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Aktion "Fotografenversicherung" - Versicherungsschutz für Fotografen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hallo,

noch ein paar letzte Fragen, dann geht der Antrag morgen raus:

1. Wenn mir z.B. Body mit angesetztem Objektiv runterfliegt weil ich beim Handball einen Ball abbekomme, Body sowohl Objektiv sind defekt aber beide waren versichert. Zählt das als ein Schadensfall oder sind das 2 Schadensfälle?

2. Die drei Kreuzchen am Ende des Vertrages bzgl. der Beratung. Wieso sollte mein Haftungsanspruch gegen den Makler/Dich eingeschränkt sein, nur weil ich keine weitere Werbung/Beratung haben will sondern nur den im Antrag genannten Versicherungsschutz für meine Fotosachen?

Die 3 Dinger sind so formuliert als müsste ich das letzte ankreuzen was dann SPAM Tür und Tor öffnet.

Vielleicht könntest Du hier mal 1-2 Sätze zu sagen.

3. In welcher Form sollen die Nachweise/Fotos zu Dir gelangen? Als Hardcopy oder in Form von Attachment/Email?

4. Muss der Antrag gefaxt/mit der Post verschickt werden? Kann ich den nicht auch ausdrucken, unterschreiben, scannen und Dir per Email schicken?

Gruß,
Marcel.
 
Hallo,

noch ein paar letzte Fragen, dann geht der Antrag morgen raus:

1. Wenn mir z.B. Body mit angesetztem Objektiv runterfliegt weil ich beim Handball einen Ball abbekomme, Body sowohl Objektiv sind defekt aber beide waren versichert. Zählt das als ein Schadensfall oder sind das 2 Schadensfälle?

2. Die drei Kreuzchen am Ende des Vertrages bzgl. der Beratung. Wieso sollte mein Haftungsanspruch gegen den Makler/Dich eingeschränkt sein, nur weil ich keine weitere Werbung/Beratung haben will sondern nur den im Antrag genannten Versicherungsschutz für meine Fotosachen?

Die 3 Dinger sind so formuliert als müsste ich das letzte ankreuzen was dann SPAM Tür und Tor öffnet.

Vielleicht könntest Du hier mal 1-2 Sätze zu sagen.

3. In welcher Form sollen die Nachweise/Fotos zu Dir gelangen? Als Hardcopy oder in Form von Attachment/Email?

4. Muss der Antrag gefaxt/mit der Post verschickt werden? Kann ich den nicht auch ausdrucken, unterschreiben, scannen und Dir per Email schicken?

Gruß,
Marcel.

Hallo Marcel,

gern beantworte ich deine Frage wie folgt:

Zu 1:
Dabei handelt es sich natürlich nur um einen Scahdenfall, so das die SB auch nur einmal fällig wird.

zu 2.:
Nach dem neuen VVG sind wir als Makler dazu verpflichtet jedem Kunden, der auch nur eine Versicherung bei uns abschließt vollumfänglich in allen anderen
Versicherungsfragen ebenfalls zu beraten. Keiner wills, aber wir haben die Pflicht :mad: Daher müssen wir jedem Kunden diese 3 Möglichkeiten geben, damit er frei wählen kann ob er weiter beraten werden will oder nicht. Die Haftung für die abgeschlossene Versicherung schränkt das natürlich nicht ein,
sondern nur unsere Haftung wenn du bei uns eine Fotoversicherung abschließt, 3 Monte später einen Leitungswasserschaden hast und dein Haus von uns bezahlt haben möchtest da wir dich nicht beraten haben das man auch einen Leitungswasserversicherung abschließen kann. Hört sich verückt an, theoretisch ist das aber möglich :ugly:

zu 3.:
Die Bilder kannst du uns im JPG-Format als Mailanhang zur Verfügung stellen.

zu 4.:
Das kannst du auch machen.

Gruß
Sven
 
Hat den jemand schon Schadensfälle gehabt und kann was über die Abwicklung dieser sagen? Sorry, wenn die Frage schon gestellt wurde.
 
Ich darf mich einfach mal selbst zitieren. Wäre gut, wenn man wenigstens noch die letzten drei Seiten von so nem Thread lesen würde. So würd alles immer nur doppelt und dreifach beantwortet, und der Thread wird immer länger.

