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Abmahnung wg. Fotopublizierung

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ich sehe die Lage nicht ganz ausweglos, denn wenn die Polizei das Foto zur Fahndung publiziert hat, dann hat sie doch im Grunde eine Amtspflichtverletzung begangen.

Nein, die haben das Bild zum Zweck der Strafverfolgung auf richterlichen Beschluss hin beschlagnahmt und dürfen es völlig korrekt so verwenden.

Üblicherweise werden Leute neben dem Fahndungsziel unkenntlich
gemacht. Es kann natürlich einen Grund haben warum das hier nicht
geschehen ist (falls das so ist wie berichtet) und das ist dann
möglicherweise die Motivation für die juristische Aktion.
 
Zumutbar und angemessen ...

Zumutbar und angemessen ist die Aufforderung das beanstandete Foto
sofort, das ist unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Netz zu nehmen.

Die Setzung weiterer und in eine nicht erforderliche Zwangslage versetzender
Schritte rückt den Inhalt des Schreibens und die Absicht des Verfasser in ein
möglicherweise nicht vorteilhaftes Licht, das zu bewerten ist dann eine Sache
des Gerichtes, diese Vorgehensweise einer besonderen Würdigung zu unter-
ziehen und Sache der eigenen rechtsfreundlichen Vertretung dies entspre-
chend geltend zu machen.

Da nähere Randumstände nicht bekannt sind, kann es zu diesem Thema auch
nur mehr die Aussage geben, dass Forderungen zumutbar zu sein haben, da
diese anderenfalls den, an den diese gerichtet sind in eine nicht notwendige
Stresslage versetzen.

Ich denke, dass das Gericht gerade diesen Aspekt auch einer tiefergehenden
Würdigung unterziehen kann und nach Aufforderung auch muss und würde
daher mit einer gewissen Gelassenheit der Sache ins Auge blicken, wenn das
inkriminierte Foto kürzestfristig vom Netz genommen wurde.

Ist das nicht der Fall, würde ich an Stelle des einschreitenden Anwalts die
Sache vor Gericht in voller Breite zelebrieren und finalisieren, wenn keine
Bestätigung der Zustimmung der Abbildung und Veröffentlichung, sei es durch
Zeugen oder Abbildung von in der Hand der fotografierten Personen gehalte-
nen Geschäftskarte des Fotografen etc. nachgewiesen werden kann.


abacus
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, die haben das Bild zum Zweck der Strafverfolgung auf richterlichen Beschluss hin beschlagnahmt und dürfen es völlig korrekt so verwenden.

Ja sicher, aber der neue "Unwertgehalt" des Fotos, über den sich die potentielle Klägerin aufregt, ist doch erst durch die Maßnahme der Polizei entstanden. Warum sollte dann der Beklagte die Lasten tragen, die sich AUS DIESER Maßnahme ergeben?

Jeder muss normalerweise nur für das Risiko einstehen, was er durch seine Handlung geschaffen hat und was im Rahmen des normalen Lebensrisikos auftreten kann.

Eine derartige Fahndungsgeschichte liegt wohl außerhalb dessen, was ein durchschnittlicher und besonnener Fotograf hätte erahnen können bei Veröffentlichung des Fotos.
 
Eine interessante Diskussion, die es wenigstens an einem Punkt wert ist, vertieft zu werden:

Nehmen wir mal an, der Fredstarter wäre auf dem Weg von der Disko nach Hause von der Polizei als Zeuge vernommen worden und diese hätte ihm das Foto beschlagnahmt, was sie in dem Fall ohne weiteres darf. Nehmen wir weiter an, daß die publizierende Zeitung geizig ist so wie viele in diesem schönen Land und demzufolge Fotos von Wochenendereignissen quasi prinzipiell von Polizei und Feuerwehren bezieht. In dem Fall ist es wahrscheinlich, daß die Redaktion von der Polizei aufgefordert wurde, die Unbeteiligten unkenntlich zu machen und das verpennt hat oder darauf irgendwie keine Lust hatte. Die Vorgehensweise des Abmahnanwalts ist mir insofern unverständlich, als Zeitungsverlage zum einen in der Regel solventer sind als Fotografen. Denn man kann Gegenstandswerte festsetzen wie man will, wenn bei der beklagten Person nichts oder nicht genug zu holen ist, bleibt auch der obsiegende Kläger auf den Kosten sitzen. Und zum anderen kann der Fotograf, selbst wenn er ein Bild wissentlich liefert, nicht verhindern, daß die Redaktion es in einem für die abgebildeten Personen nachteiligem Kontext verwendet.

