Kwinn
Themenersteller
Die Garantiezeit wird gehemmt, wenn du einen Mangel rügst. Sie verlängert sich also um die Zeit, die für erfolglose Reparaturversuche verbraten wid. Das rechtzeitige Rügen das Mangels ist hier ausreichend. Eigentlich.
Habe aber auch die Erfahrung gemacht, dass vielen Kaufleuten nach HGB noch nichtmal das BGB bekannt ist. Gerade bei Gewährleistungs- und/oder Garantieleistungsfragen muss man ab und an mal einen dieser Kaufleute in die Lehre schicken und als Ausbilder eigenen sich Amtsrichter geradezu prächtig
.
Tjaaaa, Lobeshymnen kann ich über Geissler noch nicht versprühen. Reparatur ist gemacht, ok - aber Kommunikationspolitik ist unter aller "Wurstlieferantstier".
Nachher im Büro werde ich mal den Exifer an die JPEGs lassen. Der Exif Viewer zeigt mir keine "Unknown"-Felder.
Aber auf alle Fälle vielen Dank für die Anregungen und Tipps.
Habe aber auch die Erfahrung gemacht, dass vielen Kaufleuten nach HGB noch nichtmal das BGB bekannt ist. Gerade bei Gewährleistungs- und/oder Garantieleistungsfragen muss man ab und an mal einen dieser Kaufleute in die Lehre schicken und als Ausbilder eigenen sich Amtsrichter geradezu prächtig

Tjaaaa, Lobeshymnen kann ich über Geissler noch nicht versprühen. Reparatur ist gemacht, ok - aber Kommunikationspolitik ist unter aller "Wurstlieferantstier".
Nachher im Büro werde ich mal den Exifer an die JPEGs lassen. Der Exif Viewer zeigt mir keine "Unknown"-Felder.
Aber auf alle Fälle vielen Dank für die Anregungen und Tipps.