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Abschreibung: 7 Jahre für eine DSLR

Nein, muss man es auf 5 Jahre abschreiben. (Sammelposten, s.o.)

Jedoch ist zu berücksichtigen, dass die Netto-Anschaffungskosten (d.h. ohne Vorsteuer) und nicht der Kaufpreis zu berücksichtigen sind.

Und genau: ab 150,01€ bis 1000,00€ netto!

Gruß

Henri

Kann stimmt schon den es besteht trotzalledem noch die Möglichkeit die Sachen ganz normal nach der Nutzungsdauer abzuschreiben, man ist nicht gezwungen auf 5 Jahre abzuschreiben, sondern kann in dem besagten FAll auch 7 Jahre abschreiben, linear muss im Pool abgeschrieben werden, hab ich aber schon in einem meiner vorherigen Posts geschrieben und unter 150€ oder bis 150€ kannst du 5 Jahre abschreiben oder direkt als Aufwand buchen und somit in 1 Jahr komplett abschreiben ;)

Das mit der Vorsteuer ist doch normal, da die ja für nen Unternehmer sowieso nur ein durchlaufender Posten ist.
 
Drei Jahre Abschreibung stellen für meinen Finanzbeamten kein Problem dar. Er sieht in der Digitalkamera technisch einen Scanner und geht somit von einer dreijährigen Nutzungsdauer aus. :)
 
Kann stimmt schon den es besteht trotzalledem noch die Möglichkeit die Sachen ganz normal nach der Nutzungsdauer abzuschreiben, man ist nicht gezwungen auf 5 Jahre abzuschreiben, sondern kann in dem besagten FAll auch 7 Jahre abschreiben, linear muss im Pool abgeschrieben werden, hab ich aber schon in einem meiner vorherigen Posts geschrieben und unter 150€ oder bis 150€ kannst du 5 Jahre abschreiben oder direkt als Aufwand buchen und somit in 1 Jahr komplett abschreiben ;)

Das mit der Vorsteuer ist doch normal, da die ja für nen Unternehmer sowieso nur ein durchlaufender Posten ist.

Moin zusammen,

dann will ich auch mal meinen Senf dazu geben: Kann ist definitv nicht richtig. In § 6 Abs. 2a S. 1 EStG-E steht geschrieben

(2a) 1Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, ist im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs ein Sammelposten zu bilden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1), oder der nach Absatz 1 Nr. 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro, aber nicht 1 000 Euro übersteigen. 2Der Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen. 3Scheidet ein Wirtschaftsgut im Sinne des Satzes 1 aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.

Folgender Satz

die einer selbständigen Nutzung fähig sind, (...)ist im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts(...)

enthält das kleine Wörtchen "ist" welches in diesem Zusammenhang dazu verdonnert einen Sammelposten zu bilden. Dieser kann dann linear über fünf Jahre abgeschrieben werden.

Gruß
summersoul
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Abschreibungsdauer für eine DSLR beträgt stolze 7 Jahre. Das ist ja Wahnsinn! Wie drückt ihr die Dauer etwas nach unten?

Indem ich meinem Finanzbeamten plausibel nachweise (Rechnung), dass ich spätestens nach 3 Jahren eine Kamera mit viel größeren Megapixeln brauche um wettbewerbsfähig zu bleiben? Grundsätzlich bist du gegenüber dem FA zum Nachweis einer abweichenden ND verpflichtet.
Bin nicht selbständig, ist also kein Tipp aus der Praxis. Ob das FA sich da anstellt würde mich aber echt mal interessieren :-)

GWG-Pool hat summersoul treffend beschrieben.

Gruß
rst
 
Nix für ungut, aber einige Vorschläge sind echt für die Tonne.
Der Finanzbeamte macht weder die Gesetze, noch ist es ihm erlaubt, wissentlich von ihnen abzuweichen!
Der Finanzbeamte hat aber auch einen Spielraum - nach beiden Seiten. Die o.g. Liste nennt für Computer 3 Jahre; mein Finanzamt setzt meist 5 Jahre an, und ich kann dann mit denen rumdiskutieren, ob das für jemanden, der aktuelle Rechnersysteme zu betreuen hat, praktikabel ist.