Tut mir leid, in diesem Punkt muss ich dir wiedersprechen. Ich habe mir gerade das ganze Thema von Post 1 bis 376 durchgelesen, bisher gibt es nur Erfahrungen von anderen Versicherungen. Über Versicherungen die über dich als Makler abgeschlossen wurden berichten zwar mehrere User positiv, allerdings existiert bis zum jetzigen Zeitpunkt kein Bericht darüber, wie ein konkreter Schadensfall abgewickelt wurde.

Ich lasse mich aber gerne des besseren belehren, falls irgendjemand hier ein Zitat zur Hand hat.

[...]

Liebe Grüße, Weishaupt
 
Ich hätte auch einige Fragen zu der Versicherung,und zwar:

Im Juni dieses Jahres bin ich in England und natürlich möchte ich meine Kamera mitnehmen.Doch gerade in Großstädten wie London habe ich Angst vor dem Diebstahl meiner Fotoausrüstung.Deckt die angebotene Versicherung Diebstahl auch im Ausland?
Was würde mich die Versicherung meiner Ausrüstung( Wert ca. 1500€) kosten?
Lg Jart
 
Ich hätte auch einige Fragen zu der Versicherung,und zwar:

Im Juni dieses Jahres bin ich in England und natürlich möchte ich meine Kamera mitnehmen.Doch gerade in Großstädten wie London habe ich Angst vor dem Diebstahl meiner Fotoausrüstung.Deckt die angebotene Versicherung Diebstahl auch im Ausland?
Was würde mich die Versicherung meiner Ausrüstung( Wert ca. 1500€) kosten?
Lg Jart

Die Versicherung gilt Weltweit. Bei 1.500 EUR Versicherungssumme gilt für dich
noch die Mindestprämie von 50 EUR + 9,50 EUR Versicherungssteuer,
also insgesamt 59,50 EUR.

Gruß
Sven
 
da auch Fotografen nicht zu 100% über jeden Zweifel erhaben sind :D ;), sollte man seine Ausrüstung nicht unbewacht irgendwo stehen lassen, da beruft sich der Versicherer zurecht auf grobe Fahrlässigkeit und bezahlt nur einen Teil oder gar nicht.
was ist, wenn ich die Dam auf Anweisung des Veranstalters nach meinen 3 genehmigten Liedern an der Garderobe abgeben muss? Ins-Auto-bringen waere ja versichert, aber da ist das Risiko ja noch hoeher als an der Garderobe, denke ich...

p.
 
Wie schauts aus, wenn man sich ein neuen Body/Linsen dazu kauft ? Brauch man dann eine neue Versicherung oder wie wird das geregelt ?

Nehmen wir mal an, dass mir die komplette Ausrüstung gestohlen wird. (keine Zeugen, Überwachungskameras etc..) Muss ich dann zur Polizei gehen und das melden ? Das wäre besonders in Ländern problematisch, wo nicht jeder deutsch/englisch kann. Tief in Russland oder generell in Osteuropa. Wird bei einem solchen Diebstahl die komplette Ausrüstung von der Versicherung zurückerstattet ?
 
was ist, wenn ich die Dam auf Anweisung des Veranstalters nach meinen 3 genehmigten Liedern an der Garderobe abgeben muss? Ins-Auto-bringen waere ja versichert, aber da ist das Risiko ja noch hoeher als an der Garderobe, denke ich...

p.

Das Thema haben wir schon mal gründlich durchgekaut, irgendwo in der Mitte dieses Treads. Am besten stellst du die Ausrüstung ins Auto, wenn du es an der Gadrobe abgibst haftet deren Betreiber, du solltest abr die Versicherungssummen
dafür schecken und ob es diesbezügliche Ausschlüsse in den Geschäftsbedingungen des Gadrobenbetreibers gibt.

Wie schauts aus, wenn man sich ein neuen Body/Linsen dazu kauft ? Brauch man dann eine neue Versicherung oder wie wird das geregelt ?

