• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs September 2025.
    Thema: "Straßenfotografie s/w"

    Nur noch bis zum 30.09.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Für die Mitglieder des DSLR-Forums locken Rabatte und Sonderaktionen!
    Alle Informationen dazu sowie ein tolles Einstiegsangebot unseres neuen Kooperationspartners gibt es hier.
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Abmahnung bei Bilderklau - Wie funktioniert das genau?

Dane

Themenersteller
Hi!

Durch diesen Thread musste ich festellen das meine Fotos sich schon einen gewissen Weg durch das Internet gebahnt haben, und das sozusagen ohne meines Wissens oder gar meiner Zustimmung. Ich habe nichts dagegen wenn meine Fotos in Blogs oder private Homepages gezeigt werden, solange mein Wasserzeichen oder ein Hinweis vorhanden ist. Wenn es aber schon ins Kommerzielle über geht, oder mein CR durch ein fremdes ersetzt wird, oder meine Fotos auf anderen Seiten offensichtlich als z.b. Wallpaper zum Download angeboten werden... dann mach ich mir ernsthafte Gedanken. Und ich bin auf einige "ausländische" Seiten gestoßen die in diesen Bereich fallen.

Nun habe ich schon mehrmals den Begriff "Abmahnung" zu Gesicht bekommen. Aber wie funktioniert das genau?
Wäre dies eine Option für mich?
Es gibt doch hier sicher auch einige Fotografen die rechtlich beim Bilderklau vorgegangenen sind, oder?
Wie sind eure Erfahrungen darin?
Wenn es eine Option für mich wäre, funktioniert das auch mit ausländischen "Bilderdieben"?
Wie viel Geld muss ich vorerst in die Hand nehmen?
Wie hoch wären meine Chancen?

Anwalt hätte ich auch noch keinen falls einer nötig wäre. Ich kenne leider keinen der sich auf so etwas spezialisiert hat. Zudem sträube ich mich vor den horrenden Kosten eines Anwalts. Vielleicht könnte jemand erklären wie so etwas abläuft.

Danke schon mal im voraus!
 
Man muss nicht gleich abmahnen, Rechnung tuts auch ;)

Anderen sind auch schon Fotos "geklaut" worden, das gibts viel Lesestoff im Web...

Frag den Fotograf: Was mache ich nach Bilderklau?
http://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2011/06/22/frag-den-fotograf-was-mache-ich-nach-bilderklau/

“Bilderklau” (unberechtigte Bildnutzung) auf ausländischer Website – Was tun?
http://www.fotografr.de/7382/bilderklau-unberechtigte-bildnutzung-auf-auslandischer-website-was-tun/

Was tun bei Bilderklau im Internet?
http://blog-it-recht.de/2010/05/26/was-tun-bei-bilderklau-im-internet/

Fotoklau in USA: Teure Verfolgung
http://anwalt.us/2011/12/30
 
Ich würde neben allen anderen Ideen einfach mal Screenshoots vom Mißbrauch machen- und diese Bilder auf der eigenen HP unter einem eigenen Titel ausstellen. Motto- meine Bilder gefallen vielerorts. Inwieweit Du das Thema Mißbrauch dort umschreibst/hervorhebst, bleibt Dir überlassen.
Es wäre aber weit interessanter weil öffentlich gegenüber den Mails an Dritte, die Du zur Unterlassung solchen Gebahrens aufforderst.
Öffentlich zur Schau gestellt, daß diese Leute keine eigenen Arbeiten ausstellen, ist wohl wirkungsvoller als Kosten für Anwalt, die Du erstmal trägst- und ob Du damit Dritte im Ausland erreichst, wer weiß ...
 
Die Idee ist gar nicht mal so schlecht :-) Ich möchte eigentlich jeglichen Anwälten, Gerichtsstände u.s.w. aus dem Weg gehen. Ich habe wegen einem Betrug hier im Forenmarktplatz schon einen Termin im Gericht, das reicht mir eigentlich. :)

@Frank - Danke für die Links, besonders der in Bezug auf ausländische Seiten. Das klingt wohl nicht ganz so gut. Lese mir gerade noch die anderen Links durch.
 
Jaja... Verstösse im Ausland sind leider nicht leicht zu ahnden. Es gibt aber Möglichkeiten seine Sachen entfernen zu lassen, wie zB hier beschrieben:

Internet copyright infringement
http://ezseonews.com/seo-tips/internet-copyright-infringement/

Ich hatte mal den Fall, dass ein kanadischer Reiseveranstalter Fotos von mir verwendete und da kam per Mail nur das übliche Blabla zurück: Wäre doch Werbung für mich und ähnlicher Stuss. Die Androhung, seinen ISP über die Copyrightverletzung zu informieren hat dann sofort zum Erfolg geführt, die Bilder wurden runtergenommen.
 