Hat die Zeitung dagegen das Bild tatsächlich von der Internetseite des Fotografen "bezogen", ohne ihn davon zu verständigen, so wäre er diesbezüglich Opfer und nicht Täter. Es wäre also nicht völlig abwegig, wenn sich der Fokus des Anwalts nicht nur auf die Abwehr der Klage, sondern auch auf die (mögliche) Verletzung der Urheberrechte des Fredstarters durch die Zeitung richten würde. Schon ob der verursachten Aufregung gäbe es keinen Grund, auf eine akzeptable Honorarzahlung zu verzichten
 
Jeder muss normalerweise nur für das Risiko einstehen, was er durch seine Handlung geschaffen hat und was im Rahmen des normalen Lebensrisikos auftreten kann.

Naja, dementsprechend steht mir auch Schadensersatz wegen meiner letzten Hausdurchsuchung zu? (Die natuerlich vollkommen unberechtigt war - as in: ich hab nix gemacht[tm])

Polizeiliche Masznahmen gehoeren nunmal mittlerweile(?) zum allgemeinen Lebensrisiko - so wurde mir das jedenfalls gesagt.
 
Naja, dementsprechend steht mir auch Schadensersatz wegen meiner letzten Hausdurchsuchung zu? (Die natuerlich vollkommen unberechtigt war - as in: ich hab nix gemacht[tm])

Polizeiliche Masznahmen gehoeren nunmal mittlerweile(?) zum allgemeinen Lebensrisiko - so wurde mir das jedenfalls gesagt.

Natürlich, wenn ein Schaden enstanden ist. Eine Polizei darf bei richterlicher Anordnung Wohnungen durchsuchen aber dort keinen Schaden anrichten. Reine Vermögensschäden zählen aber nicht dazu. Es muss schon eine Eigentumsverletzung o.ä. sein.
 
Natürlich, wenn ein Schaden enstanden ist. Eine Polizei darf bei richterlicher Anordnung Wohnungen durchsuchen aber dort keinen Schaden anrichten. Reine Vermögensschäden zählen aber nicht dazu. Es muss schon eine Eigentumsverletzung o.ä. sein.
Das heißt, wenn die mir eine Vase zerdeppern, darf ich den Schaden dann auch noch übernehmen? Ok, würde mich nicht wundern, wenn sich unsere Behörden hier ein Sonderrecht rausnehmen...
 
Das heißt, wenn die mir eine Vase zerdeppern, darf ich den Schaden dann auch noch übernehmen? Ok, würde mich nicht wundern, wenn sich unsere Behörden hier ein Sonderrecht rausnehmen...

Nein. Vermögensschäden sind Schäden, die dadurch entstehen, dass man durch polizeiliche Maßnahmen zum Beispiel eine wichtigen Termin verpasst und dabei Geld verliert.
 
Das heißt, wenn die mir eine Vase zerdeppern, darf ich den Schaden dann auch noch übernehmen? Ok, würde mich nicht wundern, wenn sich unsere Behörden hier ein Sonderrecht rausnehmen...

Typisch deutsch irgendwie. Nicht wissen, was Vermögensschäden sind, aber reflexartig auf den bösen Staat schimpfen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vermögensschaden

"Als echten/reinen Vermögensschaden bezeichnet man Situationen, bei denen weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, durch schuldhaftes Verhalten aber einem Dritten ein finanzieller Schaden zugefügt worden ist."

Wäre der Staat bei solchen Sachen Schadenersatz pflichtig, dann ist jedem Verdächtigen dem man den Computer beschlagnahmt dadurch ein Multimillionen-Aktiendeal durch die Lappen gegangen...
 
Nein. Vermögensschäden sind Schäden, die dadurch entstehen, dass man durch polizeiliche Maßnahmen zum Beispiel eine wichtigen Termin verpasst und dabei Geld verliert.
Danke für die Aufklärung!

