Das ist für diesen Thread aber völlig unerheblich, weil die Gewährleistung den Händler in die Pflicht nimmt, der dem Erstkäufer eine einwandfreie Ware aushändigen muss. Also dass bei Übernahme beim Erstkauf vom Händler kein Mangel vorliegt.Das mit der Beweislastumkehr stimmt schon, nur manche Firmen sehen das oft nicht so dass nach 6 Monaten der Käufer unbedingt etwas beweisen muss.
Wäre schlimm sonst könnte man das auch schnell wieder vergessen dass man überhaupt an Gewährleistung denken sollte. Die Praxis ist doch besser als man versucht zu vermitteln.