Ich würde neben allen anderen Ideen einfach mal Screenshoots vom Mißbrauch machen- und diese Bilder auf der eigenen HP unter einem eigenen Titel ausstellen. Motto- meine Bilder gefallen vielerorts. Inwieweit Du das Thema Mißbrauch dort umschreibst/hervorhebst, bleibt Dir überlassen.
Es wäre aber weit interessanter weil öffentlich gegenüber den Mails an Dritte, die Du zur Unterlassung solchen Gebahrens aufforderst.
Öffentlich zur Schau gestellt, daß diese Leute keine eigenen Arbeiten ausstellen, ist wohl wirkungsvoller als Kosten für Anwalt


Menschen einfach öffentlich an einen Pranger zu stellen kann ziemlich nach hinten losgehen und macht auch nicht wirklich sympatisch.
 
Man muss nicht gleich abmahnen, Rechnung tuts auch ;)


Bevor man irgendwas macht sollte man Beweise sichern.

Schreibst Du eine Rechnungund antwortet der andere "Leck mich..." und nimmt die Bilder von der Seite, hast Du ohne Beweise ziemlich schlechte Karten.

Schlimmstenfalls, könnte der andere Dir sogar, mit der Behauptung die Bilder nie benutzt zu haben aufgrund der Rechnung eine Anzeige wegen versuchten Betruges anhängen.
 
Menschen einfach öffentlich an einen Pranger zu stellen kann ziemlich nach hinten losgehen und macht auch nicht wirklich sympatisch.

Ja, da ist Fingerspitzengefühl angesagt. Aber es ist keine Naturgewalt, sondern einfach dummfreches Gebaren Dritter, die meinen damit durchzukommen. Ich kann mit einer solchen Anprangerung leben, die andere Seite ist ja im Besitz aller geistigen Kräfte und wenn die denken, die kommen mit Klau einfach so durch ...
Da gab es vor Jahren das Thema Trafficklau, erinnerlich ? Da machten einige das so, daß das verlinkte Bild (nicht kopiert und auf der eigenen Website eingesetzt, sondern verlinkt und Traffic blieb beim urpsrüngl. Anbieter/Fotografen) gegen ein anderes getauscht wurde- so nach dem Motto "Hier steht fremder Content..."... diese Idee hatte auch Charme ;)
 
Fingerspitzengefühl... wie könnte man solch eine Aktion im verharmlosten Stil bezeichnen? :-)
 
Schreibst Du eine Rechnungund antwortet der andere "Leck mich..." und nimmt die Bilder von der Seite, hast Du ohne Beweise ziemlich schlechte Karten.

Aber zumindest wurde das Ziel erreicht. Und "das Ziel" war doch die Entfernung der Bilder, oder?

Schlimmstenfalls, könnte der andere Dir sogar, mit der Behauptung die Bilder nie benutzt zu haben aufgrund der Rechnung eine Anzeige wegen versuchten Betruges anhängen.

Betrug? Nein.

Grüße
Ingo
 
Falsche Verdächtigung, Verleumdung oder üble Nachrede kämen evtl. in Frage. Also ich würde das deshalb sicherheitshalber auch nicht öffentlich machen. Allerhöchstens wie von Frank Räcker gepostet den Provider informieren. Aber dann am besten auch nur nach Rücksprache mit dem Anwalt...

Edit: Falsche Verdächtigung dann wohl doch nicht. Wenn ich das richtig verstanden habe, greift das nur, wenn man jemanden grundlos anzeigt, also Strafrecht. Bei Bilderklau geht es aber (in den meisten Fällen?) nur um Zivilrecht. IANAL ;)

P.S. Dazu noch eine Frage: Verstöße gegen das Urheberrecht können ja durchaus strafrechtlich relevant sein (weiß nicht, wie das international ist) - hat es denn irgendwie Sinn, bzw. wurde es überhaupt schonmal praktiziert, jemanden wegen Fotoklau direkt anzuzeigen statt einfach "nur" abzumahnen? Theoretisch sollte das ja möglich sein...
 
Zuletzt bearbeitet:
Falsche Verdächtigung, Verleumdung oder üble Nachrede kämen evtl. in Frage.

Nein, auch nicht. Inwiefern fühlst Du Dich durch eine Rechnung (!) verleumdet oder verächtlich gemacht?

hat es denn irgendwie Sinn, bzw. wurde es überhaupt schonmal praktiziert, jemanden wegen Fotoklau direkt anzuzeigen statt einfach "nur" abzumahnen? Theoretisch sollte das ja möglich sein...

Auch praktisch ist das möglich. Aber es dürfte regelmäßig am öffentlichen Interesse mangeln.

Grüße
Ingo
 
Da gab es vor Jahren das Thema Trafficklau, erinnerlich ? Da machten einige das so, daß das verlinkte Bild (nicht kopiert und auf der eigenen Website eingesetzt, sondern verlinkt und Traffic blieb beim urpsrüngl. Anbieter/Fotografen) gegen ein anderes getauscht wurde- so nach dem Motto "Hier steht fremder Content..."... diese Idee hatte auch Charme ;)

Wobei ich in diesem Fall die damals auch öfters eingesetzte Variante des nackten Hinterteils sehr niedlich fand...
 
Aber zumindest wurde das Ziel erreicht. Und "das Ziel" war doch die Entfernung der Bilder, oder?

