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Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale!

Die Wettbewerbszentrale ist ein e.V..

mfg, pgs

Dann ließ dir gefälligst mal die von mir zitiereten Urteile durch. Wenn du keine Ahnung hast, dann lass deine Kommentare.
Nur weil es ein Verein ist bedeutet das, daß sie nicht nicht steuerpflichtig sind (bezogen auf Ertrag- und Umsatzsteuer - und in dem Zusammenhang weiß ich durchaus, wovon ich schreibe). :mad:
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Impressum ist Pflicht.
Und selbst wenn Du nur eine Webseite über deine Haustiere machst!
Impressum immer!
....

--------------------------------------------------
Siehe Teledienstegesetz
§6 Allgemeine Informationspflichten

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste ....

Was du schreibst kann ich aus dem von dir genannten Paragraphen nicht ablesen.
Geschäftsmäßig und privat sind unterschiedliche Dinge. Auch (und vor allem) nach dem BGB.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur zur allgemeinen Vorsicht:
Wer hier auf einen konkreten Fall hin eine Rechtsberatung liefert und kein Anwalt ist, macht sich selber abmahnbar.
Aber das ist nur meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar.
Gruss Tom
....

Solche Kommentare sind der Grund, weshalb ich immer bei solchen Sachen schreibe: Ist nur meine Meinung ....

Erklär mir doch mal, wo hier im Rahmen einer Meinungsäußerung in einem Forum eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes entsteht ?

Oder unterhälst du dich nie mit Freunden/Bekannten über rechtliche Dinge ? :confused:
 
Über 100 Antworten in wenigen Stunden :eek:, das Thema scheint auf jedenfall interesse geweckt zu haben! Zumal es ja auch einige von uns betreffen könnte, somit vielleicht auch ganz hilfreich.


Gruß Snow
 
Und als Anwalt dürftest Du es auch nicht.

Also muss sich Snowdream wohl auf das hier verbreitete "Halbwissen" verlassen, selber im Internet suchen oder eine entsprechend fachkundige erson aufsuchen, welche ihm die ragen rechtsverbindlich beantworten kann.

Gruß Bernhard

Ist mittlerweile überholt (Rechtstand 1998 spricht natürlich von einer echten Aktualität ... :cool:)

Danke für die Klarstellung. Nur, daß ich meiner Zeit wohl gerade mal einen Monat hinterher bin. Die Änderun ist wohl erst am 01.07.2008 in Kraft getreten.
Du bist nicht durch die Gesetzesänderung sondern durch die Rechtsprechung der letzten fünf Jahre in zeitlichen Rückstand geraten ... :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Schreiben kamm von einer Anwältin die im Nahmen von der Wettbewerbszentrale arbeitet.

Hier mal aus dem Schreiben....






Sehr geeherter Herr xxx,

beschwerdehalber werden wir auf ihren Internet-Auftritt hingewiesen in welchem sie das Angebot ihres Unternehmens vorstellen.

Zu beanstanden ist dabei, dass die Anbieterkenzeichnung nur unzureichend erfolgt. Zur so genannten Impressumspflicht für geschäftsmäßige Angebote im Internet heißt es in § 5 Telemediengesetz (TMG) wie folgt:

1. ...

2. das Handelregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer.


Dies bedeutet das die korrekte Firma, so wie sie im Handelsregister eingetragen ist, zu nennen ist. Die bloße Angabe einer Geschäftsbezeichnung ohne gleichzeiteige Nennung des korrekten unternehmensträgers ist unzureichend.


....

Da ich mich nicht auf juristisches Glatteis begeben möchte hier nur meine reine Meinungsäußerung:

Die Juristin hat keine Ahnung, wovon sie schreibt. :cool:
Für kleine, gewerbliche Unternehmer gibt es keine juristisch normierte Rechtsgrundlage, weshalb sie sich sich in auch nur irgendein Register eintragen lassen müssen (das hat nichts mit einer Gewerbeanmeldung zu tun).
Ganz im Gegenteil. Gerade kleine Unternehmer sind von der Eintragungspflicht ausgenommen (§ 1 Abs. HGB).
 
