Bierhumpen
Themenersteller
lange hats gedauert, aber nach 2 bösen briefen und den verweis auf die geplante konsultierung eines anwaltes habe ich heute mein volles geld zurückgehalten.
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lange hats gedauert, aber nach 2 bösen briefen und den verweis auf die geplante konsultierung eines anwaltes habe ich heute mein volles geld zurückgehalten.
Ein Begriff 3 Mal genannt, und 3 Mal falsch: Wandlung
Streiche das Wort aus deinem Wortschatz. Rückabwicklung des Vertrags ist das Stichwort, an den insgesamt 3 Versuchen, ein Fehlerfreies Produkt zu übergeben, hat sich nix geändert (Verkauf + 2 Reparaturversuche).
Eine Wandlung gibt es nicht mehr, es ist der Rücktritt vom Kaufvertrag. Es gibt auch keine vorgeschriebene Anzahl von Reparaturversuchen. Dies wird an der Sache festgemacht und bewertet. Grob gesagt kann man nach 2 bis 3 Versuchen das Geld zurückverlangen. Wurde und konnte die Kamera genutzt werden, so kann der Händler auch diese Nutzung im Ersattungsbetrag mindern.
Auch muss es einen Ersatz während der Reparaturzeit geben! Das wissen viele nicht. In einer anderen Sache wurde mir von einem großen Markt ein Ersatzgerät bereitgestellt, kleine Händler machen das eher weniger. Des Weiteren kann man auch noch seinen Aufwand in Rechnung stellen, Fahrtkosten etc.
Große Ketten/Käufhäuser geben eigentlich gerne das Geld zurück, kleine Händler eher weniger, da muss man leider oftmals drohen. Auch wenn man oftmals bessere Preise beim kleinen Händler bekommt, kaufe ich dort nicht mehr so gerne ein.
An den Beitragsersteller: Glückwunsch; das nächste Mal weißt Du ja wie man handeln muss.
so siehts aus.... alles gut![]()
Naja schade ein Versuch wars trotzdem wert.
Hast du denn noch kontakt mit dem Händler nachdem du ihn fast verklagt hast![]()