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50D - Verschluss im Eimer?

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lange hats gedauert, aber nach 2 bösen briefen und den verweis auf die geplante konsultierung eines anwaltes habe ich heute mein volles geld zurückgehalten.
 
lange hats gedauert, aber nach 2 bösen briefen und den verweis auf die geplante konsultierung eines anwaltes habe ich heute mein volles geld zurückgehalten.

an wen ? von wem ? :rolleyes:

Händler oder Canon ? wenn du schon schreibst dann doch so das man es versteht :lol:

zwischen den Zeilen lese ich der Händler hatte sich bemüht es über Canon zu richten, aber sich geweigert dir dein Geld wiederzugeben.....
 
sorry, war tatsächlich etwas wenig info. also: die briefe gingen von mir aus an den händler, da dieser sich zunächst geweigert hat die kamera zurückzunehmen, mit der begründung: "canon müsse das erst überprüfen". :ugly:

ich habe ihm bis heute die frist gesetzt und damit er sich nicht mit schadensersatzforderungen rumschlagen muss hat er heute widerwillig das geld zurückerstattet.

PS: und jaaa, ich hatte eine ausführliche rechtsberatung bei einem anwalt. hat aber die rechtsschutz übernommen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf der einen Seite tut mir auch irgendwie der Händler leid,
jedoch muss man auch mal durchgreifen können. Also bei solch einem "Fall"
da hätte ich wahrscheinlich nicht anders gehandelt!

Nun hoffentlich hast du bei deiner nächsten nicht so großen Ärger oder Streß ;)

In diesem Sinne tschuus, Tommy
 
ich habe mein beileid dem händler auch beteuert (bzgl. der schlechten wahl des reparaturpartners), aber es kann nicht sein, dass ich die kamera 4 mal einschicken muss, bevor sie läuft (weiß der geier ob die dann nicht wieder einen mangel gehabt hätte). desweiteren halte ich das verhalten des händlers für unbedacht. hätte er ohne zu zögern das geld ausbezahlt (ohne vorherige androhung eines anwaltes meinerseits), hätte ich bei ihm sofort ne neue 50d oder gar eine 7d gekauft. aber der drops ist nun gelutscht.
 
Herzlichen Glückwunsch zu deinem Geld!
Auch wenn es lange - zu lange - gedauert hat.

Dabei hast du aber noch ein wenig Glück gehabt:
  1. Du hättest nach dem 2. erfolglosen Reparaturversuch auf Wandlung bestehen müssen. So bist du von dem Recht zurück getreten und konntest zu deinem Glück nach dem 4. erfolglosen Ausliefern der Kamera (3. Reparaturversuch) eine Wandlung erzwingen
  2. Der Defekt im LiveView-Modus steht wohl nicht in direktem Zusammenhang mit dem Fleck auf dem Sensor, der erfolgreich entfernt wurde (bzw. durch einen anderen Sensor behoben wurde); da hätten wieder Reparaturversuche unternommen werden müssen bzw. können

Besser ist, nach der 2. erfolglosen Reparatur auf Wandlung zu bestehen. Zu Punkt 1 (s.o.) habe ich gerade das Urteil nicht zur Hand. Es ging dabei aber um ein TV-Gerät. Da wollte der Käufer nach der 4. erfolglosen Reparatur sein Geld zurück.
 
Ein Begriff 3 Mal genannt, und 3 Mal falsch: Wandlung

Streiche das Wort aus deinem Wortschatz. Rückabwicklung des Vertrags ist das Stichwort, an den insgesamt 3 Versuchen, ein Fehlerfreies Produkt zu übergeben, hat sich nix geändert (Verkauf + 2 Reparaturversuche).
 
Eine Wandlung gibt es nicht mehr, es ist der Rücktritt vom Kaufvertrag. Es gibt auch keine vorgeschriebene Anzahl von Reparaturversuchen. Dies wird an der Sache festgemacht und bewertet. Grob gesagt kann man nach 2 bis 3 Versuchen das Geld zurückverlangen. Wurde und konnte die Kamera genutzt werden, so kann der Händler auch diese Nutzung im Ersattungsbetrag mindern.

Auch muss es einen Ersatz während der Reparaturzeit geben! Das wissen viele nicht. In einer anderen Sache wurde mir von einem großen Markt ein Ersatzgerät bereitgestellt, kleine Händler machen das eher weniger. Des Weiteren kann man auch noch seinen Aufwand in Rechnung stellen, Fahrtkosten etc.

Große Ketten/Käufhäuser geben eigentlich gerne das Geld zurück, kleine Händler eher weniger, da muss man leider oftmals drohen. Auch wenn man oftmals bessere Preise beim kleinen Händler bekommt, kaufe ich dort nicht mehr so gerne ein.

An den Beitragsersteller: Glückwunsch; das nächste Mal weißt Du ja wie man handeln muss.
 
Ein Begriff 3 Mal genannt, und 3 Mal falsch: Wandlung

Streiche das Wort aus deinem Wortschatz. Rückabwicklung des Vertrags ist das Stichwort, an den insgesamt 3 Versuchen, ein Fehlerfreies Produkt zu übergeben, hat sich nix geändert (Verkauf + 2 Reparaturversuche).

Eine Wandlung gibt es nicht mehr, es ist der Rücktritt vom Kaufvertrag. Es gibt auch keine vorgeschriebene Anzahl von Reparaturversuchen. Dies wird an der Sache festgemacht und bewertet. Grob gesagt kann man nach 2 bis 3 Versuchen das Geld zurückverlangen. Wurde und konnte die Kamera genutzt werden, so kann der Händler auch diese Nutzung im Ersattungsbetrag mindern.

Auch muss es einen Ersatz während der Reparaturzeit geben! Das wissen viele nicht. In einer anderen Sache wurde mir von einem großen Markt ein Ersatzgerät bereitgestellt, kleine Händler machen das eher weniger. Des Weiteren kann man auch noch seinen Aufwand in Rechnung stellen, Fahrtkosten etc.

Große Ketten/Käufhäuser geben eigentlich gerne das Geld zurück, kleine Händler eher weniger, da muss man leider oftmals drohen. Auch wenn man oftmals bessere Preise beim kleinen Händler bekommt, kaufe ich dort nicht mehr so gerne ein.

An den Beitragsersteller: Glückwunsch; das nächste Mal weißt Du ja wie man handeln muss.

so siehts aus.... alles gut ;)
 
nö, weiß ich leider noch nicht... sie geht ja jetzt erst wieder zu canon. ich werde die tage mal nachfragen!

ich habe tatsächlich schon über einen wechsel nachgedacht, aber wieder über den haufen geworfen, da ich zuviel canon equipment habe und ein verkauf unsinnig wäre...
 
Naja schade ein Versuch wars trotzdem wert.

Hast du denn noch kontakt mit dem Händler nachdem du ihn fast verklagt hast:ugly:

Naja, einen Anwalt aufzusuchen bedeutet ja nicht automatisch, dass ich den Händler verklage. Aber das Verhältnis ist der Tat etwas angespannt (seitens des Händlers). Soweit ich weiß liesst der aucj fleißig mit :)

Werde mir über das WE überlegen wo ich meine neue hole
 
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