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13 km Entfernung mit 200mm - sieht man da was?

Zu deiner ersten Frage:
200mm an der 350D sind wegen Crop 320mm. Also ein Sichtwinkel von etwa 8Grad. Das sind dann in 13,7km Entfernung eine Breite von ca. 1900m. Deine Kamera hat horizontal 3456 Pixel. Also entspricht ein Pixel etwas mehr als einem halben Meter.
Sprich, ein Stadtpanorama kannst du Aufnahmen, aber an den Gebäuden wirst du nicht mehr viele Details erkennen könnnen.

Zu deiner zweiten Frage kann ich dir keine qualifizierte Auskunft geben. Aber ich glaube bei einem Parkhaus brauchst du eine Genehmigung des Eingentümers.


Bis denn
Dande
Einige begreifen es nie, Kop ist und und wir nie eine Brennweitenverlängerung sein, ein 200-er ist auch an Krop "nur" ein 200-er....
LG-JHB
 
Denn der Bildwinkel wird durch den Crop wirklich größer.
Äh - nein - er wird kleiner. :ugly:
 
Wieso spielt der Crop Faktor hier eine Rolle?

Sensorbreite/Brennweite="Panorama"/Entfernung

Da steckt die Sensorbreite die für den Crop zuständig ist doch schon drin.
Würde man diesen in der Brennweite berücksichtigen, müsste man die Sensorbreite verändern.
 
Wieso spielt der Crop Faktor hier eine Rolle?

Sensorbreite/Brennweite="Panorama"/Entfernung

Da steckt die Sensorbreite die für den Crop zuständig ist doch schon drin.
Würde man diesen in der Brennweite berücksichtigen, müsste man die Sensorbreite verändern.


Richtig! der Faktor spielt hier nicht mit!

Aber weil die anderen mit einem BlickWinkel rechnen, brauchen sie den Faktor eben doch (Wenn sich die Angabe des Winkels auf KB bezieht).

Grüße Dirk
 
Zu deiner ersten Frage:
200mm an der 350D sind wegen Crop 320mm. Also ein Sichtwinkel von etwa 8Grad. Das sind dann in 13,7km Entfernung eine Breite von ca. 1900m. Deine Kamera hat horizontal 3456 Pixel. Also entspricht ein Pixel etwas mehr als einem halben Meter.
Sprich, ein Stadtpanorama kannst du Aufnahmen, aber an den Gebäuden wirst du nicht mehr viele Details erkennen könnnen.
Und da die Abtastfrequenz 2x der Auflösung ist, können Objekte > 1m aufgelöst werden.

Breite ist 1.500m

Mischiman
 
...fragen kostet ja nix.

Mann oh Mann, wer viel fragt, bekommt viel Antworten. Meistens sind die "NEIN". Gestattet es jemand, hat er doch gleich die Hose voll, bezüglich Haftung, wenn du runterfällst oder dich einer umfährt!

Ich frage nicht mehr! Wenn es aus meiner Sicht nicht passt, tue ich es nicht. Sonst folge ich freundlich und ohne Diskussion allen Anweisungen schirmbemützter Ortnunghüter!
 
Da hat sich ein Fehler eingeschlichen - das sind nich 22m sondern 22mm Sensorbreite

Aufnahmebreite = Sensorbreite/Brennweite*Entfernung
22mm/200mm*13,7km=1,5km

Richtig! der Faktor spielt hier nicht mit!

Aber weil die anderen mit einem BlickWinkel rechnen, brauchen sie den Faktor eben doch (Wenn sich die Angabe des Winkels auf KB bezieht).

Grüße Dirk

Ich seh bei der Rechnung keinen Winkel :confused:
Die Millimeter kürzen sich weg und übrig bleiben nur die Kliometer.
Sensorbreite/Brennweite*Entfernung = Aufnahmebreite
mm/mm*km = km

@TO
Zur Frage vom Parkhaus fotografieren: Solange das Parkhaus nicht mit auf dem Bild erscheint gehe ich straff davon aus das es Dir Keiner verbieten kann.
 
Ein Punkt wurde noch gar nicht betrachtet: die Skyline vom Parkhaus aus aufnehmen ist rechtlich sehr bedenklich, denn dann zieht die Panoramafreiheit nicht mehr. Und dabei ist es egal, ob der Parkhausbetreiber zugestimmt hat, wenn dann müsste auch der Skylinebetreiber mit zustimmen... :cool:
 
Ein Punkt wurde noch gar nicht betrachtet: die Skyline vom Parkhaus aus aufnehmen ist rechtlich sehr bedenklich, denn dann zieht die Panoramafreiheit nicht mehr. Und dabei ist es egal, ob der Parkhausbetreiber zugestimmt hat, wenn dann müsste auch der Skylinebetreiber mit zustimmen... :cool:


Genau, zu dem Thema sollte man sicherheitshalber seinen Steuerberater, seinen Anwalt und die Stadtverwaltung befragen!
 
nicht zu vergessen gott, denn der wohnt ja bekanntlich im kölner dom ...
Wenn er nicht gerade bei Hertie in Dinslaken einkauft.