Auch nicht besonders schön für einen Selbständigen.

@Sascha: "Typisch deutsch irgendwie. Nicht wissen, was Vermögensschäden sind, aber reflexartig auf den bösen Staat schimpfen."
Nein - typisch deutsch ist es, wenn man jedem einen reindrückt, der eine einfache Frage stellt mit einer Antwortsvermutung.
 
Ja sicher, aber der neue "Unwertgehalt" des Fotos, über den sich die potentielle Klägerin aufregt, ist doch erst durch die Maßnahme der Polizei entstanden. Warum sollte dann der Beklagte die Lasten tragen, die sich AUS DIESER Maßnahme ergeben?

Meiner Ansicht nach muss er das nicht.

Aber wir sind nicht in einem Rechtsstaat, sondern in einem Rechtsmittelstaat.
Und da muss man ggf seine Rechtsmittel selbst bezahlen.

Wer sich mangels finanziell satter Ausstattung Rechtsmittel nicht leisten
kann/will und für Prozesskostenhilfe/Rechtsberatungsgutschein zu viel
verdient, der hat eben in diesem Feudalstaat keine Chance darauf so eine
Auseinandersetzung zu gewinnen, selbst wenn er nach Faktenlage
im Recht wäre.

Der Beklagte trägt also nicht die Folgen seines Handelns (bzw nur
mittelbar als Ergebnis seines unternehmerischen Risikos) sondern die
Begleiterscheinungen unseres Rechtssystems.
 
Hallo Arne!

Wie steht´s zur Zeit? Ich glaube, es ist schon Dezember, bei dem Spekulatius, der hier verteilt wird.
Unstrittig ist ja, dass es immernoch in Deutschland ein großer Unterschied ist zwischen Recht haben und Recht bekommen.
Ich wünsche Dir einen echt kompetenten Anwalt und einen guten Ausgang für Deine Geschichte. Gerne würde ich lesen, wie die Geschichte ausgegangen ist.

Gruß, Stefan
 
Und da man als Partyfotograf per se nicht in dem Ruf steht, vor Reichtum zu strotzen, hielt der gegnerische Anwalt den Fredstarter für eine leichte Beute, der ihm mangels eigenem Rechtsbeistand auf einen einfachen Dreizeiler aus Textbausteinen hin einfach eine Honorarnote bezahlt (der tatsächlich Schuldige an der Ehrabschneidung seiner Mandantin, der Zeitungsverlag, steht ja eher in dem Ruf buchstäblicher Hartleibigkeit - da weiß man von vornherein, daß man für einen am Ende ggf. nur marginalen Anspruch einen Prozeß von ungewissem Ausgang anstrengen und sich die Kohle sauer erarbeiten muß).

Um obiges Posting und das von Visual Pursuit zusammenzufassen:
Den Letzten beissen die Hunde...

Meine Vermutung geht auch dahin, daß der Anwalt sich einfach das schwächste Glied in der Kette Polizei - Presse - Fotograf herausgesucht hat, und das ist nun mal leider der TO. Das Ganze wohl in der Hoffnung, hier einen schnellen Erfolg zu erzielen, bzw. überhaupt einen Erfolg zu erzielen. Bei der Zeitung wäre dies weit aufwendiger und unsicherer im Ausgang.

Lieber TO, auch ich drücke Dir die Daumen, daß sich die ganze Farce als Solche entpuppt und in Luft auflöst- :)
Und wie viele andere Vorposter bin auch ich an weiterer Berichterstattung interessiert. ;)
 
...
Meine Vermutung geht auch dahin, daß der Anwalt sich einfach das schwächste Glied in der Kette Polizei - Presse - Fotograf herausgesucht hat, und das ist nun mal leider der TO. ...

Das Problem besteht in der leider recht verbreiteten Neigung, bei kleinsten Problemen klein beizugeben. Daher haben solche Leute immer wieder mit Dreistigkeit Erfolg und verhalten sich entsprechend. Nun beim Fredstarter nicht, der ist Gott sei Dank zu einem Anwalt gegangen und hat sich nicht nur wie viele in den Fotoforen ausgeheult.

