Gast_165699
Guest
Abgesehen davon dass es dann Debatten über die erwähnte ziemlich zerkratzte Mattscheibe geben wird, halte ich eine Wandlung bzw. Rücktritt ohne Nachfristsetzung für nicht möglich.Wenn die Kamera noch kein halbes Jahr alt ist, greift hier die Händlergewährleistung und du kannst Wandlung verlangen.
Das hier soll aber keine Rechtsberatung sein...
