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600D - Griff löst sich von Gehäuse

Das mit der Beweislastumkehr stimmt schon, nur manche Firmen sehen das oft nicht so dass nach 6 Monaten der Käufer unbedingt etwas beweisen muss.

Wäre schlimm sonst könnte man das auch schnell wieder vergessen dass man überhaupt an Gewährleistung denken sollte. Die Praxis ist doch besser als man versucht zu vermitteln.
Das ist für diesen Thread aber völlig unerheblich, weil die Gewährleistung den Händler in die Pflicht nimmt, der dem Erstkäufer eine einwandfreie Ware aushändigen muss. Also dass bei Übernahme beim Erstkauf vom Händler kein Mangel vorliegt.
 
Sorry, hatte gelesen, dass die Kamera von Februar 2013 sei... - Dann hast du natürlich nur noch die Gewährleistung.
 
Sorry, hatte gelesen, dass die Kamera von Februar 2013 sei... - Dann hast du natürlich nur noch die Gewährleistung.

Das hatte ich auch erst geschrieben, da vertippt - sorry!
 
Das hatte ich auch erst geschrieben, da vertippt - sorry!
ab nach MM Gewährleistungsfall
Beweislastumkehr ist kein Problem solange es schrauben sind die sich gelöst haben diese aber nicht zugänglich sind.
also sind Beispiel die schrauben unter der Gummierung diese ist unbeschädigt dann hast du auch ein beweis das der mangel bei kauf vorhanden war.
 
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