Da ich mich nicht auf juristisches Glatteis begeben möchte hier nur meine reine Meinungsäußerung:

Die Juristin hat keine Ahnung, wovon sie schreibt. :cool:
Für kleine, gewerbliche Unternehmer gibt es keine juristisch normierte Rechtsgrundlage, weshalb sie sich sich in auch nur irgendein Register eintragen lassen müssen (das hat nichts mit einer Gewerbeanmeldung zu tun).
Ganz im Gegenteil. Gerade kleine Unternehmer sind von der Eintragungspflicht ausgenommen (§ 1 Abs. HGB).

Wie schon geschrieben - das ist die Aufzählung im Gesetz und bedeutet, dass derjenige, der betroffen ist, das angeben muss, was auf ihn zutrifft. Wenn nichts zutrifft muss man DAS auch nicht angeben. Das was in Nr 1 steht trifft aber nunmal auf jeden zu, sofern er geschäftsmäßig tätig ist.
(btw - das Rechtsberatungsgesetz gibbet nimmer...)

Ich machs nun aber auch wie Erdbeerhund - als gegen Windmühlen Laufender fühle ich mich nicht berufen. Wenn Leute hier auch nach mehreren Hinweisen immernoch nichtmal ansatzweise gelesen haben, dass gewerblich und geschäftsmäßig zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe sind und dass Steuerberater, Gewerbeamt, Staatsanwalt und Finanzamt mit der Frage nichts zu tun haben und vor allem: dass das Verlangen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung keine Nötigung ist, weil es ausdrücklich so im Gesetz steht, dann können sie gerne dumm sterben - wir leben in einem freien Land, es wird niemand gezwungen, zu lernen.

Eigentlich könnte ich mich ja mal als Laie in den nächsten Profi-Fotografenthread einklingen und steif und fest behaupten, dass neuste wissenschaftliche Untersuchungen ergeben haben, dass full size sensoren den Rücken des Fotografen schonen - hat ähnlich viel Sinn und Zusammenhang.
 
Ich glaube, wir sollten immer noch mal klar stellen, worum es überhaupt ging!
Ausgangspunkt war und ist:

Anwalt droht: zahlen Sie mir 107€ oder Sie müssen 2000€ zahlen, weil Sie als Firma kein vollständiges Impressum haben!

RICHTIG????

Mit anderen Worten, BLÖDSINN! Helfen kann man sich nur, wenn man selbst zu einem Anwalt geht und dort darlegt, das man:
1. gar keine Firma ist
2. keine Internetwerbung auf der Seite hat
3. gar kein Impressum braucht

Erklären kann man das mit:

1. dem Hobby
2. wie blöde müsste man als Gewerblicher sein, oder als Firma, wenn man nur schreibt:
Max Mustermann
Villingen-Schwenningen
somit muss man sich als Firma nicht wundern, wenn man gar keine Aufträge bekommt!

Ob nun die Inhalte so, von jedem Einzelen subjektiv oder objektiv ausgelgt werden (können) oder ob eine Finanznummer her muss, Steuern bezahlt werden müssen
ist alles irrrelevant, weil das gar nicht in der Abmahnung steht!

Abmahen kann nur, der Betroffene selbst, steht über Abmahnungen geschrieben.

Anders würde sich also die Abmahnung verhalten, wenn ein Model eine Setcard bekomen hätte incl. Rechnung und eine Steuernummer gefehlt hat, oder die Rechnung nicht den Preisen die angeboten wurden (um das Hobby zu finanzieren)

Hier hätte in der Abmahnung also auch stehen können, "Zahlen sie mir 107€ oder ich schlafe mit ihrer Frau!" entbehrt also auch jeder Grundlage!

Wie @Snow seinem Anwalt erklärt, das er keine Firma ist, nur seinem Hobby fröhnt, was er tatsächlich treibt und beruflich macht, kann uns also egal sein!

Festzuhalten ist:
Abmahnung ist nicht gleich Abmahnung!
Es gibt hier zwei Lager, die auf Seiten @Snows, die auf Seiten des klagenden e.V.

Wir können somit gespannt sein, was uns @Snow am Montag zu berichten hat!
 
Ich glaube, wir sollten immer noch mal klar stellen, worum es überhaupt ging!
Ausgangspunkt war und ist:

Anwalt droht: zahlen Sie mir 107€ oder Sie müssen 2000€ zahlen, weil Sie als Firma kein vollständiges Impressum haben!

RICHTIG????
falsch!
1. Anwalt droht nicht, sondern Anwalt schreibt, dass das Gesetz vorsieht, dass jeder, der im Wettbewerb etwas falsch gemacht hat da nur dann wieder rauskommt, wenn er in einer Unterlassungserklärung sich bereiterklärt, eine Strafe zu zahlen, falls der Fehler erneut passiert. (§ 12 Absatz 1 UWG). Das sieht das Gesetz so vor. Nun kann sich der Empfänger des Schreibens überlegen, ob er sich darauf einlässt (nochmal, es handelt sich um eine Strafe, die nur dann bezahlt werden muss, wenn das Gleiche WIEDER passiert) oder lieber auf die Klage wartet und sich vor Gericht mit dem Gegner streiten will.
2. Nimmt man die aussergerichtliche Lösung an, muss man die dadurch entstandenen Kosten tragen - das sind die 107 €. Wenn man vor Gericht verliert trägt man die Kosten des Gegners (sind dann höher), die Kosten des Anwalts und die Kosten des Gerichts - da kommt ganz locker das 20-fache zusammen

Keine Drohung, einfach nur das, was sich aus dem Gesetz ergibt...

Mit anderen Worten, BLÖDSINN! Helfen kann man sich nur, wenn man selbst zu einem Anwalt geht
und warum gibst du dann hier Tipps, wenn ihm doch nur nen Anwalt helfen kann? Tipps, die ALLE falsch waren, bis auf der, zum Anwalt zu gehen...

und dort darlegt, das man:
1. gar keine Firma ist
Kleine NAchhilfe: Firma ist der NAME eines Unternehmens. Wenn Du Müller heißt, wäre das quasi Deine Firma. Aber ist klar, was Du meinst. Du meinst, dass man darlegen soll, dass man kein Unternehmer ist. Darauf kommt es aber eben NICHT an! Gewerbe, Gewinn, Steuernummer, Anmeldung, IHK-Anmeldung etc etc ist alles VOLLKOMMEN irrelevant. Es kommt einzig und allein darauf an, ob man geschäftsmäßig handelt. Das tut JEDER, der für irgendeine Leistung eine PReisangabe ins NEtz stellt. Auch wenn du barmherziger Samariter wärst und Diamanten für 1 € über Deine Homepage verschenkst wärst Du geschäftsmäßig tätig.

2. keine Internetwerbung auf der Seite hat
Das hat mit dem Fall hier nichts zu tun. Werbung wäre ein Indiz für geschäftsmäßigkeit, aber nicht das Einzige. Preislisten und Auftragsdauer sind ein viel stärkeres Indiz

3. gar kein Impressum braucht
Das würde der Jurist eine einzelfallbezogene Folgerung nennen, mit der Du in die Rechtsberatung gleitest - weglassen sowas.

Erklären kann man das mit:

1. dem Hobby
2. wie blöde müsste man als Gewerblicher sein, oder als Firma, wenn man nur schreibt:
Max Mustermann
Villingen-Schwenningen
somit muss man sich als Firma nicht wundern, wenn man gar keine Aufträge bekommt!
Es gibt genug Unternehmen, die illegale Sachen anbieten und GERNE jeden Kunden nur einmal beliefern und ihre Anschrift NICHT angeben. Nur was bitte soll das Argument hier? Wie blöde muss eine Zeitung sein, die Geschichten druckt obwohl sie genau weiß, dass die erfunden sind und der über den geschrieben wird schon mit dem Anwalt gedroht hat. - Damit verdient deutschlands auflagenstärkste Zeitung ihr Geld. Hat null juristischen Inhalt so ein "Argument". Und ein Hobby ist kein juristischer Ausdruck, wird dem Richter vollkommen egal sein, ob ers macht, weil er gerne fotografiert, weil er die Models nach dem Shooting flachlegen will (sry @TO ist nicht persönlich gemeint, nicht übel nehmen!) oder weil er andere Beweggründe hat. So lange er Geld für nimmt handelt er geschäftsmäßig.

Ob nun die Inhalte so, von jedem Einzelen subjektiv oder objektiv ausgelgt werden (können) oder ob eine Finanznummer her muss, Steuern bezahlt werden müssen
ist alles irrrelevant, weil das gar nicht in der Abmahnung steht!
Und warum schreibst Du dann über Seiten hinweg über Steuern und Finanzamt? ;-)

Abmahen kann nur, der Betroffene selbst, steht über Abmahnungen geschrieben.
Nu werden wir aber philosohpisch... es steht geschrieben ;-). Bei Behauptungen solltest Du den Paragraphen mit angeben. Abmahnen können im Interesse der Wettbewerber auch die Wettbewerbszentrale und im Interesse eines Verbrauchers auch die Verbraucherzentrale - das sieht in Deutschland das Gesetz so vor. § 8 Abs. 2 Nr. 3 UWG

Anders würde sich also die Abmahnung verhalten, wenn ein Model eine Setcard bekomen hätte incl. Rechnung und eine Steuernummer gefehlt hat, oder die Rechnung nicht den Preisen die angeboten wurden (um das Hobby zu finanzieren)
GErade das ist NICHT abmahnfähig. Wenn ne falsche Rechnung gestellt wird kann man da NICHT abmahnen, weil es keine Frage des Wettbewerbs ist, sondern eine des individuellen REchtsverhältnisses. Also genau FALSCH

Hier hätte in der Abmahnung also auch stehen können, "Zahlen sie mir 107€ oder ich schlafe mit ihrer Frau!" entbehrt also auch jeder Grundlage!
Tjoa, Anwalt solltest Du nicht werden. Gibst mir Deine Adresse? für diesen durchgehend falschen Rat, den Du immer erteilst, sollte ich eigentlich DICH abmahnen...

Wie @Snow seinem Anwalt erklärt, das er keine Firma ist, nur seinem Hobby fröhnt, was er tatsächlich treibt und beruflich macht, kann uns also egal sein!

Festzuhalten ist:
Abmahnung ist nicht gleich Abmahnung!
Es gibt hier zwei Lager, die auf Seiten @Snows, die auf Seiten des klagenden e.V.

Wir können somit gespannt sein, was uns @Snow am Montag zu berichten hat!
Das hat mit Lager nichts zu tun. Kenne Snow nicht und die Wettbewerbs- und Verbraucherzentrale gehen mir schon oft genug beruflich auf den Geist. - Ich halte mich ans Gesetz und nicht an Sympathie
 
@TGW712
1. ich möchte gar kein Anwalt sein!
2. kann ich lesen, das du Anwalt bist
3. müsstest du dann @Snow auch erklären, das er die Unterlassung/Abmahnung nicht unterschreiben sollte, ohne sich juristischen Beistand geholt zu haben

Ja, ja, Juristen machen diesen Trick ja recht gern, in dem sie sage: unterschreib mal! dami thaben sie das Schuldeingeständnis und die 107€ sind fällig! (Das sind die Kosten der Anwältin, die notfalls als Titel über 30 Jhare einklagbar wären, juristisch richtig??)

Da aber @Snow nur sein Hobby finanzieren wollte und sicher der einzige ist, der tatsächlich beweisen kann, welche Aufträger er als: "erledigt" hat, welchem Beruf er nach geht und wie er seinen lebensunterhalt bestreitet, sollte er einen Anwalt befragen. Ihm zu unterstellen, er handelt in jedem Fall! gewerblich ist sicher zu bezweifeln und/oder Auslegungsache!

Unterschreibt er nicht gilt er vor Gericht als nicht einsichtig (oder wie man das juristisch nennen mag)

Trotzdem ist und bleibt es eine Auslegungssache, ob er gewerblich handelt oder gehandelt hat! Denn wieder sind wir bei der eigentlichen Tatsache, der Imressumspflicht!
 
Wow...:eek:

Jetzt lassen wir doch mal die ganze Juristerei bei Seite und kommen zum Punkt!

Wer heute eine Web-Seite veröffentlicht sollte immer eine Impressum führen.
Es gibt die Ausnahme der "rein privaten Seite ohne redaktionellen Inhalt".
Allerdings ist die Definition so schwammig, dass auch der weitaus größere Teil der "rein privaten Seiten" am Ende Impressumspflichtig sind.

Trifft hier etwa die Kategorie "gewerblich" nicht zu, dann doch überwiegend die Kategorie "redaktioneller Inhalt". Als "redaktioneller Inhalt" muss letztlich jeder Wort- und Bildbeitrag mit wertendem Charakter angesehen werden.

Die Gefahr sich eine Abmahnung, etwa durch einen dazu berechtigten Verein einzuhandeln ist so groß, dass sich jede Diskussion über Details erübrigt.

Ein Impressum "muss" über eine Linktiefe von zwei Links erreichbar sein.
Es kann die Bezeichnung "Impressum" oder "Kontakt" führen. Die englische Schreibweise "Imprint" oder "Contact" wird in aller Regel anerkannt.

Grundsätzlich muss der Name, die Postanschrift (Postfach nicht ausreichend) und nach z.Z. vorherrschender Meinung zwei Kontaktmöglichkeiten (z.B. Mail und Telefonnummer) eingetragen sein.

Für Unternehmungen jeder Art erweitert sich die Impressumspflicht in einem Umfang, der hier kaum hinreichend dargestellt werden kann.

Z.B. Umsatzsteueridentifikation- Nr (falls vergeben), Handelsregistereintragung, Berufsbezeichnung, Geschäftsführer, Teilhaber und die Höhe ihre Einlagen, Liquidations- oder Insolvenzverfahren, etc.

Hat man nun schon eine Abmahnung erhalten, so sollte man dieser erst einmal schriftlich per Wurfeinschreiben Widersprechen.

Name Postanschrit,
Wiederspruch
Bezug auf das Schreiben der Mahnung
Ort, Datum (xx.xx.xxxx), Unterschrift

Dies kann auch ohne besondere Angabe von Gründen geschehen. Dann kann man auch abwarten, wie der Gegenüber reagiert.

Achja - mal davon abgesehen, dass das Beratungsverbot gefallen ist. Was ich hier geschrieben habe ist eben keine "rein persönliche Meinung", aber auch noch lange keine juristische Beratung...

/bd/

Edit: Wolle ma des Fass ach noch ufmache? Der allseits so beliebte allgemeine Haftungsausschluss für externe Links mit der Berufung auf ein Hamburger Gerichtsurteil ist Makulatur. Vielmehr muss alles notwendige und zumutbare tun, um nicht auf rechtswidrige Inhalte zu verlinken.
 
Zuletzt bearbeitet:
@TGW712

Da aber @Snow nur sein Hobby finanzieren wollte und sicher der einzige ist, der tatsächlich beweisen kann, welche Aufträger er als: "erledigt" hat, welchem Beruf er nach geht und wie er seinen lebensunterhalt bestreitet, sollte er einen Anwalt befragen. Ihm zu unterstellen, er handelt in jedem Fall! gewerblich ist sicher zu bezweifeln und/oder Auslegungsache!

Unterschreibt er nicht gilt er vor Gericht als nicht einsichtig (oder wie man das juristisch nennen mag)

Trotzdem ist und bleibt es eine Auslegungssache, ob er gewerblich handelt oder gehandelt hat! Denn wieder sind wir bei der eigentlichen Tatsache, der Imressumspflicht!

Ob es nun wirklich besser ist zu zahlen oder nicht, ist wirklich nur für erfahrene Juristen erklärbar. Und vielleicht ist der Flurschaden am geringsten gleich zu blechen, vielleicht auch nicht, das hängt meiner Meinung auch vom Nervenkostüm von Snow ab, ist also auch ein Stück weit eine sehr individuelle Entscheidung.
Keinen Spielraum gibt es allerdings bei der Hobby-Geschichte. Das ist einfach so. Nimmst du Geld, handelst du geschäftmäßig, zumindest vor dem Gesetz. Wie sollte es auch anders sein? Ich hab mein Hobby zum Beruf gemacht. Schön für mich. Muss jetzt dafür weniger Steuern bezahlen als jemand der seinen Beruf vielleicht nicht so liebt?
 
Ist es eigentlich relevant unter welcher domain die website gehostet ist? Denn wenn ich ne Seite mit einer namibischen domain auf nem namibischen Server betreibe, die aber trotzdem größtenteils auf deutsch ist (weil dort ja mehr als die Hälfte noch deutsch spricht) kann mir ja eigentlich kein deutscher jurist was anhängen. Höhstens ein namibischer.
Natürlich darf man dann die Preise nicht grad in Euro anbieten und muss das über paypal oder ähnliches regeln. Ist aber auch ein etwas exorbitantes Bsp.

Was ist mit Clansites? Ich hatte mal nen Bf2 Clan und da stand der Monatsbeitrag auch auf der Seite aber nen Impressum war garnicht möglich, ich wurde so schon genug gestalked. Ist das dann auch "gewerblich" oder "halbgewerblich" weil ich geld einnehme um die Server und andere Sachen zu zahlen. Die Mehreinnahmen wurden für Clantreffen und LAN's verwendet und darauf wurde auch auf der HP hingewiesen.
 
Ich glaube, wir sollten immer noch mal klar stellen, worum es überhaupt ging!
Ausgangspunkt war und ist:

Anwalt droht: zahlen Sie mir 107€ oder Sie müssen 2000€ zahlen, weil Sie als Firma kein vollständiges Impressum haben!

RICHTIG????

Falsch, ich weiß das es schick und in ist ein paar Beiträge zu überfliegen und dann irgendwas zu antworten, aber der Punkt steht doch sowas von klar im ersten Beitrag:
Hallo,

Heute habe ich per Post eine Abmahnung von der www.Wettbewerbszentrale.de in Stuttgart bekommen. Ich soll 107 EUR bezahlen um eine Strafsumme von 2000 EUR zu umgehen.

Ok, die haben sicher auch Juristen beschäftigt, aber als Mitarbeiter.
 
naja, die Seite war/ist schon eine .de-Top-level-Domain

und der Inhalt war wirklich am Rande, sozusagen: Auslegungssache!

Es liegt also an @Snow, zu beweisen, was er beruflich macht, und was er bisher gewerblich gemacht hat!
 
Ist es eigentlich relevant unter welcher domain die website gehostet ist?

Was ist mit Clansites? Ich hatte mal nen Bf2 Clan und da stand der Monatsbeitrag auch auf der Seite aber nen Impressum war garnicht möglich

Kaum - Sitz der Firma, Wohnsitz des Besitzers...

??? - hach, warum bekomm ich en Strafzettel, es war zwar nur 50 erlaubt, mir aber gar nicht möglich unter 70 zu fahren... :lol:

/bd/
 
Kontextlos zittiert zu werden ist leider auch so ne sache, nech ;)

Ich glaub es nicht nötig jedem meine adresse auf die nase zu binden, wenn man auch ohne schon täglich drohmails und briefe (gott weiß woher der/die die adresse hatten) bekommt.

Dann hätt ich lieber die Kosten erst nach Eintritt bekannt gegeben, aber selbst das hilft ja dann angeblich nicht unbedingt aufs Impressum zu verzichten.
 
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