Meist einigen wir uns dann auf 3 oder 4 Jahre. Geht also. ;)
 
Der Finanzbeamte hat aber auch einen Spielraum - nach beiden Seiten. Die o.g. Liste nennt für Computer 3 Jahre; mein Finanzamt setzt meist 5 Jahre an, und ich kann dann mit denen rumdiskutieren, ob das für jemanden, der aktuelle Rechnersysteme zu betreuen hat, praktikabel ist.

Meist einigen wir uns dann auf 3 oder 4 Jahre. Geht also. ;)

Du weißt aber was eine Teilwertabschreibung ist?

Wenn's den Steuerpflichtigen glücklich macht, einen Erfolg erzielt zu haben, dann sei es mir Recht, denn in meinen internen Papieren findet sich dann eine Begründung, in die Normal-Afa & TW-Afa einfließen ... wie man das Kind letzendlich benennt, ist mir dabei völlig nebensächlich ... nur die Begründung für eine Verkürzung der Abschreibungsdauer im Vergleich zu den amtlichen Tabellen hat der Steuerpflichtige zu liefern.



Gruß


P.S. Die Festlegung der Normal-Afa enthält keine Spielräume ... TW-Afa heißt die "Zauberformel" oder eine andere Abschreibungsmethode (soweit im betreffenden Veranlagunszeitraum zulässig bis hin zur Anwendung von § 7g EStG) wählen.
 
Bei der Abschreibung geht es um den Wert und nicht um die Nutzungsdauer und eine DSLR -gerade im Profibereich- ist halt nach drei Jahren nicht nur noch einen Euro wert. Es macht also garkeinen Sinn, die Kamera nach drei Jahren abzuschreiben, weil bei einem evtl. Verkauf müsste der Mehrerlös (zum Buchwert) ja wieder versteuert werden. Aber ich geh mal davon aus, dass so ein Verkauf wohl eh in keiner Steuererklärung auftauchen würde.

Am Ende ist es ziemlich egal ob sieben oder drei Jahre, das spielt nur eine Rolle, wenn man vor hat zu be*******en. ;)
 
Bei der Abschreibung geht es um den Wert und nicht um die Nutzungsdauer und eine DSLR -gerade im Profibereich- ist halt nach drei Jahren nicht nur noch einen Euro wert. Es macht also garkeinen Sinn, die Kamera nach drei Jahren abzuschreiben, weil bei einem evtl. Verkauf müsste der Mehrerlös (zum Buchwert) ja wieder versteuert werden. Aber ich geh mal davon aus, dass so ein Verkauf wohl eh in keiner Steuererklärung auftauchen würde.

Am Ende ist es ziemlich egal ob sieben oder drei Jahre, das spielt nur eine Rolle, wenn man vor hat zu be*******en. ;)

Es kommt bei der Abschreibung nur auf die Nutzungsdauer an, das ergibt sich zwanglos aus dem Gesetz (oder auch in der Definition). Und natürlich macht es einen Unterschied, ob ich auf drei oder sieben Jahre abschreibe - einfach mal durchrechnen! Zuletzt geht es nicht darum, zu behumsen: im Gegenteil. Es geht darum, nicht behumst zu werden.

Richtig ist natürlich, dass bei einem Verkauf ein Gewinn anfällt, der auch versteuert werden muss. Das kann aber auch noch Jahre nach der buchhalterischen Abschreibung der Fall sein.
 
Ich hab' jetzt mal den finanziellen Vorteil ausgerechnet. Es geht ja nur darum, dass man seine bereits bezahlte Steuer etwas früher zurückerhält und darauf bekommt man Zinsen (wenn man es auf die Bank legt).

Beispiel Canon EOS 5D MK2 für 2499,-

Angenommen wir bekommen einen Traumzins von 7% und verkaufen die Kamera nach sieben Jahren, dann hätten wir einen finanz. Vorteil von 60,- Euro brutto gegenüber der siebenjährigen Abschreibung.

Bei einem Verkauf nach drei Jahren wäre der Vorteil gerade noch 32,- Euro brutto.

Bei einem realen Zinssatz von 2% hätten wir noch einen Vorteil von ca. 23,- Euro brutto auf sieben Jahre und 10 Euro brutto bei drei Jahren.

Alles nicht so wild.
 
Beispiel Canon EOS 5D MK2 für 2499,-

Angenommen wir bekommen einen Traumzins von 7% und verkaufen die Kamera nach sieben Jahren, dann hätten wir einen finanz. Vorteil von 60,- Euro brutto gegenüber der siebenjährigen Abschreibung.

Bei einem Verkauf nach drei Jahren wäre der Vorteil gerade noch 32,- Euro brutto.

Bei einem realen Zinssatz von 2% hätten wir noch einen Vorteil von ca. 23,- Euro brutto auf sieben Jahre und 10 Euro brutto bei drei Jahren.

Alles nicht so wild.

Woher willst den du wissen wie hoch die Steuerersparnis bei der Abschreibung ist ???

Du weist doch nur um welchen Betrag das zu Versteuernde Einkommen gemindert wird , nicht aber wie hoch es ist . Also kannst du auch ga nicht wissen wieviel % Einkommenssteuer auf diesen Betrag zu entrichten gewesen währen. Denn der Prozentsatz steigt mit dem einkommen.

Berücksichtigt man diesen Fakrtor stellt man fest das ein längerer Abschreibungszeitraum durchaus Vorteile haben kann da bei Konstantem oder Steigendem Einkommen die Steuerersparnis größer ist, ich mus mich blos gedulden bis ich das Geld hab.

Extrembeispiel währe die Existenzgründung ,noch kaum Kunden und Aufträge also auch kaum einnahmen die ich durch Abschreibung mindern könnte dafür aber jede Menge Ausgaben die Abschreibungen verursachen.
Da bin ich Froh wenn ich mir soviel Abschreibung wie möglich für Spätere Jahre "Aufsparen" kann , in denen Ich dann hoffentlich ordentlich Einnahmen aber kaum Ausgaben haben werde.

mfg christian
 
Ich hab' jetzt mal den finanziellen Vorteil ausgerechnet. Es geht ja nur darum, dass man seine bereits bezahlte Steuer etwas früher zurückerhält und darauf bekommt man Zinsen (wenn man es auf die Bank legt).

Eben! Es geht darum, den Cash-Flow zu optimeren. Und hier gilt die alte BWLer Grundregel, "Liquidität vor Rentabilität". Wenn mir zwischendrin das Geld ausgeht ist es Wurscht, dass ich vielleicht in sieben Jahren ja keinen Verlust gemacht hätte.
 
Eben! Es geht darum, den Cash-Flow zu optimeren. Und hier gilt die alte BWLer Grundregel, "Liquidität vor Rentabilität". Wenn mir zwischendrin das Geld ausgeht ist es Wurscht, dass ich vielleicht in sieben Jahren ja keinen Verlust gemacht hätte.

Jepp, das stimmt. Geld möchte man immer haben und das am besten sofort.
 
ich hab bei meinem Finanzamt angerufen.
Erklärung folgendermaßen:

7 Jahre Abschreibung heißt für mich: ich werde bald 5-6 Kameras in diesem Pool haben, die real gar nicht mehr in meinem Besitz sein werden.
Ich kaufe mir zwar nicht jährlich eine neue Cam, aber alle 2-3 Jahre wird eine der Beiden auf jeden Fall ausgetauscht.
Das Gespräch ging noch bissl weiter und danach, in Absprache, konnte ich es auf 3 Jahre reduzieren. 2 Jahre hätten mir auch gut gefallen, aber 3 sind deutlich besser als 7.

Also, einfach mal beim zuständigen F-Amt anrufen. :top:

Edith schreibt: Creinhardt hat mit seinem ersten Beitrag Argumente herangeführt, die u.a. bei meinem Finanzamt (von DEREN Seite) auch gefallen sind und damit die 3 Jahre begründeten)
(ich hab das vor 2 Monaten für mich klären können)
 
Zuletzt bearbeitet:
ich hab bei meinem Finanzamt angerufen.
Erklärung folgendermaßen:

7 Jahre Abschreibung heißt für mich: ich werde bald 5-6 Kameras in diesem Pool haben, die real gar nicht mehr in meinem Besitz sein werden.

Autsch...
der Pool wird pro Jahr gebildet - spricht es gibt einen Sammelposten 2008, einen Sammelposten 2009, ... Jeder Posten für sich wird auf 5 Jahre abgeschrieben.
Beispiel:
2008 kaufst du eine Kamera für 800,00 Euro netto, ein Multifunktionsgerät für 400,00 Euro netto und einen Laptop für 900,00 Euro netto. Sammelposten für 2008 beläuft sich auf 2.100,00 Euro, Abschreibung 1/5 davon = 420,00 Euro gewinnmindernd.
2009 kaufst du dir erneut eine Kamera - jetzt hast du entweder 2 Stück im Einsatz oder die Kamera von 2008 wurde 1) verkauft , 2) ins Privatvermögen übernommen oder 3) auf den Müll geworfen. In jedem der 3 Fälle fliegt sie aus dem 2008er Sammelposten raus.
Bekommst du 2010 eine Betriebsprüfung ins Haus und die sehen im 2009er Abschluss 2 Kameras, dann müsstest du dem Prüfer 2 Kameras zeigen können. Kannst du das nicht, muss der Prüfer davon ausgehen, dass du die Kamera von 2008 in dein Privatvermögen übernommen hast - diese Privatentnahme wird dir dann zugerechnet - umsatzsteuerpflichtig (wenn du USt-pflichtig bist).
Also Zu- und Abgänge sollten im Anlagevermögen schon berücksichtigt werden... 5-6 Kameras "im Pool", die tatsächlich gar nicht mehr da sind, werden schnell ganz empfindlich teuer.
Gleiches gilt, wenn du eine einzelne Kamera für >1.000 Euro netto auf 7 Jahre abschreibst - wenn sie kaputt ist, verkauft wird oder privat entnommen wird, wird sie ausgebucht - der Restbuchwert zum Zeitpunkt des "Rauswurfs" ist gewinnmindernd, der Verkaufs-/Entnahmewert gewinnerhöhend.

Für n gutes Foto sollte man zum Fotografen gehen...
für ne gute Steuererklärung zum Steuerberater... beide haben irgendwo ihre Daseinsberechtigung ;)
 
Für n gutes Foto sollte man zum Fotografen gehen...
für ne gute Steuererklärung zum Steuerberater... beide haben irgendwo ihre Daseinsberechtigung ;)

Grundsätzlich stimme Ich dem zu!

So ein paar Grundkenntnise über das was der Steuerberater da macht sind trotzdem wichtig!!!
Denn letztendlich bist du selbst für die Steuererklärung verantwortlich.

Ob man sich die Kenntnise allerdings hier im Forum aneignen kann da hab ich doch meine Zweifel.

mfg christian
 
Kameras schreibe ich leider nicht ab, aber sonstigen Eelektronik-Kram (PCs / Notebooks). Da deckt sich die reale Nutzungsdauer regelmäßig nicht mit der veranschlagten Abschreibungsdauer. Also ist das Gerät einfach nach 2 Jahren kaputt, wird ausgebucht, und ein aktuelles neues angeschafft.

Warum so kompliziert?

Reinald
 
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