AW: Adobe stinkt!
Nicht vergessen: Beim §202 geht es speziell um das "Ausspähen von Daten" und nichts anderes - Vergleiche mit Gartenzäunen hinken da gewaltig.
Du kannst nicht einfach die Gesetze beliebig mischen und Daten mit Eigentum vergleichen. Dann wäre es ja auch einfach, plötzlich das Töten von Schweinen im Schlachthaus (§4 Tierschutzgesetz) als mehrfachen Mord (§211 Strafgesetzbuch) zu ahnden.
Ich glaub du verstehst immer noch nicht, auf was ich raus will.
Es ist egal ob du das StGB, das Steuerrecht oder die SVO anschaust.
Es geht um den Wortlaut.
Und - um für dich bei den Daten zu bleiben - es langt nicht aus, die Zugangsrechte auf deine Festplatte zu beschränken, um einen Schutz im Sinne von "
gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert" gemäß §202 zu erhalten.
Es kommt hierbei auf das kleine aber überaus wichtige Wort
"besonders" an. Und das macht gleich einen ganz großen Unterschied (übrigens sollte man auf solche Worte auch in jeder Versicherungspolice gezielt suchen).
Wenn du nun ein Programm auf deine Festplatte installierst, dann gibst du diesem Programm die Zugangsrechte auf deine Festplatte.
Damit musst du noch weitere Sicherheitsmaßnahmen treffen, um eine
besondere Sicherung zu erhalten.
Wenn Adobe nun diese Sicherheitsmaßnahmen umgeht, dann greift erst der §202 StGB!!!
Und dabei sind Äpfel, Birnen, Autos und sonstige Gegenstände völlig egal und dienten nur der Veranschaulichung der Wortlaute.
Leider führte das nicht zum Ziel. Ich hoffe aber, dass diese Erklärung nun treffender war.
Grüße.