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5D Mk II: Übern Tisch gezogen?

Wenn dem so ist, dann bist Du auch weil wissentlich part of the game.


abacus

Nee, ich bin gar nichts! Wenn der Bauer seine Äppel verkauft und die Einnahmen steuerlich nicht geltend macht, hab ich damit gar nichts am Hut. Beim Kauf eines gebrauchten Gegenstandes von einer Person, die mir privat entgegentritt, handele ich im "guten Glauben". Dazu zaehlt u.a., dass ich davon ausgehe, dass es sich nicht um Hehlerware handelt.
Die Fotografen koennen die Kamera doch vorher dem Betriebsvermoegen entnehmen unter Einhaltung der steuerlichen Regeln und sie spaeter als Privatperson verkaufen, oder nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
das passt hier nicht hin; aber:

schnell werden private Verkäufe zu gewerbliche Verkäufe , wenn sie einzig dem Zweck dienen, einen Gewinn zu erwirtschaften.

Also wenn ich privat eine Kamera für 1Euro kaufe und dann sofort für 500 Euro weitergebe .. würde ich mich nicht auf einen Rechtsstreit mit dem FA einlassen wollen.

Zumal ... bei ein-und-derselben Person hier nicht von Zufall sondern Vorsatz gesprochen werden kann.

danielham

aber das ist OT hier
 
Ist denn da nun MagicLatern mal raufgespielt worden, oder nicht? Das kann man doch wirklich in 20 min erledigen.

Es geht auch schneller! Mit EOS-MSG dauerts sogar noch ein paar Minuten.:D
 
Seitenlange Diskussionen, dabei wissen wir immer noch nicht, wieviele Auslösungen die Kamera denn nun tatsächlich runter hat und ob wirklich jemand über den Tisch gezogen wurde... :ugly:
 
Nee, ich bin gar nichts! Wenn der Bauer seine Äppel verkauft und die Einnahmen steuerlich nicht geltend macht, hab ich damit gar nichts am Hut. Beim Kauf eines gebrauchten Gegenstandes von einer Person, die mir privat entgegentritt, handele ich im "guten Glauben". Dazu zaehlt u.a., dass ich davon ausgehe, dass es sich nicht um Hehlerware handelt.
Die Fotografen koennen die Kamera doch vorher dem Betriebsvermoegen entnehmen unter Einhaltung der steuerlichen Regeln und sie spaeter als Privatperson verkaufen, oder nicht?
Du bist aber nur so lange gutgläubig, wie du von der Rechtswidrigkeit in Unkenntnis bleibst. Wenn du von eventueller Steuerhinterziehung Kenntnis erlangt, dann bist du nicht mehr gutgläubig und daher auch nicht mehr rechtlich schützenswert :p
 
Nicht ganz; möglicherweise war die Kamera bis auf den Buchwert 1,- € abgeschrieben. Dann schreibt er sie wegen Defekt ganz ab und verkauft die (natürlich nicht defekte) Kamera privat. Aber du hast schon Recht, Steuerhinterziehung ists trotzdem. Nur lässt sich die hinterher, im Gegensatz zum Verkauf eines betrieblichen Kfz., schlecht nachweisen.

Natürlich gibt es Tricks, Möglichkeiten der Privatentnahme und so weiter. So oder so wird aber an der einen oder anderen Stelle eine Differenz zwischen Buchwert und tatsächlichem Wert realisiert, die zu versteuern ist. Ertragsteuerlich auf jeden Fall (Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, je nach Rechtsform des Unternehmens) und ggfs. noch Gewerbe- und/oder umsatzsteuerlich. Hat aber jetzt nur noch begrenzt was mit dem Thema zu tun.
 
Hat sehr wohl was mit dem Thema zu tun. Die letzten drei Worte des Titels
weisen darauf hin.

Gibt es eine Rechnung? Was steht darauf? Wer hat sie wie ausgestellt.
Es kann durchaus sein, dass sich daraus ein Hebel für den Käufer ergibt in
Richtung Rückabwicklung, so die Angaben nicht zutreffend waren.
Immerhin führt der Käufer selbst an, dass er bei einem Fotografen eingekauft
habe.

Wir können gespannt sein, wie das Ausleseergebnis der Kamera ist. Das ent-
scheidet dann was von Relevanz ist. Weiters ist es noch ein Thema ob es ein
Barverkauf war oder eine Überweisung gab.


abacus
 
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