Das wäre ein Phyrrussieg, wenn man sich aus Ungeschicklichkeit dabei selbst, völlig unnötig, rechtlich angreifbar machen würde.

Im Übrigen kann das Zeil auch Entfernung und Schadenersatz heißen.



Deswegen schrieb ich ja "versuchter Betrug" §263 (2) StGB , weil es ohne daß eine Zahlung erfolgt eben nicht zum Vermögensschaden gekommen ist, den der §263 (1) StGB da verlangt.

Bezahlt der andere aber, nämlich er durch die Rechnung fälschlicherweise den Eindruck hat, er habe eine Leistung vom anderen erhalten oder sei zur Zahlung verpflichtet, dann kommt Betrug durchaus in Betracht, wenn eben der Rechnungssteller nicht irgendwie nachweisen kann, daß seine Forderung berechtigt war/ist.

§ 263 StGB
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



Würde man die Rechnung übrigens mit dementsprechenden Drohungen schicken, daß der andere sich durch die Drohungen dazu veranlaßt sieht zu zahlen, wären wir bei der Nötigung.



Und auch deswegen ist die Beweissicherung bei Urheberrechtsverstößen das A und O!
 
Also das mit dem Schadensersatz, wie funktioniert das? Für mich selbst ist kein wirklicher Schaden entstanden, ab wann entsteht denn ein Schaden in solch einem Fall? Ich habe da im Moment keine Ahnung wie so etwas aussehen kann, vielleicht hätte jemand ein konkretes Beispiel auf Lager.

Aber es ist ja auch so das die Fotos ihren Einsatz in Dingen gefunden haben, wo es um Geld geht. Z.b. die Firmenhomepage mit meinem Foto wurde wohl von einem Webdesigner erstellt der dafür bezahlt wurde. Ebenso die Preiskarte fürs Cafe die wohl von einer Designerin erstellt wurde, die vermutlich auch Geld dafür kassiert hat. Indirekt gesehen haben die ja alle Geld mit meiner Arbeit gemacht. Ein Schaden ist das für mich ja nicht direkt, aber irgendwie verspüre ich da eine gewisse Ungerechtigkeit.
 
Also das mit dem Schadensersatz, wie funktioniert das? Für mich selbst ist kein wirklicher Schaden entstanden, ab wann entsteht denn ein Schaden in solch einem Fall?


Der Schaden entsteht ab dem Moment wo das Bild ohne eine Genehmigung zu haben genutzt wird.

Als Schaden gelten hier die entgangenen Lizenzgebühren.


Im Rahmen der sog. Lizenzanalogie

http://de.wikipedia.org/wiki/Lizenzanalogie

bemißt sich der Schadenersatz an den üblichen Lizenzgebühren die bei ordnungsgemäßer Lizensierung angefallen wären plus der Kosten für den zusätzlich entstandenen Aufwand.

Dabei geht man von dem Preis aus den "bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten". Dabei greif man auf makrtübliche Preise wie z.B. die MFM-Liste zurück.

Damit schaltet man das Problem aus, daß derjenige der ein Bild unrechtmäßig nutzt in der Regel niemand ist, mit dem man einen vernünftigen Preis aushandeln könnte.
 
Z.b. die Firmenhomepage mit meinem Foto wurde wohl von einem Webdesigner erstellt der dafür bezahlt wurde. Ebenso die Preiskarte fürs Cafe die wohl von einer Designerin erstellt wurde, die vermutlich auch Geld dafür kassiert hat. Indirekt gesehen haben die ja alle Geld mit meiner Arbeit gemacht.
Dass die Grafikerin und der Webdesigner bezahlt wurden ist anzunehmen bzw für die beiden zu hoffen ;) , spielt aber keine Rolle. Die Firma und das Cafe verdienen mit deinem Foto Geld. Dein ganz konkreter Schaden ist das entgangene Honorar, dass du bei ordentlicher Lizensierung von denen erhalten hättest.

Für das Foto auf der Homepage können das je nach Grösse und Position schon so 250,-/ Jahr sein, für die Speisekarte je nach Grösse / Auflage evtl auch so um die 250,- Und schon fehlen dir 500,- Fühlst du den Schaden jetzt? ;)


Nachtrag: Mal wieder inhaltliche Überschneidung... hab den Beitrag über mir erst nach Absenden gesehen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke euch für die Erläuterung.Ich fühle jetzt ganz deutlich den Schaden :-) Die kosten für den zusätzlichen Aufwand, würde da auch ein Anwalt in Frage kommen?

Sagen wir das ich zu wenig Ahnung von dem ganzen habe, was ja auch so ist. Ich würde nun einen Anwalt mit dem ganze beauftragen das er das regeln soll. So ein Anwalt lässt sich seine Arbeit ja ganz gut was kosten. Kann man diese kosten dann auch dazu rechnen? Je nach dem wie lange das geht, geht das weit über die hier erwähnten 250€ für ein Foto, schätze ich jetzt einfach mal. Kann man diese ganzen kosten dann auch dem Bilderdieb anrechnen?
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten