Ich glaube, wir sollten immer noch mal klar stellen, worum es überhaupt ging!
Ausgangspunkt war und ist:
Anwalt droht: zahlen Sie mir 107€ oder Sie müssen 2000€ zahlen, weil Sie als Firma kein vollständiges Impressum haben!
RICHTIG????
falsch!
1. Anwalt droht nicht, sondern Anwalt schreibt, dass das Gesetz vorsieht, dass jeder, der im Wettbewerb etwas falsch gemacht hat da nur dann wieder rauskommt, wenn er in einer Unterlassungserklärung sich bereiterklärt, eine Strafe zu zahlen, falls der Fehler erneut passiert. (
§ 12 Absatz 1 UWG). Das sieht das Gesetz so vor. Nun kann sich der Empfänger des Schreibens überlegen, ob er sich darauf einlässt (nochmal, es handelt sich um eine Strafe, die nur dann bezahlt werden muss, wenn das Gleiche WIEDER passiert) oder lieber auf die Klage wartet und sich vor Gericht mit dem Gegner streiten will.
2. Nimmt man die aussergerichtliche Lösung an, muss man die dadurch entstandenen Kosten tragen - das sind die 107 €. Wenn man vor Gericht verliert trägt man die Kosten des Gegners (sind dann höher), die Kosten des Anwalts und die Kosten des Gerichts - da kommt ganz locker das 20-fache zusammen
Keine Drohung, einfach nur das, was sich aus dem Gesetz ergibt...
Mit anderen Worten, BLÖDSINN! Helfen kann man sich nur, wenn man selbst zu einem Anwalt geht
und warum gibst du dann hier Tipps, wenn ihm doch nur nen Anwalt helfen kann? Tipps, die ALLE falsch waren, bis auf der, zum Anwalt zu gehen...
und dort darlegt, das man:
1. gar keine Firma ist
Kleine NAchhilfe: Firma ist der NAME eines Unternehmens. Wenn Du Müller heißt, wäre das quasi Deine Firma. Aber ist klar, was Du meinst. Du meinst, dass man darlegen soll, dass man kein Unternehmer ist. Darauf kommt es aber eben NICHT an! Gewerbe, Gewinn, Steuernummer, Anmeldung, IHK-Anmeldung etc etc ist alles VOLLKOMMEN irrelevant. Es kommt einzig und allein darauf an, ob man geschäftsmäßig handelt. Das tut JEDER, der für irgendeine Leistung eine PReisangabe ins NEtz stellt. Auch wenn du barmherziger Samariter wärst und Diamanten für 1 € über Deine Homepage verschenkst wärst Du geschäftsmäßig tätig.
2. keine Internetwerbung auf der Seite hat
Das hat mit dem Fall hier nichts zu tun. Werbung wäre ein Indiz für geschäftsmäßigkeit, aber nicht das Einzige. Preislisten und Auftragsdauer sind ein viel stärkeres Indiz
3. gar kein Impressum braucht
Das würde der Jurist eine einzelfallbezogene Folgerung nennen, mit der Du in die Rechtsberatung gleitest - weglassen sowas.
Erklären kann man das mit:
1. dem Hobby
2. wie blöde müsste man als Gewerblicher sein, oder als Firma, wenn man nur schreibt:
Max Mustermann
Villingen-Schwenningen
somit muss man sich als Firma nicht wundern, wenn man gar keine Aufträge bekommt!
Es gibt genug Unternehmen, die illegale Sachen anbieten und GERNE jeden Kunden nur einmal beliefern und ihre Anschrift NICHT angeben. Nur was bitte soll das Argument hier? Wie blöde muss eine Zeitung sein, die Geschichten druckt obwohl sie genau weiß, dass die erfunden sind und der über den geschrieben wird schon mit dem Anwalt gedroht hat. - Damit verdient deutschlands auflagenstärkste Zeitung ihr Geld. Hat null juristischen Inhalt so ein "Argument". Und ein Hobby ist kein juristischer Ausdruck, wird dem Richter vollkommen egal sein, ob ers macht, weil er gerne fotografiert, weil er die Models nach dem Shooting flachlegen will (sry @TO ist nicht persönlich gemeint, nicht übel nehmen!) oder weil er andere Beweggründe hat. So lange er Geld für nimmt handelt er geschäftsmäßig.
Ob nun die Inhalte so, von jedem Einzelen subjektiv oder objektiv ausgelgt werden (können) oder ob eine Finanznummer her muss, Steuern bezahlt werden müssen
ist alles irrrelevant, weil das gar nicht in der Abmahnung steht!
Und warum schreibst Du dann über Seiten hinweg über Steuern und Finanzamt? ;-)
Abmahen kann nur, der Betroffene selbst, steht über Abmahnungen geschrieben.
Nu werden wir aber philosohpisch... es steht geschrieben ;-). Bei Behauptungen solltest Du den Paragraphen mit angeben. Abmahnen können im Interesse der Wettbewerber auch die Wettbewerbszentrale und im Interesse eines Verbrauchers auch die Verbraucherzentrale - das sieht in Deutschland das Gesetz so vor.
§ 8 Abs. 2 Nr. 3 UWG
Anders würde sich also die Abmahnung verhalten, wenn ein Model eine Setcard bekomen hätte incl. Rechnung und eine Steuernummer gefehlt hat, oder die Rechnung nicht den Preisen die angeboten wurden (um das Hobby zu finanzieren)
GErade das ist NICHT abmahnfähig. Wenn ne falsche Rechnung gestellt wird kann man da NICHT abmahnen, weil es keine Frage des Wettbewerbs ist, sondern eine des individuellen REchtsverhältnisses. Also genau FALSCH
Hier hätte in der Abmahnung also auch stehen können, "Zahlen sie mir 107€ oder ich schlafe mit ihrer Frau!" entbehrt also auch jeder Grundlage!
Tjoa, Anwalt solltest Du nicht werden. Gibst mir Deine Adresse? für diesen durchgehend falschen Rat, den Du immer erteilst, sollte ich eigentlich DICH abmahnen...
Wie @Snow seinem Anwalt erklärt, das er keine Firma ist, nur seinem Hobby fröhnt, was er tatsächlich treibt und beruflich macht, kann uns also egal sein!
Festzuhalten ist:
Abmahnung ist nicht gleich Abmahnung!
Es gibt hier zwei Lager, die auf Seiten @Snows, die auf Seiten des klagenden e.V.
Wir können somit gespannt sein, was uns @Snow am Montag zu berichten hat!
Das hat mit Lager nichts zu tun. Kenne Snow nicht und die Wettbewerbs- und Verbraucherzentrale gehen mir schon oft genug beruflich auf den Geist. - Ich halte mich ans Gesetz und nicht an Sympathie