Nehmen wir mal an, dass mir die komplette Ausrüstung gestohlen wird. (keine Zeugen, Überwachungskameras etc..) Muss ich dann zur Polizei gehen und das melden ? Das wäre besonders in Ländern problematisch, wo nicht jeder deutsch/englisch kann. Tief in Russland oder generell in Osteuropa. Wird bei einem solchen Diebstahl die komplette Ausrüstung von der Versicherung zurückerstattet ?

Du kannst jederzeit neue Gegenstände zur Versicherung anmelden oder verkaufte abmelden. Bei Einbruch/Diebstahl ist eine polzeiliche Meldung
zwingend erforderlich !!!

Gruß
Sven
 
Kurze Frage, wurde evtl. schon beantwortet. Es heisst ja, versicherbar ist jegliches optisches Zubehör. Ein Fotorucksack ist somit also nicht versicherbar? Oder doch? Gegebenenfalls kann dieser ja auch gestohlen werden ;)
 
Klar nen Rucksack kannst du auch versichern, obs Sinnvoll ist, ist ne andere Frage, beim runterfallen wird wird er zumindest nicht kaputt gehen :D

Gruß
Sven
 
Ein paar Fragen hab ich auch noch, hab die Antwort bisher zumindest hier nicht finden können:

Ich fotografiere fast ausschließlich bei Konzerten oder Musikfestivals. Für folgende Fälle würde mich interessieren, ob Versicherungsschutz besteht:

1) beim Objektivwechsel fällt mir die Kamera oder ein Objektiv runter
-> QUASI SCHON BEANTWORTET

2) bei Festivals ist es "üblich", dass die Ausrüstung im Fotograben am Rand abgelegt wird und man sich mit Kamera im Graben selbst bewegt und nur zum Objektivwechsel zur Tasche zurück geht. Was ist, wenn jemand anderes die Kameratasche samt Inhalt (versehentlich?) mitnimmt oder dagegentritt? Das ganze ist jeweils auf 3 Lieder beschränkt, also ein überschaubarer Zeitraum.

3) Bei Konzerten ohne Foto- bzw. Sicherheitsgraben stelle ich die Tasche in meiner Nähe (z.B. zwischen den Beinen) auf bzw hänge mir den Rucksack um, was passiert dann, wenn jemand anderes dagegen tritt und die Gegenstände kaputt gehen? Ich spreche jetzt nicht von Situationen wo vor der Bühne extrem gepogt wird, sondern von "normalem Tanzen und Hüpfen" der anderen. Wenn es "zu extrem" wird, bring ich meine Ausrüstung eh in Sicherheit ;)

Danke im voraus ...
Micha
Hallo papagei, kannst du zu den Fragen 2 und 3 bitte noch Stellung nehmen? Wäre nett ... :)

LG Micha
 
Klar nen Rucksack kannst du auch versichern, obs Sinnvoll ist, ist ne andere Frage, beim runterfallen wird wird er zumindest nicht kaputt gehen :D

Gruß
Sven
Als Mindestbeitrag gelten ja die 50€, die ich genau bei 2.5% (100€ SB) und 2000€ zahlen müsste. Von daher ist es für mich ja vorteilhaft, bis 2000€Versicherungswert zu gehen ;)
 
Hallo papagei, kannst du zu den Fragen 2 und 3 bitte noch Stellung nehmen? Wäre nett ... :)

LG Micha

zu2:
Du oder eine Vertrauensperson muß die Tasche schon unter Kontrolle haben.

zu 3:
Wenn ein Dritter deine versicherten Sachen beschädigt zahlt der Versicherer,
wird aber den Dritten Regress nehmen.

Als Mindestbeitrag gelten ja die 50€, die ich genau bei 2.5% (100€ SB) und 2000€ zahlen müsste. Von daher ist es für mich ja vorteilhaft, bis 2000€Versicherungswert zu gehen ;)

Dann ist es natürlich Sinnvoll den Rucksack mit einzuschließen !!

Gruß
Sven
 
Das Thema haben wir schon mal gründlich durchgekaut, irgendwo in der Mitte dieses Treads. Am besten stellst du die Ausrüstung ins Auto, wenn du es an der Gadrobe abgibst haftet deren Betreiber, du solltest abr die Versicherungssummen
dafür schecken und ob es diesbezügliche Ausschlüsse in den Geschäftsbedingungen des Gadrobenbetreibers gibt.
kannst Du mir bitte einen Suchbegriff dafuer sagen? Garderobe, Konzert, Veranstaltung - alles brachte nicht den Treffer den ich suche...