Aber nur, wenn er den AA-Filter abkratzt!

Klar, Objektivauflösung usw. wurde ja auch vernachlässigt. Ich wollte nur damit aussagen, dass die Auflösung nicht bis auf 0,5m, sondern wenigstens >1m ist. Mit einem perfekten Objektiv halbiert sich die Auflösung ja auch, so dass es >2m sein muss, um erkennbar zu werden. Und streng genommen Ist bei CFA-Sensoren die Auflösung auch nur die Hälfte horizontal und vertikal, also muss ein Detail > 4m sein.

Und der AA-Filter nimmt noch was weg, ich wüsste gerne wieviel. Weißt Du das oder kann ich dass nachlesen?

Mischiman
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn dann müsste auch der Skylinebetreiber mit zustimmen...

Oh man. Ich habe mir ja eigentlich gesagt das dieses Thema eigentlich zu blöd ist um dazu was zu sagen aber das ist ja echt zu gut und es nicht zu wiederholen.

Ihr und eure eigenartigen Rechte immer. Macht hier eigentlich mal jemand Fotos? Oder nur einen VHS Kurs in Recht?

Die Rechte des Parkdeckbetreibers???
Hat denn jemand Rechte wenn ich ein Motiv (dessen ggf. Schutzrechte mal aussen vor) aus einem Fenster oder von einem Dach... mache? z. B. Ich stehe auf einem Parkdeck und Fotografiere die Skyline aus dem Fenster oder vom Dach. Fertig. Was geht mich da der Parkdeckbetreiber an? Mal davon abgesehen das dem Pförtner oder Automaten dies wohl eher egal ist.

Oder ich mache Fotos aus dem Fenster meiner Wohnung. Muss ich da meinen Vermieter um (schriftl.!) Erlaubnis bitten?

Rechtlich ist beides übrigens das gleiche.

Bitte, manche Antworten hier sind so eigenartig und kleinlich wenn es um private Fotos geht.

Lieber Fragesteller: Wenn hier beim Bilder hochladen nicht diese Beschränkung wäre würde ich dir hier 2 Fotos einstellen wo du das in etwa sehen könntest. 24mm und 200mm zzgl. 1,6 Crop etwa das selbe Motiv. Ohne großartiges Rechnen oder Formelwissen. Einfach nur Fotos.
Leider wirkt das aber so stark verkleinert nicht mehr richtig.
Auch habe ich natürlich keine Markierung für exakt 13km. Sind auch keine perfekten Fotos aber so grob kannst du wohl sehen was du wissen möchtest.
Mail mir einfach wenn du die haben möchtest.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Rechte des Parkdeckbetreibers???
Hat denn jemand Rechte wenn ich ein Motiv (dessen ggf. Schutzrechte mal aussen vor) aus einem Fenster oder von einem Dach... mache? z. B. Ich stehe auf einem Parkdeck und Fotografiere die Skyline aus dem Fenster oder vom Dach. Fertig. Was geht mich da der Parkdeckbetreiber an? Mal davon abgesehen das dem Pförtner oder Automaten dies wohl eher egal ist.

Oder ich mache Fotos aus dem Fenster meiner Wohnung. Muss ich da meinen Vermieter um (schriftl.!) Erlaubnis bitten?

Rechtlich ist beides übrigens das gleiche.

ist es eben nicht!
 
ist es eben nicht!

Grob und einfach gesagt doch. Ohne jetzt mit § hier und § da rumzuwerfen.

Du zahlst einen gewissen Mietzins für einen gewissen Zeitraum und kannst dann diese Sache entsprechend in diesem Zeitraum und dem Zweck nutzen.
Privatfotos sind da locker drin.
(Übrigens eine interessante Erfahrung mit Licht und Raum...Wer hat noch nie Fotos im Parkhaus gemacht?)

Beispiel: Bahnfahren (aber das ist tatsächlich nur fast das gleiche)- da kannst du auch Fotos aus dem Fenster machen oder fragst du erst den Schaffner?

Der Parkhausbetreiber interessiert mich in diesem Fall rein rechtlich nur wenn Teile oder das Parkhaus direkt sichtbar wären.
Allerdings auch nur wenn die Fotos veröffentlicht werden sollten.
Privat kann der ganz klar ignoriert werden.
 
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