Sven
 
Hallo,

neben Foto- habe ich auch noch andere optische Ausrüstung für Vogelbeobachtung: Spektiv (Fernrohr) und ziemlich teures Fernglas. Kann ich solche Dinge mitversichern?
Theoretisch könnte man sie fürs Digiscoping verwenden oder zumindest das Spektiv mit Adapter an der Spiegelreflex betreiben...

Und: ich fliege Donnerstag in einer Woche nach Peru. Krieg ich für diese Reise noch schnell nen Versicherungsschutz hin?

Danke für die Anrtwort, Sebastian
 
Hallo Sebastian,

Du kannst Spektive und Ferngläser über die Fotoversicherung versichern, wenn Du schon am Donnerstag Deckung benötigst solltest Du uns den Antrag spätestens Morgenvormittag bei Fax oder Mail übersenden, dann sollte das mit dem Versicherungsschutz kein Problem sein.

Gruß
Sven
 
Hi Sven,

vor dem losschicken des Antrags (danke für die schnelle Rückinfo per Mail) noch eine kurze Frage:

(Sry, k.a. ob diese die letzten 128 Seiten schon beantwortet worden ist ^^)

Wenn der Schadensfall eingetreten ist (Schadenssumme 1000€ - Teleobjektiv z.B.) -> Wird die Versicherungsprmöie dann angehoben oder bleibt diese gleich ?


Gruß
Mario
 
Hallo, da ich im Sommerurlaub Norwegen besuche und zum Haus ein Boot gehört - habe ich 40 Seiten Thread durchforstet um ne Antwort auf meine Frage zu bekommen.

Bitte geh noch mal genauer darauf ein. Aus deiner Antwort schließe ich, Kamera fällt über Bord (vor Zeugen), Kamera weg -> pech gehabt?

Ich falle mit Kamera über Bord - muß Kamera loslassen um nicht selbst um zu kommen -> pech gehabt?!

Dat würde mich doch ernsthaft über denn Sinn in meinem konkreten Anwendungsfall nachdenken lassen. Und ja, ich kann mir ernsthaft vorstellen, dass ich auch vom Boot aus Fotos machen will - sogar ohne Versicherung.

Hallo,

ich habe nun auch beinahe das komplette Thema durchgewälzt, leider aber nur den Eintrag von chris gefunden, der ein wenig in meine Richtung geht.

Allgemein bin ich sehr interessiert an einer Versicherung, allein schon um meine eigene Blödheit abzudecken. Für mich wäre aber noch ein andere Versicherungsfall interessant, der sich eben auch mit dem Element Wasser auseinandersetzt.

Ich fahre häufig und gerne Kanu. Meine Kamera ist dabei in der Regel in einem wasserdichten Nasssack mit Luftkissen verpackt (um das hier geschilderte untergehen zu vermeiden). Wenn ich jetzt mit dem Kanu über Kopf gehe und der Nassack sollte tatsächlich mal nicht dicht halten, wäre die Kamera dennoch unter ihren Konditionen versichert?

Wie sieht das Ganze zusätzlich aus, wenn ich die Kamera in den Händen halte und über Bord gehe? Werden hier Unterschiede zwischen den "Bootarten" gemacht? Bei einem Fall im Segelboot war dies nämlich abgedeckt, wenn ich mich hier an die Antwort auf einen älteren Beitrag richtig erinnere.

[...]
Im Zelten besteht zur Zeit (Testweise bis zum 31.12.2010) Versicherungsschutz.
[...]

Sind die Konditionen für das Zelt noch immer aktuell? Also 25% SB im unbeaufsichtigten Zelt (was mir nicht weiter wichtig wäre), aber auch volle Übernahme bei Diebstahl im beaufsichtigten Zelt (während der Nacht etc...).

Viele Danke für deine Mühe Sven. Ich finde es toll, dass man hier die Möglichkeit hat sich über Konditionen und Bedingungen zu informieren!

Viele Grüße,
Daniel
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Sven,

vor dem losschicken des Antrags (danke für die schnelle Rückinfo per Mail) noch eine kurze Frage:

(Sry, k.a. ob diese die letzten 128 Seiten schon beantwortet worden ist ^^)

Wenn der Schadensfall eingetreten ist (Schadenssumme 1000€ - Teleobjektiv z.B.) -> Wird die Versicherungsprmöie dann angehoben oder bleibt diese gleich ?


Gruß
Mario

Hallo Mario,

nein es gibt keine Prämienerhöhung im Schadenfall.



Hallo,

ich habe nun auch beinahe das komplette Thema durchgewälzt, leider aber nur den Eintrag von chris gefunden, der ein wenig in meine Richtung geht.

Allgemein bin ich sehr interessiert an einer Versicherung, allein schon um meine eigene Blödheit abzudecken. Für mich wäre aber noch ein andere Versicherungsfall interessant, der sich eben auch mit dem Element Wasser auseinandersetzt.

Ich fahre häufig und gerne Kanu. Meine Kamera ist dabei in der Regel in einem wasserdichten Nasssack mit Luftkissen verpackt (um das hier geschilderte untergehen zu vermeiden). Wenn ich jetzt mit dem Kanu über Kopf gehe und der Nassack sollte tatsächlich mal nicht dicht halten, wäre die Kamera dennoch unter ihren Konditionen versichert?

Wie sieht das Ganze zusätzlich aus, wenn ich die Kamera in den Händen halte und über Bord gehe? Werden hier Unterschiede zwischen den "Bootarten" gemacht? Bei einem Fall im Segelboot war dies nämlich abgedeckt, wenn ich mich hier an die Antwort auf einen älteren Beitrag richtig erinnere.



Sind die Konditionen für das Zelt noch immer aktuell? Also 25% SB im unbeaufsichtigten Zelt (was mir nicht weiter wichtig wäre), aber auch volle Übernahme bei Diebstahl im beaufsichtigten Zelt (während der Nacht etc...).

Viele Danke für deine Mühe Sven. Ich finde es toll, dass man hier die Möglichkeit hat sich über Konditionen und Bedingungen zu informieren!

Viele Grüße,
Daniel

Hallo Daniel,

grundsätzlich besteht auch in Booten Versicherungsschutz, wenn es allerdings solch schmale Dinger sind mit denen man öfter mal kentert, also damit rechnen muß das die Ausrüstung baden geht, ist das grobe Fahrlässigkeit und der Versicherer wird die Zahlung verweigern. Was ein Nassack ist weiss ich nicht und kann daher auch nichts dazu sagen, vielleicht erklärst Du mir die Sache nochmals telefonisch (0251-789000) damit ich besser etwas dazu sagen kann.

Die Zeltklausel ist jetzt dauerhaft in den Bedingungen enthalten.

Gruß
Sven
 
Status
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