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7-14mm für Reise ausleihen

  • Themenersteller Themenersteller Gast_30864
  • Erstellt am Erstellt am
Wenn das Paar Socken und alle anderen Dinge, die du importieren möchtest insgesamt über 180$ gekostet haben, dann musst du eigentlich auch deine dort gekauften Socken verzollen:cool:.

ist meine typische socken-preislage :)

natürlich hast du ansonsten vollkommen recht: über der freigrenze muss alles angemeldet und verzollt sowie mit der einfuhr-umsatzsteuer belegt werden.

dennoch ist es wohl alltäglich, dass es immer wieder viele leute verstehen, solche sachen ohne die vorgeschriebenen abgaben einzuführen ..... connections ...
 
WER nimmt auf eine Auslandsreise die Rechnungen seiner Kamera und Objektive mit???

derjenige der keinen stress mit dem zoll haben will.

zitat:

Im Fall einer Kontrolle bei der Wiedereinreise bin ich als Reisender nachweispflichtig, dass die eingeführten Waren im Inland erworben wurden. Da dies oft vor Ort nicht nachweisbar ist, wird die Ausrüstung komplett verzollt und evtl. als Sachhaftung beschlagnahmt, bis ich nachträglich nachweise, dass die Ware schon im Inland versteuert wurde.

hier der komplette thread:

https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=124044
 
derjenige der keinen stress mit dem zoll haben will.

zitat:

Im Fall einer Kontrolle bei der Wiedereinreise bin ich als Reisender nachweispflichtig, dass die eingeführten Waren im Inland erworben wurden. Da dies oft vor Ort nicht nachweisbar ist, wird die Ausrüstung komplett verzollt und evtl. als Sachhaftung beschlagnahmt, bis ich nachträglich nachweise, dass die Ware schon im Inland versteuert wurde.

hier der komplette thread:

https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=124044

Gerade bei hochwertigen Objektiven schaut der Zoll gerne besonders hin!
 
derjenige der keinen stress mit dem zoll haben will.

zitat:

Im Fall einer Kontrolle bei der Wiedereinreise bin ich als Reisender nachweispflichtig, dass die eingeführten Waren im Inland erworben wurden. Da dies oft vor Ort nicht nachweisbar ist, wird die Ausrüstung komplett verzollt und evtl. als Sachhaftung beschlagnahmt, bis ich nachträglich nachweise, dass die Ware schon im Inland versteuert wurde.
hier der komplette thread:

https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=124044

[Oberschlaumodusan]

Ermessensfehlerhaft bei Steuerinländern mit festem Wohnsitz laut Perso gem. § 5 AO ??

[Oberschlaumodusaus]
[duckundweg]
 
Das wird als "Schmuggel" behandelt? ....

Es ist insbesondere Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO (bedroht mit Geldstrafe und Freiheitstrafe bis zu fünf Jahren). Wenn Du es häufiger betreibst, kann es gewerbsmäßige Steuerhinterziehung sein ( d.h. Freiheitstrafe bis zu zehn Jahren).

Übrigens ist bereits - zu recht - der Versuch strafbar.

Gruss Thomas
 
Es ist insbesondere Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO (bedroht mit Geldstrafe und Freiheitstrafe bis zu fünf Jahren). Wenn Du es häufiger betreibst, kann es gewerbsmäßige Steuerhinterziehung sein ( d.h. Freiheitstrafe bis zu zehn Jahren).

Übrigens ist bereits - zu recht - der Versuch strafbar.

Gruss Thomas
Ok, dann bleib ich wohl bei Kinderschändung, das bringt mir nur 2 Jahre ein... :lol:
 
Mag sein, dass es ein wenig daneben war - zeigt aber meiner Meinung nach trotzdem ganz schön die Absurdität unseres Rechtssystems. Ich mein, ist es in deinen Augen schlimmer, ein paar Euro Steuern zu hinterziehen (was ich hiermit nat. auch in keinem Fall gutheißen will!) oder das Leben eines Kindes zu zerstören? Gemessen an der Strafe ist die Antwort in meinen Augen nur zum Kopfschütteln.

