• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb August 2025.
    Thema: "Kurven"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum August-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Affen haben kein Urheberrecht an ihren Fotos - wahrscheinlich

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Erstens war das ein Makake (kein Schimpanse o.ä.), zweitens spielt das (da wir wie gesagt nun schon beim deutschen Recht sind) nur eine Nebenrolle, da ein Tier grundsätzlich nicht Urheber im Sinne des Gesetzes sein kann.

Klar. In dem verlinkten Text war darauf bezug genommen worden, dass der Makake nicht weiß, was er da tut. ich dachte, das wäre eine Affenart.
 
Klar. In dem verlinkten Text war darauf bezug genommen worden, dass der Makake nicht weiß, was er da tut. ich dachte, das wäre eine Affenart.

Das ist eine Affenart. ;)
Zwischen Menschenaffen (Gorilla, Schimpanse, Orang-Utan) und anderen gibt es den ein oder anderen Unterschied.
 
Was ist denn das Fazit der Diskussion?

Wenn ein Bild zufällig entsteht, weil der Hund den Auslöser ableckt oder die die Katze beim Spielen zufällig mit der Pfote drauf haut oder die Kamera sonstwie versehentlich ausgelöst wird, und dabei ein geniales Bild entsteht, hat der Besitzer der Kamera außerhalb von Deutschland kein Recht an diesem Bild und jeder darf es einfach verwenden?

Bei einigen "genialen" Bildern kann man ja auch nicht ohne weiteres nachweisen, dass diese mit großer Planung und in vollem Bewusstsein der genialen Wirkung erstellt wurden.

Natürlich ist das eine Sommerlochdiskussion, hat aber für Leute, die ihre Bilder verkaufen wollen, schon etwas Beängstigendes, wenn sie tolle Bilder anbieten, die zufällig entstanden sind.

LG
Frederica
 
1. Was im Ausland passiert sollte man nicht immer mit der rechtlichen Situation in Deutschland in Verbindung bringen.

Ach, ein bißchen rumfantasieren ist im Foto-Talk erlaubt...

2. Wenn man Fotos im Internet veröffentlicht sollte man vorher darüber nachdenken was man über dessen Entstehung so alles preisgibt.

In diesem Fall ist das Foto ohne die Entstehungsgeschichte nicht viel wert. Wenn die Verbreitung per Internet nicht kontrolliert und verwertet werden kann, bleibt nur die möglichst gut dotierte Erstveröffentlichung in anderen Medien. Wobei ich mir ohnehin mal habe sagen lassen, daß Tierfotografie nicht der sicherste Weg zum Reichtum sei...
 
2. Wenn man Fotos im Internet veröffentlicht sollte man vorher darüber nachdenken was man über dessen Entstehung so alles preisgibt.

Richtig. Aber ohne die Story, dass ein Affe das Foto gemacht hat, wäre das Foto und damit der Fotograf niemals so breit publiziert worden. Letztlich bekommt er vermutlich jetzt bessere Honorare für die restlichen selbst gemachten Fotos von der selben Reise. Das Foto vom Affen hätte sich sicherlich gut verkauft, weil es - finde ich - exzellent ist. Es dürfte ja noch nicht endgültig entschieden sein, aber auch wenn er für das eine Foto nichts bekommt wird es letztlich große Vorteile für ihn bringen. Eben auch finanziell.
 
Nunja, warum paßt das schwer zusammen.

Bei einem National Geographic Fotografen, der mit einer Fotofalle einen seltenen Schneeleoparden o.ä. ablichtet behauptet auch niemand, der Urheber des Bildes sei der Schneeleopard oder "die Lichtschranke"...

Äh. Schreibe ich doch. Der Fotograf selber bewirbt das Bild damit, dass es der Affe gemacht hat, sagt also der sei der Urheber.

