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1D Mk3 von CPS zurück ERR99

genau meine Meinung
 
Dumm gelaufen und es tut mir auch sehr leid für den TO!
ich weiss nicht was dieses dumme Geschwätz soll...:lol:

CPS in Willich ist ein absoluter Katastrophen Verein, es ist alltäglich, dass dort Dinge die repariert werden mit einem anderem Defekt zurück kommen oder eine falsche Diagnose erstellt wird oder es überhaupt niemanden interessiert, was überhaupt los ist....
Ich würde zum Rechtsanwalt gehen und mich vertreten lassen.
 
ich weiss nicht was dieses dumme Geschwätz soll...:lol:

CPS in Willich ist ein absoluter Katastrophen Verein, es ist alltäglich, dass dort Dinge die repariert werden mit einem anderem Defekt zurück kommen oder eine falsche Diagnose erstellt wird oder es überhaupt niemanden interessiert, was überhaupt los ist....
Ich würde zum Rechtsanwalt gehen und mich vertreten lassen.

Naja,
Uli das halte ich doch für etwas überhöht.
Klar, die machen da auch Fehler. Der Service im Großen und Ganzen passt meines Erachtens dennoch. Sofern man eskaliert wurde ich bisher immer persönlich kontaktiert, eine Lösung meines Problems wurde erreicht....und ich war sehr direkt und bestimmt, also schwierig.
Eines geht natürlich gar nicht, ich sitze das Problem mal aus. Evtl. gibt der Kunde ja klein bei....da sage ich mir immer "und jetzt erst recht...".
Sowas ist in Willich m.E. aber auch nicht Standard und gehört wenn es passiert, klar kritisiert!

VG. Ralf
 
Eines geht natürlich gar nicht, ich sitze das Problem mal aus. Evtl. gibt der Kunde ja klein bei....da sage ich mir immer "und jetzt erst recht...".
darum geht es: ....es gibt sich keiner Mühe, Standards werden abgearbeitet, geprüft, vor allem gerne dass Auflage Maß eingestellt und in KV s irgendwelche Kürzel hingeschrieben die man Googeln muss um zu wissen was repariert werden muss.
Überall anders gibt es einen Kundendienst, der einen telefonisch kontaktiert, erklärt was kaputt ist, bestenfalls warum dass kaputt gegangen ist und die Reparatur und den Preis dafür erläutert.
Und wenn jemand Geld von mir haben will, dann erwarte ich dass auch, nicht für 50€ aber vielleicht schon für 500€
Und dass ich nur per NN Ware geschickt bekomme ist ein Misstrauen gegenüber dem Kunden, der nicht bereit ist von überall aus Deutschland nach Willich zu fahren, was aber ja recht freundlich als Möglichkeit der Verbringung angeboten wird.
Wenn Canon ein Autohaus, eine Vertragswerkstatt wäre, dann wären die schon Pleite.
 
so, nach 3 weiteren Telefonaten (Mo, Di und heute) scheint nun das Ende der Fahnenstange erreicht.

Fazit der Gespräche:
Canon bestreitet weiterhin einen Zusammenhang zwischen den getätigten Arbeiten und dem entstanden Schaden.
Ich habe meinen Standpunkt und meine Meinung mehrmals deutlich gemacht und mehr kann ich nicht erreichen, so mein Gefühl.
Letztlich hat man mir angeboten die Reparatur zum Festpreis von €500.- durchzuführen.

Jetzt muss ich mir überlegen, was ich mache.
Mit anwaltlicher Hilfe versuchen mehr zu erreichen, die Reparatur wie angeboten durchführen zulassen oder die Kamera abzuschreiben.

Bei der Entscheidung wird mir allerdings niemand helfen können.

Danke für euren Input soweit.

Grüße
Carsten
 
Ich würde einen Anwalt konsultieren - wie er die Situation und die Chancen einschätzt und danach entscheiden.
 
Die Option "Kamera abschreiben" solltest Du in jedem Fall verwerfen. Wenn es zu keiner Eingung mit Canon bezüglich Anerkennung Deines Anspruches oder Kulanzreparatur kommt, dann bleibt immer noch der Weg zu freien Technikern. Dabei ist natürlich hier im Forum die erste Empfehlung unser User Nightshot.
Und selbst wenn Du zu der Erkenntnis kommst, dass Du in diese Kamera nicht mehr investieren willst, so hat auch die defekte Kamera immer noch einen Wert und wird Kaufinteressenten finden.

Viel Glück
 
Ein Punkt, der etwas aus den Augen geriet: Transportschaden?! Paket war bestimmt versichert, dass der Spiegelkasten sich nicht von alleine beschädigt ist klar. Vielleicht übernimmt DHL (?) einen Teil der / die begründete/n Reparatur...
 
Das ist ein Punkt den aber der Absender zu klären hätte.
Ist Lieferung frei Haus vereinbart findet der Gefahrenübergang erst mit Übergabe an den Adressaten statt.