Aber gut, das ist ja hier gerade nicht Thema. Prinzipiell auch genauso wenig, wie die Einfuhr von im Ausland gekauften Objektiven - hat der Threadersteller doch immerhin schon explizit geposted, dass ein Kauf des Objektivs für ihn so und so nicht in Frage kommt. Aber das mal nur so am Rande. :)
 
Mag sein, dass es ein wenig daneben war - zeigt aber meiner Meinung nach trotzdem ganz schön die Absurdität unseres Rechtssystems. Ich mein, ist es in deinen Augen schlimmer, ein paar Euro Steuern zu hinterziehen (was ich hiermit nat. auch in keinem Fall gutheißen will!) oder das Leben eines Kindes zu zerstören? Gemessen an der Strafe ist die Antwort in meinen Augen nur zum Kopfschütteln.:)

Die Strafandrohung für Sexuellen Mißbrauch von Kindern, § 176 StGB lautet: Freiheitstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren, bei Todesfolge bis zu lebensänglicher Freiheitstrafe.

Das Problem sind weniger zu geringe Strafandrohungen als vielmehr Verharmlosung und mangelndes Unrechtsbewustsein. Und beides kam in dem von mir angegriffenen Statement gegenüber beiden Straftaten deutlich zum Ausdruck, nur deshalb habe ich geantwortet.

Erlaubt sei mir noch OT ein Wort zu Steuerhinterziehung. Ich erlebe in meiner Praxis immer wieder, wie naserrümpfend über Personen gesprochen wird, die kleine Diebstähle - vielleicht sogar aus wirtschaftlicher Not heraus - begehen und gleichtzeitg nicht das geringste Unrechtsbewußtsein bei der Verkürzung von Steuern vorhanden ist, wenn es denn dem eigenen Vorteil dient. MItlerweile scheint mir dies in den songenannten mittleren Einkommensschichten verbreiteter als bei den "Besserverdienenden".

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Wenn man eine Optik nur für einen begrenzten Zeitraum nutzen möchte, halte ich es auch für die beste Möglichkeit, eine Optik gebraucht zu erwerben und anschließend zu veräußern.

Ich kaufe aus Überzeugung (seit meinen Studienzeiten - auch wenn ich es heute nicht unbedingt mehr muss) gerne gebraucht. Ein neues Objektiv macht keine besseren Bilder als ein benutztes. Ich habe mir Verkäufer sorgfältig ausgesucht, vor dem Kauf gründlich nachgefragt, manchmal verzichtet und habe - auch in der Bucht - bisher keine schlechten Erfahrungen machen müssen. Es haben sich viele gute Kontakte ergeben und ich habe oft Anregungen und Hinweise erhalten, die im Fachhandel nicht zubekommen sind.

Ein 7-14mm ist dabei eigentlich ein optimales Kaufobjekt, um es zu erwerben vorübergehend zu nutzen und weiterzuveräußern, da mit einem Preisverfall kaum zu rechnen ist. Einzige Einschränkung ist, das es nur selten angeboten wird.

Gruss Thomas
 
[...] Ich erlebe in meiner Praxis immer wieder, wie naserrümpfend über Personen gesprochen wird, die kleine Diebstähle - vielleicht sogar aus wirtschaftlicher Not heraus - begehen und gleichtzeitg nicht das geringste Unrechtsbewußtsein bei der Verkürzung von Steuern vorhanden ist, wenn es denn dem eigenen Vorteil dient. MItlerweile scheint mir dies in den songenannten mittleren Einkommensschichten verbreiteter als bei den "Besserverdienenden". [...]
Sehr richtige Anmerkung. Man kann bezüglich dessen, wie und worauf Steuern und Abgaben erhoben und wie und wofür Steuern und Abgaben letztlich verwendet werden, sicherlich vielfältig Kritik üben, aber prinzipiell lässt sich nun mal leider ohne sie kein Gemeinwesen aufrechterhalten. Und ein ganz besonderes Geschmäckle hat dann jene unrechtsbewusstlose "Steuerverkürzung" bei solchen Vertretern "mittlerer Einkommensschichten" bzw. der "Besserverdienenden", die ihrerseits nicht müde werden, unter denen, denen mittlerweile kaum mehr etwas bleibt, überall sogenannten "Leistungsmissbrauch" zu wittern...

Schöne Grüße,
Robert
 
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