Und seine Kamera irgendwo liegen lassen ist eben keine Fotofalle. Sonst wäre ich nach einem Diebstahl Urheber aller danach damit gemachten Bilder. ;)
 
Dass die Schärfe bei so kleiner Schärfentiefe so gut passt, ist mir etwas zu viel Zufall, auch wenn es hunderte Fotos waren, die da gemacht wurden. Dass ein versierter Fotograf eine Kamera auf Augen-AF eingestellt hatte, halte ich für nicht sehr wahrscheinlich. Ich glaube die Geschichte also nicht ganz, (...)

Man könnte meinen, es wäre unmöglich, daß irgendein Fotograf ein nicht völlig vergeigtes Bild zeigt, ohne daß irgendwer gleich andeutet, da wäre dran gedreht worden.
 
Abzuwarten, ob er überhaupt eine Klage einreicht vor einem US-Gericht, und das dann die Urheberschaft eines Tieres im indonesischen Dschungel nach indonesischen Recht bestätigt oder ablehnt wäre zu einfach.

Lustiges Bild mit einer lustigen Entstehungsgeschichte. Thats it, so what?

Und genug kostenlose Aufmerksamkeit hat der Gute ja jetzt weltweit erfahren, und somit dürfte er mit der Klageandrohung genau das erreicht haben, was er vermutlich wollte....

Bekommt Wikipedia eine Provision, wenn er jetzt viel mehr Bilder verkauft?
Kann Wikipedia(US) einen Anteil an der Umsatzsteigerung einklagen?
:evil::angel:
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann Wikipedia(US) einen Anteil an der Umsatzsteigerung einklagen?
:evil::angel:
So weit kommt's noch :D

Können (schuldige) Straftäter einen Anteil anfordern, wenn das Opfer mit der Biografie später Geld verdient? Das ist absurd. Ich weiss, dass du es nicht so gemeint hast - aber irgend ein Held springt sicher darauf an.


Persönliche Meinung: Das Urheberrecht an dem Bild hat zwingend dem Fotografen zu gehören. Die Verwendung ohne Erlaubnis ist widerrechtlich.
 
Persönliche Meinung: Das Urheberrecht an dem Bild hat zwingend dem Fotografen zu gehören. Die Verwendung ohne Erlaubnis ist widerrechtlich.

Hier, in diesem Fall jetzt? Da gibts ja gar keinen Fotografen...

Wenn ich mir ne Kamera von dir ausleihe, hast du dann deiner Meinung nach auch das Urheberrecht an den Fotos?
 
Aber mal im Ernst, was wikipedia da abzieht wird spätestens dann vollkommen asozial, wenn die meinen, sie können per Abstimmung unter den Nutzer quasi selbst Recht sprechen:

"Wikimedia hatte Nutzern die Möglichkeit gegeben, über den Verbleib des Bildes in der öffentlichen Sammlung abzustimmen. Die Mehrheit war dafür, das Bild nicht zu löschen."*

Und Morgen ist dann eine Abstimmung der Nutzer in einem Pädophilenforum darüber was legal ist und was nicht?



Und noch ein spannender Punkt aus dem SZ-Artikel:

"Für Miriam Ballhausen, Rechtsanwältin für Urheberrecht, ist die Frage entscheidend, ob Slater das Bild selbst noch bearbeitet hat. Sei dies der Fall, habe Slater die Rechte an dem Bild."*



*http://www.sueddeutsche.de/digital/...d-fotograf-streiten-um-affen-selfie-1.2080820
 
Zuletzt bearbeitet:
Szenario nach deutschem Urheberrecht:

Bei diesem Blick ist es vielleicht ein wenig schwer zu akzeptieren - Tiere sind de facto eine Sache (BGB 90a geschenkt).

Daraus folgt:

- Das Tier selbst ist als Sache zu behandeln und kann daher nicht der Urheber sein.

- Der Besitzer oder Eigentümer des Tieres könnte einen Anteil der Erträge aus den Verwertungsrechten beanspruchen.

- Der hier auch vorgetragene Einwand, bei dem Foto würde es sich um Sachfrüchte handeln (wie etwa Milch, Eier, Fleisch), ist nicht zutreffend, da es sich wohl kaum um eine "bestimmungsgemäße Nutzung" des Affen handelt. :rolleyes::)

- Überhaupt ist es nicht relevant, ob es sich um Sachfrüchte oder um einen Gebrauchsvorteil handelt, da Wildtiere de jure herrenlos sind, also weder einen Eigentümer, noch einen Besitzer haben.

- Es spricht tatsächlich doch einiges dafür, dass der Fotograf der Urheber ist, da er zwei Sachen zusammengeführt hat, die letztlich zur Entstehung des Bildes geführt haben. Der Vergleich mit automatischen Auslösern ist hier gar nicht so abwegig, wie es vielleicht im ersten Moment erscheint.

Ergo:

Der Fotograf ist der Urheber, weil er zwei Sachen zusammen geführt hat, die wiederum zur Entstehung des Bildes geführt haben. Da ein Wildtier keinen Besitzer oder Eigentümer hat, der Rechte an dem durch die Nutzung der Sache "Affe" entstehenden Vorteile anmelden könnte, verfügt der Fotograf darüber hinaus auch über alle Verwertungsrechte.

Faktisch:

Der Fotograf dürfte sich einen Ast freuen, da er für eine nur annähernd so weit tragende Werbekampagne Unsummen hätte investieren müssen. :)

Greets
/bd/
 
Zuletzt bearbeitet:
..Hier ist jemand anderer Meinung.

Haha, zwei Juristen, drei Meinungen:-)

Bei einem Fotoautomat - wer hat sich mehr 'Gedanken' gemacht: der, der Licht, Linse, Film/Prozeß, Blende, Fokus, Verschlußzeit, Abstand, Farbe etc. bestimmt, oder der, der sich davorsetzt, Geld einwirft und, wenn's Lichtlein rot wird, besonders cool kuckt (und nicht einmal dann *genau* weiß, wann es klick macht)!?

Dass das technisch (wie auch bei Intervall, Fokusfalle, Fernauslöser etc.) entkoppelt ist, heißt nicht viel.

Aber auch wenn man den Fotografierten als Urheber ansähe, tja, ein Affe kann dies jedenfalls nicht sein. Dann doch wieder der Automat(enbetreiber)...


Falls der Affen-Fotograf das Phone parametrisiert hat, so dass auch beim simplen, zufälligen Auslösen bestimmte ISO-, Blenden-, Kontrast-, Schärfewerte (etc.) benutzt werden, hmm, wenn der Fotograf zusätzlich der Initiator des Shoots ist, hmm, wenn er die Bilder aus dem Phone dann zur Veröffentlichung bearbeitet hat, hmm, insgesamt reicht mir das dicke für eine Urheberschaft.

Dass das nur in D gilt und Sommerloch ist, hatte ich ja geschrieben.


C.
 
Der Fotograf dürfte sich einen Ast freuen, da er für eine nur annähernd so weit tragende Werbekampagne Unsummen hätte investieren müssen. :)

Schau mal hier rein:
http://www.dpreview.com/articles/30...t-with-mt-fuji-picture-and-quickly-regrets-it

Da beschreibt ein Fotograf, dass ein Bild, das im Internet losgelassen ist und bekannt wird, nicht notwendigerweise einen Werbeeffekt hat. Kein nachhaltiger Klickeffekt auf der eigenen Website, nur SPAM bei der EMailadresse, sogar der Umstand, dass die Leute ihm gar nicht glauben, dass dieses bekannte Foto *sein* Foto sei.
Hand aufs Herz: Kannst Du aus dem ff den Names des Affenfotografen nennen? Nein, siehst Du, kein Werbeeffekt...

C.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
WERBUNG
Zurück
Oben Unten