Grüße

Robert
 
Ein Punkt, der etwas aus den Augen geriet: Transportschaden?! Paket war bestimmt versichert, dass der Spiegelkasten sich nicht von alleine beschädigt ist klar. Vielleicht übernimmt DHL (?) einen Teil der / die begründete/n Reparatur...

Schöne Idee,
wird nicht beweisbar sein. Sonst würde sich bei jeder 1er
beim Herumbaumeln der Spiegel bewegen.... Quatsch.
Meine Ds ist unbeabsichtigt mal so richtig angeschlagen, Alles gut.
Juckt diese Gehäuse überhaupt nicht.
Das kann kaum per Transport so simuliert werden.

Sofern die Verpackung okay war, und die wars ja auch ist der Gedankengang zum Scheitern bestimmt...
 
Ich habe am Telefon natürlich gefragt, ob ein Transportschaden ausgeschlossen werden kann.
Antwort: Ja, definitiv. Und dann gleich wieder auf die Argumentationslinie mit unglücklicher Zufall, etc.

Ich meine, dass Canon hier sicherlich Möglichkeiten hätte und sich kulanter zeigen könnte, wenn man das wollte.
Wenn ich die endlosen Telefonate revue passieren lasse, gab es seitens Canon kein Interesse mir entgegen zu kommen oder gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.
Nur durch mein nerven ist man mir dann in letzter Instanz "entgegengekommen".
Kundenorientiert ist für mich etwas anderes.

Ziemlich unbefriedigend das Ganze.

Grüße
Carsten
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe am Telefon natürlich gefragt, ob ein Transportschaden ausgeschlossen werden kann.
Antwort: Ja, definitiv. Und dann gleich wieder auf die Argumantionslinie mit unglücklicher Zufall, etc.

also mal bei nem Anwalt anrufen kann ja nix schaden. Ich denke wenn ich richtig liege ist das eine Frage des Gefahrenübergangs. Ich glaube, dass für
die Rücksendung in dem Fall Canon zuständig ist.

Wenn ich richtig liege und das so ist wären sie in der Beweißpflicht, dass es
NICHT bei Canon passiert ist und da dürften auch bei einem Richter viele Fragen offen bleiben. Wenn Du einen Rechtschutz hast würde ich zu 100% an einen Anwalt geben, wenn nicht vermutlich trotzdem. Risikoabwägung ...

P.S.: Weil der gesperrte kollege so über Nikon herzieht. Ich hab da aktuell ein schönes Kulanzthema also kann ich das so nicht bestätigen.

Gruß
Sascha
 
Wenn ich richtig liege und das so ist wären sie in der Beweißpflicht, dass es
NICHT bei Canon passiert ist und da dürften auch bei einem Richter viele Fragen offen bleiben. Wenn Du einen Rechtschutz hast würde ich zu 100% an einen Anwalt geben, wenn nicht vermutlich trotzdem. Risikoabwägung ...

So würde ich auch verfahren.
Du hast letztlich versucht eine gütliche Einigung, bzw. eine Kulanzregelung mit Canon zu erzielen. Wenn das seitens Canon abgelehnt wird und das für dich keine befriedigende Lösung darstellt (für wen wäre es das schon?!), dann kann man zumindest mal einen Anwalt kontaktieren. Evtl. hast du eine Rechtschutzversicherung oder hast einen Anwalt im erweiterten Bekanntenkreis, sodass dir die genaue Rechtslage und die Erfolgsaussichten für weiterführende Schritte mal aufgezeigt werden. Danach würde ich abwägen. Vor allem auch, ob man die Kamera nach einer so unschönen Erfahrung nochmal für mehrere hundert Euro dort reparieren lässt. Evtl. findet sich auch eine freie Werkstatt mit gutem Ruf, die das erledigen kann.
 
Wegen 500 Euro zum Anwalt, wenn der rechtliche Ausgang nicht abschätzbar ist? Selbst mit einer Rechtschutzversicherung ist das wegen der zumeist vereinbarten Selbstbeteiligung ein nicht unerhebliches Risiko.

Das Ganze kann nur heißen - niemals ohne vorliegenden Schaden, eine Kamera zu Canon schicken. Sollen die sich ihr Check & Clean doch sonstwo ...
 
Wegen 500 Euro zum Anwalt, wenn der rechtliche Ausgang nicht abschätzbar ist? Selbst mit einer Rechtschutzversicherung ist das wegen der zumeist vereinbarten Selbstbeteiligung ein nicht unerhebliches Risiko.

Das Ganze kann nur heißen - niemals ohne vorliegenden Schaden, eine Kamera zu Canon schicken. Sollen die sich ihr Check & Clean doch sonstwo ...

hm, ...blub blub??? :lol: -wenn Du ne SB hast, ist das Risiko absolut überschaubar...
Es ist das exakt so hoch wie die SB Summe die vereinbart ist!

Deine Pauschalisierung ist recht lästig.
 
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