Beim Thema "Abmahnungen" ist mir immer wieder das Verfahren des Württembergischen Fußballverbandes gegen die Hartplatzhelden ein innerer Vorbeimarsch. Da hat der Verband auch schnell mal eine Abmahnung geschrieben, kraft seiner Wassersuppe geklagt als die Unterlassungserklärung nicht kam und konnte es dann nicht mehr verhindern, daß die Beklagten das Verfahren haben bis zum BGH laufen lassen. Im Hartplatzheldenblog war damals zu lesen, daß den Betreibern für diesen Spaß mehr als 60.000 Euro an Kosten im Feuer standen. Diese Rechnung ging aber zum Schluß an den WFV und ich bin mir ziemlich sicher, daß sie nicht aus der Tasche der Vorstände beglichen wurde, die diesen Streit vom Zaun gerissen haben.
 
Hallo Arne!

Wie steht´s zur Zeit? Ich glaube, es ist schon Dezember, bei dem Spekulatius, der hier verteilt wird.

Bisher nichts neues, der letzte Stand ist dass mein Anwalt eine Äußerung der Gegenseite erhalten hat mit Aufforderung einer schriftlichen Äußerung und Schuldbekenntnis innerhalb von 6 Stunden(!) abzugeben und man hoffe die sonst nötigen weiteren Schritte vermeiden zu können. Da mein Anwalt mir dieses Schriftstück jedoch erst am folgenden Tag per Post hat zukommen lassen, ist diese Frist natürlich verstrichen.

Seitdem nichts mehr gehört, entweder die Gegenseite ist eingeknickt oder braucht Zeit für die angedrohten weiteren Schritte, also "abwarten und Tee trinken". Ob das nun gut ist, kann ich nun noch nicht sagen...

Zudem habe ich Rücksprache mit diversen Pressevertretern halten können, die ich (proaktiv) zur Löschung aufgefordert habe und von allen gab es die Rückinfo dass dieses Foto über den Presseverteiler der Polizei publiziert wurde.

Auf nachfrage bei dieser will man mir eine schriftliche Äußerung + Kopie der Gerichtsbeschluß der dieses legitimierte zukommen lassen. Mehr kann (oder will) ich im Moment nicht sagen, um nicht alle Asse auszuspielen. ;-)

Aber ich halte euch auf dem laufenden....
 
Bisher nichts neues, der letzte Stand ist dass mein Anwalt eine Äußerung der Gegenseite erhalten hat mit Aufforderung einer schriftlichen Äußerung und Schuldbekenntnis innerhalb von 6 Stunden(!) abzugeben ...
Handelt es sich dabei etwa um besagtes Fax von vor 6 Tagen?
Seitdem nichts mehr gehört, entweder die Gegenseite ist eingeknickt oder braucht Zeit für die angedrohten weiteren Schritte, ....
Ich vermute ersteres. Das sieht ganz klar nach dem oft gelesenen "shoot first, ask later" aus. Erstmal alles raushauen, drohen, unmögliche Fristen setzen. Wenn die Gegenseite sich ob des massiven Drucks beugt, prima. Wenn nicht, Pech gehabt.
Auch ich wünsche Dir einen guten Ausgang aus der Geschichte und bin natürlich auch am weiteren Verlauf interessiert.
 
... und man hoffe die sonst nötigen weiteren Schritte vermeiden zu können.

Das ist ja immer das Beste:

Das Gesetz schreibt offenbar vor, dass man Schritte einleiten MUSS. Eigentlich liegt es ja im ureigensten Interesse des gegnerischen Anwalts die Sache auf sich beruhen zu lassen. Aber leider wird er vom Gesetz gezwungen, vor Gericht zu ziehen. Zu allem Überfluss wird er darüber hinaus vom Gesetz gezwungen, für diese Leistung auch noch Geld zu nehmen.

Das Leben meint es wirklich schlecht mit unseren Anwälten. :mad:
 
Ich mache hier mal zu. Was hier zu lesen ist, grenzt an nicht erlaubter Rechtsberatung.

Wenn es Neuigkeiten vom TO gibt, mag er sich an einen der zuständigen Moderatoren wenden, die dann gerne wieder öffnen.

In der Zwischenzeit werden wir etwas aufräumen und problematische Beiträge entfernen.

Danke für Euer Verständnis.
 
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