Und wenn die Versicheurng des Garderobenbetreibers nicht ausreicht, traete dann Deine ein?

Apropos eintreten wenn nicht ausreichend - sind Mietgeraete auch versichert? Und kann ich mich gegen die dort anfallende SB auch versichern?

p.
 
ich hätte eine Frage zu 2.1

Welche Gefahren sind versichert?

Unfall des Transportmittels

gilt das für alle Transportmittel? z B. Motorrad, Kamera im Tankrucksack oder Seitenkoffer, Unfall, Kamera defekt

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
kannst Du mir bitte einen Suchbegriff dafuer sagen? Garderobe, Konzert, Veranstaltung - alles brachte nicht den Treffer den ich suche...

Und wenn die Versicheurng des Garderobenbetreibers nicht ausreicht, traete dann Deine ein?

Apropos eintreten wenn nicht ausreichend - sind Mietgeraete auch versichert? Und kann ich mich gegen die dort anfallende SB auch versichern?

p.

Suchbegriff kann ich dir auch nicht, sagen aber irgendwo in den Tiefen des Treads steckt das Thema schon mal.

Bei der Gadrobe kommt es drauf an ob diese bewacht wird oder ob die Sachen nur verwahrt werden. Wie gesagt sicherer ist die Ausrüstung im Auto oder in einem Schließfach verwahrt.

Mietgeräte können über die Mitgeräteklausel bis zu einem Wert von 5.000 EUr
eingeschlossen werden.

ich hätte eine Frage zu 2.1



gilt das für alle Transportmittel? z B. Motorrad, Kamera im Tankrucksack oder Seitenkoffer, Unfall, Kamera defekt

mfg

Ja, da ist die Ausrüstung bei einem Unfall auch versichert.

Gruß
Sven
 
An Papagei:

Camping irgendwo auf einem Stellplatz (nicht offizieller Campingplatz), sprich in einem Wohnmobil nach 22.oo Uhr.
Aber nicht unbeaufsichtigt -- ich bin drin und schlafe.
a) Aufbruch und Diebstahl der Ausrüstung ohne das mir gegenüber Gewalt gebraucht wird (ich merk nix, weil ich tief und fest schlafe)

b) mit Gewalt mir gegenüber, sei es durch Schläge oder Narkosegas


Ausrüstung versichert zum vollen Wert ???

Danke für die Antwort

-.-Dieter-.-
 
An Papagei:

Camping irgendwo auf einem Stellplatz (nicht offizieller Campingplatz), sprich in einem Wohnmobil nach 22.oo Uhr.
Aber nicht unbeaufsichtigt -- ich bin drin und schlafe.
a) Aufbruch und Diebstahl der Ausrüstung ohne das mir gegenüber Gewalt gebraucht wird (ich merk nix, weil ich tief und fest schlafe)

b) mit Gewalt mir gegenüber, sei es durch Schläge oder Narkosegas


Ausrüstung versichert zum vollen Wert ???

Danke für die Antwort

-.-Dieter-.-

Halllo Dieter,

egal wie Du hinterher aussiehst, mit oder ohne Beule, solange du im Wohnmobil schläfst gilt dieses als bewacht, Du hättest also
Versicherungsschutz.

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir brauchen nunmal eine neutrale Grundlage zur Ermittlung der Zeitwerte, leider gibt es in Deutschland keine andere Möglichkeit wie die, zweifellos nicht Fehlerlose FOMAG-Liste.

Gruß
Sven

Hallo Sven,

also - wenn ich Dich beim Wort nehme, kann es passieren dass nach 4 Jahren der Wert meiner versicherten Sachen auch unter 50% fallen kann- je nach dem wie weit die FOMAG-Liste vom wirklichen Zeitwert abweicht?

Meinst Du nicht auch dass die Tatsache, dass solch eine wichtige Berechnungsgrundlage wie die FOMAG-Liste nicht peinlichst genau angepasst wird, milde ausgedrückt als Schlampig zu bezeichnen ist, oder denkst Du- dass da System dahinter steckt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
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