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Abschreibung von Kameras und Objektiven ?

rainer-wi

Themenersteller
Ich fotografiere als Hobby , dennoch habe ich Mal ne Frage
zur Abschreibung

Wenn man nebenberuflich fotografiert und tatsächlich
eine Gewinnerzielungsabsicht hat , kann man ja abschreiben bei der Steuer

Bei Kameras und Objektiven früher 7 Jahre , aber meist werden
wegen der digitalen Schnelllebigkeit 3 Jahre anerkannt

Habe 2 Fragen :

Wird die Umsatzsteuer im Jahr der Anschaffung voll erstattet
und der Nettobetrag über 3 Jahre abgeschrieben ?

Was ist bei Kauf und Verkauf innerhalb eines Steuerjahres ?

Beispiel Kauf Frühling 2011 zu 1000 Euro Brutto

Verkauf Dezember 2011 zu 800 Brutto

Wird dann statt Aufteilung in 3 Jahre der Anschaffungspreis in 2011
voll abgeschrieben und im Gegenzug der Verkaufspreis voll als Einnahme ?
 
Wird die Umsatzsteuer im Jahr der Anschaffung voll erstattet
und der Nettobetrag über 3 Jahre abgeschrieben ?

Was ist bei Kauf und Verkauf innerhalb eines Steuerjahres ?

Beispiel Kauf Frühling 2011 zu 1000 Euro Brutto

Verkauf Dezember 2011 zu 800 Brutto

Wird dann statt Aufteilung in 3 Jahre der Anschaffungspreis in 2011
voll abgeschrieben und im Gegenzug der Verkaufspreis voll als Einnahme ?

Meine Steuerkenntnisse sind nicht die frischesten, aber ich probiers mal.

USt hat mit ESt nix zu tun. Da wird die Vorsteuer sofort abgezogen und nicht aufgeteilt.
Der Nettobetrag wird (wenn er über einer gewissen Grenze liegt) auf die Laufzeit verteilt.

Bei Kauf innerhalb eines Jahres kann man aus Vereinfachungsgründen bei Kauf im ersten Halbjahr den ganzen und bei Kauf im zweiten Halbjahr den halben Betrag absetzen, der für 1 Kalenderjahr ermittelt wurde.
Also bei 3 Jahren ist das entweder 1/3 oder 1/6.

Bei Verkauf wird die Abschreibung bis zum Verkauf gerechnet. Ich glaube, es werden dabei ganze Monate gezählt, keine Tage. Da bin ich mir aber nicht sicher.
Den Verkaufserlös (netto) muss man dann natürlich wieder als Einnahme anrechnen.
Unterm Strich kommt es dann eigentlich auf das gleiche raus als würde man einfach den Restwert am Jahresanfang mit dem Verkauferlös verrechnen.

Wird ein Stück im selben Jahr gekauft und verkauft, hast du im Endeffekt auch die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis als Aufwand abzuziehen.

Wegen der USt solltest du mal genauer nachfragen. Je nach Jahresumsatz bist du vom Ausweis der USt befreit. Entsprechend darfst du dann selbstverständlich auch keine Vorsteuer abziehen.

Und dann gibt es da noch das Thema Liebhaberei, wenn du nicht nach einer gewissen Anfangszeit Gewinne erwirtschaftest. In dem Fall kannst du gar nix abschreiben.
Die Anrechnung von Verlusten aus der selbständigen Knipserei mit Einnahmen aus einem anderen Beruf ist soweit ich weiß, auch gewissen Einschränkungen unterworfen.
 
Okay danke :)

Wichtig scheint mir dann die Info, daß die Fotografensparte innerhalb eines Gewerbes dann als eigenes Profitcenter Gewinn erzielen muß und nicht dauerhaft Verlustbringer sein darf
 
Die Anrechnung von Verlusten aus der selbständigen Knipserei mit Einnahmen aus einem anderen Beruf ist soweit ich weiß, auch gewissen Einschränkungen unterworfen.

So weit ich weiß, hält sich das Finanzamt da über vorläufige Steuerbescheide Hintertürchen offen. D.h. wenn mit dem Geschäft nach ein paar Jahren nicht mal endlich Einnahmen erwirtschaftet werden, holen sie sich ihre Ansprüche zurück.
 
Ja genau .... die Verluste sind immer " unter Vorbehalt "
kenne das , ist aber bei allen Gewerbezweigen oder auch Immobilien so
siehe die Steuersparmodelle früher mit bösem erwachen für Viele wenn kein
Überschuß erzielt wurde
 
Nicht vergessen, auch Verkäufe sind da voll zu verUSten!


Ist das so :confused: Lt. aktuellen AfA-Tabellen steht bei immer noch 7 Jahre :(

Kann aber anders vereinbart werden, wenn entzsprechender Verschleiß nachgewiesen werden kann, z.B. bisherige Kameras etc. etc. Einfach mit dem FA vereinbaren, sind auskunftspflichtig.


abacus
 
Klar musst du den Verkauf auch mit angeben, ansonsten müsstest du sie ja weiter abschreiben(könnte dem FA auffallen), dann will das FA automatisch die USt sehen.

Die USt schreibst du also beim Kauf sofort ab (wird dann halt 1 Monat und 15 Tage später erst fällig) und beim Kauf musst du dann halt wieder zahlen (gleicher Zeitraum für die Verrechnung).

Zum Thema AfA für Kameras vor allem für Zeiträume unter 5 Jahren streiken die Finanzämter gerne mal, ist aber unterschiedlich.
 
Hallo,

kann mir jemand sagen über welchen Zeitraum ich ein einzelnes Objektiv abschreibe? Wert über 410,- €.
Es wurde unabhängig von einer Kamera gekauft, soll also nicht mit der als
Komplettpaket ebgesetzt werden.

vielen Dank
Peter
 
Dein Steuerberater kann Dir das sagen, wenn Du ihm all die Fragen die da noch offen sind beantwortest.
 
OK, alleine nutzbar ist es nicht....jedoch aber alleine veräußerbar.
Da ist einfach die Frage ob man es der Restlaufzeit der Kamera anpasst, oder ob es ein Ersatz war welches man sich anschafft weil ein anderes defekt war und es dann eigenständig abschreiben kann.

Ich finde nur kunterbuntes durcheinander im Internet, kann vielleicht jemand schildern wie er vorgegangen ist? Ihr kauft doch siche rnicht alle immer Kamera und Objektive gleichzeitig um die dann zusammen einer Poolabschreibung zuzuführen :)

vg
Peter


folgendes habe ich eben gefunden:
man unterscheidet zwischen selbständiger Nutzbarkeit und selbständiger Bewertbarkeit.

Die selbständige Nutzbarkeit ist im Wesentlichen Abgrenzungskriterium bei den Geringwertigen Wirtschaftsgütern (Anschaffungskosten bis 410 Euro).

Hingegen ist jedes Wirtschaftsgut, welches einer selbständigen Bewertung fähig ist, also einzeln veräußerbar ist, als eigenes Wirtschaftsgut abzuschreiben.
Als ist ein nachträglich erworbenes Objektiv separate gesondert abzuschreiben. Diese Objektiv ist ja auch mit evtl. weiteren Kameras kompatibel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Muss man zu jedem Objektiv eine Kamera kaufen?

Nein. Man kann ein Objektiv auch als Fernrohr benutzen, dann braucht man keine Kamera.

Spaß beiseite:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html

§ 6 Abs. 2 EStG
1 Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Absatz 1), oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 410 Euro nicht übersteigen.

2 Ein Wirtschaftsgut ist einer selbständigen Nutzung nicht fähig, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in den Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind. 3 Das gilt auch, wenn das Wirtschaftsgut aus dem betrieblichen Nutzungszusammenhang gelöst und in einen anderen betrieblichen Nutzungszusammenhang eingefügt werden kann.
...

Das bedeutet lediglich, daß man bspw. billiges DSLR-Zubehör oder Einzelbestandteile einer EDV-Anlage, wie Monitor oder Drucker nicht als GWG im Jahr der Anschaffung voll abschreiben kann.

Im Übrigen gilt § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG:

(1) Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Absatz 1 oder nach § 5 als Betriebsvermögen anzusetzen sind, gilt das Folgende:

1.
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b und ähnliche Abzüge, anzusetzen.
...

Von selbständiger Nutzbarkeit steht da nichts. Du wirst also im DSLR-Bereich in der Regel alles nach den üblichen Abschreibungsregeln behandeln (müssen). Eine Leistungsabschreibung wäre bei in Benutzung befindlichen Kameras (also solchen, bei denen die vom Hersteller avisierte Verschlußlebensdauer in einem sehr viel kürzerem Zeitraum als den sieben Jahren lt. AfA-Tabelle überschritten wird) eine Überlegung wert. Dazu müßtest Du die Auslösungen regelmäßig auslesen und das dokumentieren.

Die einzig denkbare Ausnahme wäre der Kauf einer alten Gebrauchtkamera mit Objektiv, wenn beides zusammen für weniger als 410 Euro angeschafft wurde, weil diese Kombination dann selbständig nutzbar ist (EOS 300D mit der damaligen Kitlinse bspw.)
 
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